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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6149
BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01 (https://dejure.org/2002,6149)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01 (https://dejure.org/2002,6149)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - 2 BvR 2142/01 (https://dejure.org/2002,6149)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01
    Verfassungsrechtliche Relevanz kann sie dann erlangen, wenn der Bedeutungsgehalt des Anspruchs des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren vom Bundesgerichtshof verkannt wurde oder dessen Anwendung des Revisionsverfahrensrechts gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verstößt, weil sie das Rügerecht leer laufen lässt (vgl. BVerfGE 96, 27 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 23.10.2001 - 1 StR 376/01

    Fehlerhafte Zurückweisung einer Frage an einen Sachverständigen …

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01
    gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2001 - 1 StR 376/01 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung .
  • BGH, 19.02.1985 - 5 StR 780/84

    Verlust der Kriegswaffeneigenschaft - Behinderung der Funktionsfähigkeit - …

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01
    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Schutzbereich des Kriegswaffenkontrollgesetzes wegen ihrer Gefährlichkeit auch für solche Gegenstände zu eröffnen, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr ohne Weiteres wieder behoben werden kann (…vgl. Pottmeyer, KWKG, § 1 Rn. 38 ff.;… Rn. 47 ff.; 54; BGH, NStZ 1985, S. 367;… NJW 1992, S. 1053 f.;… OLG Stuttgart, NStZ 1982, S. 33 ).
  • BGH, 31.01.1992 - 2 StR 250/91

    Export von Kernbrennstoff ohne Ausfuhrgenehmigung; wesentliche Substanz im Sinne …

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01
    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Schutzbereich des Kriegswaffenkontrollgesetzes wegen ihrer Gefährlichkeit auch für solche Gegenstände zu eröffnen, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr ohne Weiteres wieder behoben werden kann (…vgl. Pottmeyer, KWKG, § 1 Rn. 38 ff.;… Rn. 47 ff.; 54;… BGH, NStZ 1985, S. 367; NJW 1992, S. 1053 f.;… OLG Stuttgart, NStZ 1982, S. 33 ).
  • OLG Stuttgart, 06.07.1981 - 3 Ss 220/81
    Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01
    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Schutzbereich des Kriegswaffenkontrollgesetzes wegen ihrer Gefährlichkeit auch für solche Gegenstände zu eröffnen, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr ohne Weiteres wieder behoben werden kann (…vgl. Pottmeyer, KWKG, § 1 Rn. 38 ff.;… Rn. 47 ff.; 54;… BGH, NStZ 1985, S. 367;… NJW 1992, S. 1053 f.; OLG Stuttgart, NStZ 1982, S. 33 ).
  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18

    Verbotsirrtum (Begriff der Unvermeidbarkeit); unerlaubte Ausfuhr und Beförderung …

    Gegenstände, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr mit geringem Aufwand und verhältnismäßig einfachen Mitteln von jedermann behoben werden kann, der sich über die Möglichkeit dazu informiert, sind Kriegswaffen im Sinne des § 1 Abs. 1 KrWaffG (BGH…, Urteil vom 19. Februar 1985 - 5 StR 780/84 und 796/84 Rn. 5; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2142/01 Rn. 6).

    Gegen diese Auslegung bestehen auch mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2142/01 Rn. 6).

  • VG Stuttgart, 23.01.2024 - 5 K 4730/22

    Wiedererteilung waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse

    Gegenstände, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr mit geringem Aufwand und verhältnismäßig einfachen Mitteln von jedermann behoben werden kann, der sich über die Möglichkeit dazu informiert, sind Kriegswaffen im Sinne des § 1 Abs. 1 KrWaffKontrG (BGH…, Urteil vom 19. Februar 1985 - 5 StR 780/84 und 796/84 Rn. 5; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2142/01 Rn. 6)..

    Es sei weiterhin nicht geklärt, ob es einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG darstelle, wenn ein Strafgericht jenseits der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01 - gebilligten Grenzen zur Auslegung des Begriffs "Kriegswaffe" unter diesem Begriff auch eine Waffe verstehe, die weder zum Tatzeitpunkt noch irgendwann vorher eine Kriegswaffe nach der Kriegswaffenliste gewesen sei, sich aber unter Zukauf und Einbau mehrerer Teile unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Werkzeugen zu einer Waffe umrüsten lasse.

    Rn. 137 Diese Rechtsprechung war in der Vergangenheit vom Bundesverfassungsgericht unbeanstandet geblieben: Danach sei es (am Maßstab des Art. 103 Abs. 2 GG) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Schutzbereich des Kriegswaffenkontrollgesetzes wegen ihrer Gefährlichkeit auch für solche Gegenstände zu eröffnen, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr ohne Weiteres wieder behoben werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01 -, juris Rn. 6), worauf der Bundesgerichtshof weiter abstellt (…Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18 -, juris Rn. 17).

    Gegen diese Auslegung bestehen auch mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2142/01 Rn. 6).".

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