Rechtsprechung
| BVerfG, 24.02.2000 - 2 BvR 1295/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; AsylVfG § 81; ; AsylVfG § 81 Satz 1; ; AsylVfG § 78 Abs. 2; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; VwGO § 161 Abs. 2; ; VwGO § 92 Abs. 2; ; VwGO § 58 Abs. 2 Satz 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Asylantrag - Rechtswegerschöpfung - Berufung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylVfG § 78 Abs. 1 S. 1; AsylVfG § 81 Abs. 1; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
D (A), Verfahrensrecht, Asylverfahren, Nichtbetreiben des Verfahrens, Fortsetzung des Verfahrens, Antrag, Offensichtlich unbegründet, Unanfechtbarkeit, Berufungszulassungsantrag, Rechtswegerschöpfung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erschöpfung des Rechtswegs in Asylsachen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 09.05.1998 - 11 K 482/98
- VG Neustadt, 22.06.1998 - 11 K 1493/98
- BVerfG, 24.02.2000 - 2 BvR 1295/98
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, 89
- NVwZ Beilage 2000, 89
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über …
Auszug aus BVerfG, 24.02.2000 - 2 BvR 1295/98
Deshalb ist es dem Beschwerdeführer zumutbar, von dem in § 78 Abs. 2 - 4 AsylVfG vorgesehenen - wenn auch in seiner Statthaftigkeit umstrittenen - Rechtsbehelf des Antrages auf Zulassung der Berufung Gebrauch zu machen, bevor er zulässigerweise Verfassungsbeschwerde erheben kann (vgl. BVerfGE 68, 376 ).In derartigen Fällen ist es grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte, über die streitige Zulässigkeitsfrage nach einfachem Recht unter Berücksichtigung der hierzu vertretenen Rechtsansichten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 68, 376 ).
Wird das Rechtsmittel als unzulässig verworfen, weil die Gerichte die umstrittene Zulässigkeitsfrage zuungunsten eines Beschwerdeführers beurteilen, bleibt es ihm unbenommen, nach Ergehen einer letztinstanzlichen Entscheidung innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG Verfassungsbeschwerde einzulegen und etwaige Grundrechtsverletzungen durch eine vorangegangene Sachentscheidung zu rügen (vgl. BVerfGE 68, 376 ).
- BVerwG, 23.08.1984 - 9 CB 48.84
Erledigungsbeschluß - Einstellungsbeschluß - Deklaratorische Bedeutung - …
Auszug aus BVerfG, 24.02.2000 - 2 BvR 1295/98
Rn. 6 Nach verbreiteter, wenn nicht überwiegender Auffassung in der asylverfahrensrechtlichen Rechtsprechung und Literatur ist im Falle der Erfolglosigkeit des Fortsetzungsantrages wegen der Rechtmäßigkeit der Betreibensaufforderung und der Einstellung des Verfahrens anstelle einer "Abweisung der Klage" die Feststellung auszusprechen, dass das Verfahren - durch Klagerücknahme - beendet ist (…vgl. Molitor, in: GK-AsylVfG, Stand: Dezember 1999, 57. Erg.-Lfg., II - § 81, Rn. 189 m.w.N.;… Marx, AsylVfG, 4. Aufl., § 81, Rn. 30;… Renner, AuslR, 7. Aufl., § 81 AsylVfG, Rn. 21; vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Januar 1991 - 9 C 96.89 -, EZAR 630 Nr. 28, S. 6; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 23. August 1984 - 9 CB 48.84 -, EZAR 630 Nr. 14, S. 2, in dem das BVerwG ausführt, die Rechtslage sei nicht anders zu beurteilen als bei verfahrenseinstellenden Beschlüssen nach § 161 Abs. 2 VwGO oder § 92 Abs. 2 VwGO, wenn nachträglich streitig wird, ob übereinstimmende Erledigungserklärungen vorgelegen haben oder die Klage zurückgenommen worden ist; HessVGH…, Urteil vom 11. September 1989 - 13 UE 1667/85 -, DVBl 1989, S. 1275, 1276; HessVGH, Entscheidung vom 7. Februar 1984 - 10 TE 544 und 545/83 -, JURIS).Sofern der Entscheidungsausspruch des Verwaltungsgerichts mit der von ihm angenommenen Folge der Unanfechtbarkeit fehlerhaft ist, ist die Stellung eines Antrages auf Zulassung der Berufung nicht ausgeschlossen oder unstatthaft, da bei formell inkorrekten Entscheidungen ein Beteiligter durch ein unrichtiges Verfahren des Gerichts keine Nachteile in seinen prozessualen Rechten erleiden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 1984 - 9 CB 48.84 -, EZAR 630 Nr. 14, S. 2;… Renner, AuslR, 7. Aufl., § 81 AsylVfG Rn. 25).
- BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
Auszug aus BVerfG, 24.02.2000 - 2 BvR 1295/98
Der Funktion der Verfassungsbeschwerde würde es zuwiderlaufen, sie anstelle oder gleichsam wahlweise neben einem möglicherweise statthaften Rechtsmittel zuzulassen (vgl. BVerfGE 1, 5 ; 1, 97 ).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 24.02.2000 - 2 BvR 1295/98
In derartigen Fällen ist es grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte, über die streitige Zulässigkeitsfrage nach einfachem Recht unter Berücksichtigung der hierzu vertretenen Rechtsansichten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 68, 376 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 24.02.2000 - 2 BvR 1295/98
Rn. 2 Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig und kann deshalb mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen werden (vgl. § 93a Abs. 2 BVerfGG; BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
Augstein
Auszug aus BVerfG, 24.02.2000 - 2 BvR 1295/98
Es ist daher geboten und einem Beschwerdeführer auch zumutbar, vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde die Statthaftigkeit weiterer einfachrechtlicher Rechtsbehelfe sorgfältig zu prüfen und von ihnen auch Gebrauch zu machen, wenn sie nicht offensichtlich unzulässig sind (vgl. BVerfGE 28, 1 ). - BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 96.89
Asylrecht - Erledigung eines Asylrechtsstreits - Verfahrenserledigung kraft …
Auszug aus BVerfG, 24.02.2000 - 2 BvR 1295/98
Rn. 6 Nach verbreiteter, wenn nicht überwiegender Auffassung in der asylverfahrensrechtlichen Rechtsprechung und Literatur ist im Falle der Erfolglosigkeit des Fortsetzungsantrages wegen der Rechtmäßigkeit der Betreibensaufforderung und der Einstellung des Verfahrens anstelle einer "Abweisung der Klage" die Feststellung auszusprechen, dass das Verfahren - durch Klagerücknahme - beendet ist (…vgl. Molitor, in: GK-AsylVfG, Stand: Dezember 1999, 57. Erg.-Lfg., II - § 81, Rn. 189 m.w.N.;… Marx, AsylVfG, 4. Aufl., § 81, Rn. 30;… Renner, AuslR, 7. Aufl., § 81 AsylVfG, Rn. 21; vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1991 - 9 C 96.89 -, EZAR 630 Nr. 28, S. 6; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 23. August 1984 - 9 CB 48.84 -, EZAR 630 Nr. 14, S. 2, in dem das BVerwG ausführt, die Rechtslage sei nicht anders zu beurteilen als bei verfahrenseinstellenden Beschlüssen nach § 161 Abs. 2 VwGO oder § 92 Abs. 2 VwGO, wenn nachträglich streitig wird, ob übereinstimmende Erledigungserklärungen vorgelegen haben oder die Klage zurückgenommen worden ist; HessVGH…, Urteil vom 11. September 1989 - 13 UE 1667/85 -, DVBl 1989, S. 1275, 1276; HessVGH, Entscheidung vom 7. Februar 1984 - 10 TE 544 und 545/83 -, JURIS). - BVerfG, 27.09.1951 - 1 BvR 70/51
Spruchkammer
Auszug aus BVerfG, 24.02.2000 - 2 BvR 1295/98
Der Funktion der Verfassungsbeschwerde würde es zuwiderlaufen, sie anstelle oder gleichsam wahlweise neben einem möglicherweise statthaften Rechtsmittel zuzulassen (vgl. BVerfGE 1, 5 ; 1, 97 ). - VGH Hessen, 11.09.1989 - 13 UE 1667/85
Erledigung nach AsylVfG § 33
Auszug aus BVerfG, 24.02.2000 - 2 BvR 1295/98
Rn. 6 Nach verbreiteter, wenn nicht überwiegender Auffassung in der asylverfahrensrechtlichen Rechtsprechung und Literatur ist im Falle der Erfolglosigkeit des Fortsetzungsantrages wegen der Rechtmäßigkeit der Betreibensaufforderung und der Einstellung des Verfahrens anstelle einer "Abweisung der Klage" die Feststellung auszusprechen, dass das Verfahren - durch Klagerücknahme - beendet ist (…vgl. Molitor, in: GK-AsylVfG, Stand: Dezember 1999, 57. Erg.-Lfg., II - § 81, Rn. 189 m.w.N.;… Marx, AsylVfG, 4. Aufl., § 81, Rn. 30;… Renner, AuslR, 7. Aufl., § 81 AsylVfG, Rn. 21; vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Januar 1991 - 9 C 96.89 -, EZAR 630 Nr. 28, S. 6; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 23. August 1984 - 9 CB 48.84 -, EZAR 630 Nr. 14, S. 2, in dem das BVerwG ausführt, die Rechtslage sei nicht anders zu beurteilen als bei verfahrenseinstellenden Beschlüssen nach § 161 Abs. 2 VwGO oder § 92 Abs. 2 VwGO, wenn nachträglich streitig wird, ob übereinstimmende Erledigungserklärungen vorgelegen haben oder die Klage zurückgenommen worden ist; HessVGH, Urteil vom 11. September 1989 - 13 UE 1667/85 -, DVBl 1989, S. 1275, 1276; HessVGH, Entscheidung vom 7. Februar 1984 - 10 TE 544 und 545/83 -, JURIS). - BVerfG, 22.10.1997 - 2 BvR 226/97
Erledigungsfiktion im Asylverfahren und Einstweiliger Rechtsschutz
Auszug aus BVerfG, 24.02.2000 - 2 BvR 1295/98
Rn. 4 Zwar hat der Beschwerdeführer - wie bei einem Streit über die Frage der Verfahrensbeendigung in den Fällen des § 81 Satz 1 AsylVfG mit Blick auf den Grundsatz der materiellen Subsidiarität erforderlich - einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens gestellt (vgl. BVerfG , Beschluss vom 22. Oktober 1997 - 2 BvR 226/97 - ); auch hat das Verwaltungsgericht die Klage "als offensichtlich unbegründet abgewiesen" und in der Konsequenz dieser Tenorierung die Unanfechtbarkeit seiner Entscheidung angenommen (§ 78 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG).
- BVerfG, 05.03.2019 - 2 BvR 12/19
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) …
Wird das Rechtsmittel als unzulässig verworfen, weil die Gerichte die Zulässigkeitsfrage zu Ungunsten eines Beschwerdeführers beurteilen, bleibt es ihm unbenommen, nach Ergehen einer letztinstanzlichen Entscheidung innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG Verfassungsbeschwerde einzulegen und etwaige Grundrechtsverletzungen durch eine vorangegangene Sachentscheidung zu rügen (vgl. BVerfGE 68, 376 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2000 - 2 BvR 1295/98 -, juris, Rn. 5).Rn. 16 Macht ein Kläger eines asylrechtlichen Klageverfahrens geltend, die Fiktion der Klagerücknahme gemäß § 81 Satz 1 AsylG sei nicht eingetreten - sei es weil die Betreibensaufforderung zu Unrecht ergangen sei, sei es weil er das Verfahren innerhalb der Monatsfrist betrieben habe -, kann er nach verbreiteter Auffassung die Fortsetzung des Verfahrens beantragen (vgl. zu § 81 AsylVfG: BVerwG…, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48.84 -, juris, Rn. 14;… Beschluss vom 23. August 1984 - 9 CB 48.84 -, juris, Rn. 3;… Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, Bd. 3, § 81, Rn. 43 ff. ;… Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 81 AsylG Rn. 21;… Hailbronner, Ausländerrecht, Bd. 4, § 81 AsylVfG Rn. 30 ;… zu § 92 Abs. 2 VwGO, der auf § 81 AsylVfG beruht: Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Bd. II, § 92 Rn. 77 ;… Peters/Axer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 92 Rn. 85 ff.;… Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 92 Rn. 20 und 30; daran anknüpfend die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung bzw. Subsidiarität verneinend: BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2000 - 2 BvR 1295/98 -, juris, Rn. 4 ff.;… vom 22. Oktober 1997 - 2 BvR 226/97 -, juris, Rn. 3 …und vom 9. Februar 1994 - 2 BvR 21/94 -, juris, Rn. 1).
- BVerfG, 18.03.2019 - 2 BvR 367/19
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) …
Wird das Rechtsmittel als unzulässig verworfen, weil die Gerichte die Zulässigkeitsfrage zuungunsten eines Beschwerdeführers beurteilen, kann dieser nach Ergehen einer letztinstanzlichen Entscheidung innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG Verfassungsbeschwerde einlegen und etwaige Grundrechtsverletzungen durch eine vorangegangene Sachentscheidung rügen (vgl. BVerfGE 68, 376 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2000 - 2 BvR 1295/98 -, juris, Rn. 5). - BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 783/09
Rechtswegerschöpfung als Voraussetzung für eine zulässige Verfassungsbeschwerde; …
Es hat aber eine Prüfung dahingehend zu erfolgen, ob das Verwaltungsgericht sich eines im Gesetz nicht vorgesehenen Entscheidungsfolgenausspruchs bedient hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2000 - 2 BvR 1295/98 -, InfAuslR 2000, S. 261 ). - VG München, 08.11.2010 - M 25 K 10.1618
Ermessensausweisung eines türkischen Staatsangehörigen
Da die in Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 vorgesehene Ausnahme der öffentlichen Ordnung ebenso auszulegen ist wie die gleiche Ausnahme im Bereich der Freizügigkeit von Unionsbürgern (EuGH v. 20.2.2000, Rs. C-340/97 - Nazli - InfAuslR 2000, 261/264; v. 11.11.2004, Rs. C-467/02, NVwZ 2005, 198), kann ein assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger nur ausgewiesen werden, wenn eine tatsächlich und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, wobei eine strafrechtliche Verurteilung nur insoweit eine Ausweisung rechtfertigen kann, als die ihr zu Grunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt (…EuGH v. 20.2.2000, a.a.O.; BVerwG v. 3.8.2004, 1 C 29/02 [juris] RdNr. 15 ff.; vgl. Hailbronner, AuslR, Stand: August 2010, Art. 14 ARB 1/80 RdNr. 6).
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