Rechtsprechung
| BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 |
Richterdisziplinierung
Art. 5 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5 GG, Pflicht von Beamten und Richtern zu Zurückhaltung bei Äußerungen über allgemeinpolitische Fragen
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Meinungsfreiheit - Richter
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.12.1984 - 11 A 58/84
- VG Schleswig, 12.12.1984 - 11 A 60/84
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.12.1985 - 5 A 43/85
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.12.1985 - 5 A 59/85
- BVerwG, 27.08.1986 - 2 B 27.86
- BVerwG, 27.08.1986 - 2 B 33.86
- BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 72.86
- BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 73.86
- BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
Papierfundstellen
- NJW 1989, 93
- NVwZ 1989, 142 (Ls.)
- DVBl 1988, 782
- afp 1989, 500
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
Dies gilt zunächst im Blick auf den vom Bundesverwaltungsgericht zugrundegelegten Prüfungsmaßstab, den es ersichtlich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. vor allem BVerfGE 39, 334 [366 f.] sowie BVerfG (Vorprüfungsausschuß) vom 30. August 1983, NJW 1983, 2691 ) entwickelt hat.Ferner ist auch ein bestimmtes Maß an Zurückhaltung vor allem dort erforderlich, wo das persönliche Bekenntnis mit dem Ansehen des Amtes in Konflikt geraten könnte (vgl. BVerfGE 39, 334 [366 f.]).
- BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
Das Grundgesetz sieht ihn als Amtswalter, der, nur der Sache verpflichtet, unter gerechter Abwägung aller Rechte und Belange der Betroffenen und auch der Allgemeinheit verbindlich zu entscheiden hat, eine Aufgabe, die in seiner Person Unabhängigkeit, Neutralität und Distanz voraussetzt (vgl. BVerfGE 21, 139 [145 f.]; 46, 34 [37]; 52, 131 [154, 156 f., 161]).Erst diese Eigenschaften - insbesondere die Fähigkeit, die Berechtigung auch anderer Standpunkte anzuerkennen - setzen den Richter in die Lage, sein Fachwissen frei von sachfremden Einflüssen in den Entscheidungsgang einzubringen und die Gleichstellung der Parteien vor Gericht durch eine objektive, faire Verhandlungsführung, durch unvoreingenommene Bereitschaft zur Verwertung und Bewertung des gegenseitigen Vorbringens, durch unparteiische Rechtsanwendung und durch korrekte Erfüllung seiner sonstigen prozessualen Obliegenheiten gegenüber den Prozeßbeteiligten zu wahren (vgl. BVerfGE 52, 131 [156 f.]).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob diese dabei spezifisches Verfassungsrecht verletzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]).
- BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
Hauptamtlicher Bürgermeister
Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
a) Das Berufsbeamtentum soll, gegründet auf Sachwissen, fachlicher Leistung und loyaler Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften bilden (vgl. BVerfGE 7, 155 [162]; 11, 203 [216 f.]). - BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75
Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung
Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
Das Grundgesetz sieht ihn als Amtswalter, der, nur der Sache verpflichtet, unter gerechter Abwägung aller Rechte und Belange der Betroffenen und auch der Allgemeinheit verbindlich zu entscheiden hat, eine Aufgabe, die in seiner Person Unabhängigkeit, Neutralität und Distanz voraussetzt (vgl. BVerfGE 21, 139 [145 f.]; 46, 34 [37]; 52, 131 [154, 156 f., 161]). - BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
Das Grundgesetz sieht ihn als Amtswalter, der, nur der Sache verpflichtet, unter gerechter Abwägung aller Rechte und Belange der Betroffenen und auch der Allgemeinheit verbindlich zu entscheiden hat, eine Aufgabe, die in seiner Person Unabhängigkeit, Neutralität und Distanz voraussetzt (vgl. BVerfGE 21, 139 [145 f.]; 46, 34 [37]; 52, 131 [154, 156 f., 161]). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren
Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob diese dabei spezifisches Verfassungsrecht verletzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]). - BVerfG, 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82
Meinungsäußerungsfreiheit eines Richters und Pflichtenkreis des Art. 33 Abs. 5 GG
Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
Dies gilt zunächst im Blick auf den vom Bundesverwaltungsgericht zugrundegelegten Prüfungsmaßstab, den es ersichtlich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. vor allem BVerfGE 39, 334 [366 f.] sowie BVerfG (Vorprüfungsausschuß) vom 30. August 1983, NJW 1983, 2691 ) entwickelt hat. - BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60
Beförderungsschnitt
Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
a) Das Berufsbeamtentum soll, gegründet auf Sachwissen, fachlicher Leistung und loyaler Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften bilden (vgl. BVerfGE 7, 155 [162]; 11, 203 [216 f.]).
- DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19
Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen
Einschränkungen ergeben sich insbesondere für den Stil der politischen Betätigung und die Wortwahl politischer Meinungsäußerungen (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ; Kammerbeschlüsse vom 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82 - NJW 1983, 2691 und vom 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93; BVerwG, Urteile vom 29.10.1987 - BVerwG 2 C 72.86 - BVerwGE 78, 216 = Buchholz 236.2 § 26 DRiG Nr. 4 S. 4 f., vom 25.01.1990 - BVerwG 2 C 50.88 - BVerwGE 84, 292 = Buchholz 237.4 § 58 HmbLBG Nr. 1 S. 2 f. und vom 23.02.1994 - BVerwG 1 D 65.91 - BVerwGE 103, 70 ; Beschlüsse vom 12.04.1978 - BVerwG 2 WDB 24.77 - BVerwGE 63, 37 und vom 10.10.1989 - BVerwG 2 WDB 4, 89 - BVerwGE 86, 188 ); BVerwG, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 16.12 -, juris).Daher darf die politische Betätigung des Beamten nicht Formen annehmen, die aus der Sicht eines unvoreingenommenen Betrachters geeignet sind, Zweifel an einer politisch neutralen, nur dem Allgemeinwohl verpflichteten Amtsführung ohne Ansehen der Person hervorzurufen; es genügt insoweit der "böse Schein" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 16.12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 20.02.2001 - 1 D 55.99 -, juris), worauf der Kläger zu Recht hinweist.
- BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15
Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst; …
Rn. 40 bb) Der Beamte ist auch im Dienst und bei der Ausübung des Dienstes, sofern es nicht um die Amtsführung im Namen des Dienstherrn geht, trotz seiner besonderen Pflichtenstellung Staatsbürger mit den ihm zustehenden Grundrechten, insbesondere der Freiheit der Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 zu Beamten; Kammerbeschluss vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93 f. zu Richtern und Beamten sowie Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - NVwZ-RR 2008, 330 f. zu Soldaten).In diesem Rahmen folgt aus der dem Beamten obliegenden Treuepflicht als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Meinungsäußerungsfreiheit bei Beamten nach Maßgabe der Erfordernisse ihres Amtes Einschränkungen unterliegt (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93 f. und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1047/06 - NVwZ 2008, 416 f.).
- BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
BGH - Dienstgericht des Bundes - bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines …
Davon muss unter anderem dann ausgegangen werden, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person des Richters oder in seine Amtsführung in so hohem Maße Schaden genommen hat, dass seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheint und durch sein Verbleiben in dem ihm anvertrauten Amt zugleich das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert würde (BGH…, Urteil vom 19. Mai 1995 aaO m.w.N.; vgl. zur Wahrung der Unabhängigkeit durch Verhalten außerhalb des Richteramtes BVerfG NJW 1989, 93 [juris Rn. 4 f.] m.w.N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2024 - 3 A 10684/23
Lehrer; Coronapandemie; Redebeiträge während Demonstrationen und Äußerungen in …
Die Meinungsäußerung ist nur dann durch Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt, wenn sie mit Art. 33 Abs. 5 GG in Einklang steht (BVerfG…, Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1047/06 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, juris Rn. 3).Die mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbaren Regelungen in den §§ 33, 34 BeamtStG sind allgemeine Gesetze im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. erneut BVerfG…, Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1047/06 -, a.a.O. sowie Beschluss vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, a.a.O. [jeweils zu entsprechenden bundes- und landesrechtlichen Vorgängervorschriften]).
Die darin statuierten Verhaltenspflichten müssen im konkreten Fall nach dem Grundsatz beurteilt werden, dass die rechtlich begründeten Schranken des Art. 5 Abs. 1 GG im Lichte des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung auszulegen sind (BVerfG…, Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1047/06 -, a.a.O.; Beschluss vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 31. August 2017 - 2 A 6.15 -, juris Rn. 40 ff.; stRspr).
Diese Verpflichtungen bilden eine wesentliche Grundlage für das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung des demokratischen Rechtsstaats (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, a.a.O. Rn. 4;… Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1047/06 -, a.a.O. Rn. 6).
In diesem Rahmen folgt aus der dem Beamten obliegenden Treuepflicht als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Meinungsäußerungsfreiheit bei Beamten nach Maßgabe der Erfordernisse ihres Amtes Einschränkungen unterliegt (BVerfG…, Beschluss vom 30. August 1983 - 2 BvR 1334/82 -, juris Rn. 5 ff.; Beschluss vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, a.a.O. Rn. 4 f.; BVerwG…, Urteil vom 31. August 2017 - 2 A 6.15 -, juris Rn. 43).
- BVerwG, 11.06.2026 - 2 C 12.25
Annahme einer Verfassungstreuepflichtverletzung durch Chat-Beiträge setzt …
Dass hieraus auch die Einschränkung grundrechtlich geschützter Betätigungen folgen kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (vgl. anschaulich etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93 ; hierzu auch Kammerbeschlüsse vom 20. September 2007 - 2 BvR 1047/06 - NVwZ 2008, 416 …und vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 2062/07 - NVwZ-RR 2008, 657 Rn. 17 m. w. N.).In diesem Sinn sind die durch Art. 33 Abs. 5 GG gedeckten Regelungen des Beamten- und Disziplinarrechts (vgl. § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG) allgemeine Gesetze nach Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 m. w. N.; Kammerbeschlüsse vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93 ; vom 20. September 2007 - 2 BvR 1047/06 - NVwZ 2008, 416 …und vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 2062/07 - NVwZ-RR 2008, 657 Rn. 17; s. a. BVerwG…, Urteil vom 9. Oktober 2025 - 2 A 6.24 - NVwZ 2026, 342 Rn. 46).
- BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88
Lehrer - Schuldienst - Plakette - Gebot der Zurückhaltung bei politischer …
Der zu beachtende Schutzzweck besteht darin, die Funktionsfähigkeit des Beamtentums dadurch zu gewährleisten, daß zum einen im Rahmen des Dienstbetriebes störende politische Auseinandersetzungen vermieden werden, andererseits die politische Neutralität der Amtsführung und das Vertrauen der Öffentlichkeit hierauf nicht gefährdet oder auch nur in Zweifel gezogen werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 73.86 -; BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93 [BVerfG 06.06.1988 - 2 BvR 111/88]>). Er kann deshalb verlangen, daß ein Lehrer es unterläßt, sein Amt und das mit diesem verbundene Ansehen und Vertrauen dazu zu benutzen und einzusetzen, politische Auffassungen wirksamer als der "Normalbürger" durchzusetzen (vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 73.86 - ; BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - ).
- VG Karlsruhe, 26.07.2018 - DL 17 K 342/17
Verletzung der allgemeinen Dienstpflichten eines Beamten; Verweigerung eines …
Seine politischen Meinungsäußerungen dürfen nicht Formen annehmen, die den Eindruck entstehen lassen könnten, der Beamte werde bei seiner Amtsführung nicht loyal gegenüber seinem Dienstherrn und nicht neutral gegenüber jedermann sein (BVerfG, Kammerbeschl. v. 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 - juris Rn. 4).Eine Dienstpflichtverletzung liegt vor, wenn das Amt und das mit diesem aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Ausgestaltung verbundene Ansehen und Vertrauen durch Hervorhebung dazu benutzt und eingesetzt werden, um der Meinung des Amtsinhabers in der politischen Auseinandersetzung mehr Nachdruck zu verleihen und durch den Einsatz des Amtes politische Auffassungen des Amtsinhabers wirksamer durchzusetzen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 - juris Rn. 6;… BVerwG, Urt. v. 29.10.1987 - 2 C 72.86 - juris Rn. 17;… "keine Flucht in die Öffentlichkeit", hierzu BVerwG, Beschl. v. 10.10.1989 - 2 WDB 4, 89 - juris Rn. 7 mwN).
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/06
Verfassungsmäßigkeit einer Missbilligung aufgrund von Äußerungen eines Beamten in …
Die Regelung des § 54 Satz 3 BBG ist dabei ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG, so dass die darin statuierten Verhaltenspflichten im konkreten Fall nach dem Grundsatz beurteilt werden müssen, dass die rechtlich begründeten Schranken des Art. 5 Abs. 1 GG im Lichte des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung auszulegen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, NJW 1989, S. 93).In diesem Rahmen folgt aus der dem Beamten obliegenden Treuepflicht als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Meinungsäußerungsfreiheit bei Beamten nach Maßgabe der Erfordernisse ihres Amtes Einschränkungen unterliegt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, NJW 1989, S. 93).
Dies gilt nicht nur für politische Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, NJW 1989, S. 93;… Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. August 1983 - 2 BvR 1334/82 -, NJW 1983, S. 2691), sondern auch und gerade bei der innerdienstlichen Beurteilung des Verhaltens eines Dienstherrn.
- BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15
Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines …
Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob diese dabei spezifisches Verfassungsrecht verletzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, juris, Rn. 2). - BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte
Sie ist zudem zu sehen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der spezifischen Inpflichtnahme der Beamten mit Rücksicht auf die wichtige Funktion eines intakten Beamtentums für den Staat und die besondere Pflichtenstellung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn (vgl. BVerfGE 7, 155 [162]; 39, 334 [366 f.]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß];… Beschluß vom 30. August 1983, NJW 1983, S. 2691 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 6. Juni 1988, NJW 1989, S. 93 ). - BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00
Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst
- OVG Hamburg, 25.06.2018 - 3 Bs 73/18
Verdeckte Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Insolvenzrichter; Entziehung des …
- BVerwG, 09.10.2025 - 2 A 6.24
Herabwürdigung von deutschen Staatsangehörigen mit ausländischen Wurzeln als …
- BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte
- BGH, 19.05.1995 - RiZ(R) 1/95
Kontakte zum Rotlichtmilieu: Versetzung eines Richters in den einstweiligen …
- BVerwG, 16.07.2012 - 2 B 16.12
Versetzung eines Beamten wegen politischer Betätigung mit dienstlichem Bezug; …
- VG Düsseldorf, 13.03.2025 - 38 K 2590/22
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/07
Verfassungsbeschwerde gegen eine beamtenrechtliche Missbilligung aufgrund von …
- VG Ansbach, 20.10.2025 - AN 13b D 23.1971
Disziplinarrecht, Disziplinarklage, Entfernung eines Polizeibeamten aus dem …
- VG Münster, 16.10.2009 - 4 K 1765/08
Leserbriefe eines Lehrers aus Rheine zu Recht missbilligt
- VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21
Pflicht einer Lehrkraft zur politischen Enthaltsamkeit im Unterricht
- BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92
Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen - …
- VG Würzburg, 28.09.2018 - W 1 E 18.1234
Zur Verhältnismäßigkeit der Untersagung einer Referententätigkeit eines …
- BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90
Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind …
- OVG Hamburg, 27.05.2025 - 12 Bf 48/25
Polizeibeamter; Disziplinarverfahren; Anordnung einer Durchsuchung; dringender …
- BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96
Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von …
- VG Wiesbaden, 20.01.2023 - 28 L 42/22
Erfolgloser Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der …
- LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02
Kündigung; verfassungsrechtliche Meinungsäußerung; außerdienstliches Verhalten; …
- BVerwG, 10.03.1998 - 1 WB 70.97
Recht der Soldaten - Bekanntgabe von Dienstgrad und Dienststelle im Zusammenhang …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2024 - 6 B 1209/23
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegenüber einem Lehrer wegen Verletzung …
- BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 21.94
Ablehnung eines Richters der ehemaligen DDR für den Richterdienst bestätigt
- VG Magdeburg, 28.05.2025 - 15 A 13/25
Disziplinarrecht, Einstellungsverfügung
- VG Magdeburg, 14.02.2012 - 8 A 6/11
Disziplinarrecht: beamtenrechtliches Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot, …
- BVerfG, 12.03.2002 - 2 BvR 183/01
Disziplinierung eines Beamten wegen Äußerungen in einem Flugblatt
- BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 75.99
Untersagung der Anbringung eines Aushangs mit privaten Meinungsäußerungen zu …
- BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00
- BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 18.95
Nichtübernahme eines früheren DDR-Richters wegen Mitwirkung an "Republikflucht" …
- VG Magdeburg, 30.10.2024 - 15 A 12/24
Disziplinarrechtlicher Verweis; Verstoß gegen Mäßigungspflicht und …
- VG Wiesbaden, 24.07.2023 - 28 K 293/21
Klage gegen Disziplinarverfügung; Treuepflicht; Lehrer; Corona-Pandemie
- OVG Niedersachsen, 12.11.1996 - 5 L 2733/95
Umsetzung, Entzug der Funktion eines Fachberaters; Umsetzung (Rechtsnatur); …
- BVerwG, 09.04.1991 - 2 WDB 9.91
Rechtsmittel
- VG Magdeburg, 28.05.2025 - 15 A 12/25
Disziplinarrecht, Geldbuße
- VG Wiesbaden, 22.12.2017 - 28 K 1093/16
Hinreichende Konkretisierung missbilligender Äußerungen
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