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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2778
BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10 (https://dejure.org/2011,2778)
BVerfG, Entscheidung vom 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10 (https://dejure.org/2011,2778)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 2 BvR 1236/10 (https://dejure.org/2011,2778)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: teilweise wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige, teilweise unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine Ordnungsgeldfestsetzung, die nach verspäteter Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB erfolgte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: teilweise wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige, teilweise unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine Ordnungsgeldfestsetzung, die nach verspäteter Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB erfolgte

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit eines Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 Handelsgesetzbuch (HGB) mit anschließender Ordnungsgeldfestsetzung infolge einer verspäteten Offenlegung eines Jahresabschlusses

  • Betriebs-Berater

    Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verfassungsgemäß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit eines Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB mit anschließender Ordnungsgeldfestsetzung infolge einer verspäteten Offenlegung eines Jahresabschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordnungsgeld wegen verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Offenlegungspflicht und Sanktionierung von GmbH verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2011, 614
  • BB 2011, 1136
  • DB 2011, 807
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10
    Rn. 12 Die Beschwerdeführerin hätte weiter vortragen müssen, weshalb die angegriffenen Entscheidungen auf diesem Verstoß beruhen (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 77, 275 ; 82, 236 ; 91, 1 ; 94, 1 ; 105, 252 ;… Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, § 92 Rn. 18).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10
    Rn. 9 Die Verfassungsbeschwerde, die offensichtlich keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 93a Abs. 2 lit. a) BVerfGG), ist nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 lit. b) BVerfGG), weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10
    Rn. 12 Die Beschwerdeführerin hätte weiter vortragen müssen, weshalb die angegriffenen Entscheidungen auf diesem Verstoß beruhen (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 77, 275 ; 82, 236 ; 91, 1 ; 94, 1 ; 105, 252 ;… Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, § 92 Rn. 18).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10
    Rn. 12 Die Beschwerdeführerin hätte weiter vortragen müssen, weshalb die angegriffenen Entscheidungen auf diesem Verstoß beruhen (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 77, 275 ; 82, 236 ; 91, 1 ; 94, 1 ; 105, 252 ;… Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, § 92 Rn. 18).
  • BVerfG, 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter …

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10
    Die Beschwerdeführerin ist in ihrem Grundrecht vorliegend aber nicht verletzt, weil die Festsetzung des Ordnungsgelds nach § 335 HGB gerechtfertigt war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2009 - 1 BvR 3413/08 -, NJW 2009, S. 2588).
  • LG Bonn, 10.12.2008 - 37 T 472/08

    Ordnungsgeldverfahren nach dem EHUG: Festsetzungsermessen

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10
    Rn. 19 Billigkeitsgesichtpunkte rechtfertigen dagegen nach der einschlägigen fachgerichtlichen Rechtsprechung eine Herabsetzung des Ordnungsgelds nicht, da § 335 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 5 HGB insoweit eine abschließende und zu dem - zum damaligen Zeitpunkt anwendbaren - § 135 Abs. 2 Satz 2 FGG speziellere Regelung treffen (LG Bonn, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 37 T 472/08 -, juris;… vgl. auch Stollenwerk/Kurpat, BB 2009, S. 150 ).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1636/09

    Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse von Gesellschaften mbH verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10
    Mögliche Eingriffe in diese Grundrechte sind durch die mit der Offenlegung der in § 325 Abs. 1 HGB bezeichneten Rechnungslegungsunterlagen verfolgten, in erheblichem Allgemeininteresse liegenden Zwecke eines effektiven Schutzes des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer und einer Kontrollmöglichkeit der betroffenen Gesellschaften vor dem Hintergrund deren nur beschränkter Haftung jedenfalls gerechtfertigt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 1636/09 -, juris).
  • LG Bonn, 16.03.2015 - 37 T 171/15

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen der Nichteinreichung der …

    Da auch kein Zwang zum Betrieb eines Handelsgeschäfts in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bzw. Personenhandelsgesellschaft ohne Vollhafter besteht und diese sich auf die Offenlegungspflicht einrichten kann, ist die ordnungsgeldbewehrte Offenlegungspflicht verhältnismäßig (vgl. BVerfG vom 11.03.2009, Az. 1 BvR 3413/08, NJW 2009, 2588; vom 10.09.2009, Az.: 1 BvR 1636/09, vom 01.02.2011, Az.: 2 BvR 1236/10; veröffentlicht unter www.bundesverfassungsgericht.de; ebenso schon LG Bonn, Beschl. v. 30.06.2008 - 11 T 48/07, veröffentlicht unter www.nrwe.de).

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.03.2009 (1 BvR 3413/08) knüpft die Verhängung des Ordnungsgeldes in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise an die Versäumung der für die Offenlegung von Jahresabschlüssen geltenden Frist des § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB und der in § 335 Abs. 3 Satz 1 HGB bestimmten Nachfrist an und dient unter anderem dem Zweck der Sanktionierung des Verstoßes gegen die Offenlegungspflicht (vgl. auch 1 BvR 956/11, Beschl. v. 18.04.2011; 1 BvR 874/11, Beschl. v. 18.04.2011; 1 BvR 822/11, Beschl. v. 13.04.2011; 1 BvR 555/11, Beschl. v. 24.03.2011; 1 BvR 488/11, Beschl. v. 24.03.2011; 1 BvR 441/11, Beschl. v. 16.03.2011; 1 BvR 412/11, Beschl. v. 16.03.2011; 2 BvR 1236/10, Beschl. v. 01.02.2011; 1 BvR 1636/09, Beschl. v. 11.03.2009; 1 BvR 3413/08, Beschl. v. 11.03.2009; 1 BvR 3582/08, Beschl. v. 11.02.2009, sämtl.

    Mögliche Eingriffe in diese Grundrechte sind durch die mit der Offenlegung der in § 325 Abs. 1 HGB bezeichneten Rechnungslegungsunterlagen verfolgten, in erheblichem Allgemeininteresse liegenden Zwecke eines effektiven Schutzes des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer und einer Kontrollmöglichkeit der betroffenen Gesellschaften vor dem Hintergrund deren nur beschränkter Haftung jedenfalls gerechtfertigt (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10 -, BB 2011, 1136 f.; BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 1636/09 -, juris).

  • OLG Köln, 29.06.2015 - 28 Wx 1/15

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen unterbliebener Einreichung des …

    Dazu war indes - soweit ersichtlich - anerkannt, dass sich aus dem Verweis auf diese Regelung keine weitere allgemeine Herabsetzungsmöglichkeit im Einspruchsfall ergeben konnte, weil § 135 Abs. 2 S. 2 FGG eben nur "nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze entsprechend anzuwenden" war und die Regelungen in § 335 Abs. 1 S. 4 und Abs. 3 S. 5 HGB a.F. zur Herabsetzung des Ordnungsgeldes abschließende Spezialregelungen darstellten (so BVerfG v. 01.02.2011 - 2 BvR 1236/11, BeckRS 2011, 47827 und LG Bonn v. 10.12.2008 - 37 T 472/08, BeckRS 2009, 03986; v. 06.12.2010 - 38 T 1168/10, BeckRS 2011, 20909; v. 27.07.2011 - 38 T 575/11, BeckRS 2013, 04455; v. 07.04.2011 - 38 T 1869/10, BeckRS 2011, 20583; Stollenwerk/Kurpart, BB 2009, 150, 154).
  • LG Bonn, 14.10.2008 - 37 T 62/08

    Anfechtung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen …

    Einer etwaigen besonderen Belastung kleiner und mittelständischer Unternehmen mit der Offenlegungspflicht tragen die größenabhängigen Erleichterungen (§§ 326 ff. HGB) hinreichend Rechnung (im Ergebnis eine Verfassungswidrigkeit ebenso verneinend LG Bonn NZG 2009, 351; OLG Köln NJW-RR 1992, 486;… Baumbach/HopMerkt, HGB, 34. Aufl., § 325 Rn. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, Az. 2 BvR 1236/10: "Es bestehen grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Offenlegungspflicht (§ 325 HGB) und deren Sanktionierung (§ 335 HGB)).

    25Eine weitere Herabsetzung des Ordnungsgeldes ist - abgesehen von dem Fall des § 335 Abs. 3 Satz 5 HGB - ebenso wie ein Erlass aus Billigkeitsgründen nicht zulässig, und zwar auch dann nicht, wenn das Gericht das im Einzelfall vorliegende Verschulden als gering bewertet (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, 2 BvR 1236/10).

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