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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4042
BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03 (https://dejure.org/2005,4042)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.2005 - 2 BvR 157/03 (https://dejure.org/2005,4042)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03 (https://dejure.org/2005,4042)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK; § 54 StGB
    Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgebot (ausreichende Berücksichtigung bei der Gesamtstrafenbildung; Abwägung; Gesamtdauer des Verfahrens; Schwere des Tatvorwurfs; Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstandes; Belastung des Betroffenen; keine Unterschreitung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Zumutbare prozessuale Möglichkeiten zu Wahrung der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erfordernis der Revisionseinlegung bei Verstoß gegen Verzögerungsverbot vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde; Voraussetzungen der Annahme einer, mit dem Rechtsstaatsprinzip ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1; BVerfGG § 90
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 346
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer …

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03
    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfGK 2, 239 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967).

    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (…vgl. BVerfGK 2, a.a.O.; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254).

  • BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03

    Rechtsfolgen der überlangen Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03
    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfGK 2, 239 ;… Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967).

    Belastende Folgen staatlich verschuldeter Verzögerung sind von den Strafverfolgungsbehörden von Verfassungs wegen ebenso zu berücksichtigen wie die Umstände, die den Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot begründet haben (vgl. BVerfGK 2, 239 m.w.N.).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03
    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfGK 2, 239 ;… Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03
    Danach sind über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ); hierzu gehört auch, dass der Beschwerdeführer Rechtsmittel vor den Fachgerichten in gehöriger Weise erhoben und prozessualen Rüge- und Darstellungslasten genügt hat (vgl. BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03
    Danach sind über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ); hierzu gehört auch, dass der Beschwerdeführer Rechtsmittel vor den Fachgerichten in gehöriger Weise erhoben und prozessualen Rüge- und Darstellungslasten genügt hat (vgl. BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03
    Im Übrigen sind die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und deshalb der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; das Bundesverfassungsgericht kann nur bei einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts eingreifen (vgl. BVerfGE 1, 418 ).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens - …

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03
    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (…vgl. BVerfGK 2, a.a.O.;… Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15

    Aufhebung U-Haftbefehl wegen nicht ausreichender Förderung des Verfahrens in der …

    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren [BVerfG, NStZ-RR 2005, 346 [BVerfG 30.06.2005 - 2 BvR 157/03] ]. Das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates verstärkt sich mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft [BVerfG, Beschlüsse vom 13.05.2009, 2 BvR 388/09, 05.12.2005, 2 BvR 1964/05, und 16.03.2006, 2 BvR 170/06, jeweils zit. n. juris; NJW 1980, 1448].
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Altverfahren - Angemessenheit …

    Für den Senat überzeugend prüft das BVerfG in diesem Zusammenhang die Anforderungen aus dem GG und der EMRK insoweit unterschiedslos zusammen (…BVerfG, 20. September 2007, 1 BvR 775/07, Juris Rn. 8; 30. Juni 2005, 2 BvR 157/03, Juris Rn. 3, 12;… 2 BvR 1217/04, Juris Rn. 4).
  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1305/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Geltendmachung rechtsstaatswidriger …

    Im Strafverfahren verlangt der Grundsatz der Subsidiarität von einem Beschwerdeführer, der seine Grundrechte durch Verstöße des Tatgerichts verletzt sieht, dass er diese im Revisionsverfahren in hinreichender Weise rügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03 -, NStZ-RR 2005, S. 346 ).

    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges (Prozess-) Verhalten, verursacht hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; BVerfGK 2, 239 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, juris, Abs.-Nr. 23 und 25; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03 -, NStZ-RR 2005, S. 346 ).

  • OLG Rostock, 27.01.2016 - 21 Ss OWi 2/16

    Bußgeldverfahren: Verfahrensverzögerung in einem …

    Im Beschluss vom 19. April 1993 (NJW 1993, 3254 ff.; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 1277, 1278; 2003, 2225 ff.; 2003, 2897, 2898 f.; NStZ 2003, 2228 f.; NStZ-RR 2005, 346, 347, jeweils m. w. N.) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung müsse sich, da die Strafe verhältnismäßig sein und in einem gerechten Verhältnis zu dem Verschulden des Täters stehen müsse, bei der Strafzumessung auswirken, wenn sie nicht im Extrembereich zur Einstellung oder zum Vorliegen eines Verfahrenshindernisses führe (vgl. auch Krehl/Eidam NStZ 2006, 1, 9 f.).
  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08

    Sachvortrag zum Entschuldigungsgrund der Erkrankung im Falle der …

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Beschwerdeführer, um dem Gebot der Rechtswegerschöpfung als Voraussetzung für eine Erfolg versprechende Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zu genügen, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um eine Grundrechtsverletzung zu verhindern, wozu auch gehört, dass er seiner prozessualen Darstellungslast durch rechtzeitigen Vortrag aller ihn begünstigenden Umstände entsprochen hat (BVerfG NJW 2005, 3769; NStZ-RR 2005, 346).
  • BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (rechtstaatswidrige …

    Im Strafverfahren verlangt der Grundsatz der Subsidiarität von einem Beschwerdeführer, der seine Grundrechte durch Verstöße des Tatgerichts verletzt sieht, diese im Revisionsverfahren so zu rügen, dass das Revisionsgericht in eine sachliche Prüfung der Rüge eintritt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03 -, NStZ-RR 2005, S. 346 ).
  • OLG Rostock, 24.03.2010 - 1 Ss 8/10

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen …

    Im Beschluss vom 19. April 1993 (NJW 1993, 3254 ff.; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 1277, 1278; 2003, 2225 ff.; 2003, 2897, 2898 f.; NStZ 2003, 2228 f.; NStZ-RR 2005, 346, 347, jeweils m. w. N.) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung müsse sich, da die Strafe verhältnismäßig sein und in einem gerechten Verhältnis zu dem Verschulden des Täters stehen müsse, bei der Strafzumessung auswirken, wenn sie nicht im Extrembereich zur Einstellung oder zum Vorliegen eines Verfahrenshindernisses führe (vgl. auch Krehl/Eidam NStZ 2006, 1, 9 f.).
  • OLG Bamberg, 16.07.2008 - 2 Ss OWi 835/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen vom Regelfahrverbot bei rund zweijähriger …

  • OLG Koblenz, 26.02.2008 - 2 Ss 138/08
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer …

  • BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06

    Verfassungsrechtlichkeit der Verhängung einer Strafe bei Vorliegen …

  • BGH, 09.08.2007 - 3 StR 157/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Recht auf Verfahrensbeschleunigung im …

  • BGH, 05.07.2007 - 5 StR 139/07

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung bei komplexen Steuerstrafverfahren …

  • OLG Brandenburg, 21.07.2025 - 1 ORbs 98/25

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitens der zulässigen …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwertung einer mit dem Messgerät "PoliScan …

  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08

    Ausreichende Entschuldigung im Falle des Fernbleibens in der Hauptverhandlung …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 193/20

    Individualverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße

  • OLG Naumburg, 23.11.2011 - 2 Ss 162/11

    Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit …

  • BayObLG, 15.10.2019 - 202 ObOWi 1768/19

    Obliegenheit zur Darlegung der Verhinderung aus dringenden beruflichen Gründen

  • OLG Jena, 30.06.2008 - 1 Ss 9/08

    Strafzumessung

  • LG Meiningen, 10.07.2008 - 444 Js 18629/06
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