Rechtsprechung
| BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; StGB § 66; ; StVollzG § 11; ; StVollzG § 11 Abs. 1; ; StVollzG § 11 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen - Feststellung einer Fluchtgefahr - Feststellung einer Missbrauchsgefahr - Gewährung von Vollzugslockerungen - Grundsätzliche Bedeutung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 11 Abs. 2
Versagung von Vollzugslockerungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 16.08.2001 - 13 StVK 65/01
- OLG Karlsruhe, 10.12.2001 - 2 Ws 240/01
- BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80
Hafturlaub
Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02
Androhung und Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe oder der Sicherungsverwahrung finden ihre verfassungsrechtlich notwendige Ergänzung in einem sinnvollen Behandlungsvollzug (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; stRspr).Vielmehr hat sie den Sachverhalt umfassend aufzuklären und im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (…Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, ZfStrVo 1998, S. 180 , vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 …und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430; vgl. zu den entsprechenden Anforderungen bei Entscheidungen über die Gewährung von Hafturlaub und bei der richterlichen Entscheidung über die Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus BVerfGE 64, 261 und BVerfGE 70, 297 ).
- BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02
Die Chance, dass das Gericht, welches über die Erledigung der Sicherungsverwahrung zu entscheiden hat, zu einer positiven Gefahrenprognose gelangt, kann daher durch die vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert, durch deren Versagung aber verschlechtert werden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 …und vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NStZ 1998, S. 373 ).Vielmehr hat sie den Sachverhalt umfassend aufzuklären und im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, ZfStrVo 1998, S. 180 , vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 …und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430; vgl. zu den entsprechenden Anforderungen bei Entscheidungen über die Gewährung von Hafturlaub und bei der richterlichen Entscheidung über die Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus BVerfGE 64, 261 und BVerfGE 70, 297 ).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02
Androhung und Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe oder der Sicherungsverwahrung finden ihre verfassungsrechtlich notwendige Ergänzung in einem sinnvollen Behandlungsvollzug (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; stRspr).
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02
Vielmehr hat sie den Sachverhalt umfassend aufzuklären und im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (…Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, ZfStrVo 1998, S. 180 , vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 …und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430; vgl. zu den entsprechenden Anforderungen bei Entscheidungen über die Gewährung von Hafturlaub und bei der richterlichen Entscheidung über die Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus BVerfGE 64, 261 und BVerfGE 70, 297 ). - BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97
Pauschale Verweigerung von Vollzugslockerungen
Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02
Die Chance, dass das Gericht, welches über die Erledigung der Sicherungsverwahrung zu entscheiden hat, zu einer positiven Gefahrenprognose gelangt, kann daher durch die vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert, durch deren Versagung aber verschlechtert werden (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 und vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NStZ 1998, S. 373 ). - BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen
Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02
Vielmehr hat sie den Sachverhalt umfassend aufzuklären und im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (…Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, ZfStrVo 1998, S. 180 , vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430; vgl. zu den entsprechenden Anforderungen bei Entscheidungen über die Gewährung von Hafturlaub und bei der richterlichen Entscheidung über die Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus BVerfGE 64, 261 und BVerfGE 70, 297 ). - BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02
Vielmehr hat sie den Sachverhalt umfassend aufzuklären und im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, ZfStrVo 1998, S. 180 , vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 …und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430; vgl. zu den entsprechenden Anforderungen bei Entscheidungen über die Gewährung von Hafturlaub und bei der richterlichen Entscheidung über die Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus BVerfGE 64, 261 und BVerfGE 70, 297 ).
- BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09
Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch); …
Erstrebt ein Gefangener Vollzugslockerungen (§ 11 Abs. 1 StVollzG), so wird er daher durch deren Versagung in seinem durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Resozialisierungsinteresse berührt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris, Rn. 3, und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32). - BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 …
Rn. 32 Erstrebt ein Gefangener Vollzugslockerungen (§ 11 Abs. 1 StVollzG), so wird er durch deren Versagung in seinem durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Resozialisierungsinteresse berührt (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris).Die Vollzugsanstalten sind mithin im Blick auf Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet, schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs, vor allem deformierenden Persönlichkeitsstörungen, die die Lebenstüchtigkeit ernsthaft in Frage stellen und es ausschließen, dass sich der Gefangene im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben noch zurechtzufinden vermag, im Rahmen des Möglichen zu begegnen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris).
Für eine vom Gericht zu treffende Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung (§ 57a Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 1 StGB) spielt die Bewährung in Vollzugslockerungen ebenfalls eine entscheidende Rolle (vgl. BVerfGE 117, 71 ); die Chancen, zu einer günstigen Sozialprognose zu gelangen (vgl. § 57a Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 1 StGB), werden durch eine vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert, durch deren Versagung aber verschlechtert (…BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 , und vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris).
- BayObLG, 24.09.2026 - 203 StObWs 533/26
Sicherungsverwahrung, Vollzugslockerung, Widerruf von Lockerungen, …
Die Chance, dass das Gericht, welches über die Erledigung der Sicherungsverwahrung zu entscheiden hat, zu einer positiven Gefahrenprognose gelangt, kann daher durch die vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert, durch deren Versagung aber verschlechtert werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris Rn. 4). - BVerfG, 02.05.2017 - 2 BvR 1511/16
Lebenslange Freiheitsstrafe und Unterbringung im offenen Vollzug …
a) Erstrebt ein Gefangener die Unterbringung im offenen Vollzug, so wird er durch deren Versagung in seinem durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Resozialisierungsinteresse berührt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris, Rn. 3); dies gilt auch für einen zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten (vgl. BVerfGK 17, 459 ). - OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12
Strafvollzug: Beschwerde gegen Versagung einer Ausführung infolge von …
Erstrebt ein Gefangener Vollzugslockerungen (§ 11 Abs. 1StVollzG), so wird er daher durch deren Versagung in seinem durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Resozialisierungsinteresse berührt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris, Rn. 3, …und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32).
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