Rechtsprechung
| BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 152/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
StPO § 33a; ; StGB § 73; ; StGB § 73c; ; StGB § 73c Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 73c Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde wegen Rüge der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs; Keine Rechtswegerschöpfung mangels zuvorigen Antrags nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen; Umfang eines Verfallsanspruchs unter Berücksichtigung einer Härtefallklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erschöpfung des Rechtswegs bei einer Gehörsverletzung im Strafverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 03.11.2003 - 78 Ls 3362 Js 16661/02
- LG Wiesbaden, 03.11.2003 - 16 Qs 93/03
- LG Wiesbaden, 09.12.2003 - 16 Qs 93/03
- BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 152/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
Auszug aus BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 152/04
Rn. 2 Will ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügen, ihm sei bei Erlass eines Beschlusses im Strafverfahren rechtliches Gehör nicht gewährt worden, fordert das Gebot der Rechtswegerschöpfung, dass er zuvor von der durch § 33a StPO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich durch einen entsprechenden Antrag nachträglich Gehör vor Gericht zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 ; 42, 243 ; 42, 252 ).Dabei ist § 33a StPO so auszulegen und anzuwenden, dass er jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlussverfahren erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 ).
- BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die …
Auszug aus BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 152/04
Rn. 2 Will ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügen, ihm sei bei Erlass eines Beschlusses im Strafverfahren rechtliches Gehör nicht gewährt worden, fordert das Gebot der Rechtswegerschöpfung, dass er zuvor von der durch § 33a StPO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich durch einen entsprechenden Antrag nachträglich Gehör vor Gericht zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 ; 42, 243 ; 42, 252 ). - OLG Zweibrücken, 22.06.1992 - 1 Ss 234/91
Beihilfe zu einem Vergehen; Beschäftigung; Ausländer; Unterstützungshandlung; …
Auszug aus BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 152/04
Im weiteren Fortgang des Verfahrens wird auch zu erörtern sein, ob die Beschäftigung der Ausländerinnen ohne Arbeitserlaubnis für sich allein eine strafbare Handlung nach dem Ausländergesetz darstellt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1992, S. 894).
- BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 152/04
Rn. 2 Will ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügen, ihm sei bei Erlass eines Beschlusses im Strafverfahren rechtliches Gehör nicht gewährt worden, fordert das Gebot der Rechtswegerschöpfung, dass er zuvor von der durch § 33a StPO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich durch einen entsprechenden Antrag nachträglich Gehör vor Gericht zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 ; 42, 243 ; 42, 252 ). - BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96
Verfall - Erstreckung - Mittelbarer Gewinn
Auszug aus BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 152/04
Das vom Beteiligten durch die "Vermarktung" seiner Tat Erlangte unterliegt ebenso wie ein mittelbarer Gewinn nicht dem Verfall (vgl. BGH, NStZ 1996, S. 332;… Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 73 Rn. 9). - BVerfG, 11.05.1976 - 2 BvR 1027/75
Verfassungsrechtliche Anforderungenan die Ausgestaltung des …
Auszug aus BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 152/04
Rn. 2 Will ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügen, ihm sei bei Erlass eines Beschlusses im Strafverfahren rechtliches Gehör nicht gewährt worden, fordert das Gebot der Rechtswegerschöpfung, dass er zuvor von der durch § 33a StPO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich durch einen entsprechenden Antrag nachträglich Gehör vor Gericht zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 ; 42, 243 ; 42, 252 ).
- BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 527/06
Verfall (Unmittelbarkeit; Aktien; Bruttoprinzip); Eigentum; zulässige Inhalts- …
Das Bundesverfassungsgericht hat in den Vorschriften über den Verfall (§§ 73 ff. StGB), auch soweit sie bei Anwendung des Bruttoprinzips über die bloße Kondiktion hinaus dem Betroffenen eine wirtschaftliche Einbuße in die Vermögenssubstanz zumuten, eine verfassungsgemäße Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gesehen (vgl. BVerfGE 110, 1 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 2004 - 2 BvR 152/04 - ; vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004 S. 409 ).
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