Rechtsprechung
| BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 33a StPO; § 84 StVollzG
Strafvollzug (körperliche Durchsuchung; Rechtswegerschöpfung; Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Stellungnahme) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe einer Stellungnahme der gegnerischen Prozesspartei - Erhebung der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung bei eigenständigem Gehörsverstoß des letztinstanzlichen Gerichts ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe einer Stellungnahme der gegnerischen Prozesspartei - Erhebung der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung bei eigenständigem Gehörsverstoß des letztinstanzlichen Gerichts ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe einer Stellungnahme der gegnerischen Prozesspartei - Erhebung der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung bei eigenständigem Gehörsverstoß des letztinstanzlichen Gerichts ... - Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Erhebung einer statthaften Anhörungsrüge vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
Erforderlichkeit der Erhebung einer statthaften Anhörungsrüge vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 23.11.2009 - 10 StVK 204/09
- OLG Koblenz, 27.04.2010 - 2 Ws 19/10
- BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
Mit der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren, die der Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren bestimmt ist (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, und vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 u.a. -, juris), ist es nicht vereinbar, einem Rechtsschutzsuchenden unzureichende Darlegungen zu einer Stellungnahme der Gegenseite anzulasten, die ihm nicht zuvor zur Kenntnis gegeben worden ist. - BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
Zum Rechtsweg gehört, sofern statthaft, die Anhörungsrüge (vgl. BVerfGE 122, 190 ), die dem Beschwerdeführer hier nach § 33a StVollzG offenstand. - BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
b) Die Anhörungsrüge war auch nicht wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 7, 115 ; 7, 403 ; 9, 390 ) entbehrlich.
- BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Zivilrechtsschutzes …
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
a) Zwar ist eine Anhörungsrüge nicht statthaft, wenn dem letztinstanzlich entscheidenden Gericht kein neuer, eigenständiger Gehörsverstoß, sondern allein die Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz zur Last gelegt wird (vgl. BVerfGK 13, 496 ). - BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
b) Die Anhörungsrüge war auch nicht wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 7, 115 ; 7, 403 ; 9, 390 ) entbehrlich. - BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der …
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
b) Die Anhörungsrüge war auch nicht wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 7, 115 ; 7, 403 ; 9, 390 ) entbehrlich. - BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05
Fristversäumnis; Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
b) Die Anhörungsrüge war auch nicht wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 7, 115 ; 7, 403 ; 9, 390 ) entbehrlich. - BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet …
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
Mit der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren, die der Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren bestimmt ist (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, und vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 u.a. -, juris), ist es nicht vereinbar, einem Rechtsschutzsuchenden unzureichende Darlegungen zu einer Stellungnahme der Gegenseite anzulasten, die ihm nicht zuvor zur Kenntnis gegeben worden ist. - BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 43/10
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung …
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
Mit der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren, die der Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren bestimmt ist (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, und vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 u.a. -, juris), ist es nicht vereinbar, einem Rechtsschutzsuchenden unzureichende Darlegungen zu einer Stellungnahme der Gegenseite anzulasten, die ihm nicht zuvor zur Kenntnis gegeben worden ist.
- VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18
Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Herausgabe von Messdaten in lesbarer Form; …
Eine solche primäre Anhörungsrüge ist statthaft (…vgl. BVerfG [K], Beschluss vom 30.5.2008 - 1 BvR 27/08 -, juris Rn. 17 f;… Beschluss vom 29.2.2012 - 2 BvR 309/10 -, juris Rn. 17; Beschluss vom 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10 -, juris Rn. 4;… Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2015, § 90 Rn. 211).Solche sekundären Anhörungsrügen sind nicht statthaft (…vgl. BVerfG [K], Beschluss vom 30.5.2008- 1 BvR 27/08 -, juris Rn. 17 f;… Beschluss vom 29.2.2012 - 2 BvR 309/10 -, juris Rn. 17; Beschluss vom 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10 -, juris Rn. 4;… Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2015, § 90 Rn. 211).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.02.2017 - VGH B 26/16
Beratungshilfe
zu Art. 103 Abs. 1 GG BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Januar 2015 - 2 BvR 2592/14 -, juris Rn. 3 ff.; Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1218/10 -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.; vgl. auch Kammerbeschluss vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 2516/13 -, juris Rn. 2;). - BGH, 27.01.2015 - 2 ARs 278/14
Unzulässige Anhörungsrüge
Eine Anhörungsrüge ist nicht statthaft, wenn dem letztinstanzlich entscheidenden Gericht kein neuer, eigenständiger Gehörsverstoß, sondern allein die Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz zur Last gelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1218/10). - BGH, 21.01.2015 - 2 ARs 169/14
Unzulässige Anhörungsrüge
Eine Anhörungsrüge ist nicht statthaft, wenn dem zuletzt entscheidenden Gericht kein eigenständiger Gehörsverstoß, sondern allein die Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz zur Last gelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1218/10). - BGH, 21.01.2015 - 2 ARs 309/14
Unzulässige Anhörungsrüge (Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz)
Eine Anhörungsrüge ist nicht statthaft, wenn dem letztinstanzlich entscheidenden Gericht kein neuer, eigenständiger Gehörsverstoß, sondern allein die Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz zur Last gelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1218/10).
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