Rechtsprechung
| BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 21 Abs. 1; ; GG Art. 38 Abs. 1; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; PartG § 5 Abs. 1; ; PartG § 5 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
FDP - Freie Demokratische Partei - TV-Duell - Fernsehsendung - Duell - Kanzlerkandidat - Bundeskanzler - Ministerpräsident - Wahlkampf - Teilnahme - Chancengleichheit - Parteien - Wahlwerbesendung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilnahme des FDP-Vorsitzenden an der Fernsehsendung "TV-Duell der Kanzlerkandidaten"
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
"TV-Duell der Kanzlerkandidaten" vor der Bundestagswahl am 22. September 2002
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
"TV-Duell der Kanzlerkandidaten" vor der Bundestagswahl am 22. September 2002
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Endgültig keine Teilnahme Westerwelles an TV-Duell
- 123recht.net (Pressemeldung)
Westerwelles Antrag auf Teilnahme an TV-Duell gescheitert
Verfahrensgang
- VG Mainz - 4 L 762/02
- VG Köln, 15.07.2002 - 6 L 1634/02
- BVerwG, 17.07.2002 - 6 AV 1.02
- VG Köln, 19.07.2002 - 6 L 1634/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2002 - 8 B 1444/02
- BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2939
- DVBl 2002, 1406
- K&R 2002, 598
- ZUM 2002, 739
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02
Die Verfassungsbeschwerde wirft im Wesentlichen nur Fragen der (abgestuften) Chancengleichheit der politischen Parteien auf, zu der sich das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach in grundlegender Weise geäußert hat (vgl. z.B. BVerfGE 14, 121 ; 24, 300 ; 34, 160 ; 48, 271 ).Diese Tatsache ist von der Beschwerdeführerin als Folge der bestehenden politischen Kräfteverhältnisse hinzunehmen und verstößt als solche nicht gegen das Recht einer politischen Partei auf Wahrung der Chancengleichheit (vgl. BVerfGE 14, 121 ; 24, 300 ).
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
Auszug aus BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02
Die Verfassungsbeschwerde wirft im Wesentlichen nur Fragen der (abgestuften) Chancengleichheit der politischen Parteien auf, zu der sich das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach in grundlegender Weise geäußert hat (vgl. z.B. BVerfGE 14, 121 ; 24, 300 ; 34, 160 ; 48, 271 ).Diese Tatsache ist von der Beschwerdeführerin als Folge der bestehenden politischen Kräfteverhältnisse hinzunehmen und verstößt als solche nicht gegen das Recht einer politischen Partei auf Wahrung der Chancengleichheit (vgl. BVerfGE 14, 121 ; 24, 300 ).
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
'extra-radio'
Auszug aus BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02
Rn. 6 Nach den tatsächlichen Feststellungen der angegriffenen Entscheidungen, gegen die die Beschwerdeführerin beachtliche Einwände nicht erhoben hat, beruht die umstrittene Sendung auf einem schlüssigen und folgerichtig umgesetzten journalistischen Konzept, das unter dem Schutz von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG steht (vgl. BVerfGE 97, 298 m.w.N.).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02
Rn. 2 2. Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) liegen nicht vor. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2002 - 8 B 1444/02
"TV-Duell" ohne Westerwelle
Auszug aus BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02
gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. Juli 2002 - 6 L 1634/02 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung . - BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90
Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der …
Auszug aus BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02
Rn. 7 Allerdings dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein redaktionelles Konzept, das die Erfolgsaussichten von Beteiligten am Wahlwettbewerb nachhaltig mindern kann, nicht ohne Rücksicht auf diesen Umstand durchsetzen (vgl. BVerfGE 82, 54 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1990 - 2 BvR 1316/90 -, NVwZ 1991, S. 560 f.). - BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
Auszug aus BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02
Die Verfassungsbeschwerde wirft im Wesentlichen nur Fragen der (abgestuften) Chancengleichheit der politischen Parteien auf, zu der sich das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach in grundlegender Weise geäußert hat (vgl. z.B. BVerfGE 14, 121 ; 24, 300 ; 34, 160 ; 48, 271 ). - VG Köln, 19.07.2002 - 6 L 1634/02
Gericht lehnt FDP-Anspruch auf Teilnahme Westerwelles an TV-Duell ab
Auszug aus BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02
gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. Juli 2002 - 6 L 1634/02 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung . - BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02
Die Verfassungsbeschwerde wirft im Wesentlichen nur Fragen der (abgestuften) Chancengleichheit der politischen Parteien auf, zu der sich das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach in grundlegender Weise geäußert hat (vgl. z.B. BVerfGE 14, 121 ; 24, 300 ; 34, 160 ; 48, 271 ). - BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90
Verfassungsbeschwerde gegen eine Eilentscheidung nach § 123 VwGO - …
- BVerfG, 23.08.1961 - 2 BvR 286/61
Sendezeit II
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2024 - 13 B 494/24
WDR muss Bündnis Sahra Wagenknecht zur Wahlarena 2024 Europa einladen
Rn. 10 Vgl. zum Ganzen: OVG NRW, Beschlüsse vom 30. April 2012 - 13 B 528/12 -, juris, Rn. 8 ff., und vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 -, NJW 2002, 3417 = juris, Rn. 23 ff. m. w. N., nachgehend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. August 2022 - 2 BvR 1332/02 -, NJW 2002, 2939 = juris, Rn. 5 ff.; siehe ferner etwa OVG Saarl., Beschluss vom 13. März 2017 - 2 B 340/17 -, juris, Rn. 16; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 B 201/03 -, NVwZ-RR 2003, 651 = juris, Rn. 6 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Oktober 1996 - 10 S 2866/96 -, NVwZ-RR 1997, 629 = juris, Rn. 14 ff.; jeweils m. w. N. - VG Köln, 05.02.2025 - 6 L 81/25
Spitzenkandidatin des BSW muss nicht zur Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl …
Rn. 21 vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juni 2024 - 13 B 494/24 -, juris, Rn. 6 ff., vom 30. April 2012 - 13 B 528/12 -, juris, Rn. 8 ff., und vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 -, juris, Rn. 23 ff. m.w.N., nachgehend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. August 2022 - 2 BvR 1332/02 -, juris, Rn. 5 ff.; siehe ferner etwa Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Saarl. OVG), Beschluss vom 13. März 2017 - 2 B 340/17 -, juris, Rn. 16; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 B 201/03 -, juris, Rn. 6 f.; VGH BW, Beschluss vom 16. Oktober 1996 - 10 S 2866/96 -, juris, Rn. 14 ff.; jeweils m.w.N.Rn. 24 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juni 2024 - 13 B 494/24 -, juris, Rn. 6 ff.; vom 30. April 2012 - 13 B 528/12 -, juris, Rn. 8 ff., und vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 -, juris, Rn. 23 ff. m.w.N., nachgehend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. August 2022 - 2 BvR 1332/02 -, juris, Rn. 5 ff.; siehe ferner etwa Saarl.
- BVerwG, 12.02.2025 - 6 C 5.23
Klage des brandenburgischen Landesverbandes der Tierschutzpartei zur …
Solche Sendungen unterliegen weder den Anforderungen, die an die Zurverfügungstellung von Einrichtungen gestellt werden, noch handelt es sich um öffentliche Leistungen, die gewährt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 - NJW 2002, 2939 ; zu den Begriffen näher: BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1974 - 7 C 42.72 - BVerwGE 47, 280 ;… Augsberg, in: Kersten/Rixen, PartG, 2009, § 5 Rn. 24, 26;… Lenski, PartG, 1. Aufl. 2011, § 5 Rn. 8 ff.;… Morlok, PartG, 2. Aufl. 2013, § 5 Rn. 6).Rn. 20 Geklärt ist, dass dieses subjektive Recht den Parteien zwar keinen unbeschränkten Anspruch auf Zurverfügungstellung von Sendezeit oder auf Zugang zu redaktionellen Programminhalten gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewährt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 und 958, 977/76 - BVerfGE 47, 198 ; BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1986 - 7 C 79.85 - BVerwGE 75, 67 ; Sosnitza, K&R 2002, 417 m. w. N.), wohl aber ein subjektives Recht auf angemessene derivative Teilhabe begründen kann (zur Teilhabe an Sendezeit: BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. März 2006 - 2 BvR 1545/05 - NVwZ-RR 2006, 369 ; zur Teilhabe an redaktionell gestalteten Sendungen vor einer Wahl: BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1990 - 1 BvR 559/90 - BVerfGE 82, 54 , Kammerbeschlüsse vom 9. Oktober 1990 - 2 BvR 1316/90 - NVwZ 1991, 560 sowie vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 - NJW 2002, 2939 ).
Ihr Konzept hat sich schlüssig an willkürfreien Erwägungen auszurichten und darf die Erfolgsaussichten von Parteien im Wahlwettbewerb nicht nachhaltig mindern (vgl. zu redaktionell gestalteten Sendungen vor einer Wahl: BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 - NJW 2002, 2939 ).
Rn. 34 Dass die in der Darstellung der Ergebnisse differenzierende Vorgehensweise des Beklagten mit Einbußen an Sichtbarkeit für kleinere Parteien verbunden war, ist als Folge des politischen Kräfteverhältnisses hinzunehmen und verstößt als solche nicht gegen das Recht einer politischen Partei auf Wahrung der Chancengleichheit (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 - NJW 2002, 2939 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 3 B 43.21
Rundfunk Berlin-Brandenburg musste Wahlergebnis der Tierschutzpartei nach der …
Hierdurch wird der Kläger als Landesverband einer Partei in seinem Recht auf Chancengleichheit nach Art. 3 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 GG verletzt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 - juris Rn. 3 ff.; VerfGH Saarbrücken…, Beschluss vom 16. März 2017 - Lv 3/17 - juris Rn. 24 ff.; OVG Münster…, Beschluss vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 - juris Rn. 22 ff.; OVG Münster…, Beschluss vom 30. April 2012 - 13 B 528/12 - juris Rn. 7) und zwar auch in Anbetracht dessen, dass das Recht auf Chancengleichheit hier mit der dem Beklagten zustehenden Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen ist.Rn. 20 Obwohl redaktionell gestaltete Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu Wahlen keine öffentlichen Leistungen im Sinne § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 - juris Rn. 4; OVG Münster…, Beschluss vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 - juris Rn. 13 ff.), haben die Rundfunkanstalten die Parteien nach dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit entsprechend ihrer Bedeutung (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 PartG) zu berücksichtigen, die sich insbesondere auch nach den Ergebnissen vorangegangener Wahlen zu Volksvertretungen bemisst (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 3 PartG).
Darauf wird typischerweise abgestellt, wenn es um die gleichheitswidrige Benachteiligung von Wahlbewerbern geht, die nicht zu bestimmten Diskussionsrunden eingeladen werden (vgl. z.B. OVG Bremen…, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 B 201/03 - juris Rn. 10; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 13. März 2017 - 2 B 340/17 - juris Rn. 18; OVG Münster…, Beschluss vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 - juris Rn. 41 ff.; dazu BVerfG, Beschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2025 - 1 S 164/25
Einladung des Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) zur Wahlarena Baden-Württemberg …
Dementsprechend hat es auch das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet, das Begehren auf Teilnahme an einer redaktionell gestalteten Vorwahlsendung unmittelbar an Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90 - juris und Beschl. v. 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 - juris).Im Einzelfall kann dies bei nicht angemessener Berücksichtigung einer Partei entsprechend ihrer politischen Bedeutung in Abwägung mit dem damit verbundenen Eingriff in die grundrechtlich geschützte redaktionelle Gestaltungsfreiheit jedenfalls dann zu einer Pflicht zur Einbeziehung in den Teilnehmerkreis einer konkreten Sendung führen, wenn anderenfalls die Gefahr einer nachhaltigen Verschlechterung der Wahlchancen einer Partei besteht (…vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 18.09.1991 - 1 B 53/91 - juris Rn. 8 sowie BVerfG, Beschl. v. 10.05.1990 - 1 BvR 559/90 - juris Rn. 15 und Beschl. v. 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 - juris Rn. 7).
- VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17
Anspruch von Parteien auf Teilnahme an Fernsehsendungen vor einer Wahl
Eine Pflicht, den Gleichheitssatz strikt oder formal zu beachten, besteht insoweit nicht.(OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 - m.w.N., bestätigt durch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, m.w.N., juris).Ist das nicht der Fall, kann - je nach den Gesamtumständen - auch ein Anspruch auf Teilnahme an einer konkreten Sendung bestehen.(OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 - m.w.N., bestätigt durch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, m.w.N., juris).
Bei der in Rede stehenden Sendung handelt es sich um eine redaktionell gestaltete, vom Antragsgegner verantwortete Sendung, die trotz einer von ihr möglicherweise ausgehenden Werbewirkung nicht als Wahlwerbesendung qualifiziert werden kann und schon deshalb nicht dem in PartG § 5 Abs. 1 Satz 1 verwendeten Begriff der öffentlichen Leistung unterfällt.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, m.w.N.; vorausgehend OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002, - 8 B 1444/02 -, beide juris).
Rn. 28 Der Antragsgegner hat darüber hinaus durch Vorlage seiner "Konzeption 'Landtagswahl 2017' Stand 01. März 2017" detailliert dargelegt, dass und auf welche Weise er auch den zu der "Elefantenrunde" nicht eingeladenen Wahlbewerbern auf andere Weise in seinen Hörfunk- und Fernsehprogrammen sowie über seine Internetpräsenz weitere Publizität verschaffen wird, wodurch er ebenfalls dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit hinreichend Rechnung trägt(vgl. zu diesem Kriterium: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, m.w.N., juris).
- VG Saarlouis, 24.02.2017 - 3 L 261/17
Keine Teilnahme der NPD an der "Elefantenrunde" des SR
Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 - und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, alle juris), haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch bei redaktionell gestalteten Sendungen vor Wahlen das Recht der Bewerber auf gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen zu beachten.(OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 -) Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien hängt eng mit den Grundsätzen der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl zusammen, die ihre Prägung durch das Demokratieprinzip erfahren.Rn. 17 Die umstrittene Sendung beruht auf einem schlüssigen und folgerichtig umgesetzten journalistischen Konzept, das unter dem Schutz von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG steht.14(14 BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, m.w.N., juris).
Rn. 23 Der Antragsgegner hat darüber hinaus durch Vorlage seiner "Konzeption 'Landtagswahl 2017' Stand 16. Februar 2017" detailliert dargelegt, dass und auf welche Weise er auch den zu der "Elefantenrunde" nicht eingeladenen Wahlbewerbern auf andere Weise in seinen Hörfunk- und Fernsehprogrammen sowie über seine Internetpräsenz weitere Publizität verschaffen wird, wodurch er ebenfalls dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit hinreichend Rechnung trägt18(18 vgl. zu diesem Kriterium: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, m.w.N., juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2023 - 2 B 10899/23
Kleinstpartei; Ausweisung des Stimmenanteils in der ZDF-Wahlberichtersattung der …
Denn bei den hier in Rede stehenden redaktionell gestalteten, von einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt verantworteten Sendungen zu Wahlen handelt es sich nicht um öffentliche Leistungen im Sinne des § 5 Abs. 1 PartG (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 -, juris Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 -, juris Rn. 13 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 25. Mai 2023 - OVG 3 B 43/21 -, juris Rn. 20).Eine "nachhaltige Minderung" von Erfolgsaussichten der Antragstellerin am Wahlwettbewerb (vgl. dazu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 -, juris Rn.7) ist jedenfalls nicht zu erkennen; erst recht nicht mit der hier geforderten hohen Wahrscheinlichkeit.
Hinzu kommt ein weiterer Gesichtspunkt: Selbst für den - hier nicht vorliegenden Fall - eines Betroffenseins des Grundsatzes der Chancengleichheit in Gestalt einer nachhaltigen Minderung der Wettbewerbschancen einer Partei ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GG dann ausscheidet, wenn die Partei in der Gesamtheit des wahlbezogenen Programms ihrer Bedeutung gemäß berücksichtigt worden ist, wobei diese Berücksichtigung ausdrücklich auch in anderen Medien erfolgen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 -, NJW 2002, 2939 [2940]).
- VG Mainz, 04.10.2023 - 4 L 532/23
Wahlsendungen des ZDF über die bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen …
keine öffentliche Leistung i.S.d. § 5 Abs. 1 ParteiG dar (vgl. BVerfG, Nichtannahme- beschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 -, juris Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 -, juris Rn. 13 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2024 - 3 S 109.24
Landtagswahl Brandenburg: rbb muss Wahlergebnis der Tierschutzpartei bei mehr als …
Rn. 3 Für die Vorwahlberichterstattung ist anerkannt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Parteien in redaktionellen Sendungen nach dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 - juris;… OVG Münster, Beschlüsse vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 - juris Rn. 23 ff., vom 30. April 2012 - 13 B 528/12 - juris Rn. 8 ff. …und vom 5. Juni 2024 - 13 B 494/24 - juris Rn. 6 f.; OVG Bremen…, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 B 201/03 - juris Rn. 6; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 13. März 2017 - 2 B 340/17 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2024 - OVG 3 S 103/24 - juris). - VerfGH Saarland, 16.03.2017 - Lv 3/17
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt; Parteien; Einladung von Spitzenkandidaten; …
- VG Frankfurt/Main, 04.10.2023 - 1 L 3013/23
Chancengleichheit der Parteien bei der Nachwahlberichterstattung im …
- OLG München, 12.04.2018 - 6 U 1679/17
Fehlende Passivlegitimation einer Krankenkasse bei wettbewerbswidriger Werbung in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2012 - 13 B 528/12
Anspruch einer Partei auf Teilnahme ihres Spitzenkandidaten für die Landtagswahl …
- VGH Bayern, 03.12.2025 - 3 CE 25.1805
Verfassungstreue im öffentlichen Dienst, Aufnahme einer Partei in das Verzeichnis …
- VG Stuttgart, 12.02.2026 - 1 K 1315/26
Teilnahme der FDP der TV-Sendung "Die Debatte - wer überzeugt Baden-Württemberg"; …
- LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 152/07
Pflicht zur Erwähnung aller im Stadtrat der Stadt Köln vertretenen Parteien i.R. …
- VG Köln, 13.09.2005 - 6 L 1479/05
"Wahlcheck 2005" in der ARD ohne NPD
- OVG Sachsen, 22.03.2006 - 3 BS 79/06
Teilerfolg der DVU wegen Redezeit im MDR
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