Rechtsprechung
| BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Besorgnis der Befangenheit in Strafvollzugssachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 20.12.1994 - 1 Vollz (Ws) 224/94
- BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
Papierfundstellen
- NJW 1996, 3333
- NStZ 1997, 430
- NStZ-RR 1997, 23
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
§ 24 Abs. 2 StPO soll im Einzelfall gewährleisten, daß die Verfahrensbeteiligten einem persönlich und sachlich unabhängigen, unparteilichen und neutralen Richter gegenüberstehen (vgl. BVerfGE 21, 139 [146]). - BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
Weder verkennt es in grundsätzlicher Weise die Bedeutung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , noch erscheint die Anwendung des § 24 Abs. 2 StPO in einer Weise fehlerhaft, daß sie den Willkürvorwurf rechtfertigen könnte (vgl. dazu BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 82, 286 [299]; 87, 282 [285]). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
Weder verkennt es in grundsätzlicher Weise die Bedeutung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , noch erscheint die Anwendung des § 24 Abs. 2 StPO in einer Weise fehlerhaft, daß sie den Willkürvorwurf rechtfertigen könnte (vgl. dazu BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 82, 286 [299]; 87, 282 [285]).
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
Weder verkennt es in grundsätzlicher Weise die Bedeutung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , noch erscheint die Anwendung des § 24 Abs. 2 StPO in einer Weise fehlerhaft, daß sie den Willkürvorwurf rechtfertigen könnte (vgl. dazu BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 82, 286 [299]; 87, 282 [285]). - BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …
Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
Es ist ihm aber nicht zuzumuten, bei der weiteren Beschreitung des Rechtswegs möglicherweise zunächst einem unzuständigen Richter unterworfen zu sein (vgl. BVerfGE 24, 56 [61]). - BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
Bei der Frage, ob dieser Befund den Tatbestand des § 24 Abs. 2 StPO ausfüllen kann, hat das Oberlandesgericht allgemeiner Ansicht entsprechend darauf abgestellt, ob die Anstaltsleitung bei verständiger Würdigung des Sachverhalts Grund zu der Annahme haben konnte, der abgelehnte Richter nehme ihr gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (vgl. BVerfGE 32, 288 [290];… zu weiteren Nachweisen siehe Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 24 StPO Rn. 8).
- BGH, 09.05.2012 - 2 StR 25/12
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
- BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
- BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
- BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG - 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 mwN; - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).
- BGH, 20.06.2012 - 2 StR 61/12
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG - 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 mwN; - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).
- LG Frankfurt/Oder, 25.06.2021 - 24 Qs 11/21
Andreas Müller (Richter)
Entscheidend ist jedoch, dass zwischen den Äußerungen und dem konkreten Verfahren, in welchem der Richter abgelehnt wird, ein Bezug gegeben ist, denn eine verfahrensübergreifende Generalablehnung wegen geäußerter Rechtsansichten ist dem Gesetz fremd (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. August 1996 - 2 BvR 115/95-, juris, Kammerbeschluss vom 11. Oktober 2011 - 2 BvR 1010/10-, juris). - OLG Brandenburg, 03.12.2025 - 1 W 60/25
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Ob die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich jedoch stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; eine verfahrensübergreifende Generalablehnung ist gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. zum Ablehnungsrecht nach § 24 StPO: BVerfG, Beschluss vom 19.08.1996 - 2 BvR 115/95, juris Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 09.05.2012 - 2 StR 622/11, juris Rn. 4). - LG Bad Kreuznach, 07.04.2020 - 2 KLs 1042 Js 890/19
Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, falsche Rechtsanwendung
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.12.2006, Az.: 2 BvR 958/06 = NJW 2007, 1670, mwN; Beschluss vom 19.08.1996, Az.: 2 BvR 115/95 = NJW 1996, 3333). - LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2006 - L 1 SF 55/06 Die vom Kläger zum Beleg des Gegenteils zitierte Entscheidung des BVerfG (vom 19.8. 1986, NJW 1996, 3333) betrifft einen Einzelfall der Besorgnis der Befangenheit aufgrund ausführlicher publizistischer Äußerungen im Vorfeld gerichtlicher Entscheidungen und ist damit ersichtlich auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.
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