Rechtsprechung
| BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BeamtVG § 12 b; ; BeamtVG § 12 b Abs. 1; ; BeamtVG § 55; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 03.12.1996 - 7 A 7064/96
- OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97
- BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
- BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
Papierfundstellen
- DVBl 2003, 1157
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
Wie das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss des Zweiten Senats vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - (BVerfGE 76, 256 ) entschieden hat, kann sich der Dienstherr von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er einen Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, die, wie der Rentenanspruch des Beschwerdeführers, ebenfalls dazu dienen, seine und seiner Familie Existenz zu sichern.Neben der Garantie des Art. 33 Abs. 5 GG kommt diesem Prinzip keine selbstständige Bedeutung für die Sicherung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu (BVerfGE 55, 372 ; 76, 256 ).
Art. 33 Abs. 5 GG wiederum hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerfGE 70, 69 ; 76, 256 ).
- BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 -, b) das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 3. Dezember 1996 - 7 A 7064/96 -, d) den Widerspruchsbescheid des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes vom 2. Februar 1996 - F 57 - Dr. Demuth, M. -, e) den Bescheid des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes vom 1. Dezember 1995 - F 57 - Dr. Demuth, M. -, f) mittelbar § 12 b BeamtVG i.d.F. des BeamtVGÄndG 199 vom 20. September 1994 (BGBl I S. 2442) .Wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 - und das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 - (ZBR 2001, S. 210) zutreffend ausgeführt haben, ist § 12 b Abs. 1 BeamtVG verfassungsgemäß.
- OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97
Beitrittsgebiet; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Anerkennung einer Dienstzeit; …
Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 -, b) das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 3. Dezember 1996 - 7 A 7064/96 -, d) den Widerspruchsbescheid des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes vom 2. Februar 1996 - F 57 - Dr. Demuth, M. -, e) den Bescheid des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes vom 1. Dezember 1995 - F 57 - Dr. Demuth, M. -, f) mittelbar § 12 b BeamtVG i.d.F. des BeamtVGÄndG 199 vom 20. September 1994 (BGBl I S. 2442) .Wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 - und das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 - (…ZBR 2001, S. 210) zutreffend ausgeführt haben, ist § 12 b Abs. 1 BeamtVG verfassungsgemäß.
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
Der Grundsatz der amtsgemäßen Mindestversorgung (vgl. BVerfGE 3, 288 ; 7, 155 ; 44, 249 ) ist auch im Falle des Beschwerdeführers nicht verletzt. - BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52
Berufssoldatenverhältnisse
- BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
Hauptamtlicher Bürgermeister
Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
Der Grundsatz der amtsgemäßen Mindestversorgung (vgl. BVerfGE 3, 288 ; 7, 155 ; 44, 249 ) ist auch im Falle des Beschwerdeführers nicht verletzt. - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82
Übergang Waisengeld
- BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76
Richterbesoldung III
- VGH Bayern, 13.04.2017 - 3 ZB 15.1614
Kein Zulassungsgrund für die Berufung bei Nichtanerkennung von …
Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24. März 2003 (2 BvR 192/01 - DVBl. 2003, 1157) nicht zur Entscheidung angenommen.Zudem kann sich der Dienstherr eines Versorgungsberechtigten von der ihm obliegenden Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Beamten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse (hier: gesetzliche Rente in Höhe von 416, 38 EUR) verweist, die ebenfalls dazu dienen, seine und seiner Familie Existenz zu sichern (BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - juris m.w.N;… insgesamt BayVGH v. 2.4.14 a.a.O. zu § 12b BeamtVG, juris Rn. 29 f.).
Rn. 17 Bereits das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (…2 L 620/97 - juris Rn. 8; nachgehend BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. und BVerfG, B.v. 24.3.2003 a.a.O.) im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Nichtanerkennung rentenrechtlich berücksichtigungsfähiger DDR-Vordienstzeiten darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung von Vordienstzeiten im Beitrittsgebiet auch die erheblichen finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte im Zuge der Wiedervereinigung zu berücksichtigen seien (…vgl. in diesem Sinne auch: VG Meiningen, U.v. 5.2.1999 - 1 K 588/97 - juris Rn. 23: "Die Anrechenbarkeit aller Dienstzeiten im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR hätten für die öffentlichen Kassen zu nicht unerheblichen Steigerungen bei den Versorgungsaufwendungen geführt. Rückstellungen oder ähnliches wurden und konnten nicht gebildet werden. Die Haushalte vor allem der neuen Bundesländer hätten in eine verfassungsrechtlich nicht zu verantwortende Schieflage geraten können.").
Art. 33 Abs. 5 GG wiederum hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerfG, B.v. 24.3.2003 a.a.O. m.w.N.).
Zudem könne sich der Dienstherr von seiner Alimentationspflicht durch Verweis auf andere öffentliche Kassen (z.B. Rentenversicherung) entlasten (BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01- juris).
- BVerwG, 04.09.2025 - 2 C 13.24
Verlust der Beamtenrechte nur bei Verurteilung durch deutsches Strafgericht
So ist er - bei Beachtung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums - insbesondere grundsätzlich nicht gehindert, das (Besoldungs- und) Versorgungsrecht der Beamten dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1985 - 2 BvL 24/82 - BVerfGE 70, 69 ; Kammerbeschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 - juris Rn. 3 m. w. N.). - VGH Bayern, 02.04.2014 - 3 ZB 12.202
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Verfassungsmäßigkeit der Nichtanerkennung rentenrechtlich berücksichtigungsfähiger DDR-Vordienstzeiten (im Anschluss an BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 2 C 23/99 -ZBR 2001, 210 - juris und BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157 - juris);.Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24. März 2003, 2 BvR 192/01, DVBl 2003, 1157, juris, nicht zur Entscheidung angenommen.
Rn. 21 Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (…2 L 620/97, juris Rn. 8; nachgehend BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 2 C 23/99 und BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01- beide juris) darauf hingewiesen, dass auch die erheblichen finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte im Zuge der Wiedervereinigung zu berücksichtigen seien (…vgl. in diesem Sinne auch: VG Meiningen, U.v. 5.2.1999 - 1 K 588/97 - juris Rn. 23: "Die Anrechenbarkeit aller Dienstzeiten im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR hätten für die öffentlichen Kassen zu nicht unerheblichen Steigerungen bei den Versorgungsaufwendungen geführt. Rückstellungen oder ähnliches wurden und konnten nicht gebildet werden. Die Haushalte vor allem der neuen Bundesländer hätten in eine verfassungsrechtlich nicht zu verantwortende Schieflage geraten können.").
Auch kann sich der Dienstherr eines Versorgungsberechtigten von der ihm obliegenden Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Beamten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, die ebenfalls dazu dienen, seine und seiner Familie Existenz zu sichern (BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157 - juris m.w.N.).
Art. 33 Abs. 5 GG wiederum hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157 m.w.N.).
- VGH Bayern, 10.03.2014 - 14 ZB 11.2108
Anrechnung von vor dem 03.10.1990 im Gebiet der ehemaligen DDR erworbene …
10 aa) Sowohl das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 16.11.2000 - 2 C 23.99 - DÖD 2001, 119) als auch das Bundesverfassungsgericht (Nichtannahmebeschluss v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157) gehen von der Verfassungsmäßigkeit des § 12b Abs. 1 BeamtVG aus:.Auch kann sich der Dienstherr eines Versorgungsberechtigten von der ihm obliegenden Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Beamten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, die ebenfalls dazu dienen, seine und seiner Familie Existenz zu sichern (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 24.3.2003 a.a.O. m.w.N.).
Der Besitz einer auf Dienstzeiten im Beitrittsgebiet beruhenden und in die Rentenversicherung übergeleiteten rentenrechtlichen Versorgungsanwartschaft ist ein zulässiger Differenzierungsgrund (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 24.3.2003 a.a.O. m.w.N.;… BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. m.w.N.).
Rn. 14 bb) Die Ausführungen von Bundesverwaltungsgericht (U.v. 16.11.2000 - 2 C 23.99 - DÖD 2001, 119) und Bundesverfassungsgericht (Nichtannahmebeschluss v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157) zur Verfassungsmäßigkeit des § 12b Abs. 1 BeamtVG gelten auch für Fallgestaltungen wie die vorliegende.
Art. 33 Abs. 5 GG wiederum hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157 mw.N.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2023 - 5 Sa 140/22
Dienstordnungsangestellter - Versorgung - ruhegehaltsfähige Vordienstzeit - …
Die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 16.11.2000 - 2 C 23.99) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 24.03.2003 - 2 BvR 192/01) zur Verfassungsmäßigkeit des § 12b Abs. 1 BeamtVG gelten auch für Fallgestaltungen wie die vorliegende.Der Besitz einer auf Dienstzeiten im Beitrittsgebiet beruhenden und in die Rentenversicherung übergeleiteten rentenrechtlichen Versorgungsanwartschaft ist - wie bereits vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG 24.03.2003 - 2 BvR 192/01) entschieden - ein zulässiger Differenzierungsgrund.
- OVG Sachsen, 21.03.2017 - 2 A 604/16
Beamter; Versorgung; Ansprüche aus der Rentenversicherung; Ausbildungszeiten
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 12b Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG (Beschl. v. 24. März 2003 - 2 BvR 192/01) sei vor dem Hintergrund erfolgt, dass bis dahin Ausbildungszeiten generell in der Rentenversicherung berücksichtigungsfähig gewesen seien.Rn. 17 Nach der vom Verwaltungsgericht in seinem Urteil (UA S. 10) in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 16. November 2000 - 2 C 23.99 -, juris) bestehen an der Rechtmäßigkeit von § 12b Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG jedenfalls bis zu der von der Klägerin geltend gemachten Änderung des Rentenversicherungsrechts keine durchgreifenden Zweifel.
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05
Berücksichtigung der zu Zeiten der DDR erlangten beamtenrechtlichen …
Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 - (www.bverfg.de) nicht zur Entscheidung angenommen.Danach kommt dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes neben der Garantie des Artikels 33 Abs. 5 GG keine selbstständige Bedeutung für die Sicherung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu, und Artikel 33 Abs. 5 GG wiederum hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2003, a.a.O.).
- VGH Bayern, 26.08.2020 - 14 B 19.1411
Beamtenversorgungsrecht, hier: Anerkennung von in der früheren DDR absolvierten …
Rn. 36 Verfassungsrechtliche Bedenken sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157), zumal vorliegend die Erfüllung der allgemeinen rentenrechtlichen Wartezeit (vgl. § 12b Abs. 1 Satz 1 BeamtVG) und die rentenrechtliche Berücksichtigungsfähigkeit der in der ehemaligen DDR absolvierten Vordienstzeiten unstreitig und angesichts des mit der Klageschrift vorgelegten Versicherungsverlaufs zur Rentenauskunft vom 17. September 2015 unzweifelhaft sind. - OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21
Ausbildungszeiten; Bestandsbeamter; einstufige Juristenausbildung; …
Zudem hindert Art. 33 Abs. 5 GG den Gesetzgeber nicht, das Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerwG…, Urteil vom 16.11.2000 - BVerwG 2 C 23.99 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 -, juris Rn. 107; so auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 -, juris Rn. 3). - VGH Hessen, 13.11.2007 - 1 UE 438/07
Zur Anerkennung ruhegehaltsfähiger Vordienstzeiten eines Professors in der DDR
Diese Regelung ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 - zu BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - 2 C 23.99 - ZBR 2002, 210; OVG Nds., Urteil vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 - in Schütz, Beamtenrecht ES/C II 1.6 Nr. 2) und auch auf Zeiten im Sinne von § 67 Abs. 2 BeamtVG anwendbar, da Vordienstzeiten, die im Alterssicherungssystem der früheren DDR bis zum 3. Oktober 1990 bei fehlender Beamtenversorgung zu Rentenansprüchen führten, grundsätzlich gleich behandelt werden sollen. - BVerwG, 30.01.2018 - 2 B 43.17
Verfassungsgemäßheit von § 12b BeamtVG
- VG Bremen, 11.12.2023 - 7 K 2100/22
Beamtenversorgung, Urteil vom 11.12.2023 - beschränkte Dienstfähigkeit; …
- VG Berlin, 29.03.2012 - 5 K 76.11
Berücksichtigungsfähigkeit von in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) …
- BVerwG, 15.01.2004 - 2 B 27.03
Qualifizierung von Vordienstzeiten als Ausbildungszeiten
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 69.06
Ruhegehaltfähige Dienstzeiten eines Beamten - Beschäftigungszeit an einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2241/16
Anforderungen an eine Zulassung der Berufung bzgl. der Frage der Anerkennung …
- VG Würzburg, 16.06.2015 - W 1 K 13.4
Vordienstzeiten im Beitrittsgebiet - Keine Anrechnung als ruhegehaltfähige …
- VG Kassel, 10.05.2007 - 1 E 227/07
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 4 N 65.04
Antrag auf Zulassung zur Berufung; Anerkennung der in der DDR an einer Hochschule …
- OVG Sachsen, 07.03.2025 - 2 A 182/24
Beamtenversorgungsrecht; Ruhegehaltssatz; Ermittlung maßgeblicher Vordienstzeiten
- VG Kassel, 20.01.2020 - 1 K 4665/17
Anrechnung von Vordienstzeiten in der DDR als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- VG Potsdam, 13.04.2011 - 2 K 1604/06
Anrechnung von rentenrechtlichen Zeiten bei der Ermittlung der Beamtenversorgung
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