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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7717
BVerfG, 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02 (https://dejure.org/2002,7717)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02 (https://dejure.org/2002,7717)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 2002 - 2 BvR 1335/02 (https://dejure.org/2002,7717)
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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchunngshaft

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02
    Rn. 2 Unter welchen Voraussetzungen die Nichtanrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft zu einer Verletzung von Art. 2 Abs. 2 GG führt, ist verfassungsrechtlich geklärt (…vgl. jüngst Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 2 BvR 1447/99 -, NStZ 2000, S. 277 - auch JURIS; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, NStZ 1999, S. 24 - auch JURIS).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99

    Zur Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02
    Rn. 2 Unter welchen Voraussetzungen die Nichtanrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft zu einer Verletzung von Art. 2 Abs. 2 GG führt, ist verfassungsrechtlich geklärt (vgl. jüngst Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 2 BvR 1447/99 -, NStZ 2000, S. 277 - auch JURIS;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, NStZ 1999, S. 24 - auch JURIS).
  • AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17

    Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter

    Rn. 42 Doch selbst wenn es sich bei einer polizeirechtlichen Ingewahrsamnahme um eine Freiheitsentziehung in diesem Sinne handeln würde, würde es vorliegend an dem von § 52a Abs. 1 S. 1 JGG, § 39 Abs. 1 S. 1 StVollstrO vorausgesetzten "Anlass" fehlen, was auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Anrechnung von Untersuchungshaft gilt (vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94, zitiert nach juris, Rn. 19 ff.; BVerfG…, Beschluss vom 15.05.1999 - 2 BvR 116/99, zitiert nach juris, Rn. 17; BVerfG…, Beschluss vom 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.; BVerfG, Beschluss vom 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02, zitiert nach juris, Rn. 2; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 26.06.1997 - StB 30/96, zitiert nach juris, Rn. 11 ff.).

    Zwar kommt es danach auch in Betracht, dass in einem nach § 154 StPO eingestellten Verfahren verbüßte Untersuchungshaft anzurechnen ist, was dann geboten ist, wenn zwischen der die Untersuchungshaft auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liegt, ein funktionaler Zusammenhang oder zwischen ihnen ein irgendwie gearteter sachlicher Bezug besteht (BVerfG…, Beschluss vom 15.05.1999 - 2 BvR 116/99, zitiert nach juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02, zitiert nach juris, Rn. 2).

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