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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2646
BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07 (https://dejure.org/2008,2646)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07 (https://dejure.org/2008,2646)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07 (https://dejure.org/2008,2646)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 304 StPO; § 100g StPO a.F.; § 100h StPO a.F.; § 242 BGB
    Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von Telekommunikationsverbindungsdaten; Rechtsschutzbedürfnis; Treu und Glauben; Verwirkung); Anspruch auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Durchsuchung und einer Ermittlung von Telekommunikationsverbindungsdaten als auch nach Erledigung gerichtlich überprüfbarer schwerer Grundrechtseingriff; Einlegung einer formlosen Gegenvorstellung als Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Zeitliche Grenzen der gerichtlichen Überprüfung von erledigten Ermittlungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 382
  • NStZ 2009, 166
  • afp 2008, 172
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02

    Erledigung einer Durchsuchungsanordnung nach Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Das Interesse an der Wahrung des Rechtsfriedens verlange in einem derartigen Fall, die Anrufung der Gerichte nach langer Zeit untätigen Zuwartens als unzulässig anzusehen, so dass auch ein an sich unbefristeter Antrag nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden dürfe (Hinweis auf Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht habe erst ab einem Zeitraum von zwei Jahren das erforderliche Zeitmoment für gegeben erachtet (erneut Hinweis auf Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514).

    Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft (Zeitmoment) und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 , und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).

    Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfGE 32, 305 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).

    Der hier zu entscheidende Fall unterscheidet sich insoweit maßgeblich von dem mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 (- 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 f.) entschiedenen.

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Rn. 24 a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; stRspr).

    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 104, 220 ; stRspr).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Rn. 25 Andererseits ist es grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnis abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Rn. 25 Andererseits ist es grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnis abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

    Rn. 27 Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Berechtigung eines schweren Grundrechtseingriffs auch nach dessen Erledigung grundsätzlich gerichtlich überprüft werden kann und dass zu dieser Fallgruppe der tiefgreifenden Grundrechtseingriffe sowohl die Durchsuchungsanordnung (BVerfGE 96, 27 ) als auch die Ermittlung der Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100g, 100h StPO (vgl. BVerfGE 107, 299 zur Vorgängervorschrift § 12 FAG) zählt.

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft (Zeitmoment) und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) (vgl. BVerfGE 32, 305 ;… BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 , und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).

    Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfGE 32, 305 ;… Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).

    Gleichwohl darf hierdurch der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 11, 232 ; 32, 305 ).

  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04

    Grundrecht auf effektiven, lückenlosen Rechtsschutz (Anspruch auf wirksame und …

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft (Zeitmoment) und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 , und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).

    Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfGE 32, 305 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).

  • BVerfG, 06.03.2006 - 2 BvR 371/06

    Rechtsschutz gegen die Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen auf Grund …

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    So hat das Bundesverfassungsgericht die Annahme der Verwirkung des Rechtsschutzbedürfnisses durch die Fachgerichte in einem Fall nicht beanstandet, in dem der Beschwerdeführer erst fünf Jahre nach Vollzug der Ermittlungsmaßnahme und drei Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Ermittlungsverfahrens Beschwerde eingelegt hatte (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06 - juris).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Journalistische Verbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Rn. 27 Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Berechtigung eines schweren Grundrechtseingriffs auch nach dessen Erledigung grundsätzlich gerichtlich überprüft werden kann und dass zu dieser Fallgruppe der tiefgreifenden Grundrechtseingriffe sowohl die Durchsuchungsanordnung (BVerfGE 96, 27 ) als auch die Ermittlung der Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100g, 100h StPO (vgl. BVerfGE 107, 299 zur Vorgängervorschrift § 12 FAG) zählt.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 104, 220 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Rn. 24 a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Es ist ein allgemein anerkanntes Rechtsprinzip, dass jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt (vgl. BVerfGE 61, 126 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Gerichtskostenvorschuß

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem …

    Dem könnte allerdings damit entgegengewirkt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Missbräuchlichkeit einer verzögerten Einlegung des fachgerichtlichen Rechtsbehelfs oder dessen Verwirkung in Betracht kommt (vgl. BVerfGK 13, 382 - Juris Rn. 25; OLG Koblenz, wistra 1987, 357 - zit. nach Juris;… Schmitt, in: Mey- er-Goßner, StPO, 58. Aufl. 2015, § 33a Rn. 7;… Buermeyer, in: Rensen/Brink , Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, 2009, S. 35, 44).
  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem …

    Gemäß der vom Gesetzgeber (BT-Drucks. 16/6308 S. 205) aufgegriffenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 104, 220 [231 ff.] = NJW 2002, 2456; NStZ 2009, 166 [167] m.w.N.) muss der Begriff der Erledigung vielmehr weit ausgelegt und das Feststellungsbegehren im Interesse effektiven Rechtsschutzes auch dann als zulässig angesehen werden, wenn sich die angegriffene Maßnahme - wie hier - bei Einlegung der Beschwerde bereits erledigt hatte (…Keidel / Budde, a.a.O., Rn. 7-9;… Prütting / Helms / Abramenko, FamFG, § 62 Rn. 5;… Schulte-Bunert / Weinreich / Unger, a.a.O., Rn. 3).

    Insoweit droht auch kein mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbarer Schwebezustand - um so weniger, als das Beschwerderecht unabhängig von gesetzlichen Fristen (§ 101 Abs. 9 S. 4 und 7 UrhG, § 63 FamFG), deren Anwendbarkeit auf die betroffenen Anschlussinhaber zweifelhaft sein mag, zumindest Verwirkungsregeln unterliegt (vgl. BVerfG, NStZ 2009, 166 [167]) und die Antragstellerin es regelmäßig selbst in der Hand hat, wann sie die ihr vom Provider benannten Anschlussinhaber über den Inhalt der sie betreffenden richterlichen Anordnung in Kenntnis setzt.

  • VG Berlin, 10.12.2025 - 6 K 275.22
    Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann nicht nach Belieben herausgezogen oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.).

    Es ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches) auch im öffentlichen Recht anerkannt, das subjektive Rechte - zu denen auch prozessuale Befugnisse zählen - verwirkt werden können (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - juris Rn. 18; Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06 - juris Rn. 5; BVerwG…, Urteil vom 30. August 2018 - BVerwG 2 C 10/17 - juris Rn. 18 f.;… Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 B 103/17 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.).

    Tatbestandlich setzt eine Verwirkung voraus, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, weil seit der Möglichkeit der Geltendmachung eine längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06 - juris Rn. 5; BVerwG…, Urteil vom 30. August 2018 - BVerwG 2 C 10/17 - juris Rn. 18 f.;… Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 B 103/17 - juris Rn. 5).

    Das ist dann der Fall, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (sog. Zeitmoment) und der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (sog. Umstandsmoment), wobei hierdurch eine Situation geschaffen wird, auf die ein Beteiligter vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (sog. Vertrauensmoment) oder ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens einer Rechtsausübung entgegensteht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - juris Rn. 18 f.; Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 - juris Rn. 25; BVerwG…, Urteil vom 30. August 2018 - BVerwG 2 C 10/17 - juris Rn. 121).

    So kann unter Umständen auch dann von der Verwirkung des Rechtsschutzinteresses ausgegangen werden, wenn zwar das Umstandsmoment in den Hintergrund tritt, aber der Rechtsschutzsuchende eine derart lange Zeit abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden schlechthin nicht mehr zu rechnen war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 - juris Rn. 30).

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