Rechtsprechung
| BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 5 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ("die Fahnen hoch"; "Horst-Wessel-Lied"; Gesamtbetrachtung; Kontext des Verwendens); Bestimmtheitsgebot (Analogieverbot); Meinungsfreiheit - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 2; ; StGB § 86a Abs. 1; ; StGB § 86a Abs. 2
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Gesetzgebers aus Art. 103 Abs. 2 GG zur konkreten Umschreibung der Voraussetzungen der Strafbarkeit; Schutzzweck des § 86a Strafgesetzbuch (StGB) als abstraktes Gefährdungsdelikt; Verwendung eines zum Verwechseln ähnlichen Kennzeichens einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung des Gesetzgebers aus Art. 103 Abs. 2 GG zur konkreten Umschreibung der Voraussetzungen der Strafbarkeit; Schutzzweck des § 86a Strafgesetzbuch ( StGB ) als abstraktes Gefährdungsdelikt; Verwendung eines zum Verwechseln ähnlichen Kennzeichens einer ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfolglos
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein Liedzitat als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
T-Shirt mit eindeutigem Aufdruck - NPD-Mitglied mit Verfassungsbeschwerde gegen eine Geldstrafe erfolglos
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Vb gegen Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfolglos
- juraforum.de (Kurzinformation)
T-Shirt mit Aufdruck "die Fahnen hoch" ist verbotenes Kennzeichen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2009, 2805
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (13)
- BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Die Feststellung der Gerichte im Ausgangsverfahren, dass es sich dabei um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation handelt (vgl. auch BGH…, Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 -, MDR 1965, S. 923; OLG Jena…, Urteil vom 18. Mai 2001 - 1 Ss 202/00 -, NJW 2002, S. 310 ) ist, auch vor dem Hintergrund, dass das Kennzeichen auch unverfängliche Verwendung findet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ), verfassungsrechtlich unbedenklich.Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BVerfGK 8, 159 ; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ;… Steinmetz, in: Münchener Kommentar zum StGB, 1. Aufl. 2005, § 86a Rn. 1).
Ausgeschlossen werden hiernach Handlungen, welche dem Schutzzweck ersichtlich nicht zuwiderlaufen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ).
Der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt ist anhand aller maßgeblichen Umstände des Falles zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ; BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 ; BayObLG, Urteil vom 15. März 1989 - …
- BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Diese fachgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 f.) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGK 8, 159 ) und wurde in vorliegendem Fall beanstandungsfrei angewandt.Letztlich sticht der Originaltext hervor und prägt Aussage und Erscheinungsbild der Parole (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 ).
Der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt ist anhand aller maßgeblichen Umstände des Falles zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ; BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 ; BayObLG, Urteil vom 15. März 1989 - …
- BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BVerfGK 8, 159 ; BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ;… Steinmetz, in: Münchener Kommentar zum StGB, 1. Aufl. 2005, § 86a Rn. 1).Diese fachgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 f.) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGK 8, 159 ) und wurde in vorliegendem Fall beanstandungsfrei angewandt.
- BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82
Anti-Atomkraftplakette
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Zum anderen soll sichergestellt werden, dass gerade der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet (vgl. BVerfGE 71, 108 ).Da Gegenstand der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen immer nur der Gesetzestext sein kann, erweist dieser sich als maßgebendes Kriterium: Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 71, 108 ).
- BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65
Verbreitung einer verfassungsfeindlichen Schallaufnahme - Gestaltung einer …
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Die Feststellung der Gerichte im Ausgangsverfahren, dass es sich dabei um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation handelt (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 -, MDR 1965, S. 923; OLG Jena…, Urteil vom 18. Mai 2001 - 1 Ss 202/00 -, NJW 2002, S. 310 ) ist, auch vor dem Hintergrund, dass das Kennzeichen auch unverfängliche Verwendung findet (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ), verfassungsrechtlich unbedenklich.Diese Gefahr besteht aber auch dann, wenn der Titel sowie derart markante Textteile der parteiamtlichen Hymne der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), welche regelmäßig während der NS-Diktatur nach der Nationalhymne gesungen werden musste (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 -, MDR 1965, S. 923), wiedergegeben werden.
- BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03
Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Auslegung (Wortlautgrenze; kein Verbot der …
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Auch bei einer Rüge der Verletzung des Art. 103 Abs. 2 GG ist es jedoch nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, seine Auffassung von der zutreffenden oder überzeugenden Auslegung des einfachen Rechts an die Stelle derjenigen der Strafgerichte zu setzen (vgl. BVerfGK 2, 174 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
- BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Rn. 8 1. Als spezielles Willkürverbot des Grundgesetzes für die Strafbarkeit verpflichtet Art. 103 Abs. 2 GG den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 55, 144 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 -, NJW 1998, S. 2589 ). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95
Bejahung eines Anstellungsbetrugs durch Verschweigen der Tätigkeit/Zugehörigkeit …
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Rn. 8 1. Als spezielles Willkürverbot des Grundgesetzes für die Strafbarkeit verpflichtet Art. 103 Abs. 2 GG den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 55, 144 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 -, NJW 1998, S. 2589 ). - BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79
Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG
- BayObLG, 15.03.1989 - RReg. 3 St 133/88
Kennzeichenverwendung; Melodie; Text; Teile; Nationalsozialistisches Lied; Takte; …
- OLG Jena, 18.05.2001 - 1 Ss 202/00
Obergau-Armdreiecke als verfassungsfeindliches Kennzeichen
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Rn. 825 (6) Den Kreisvorsitzenden Erlangen-Höchstadt P. verurteilte das Amtsgericht Forchheim mit Urteil vom 31. Oktober 2007 aufgrund des Tragens eines T-Shirts unter anderem mit der Aufschrift "die Fahnen hoch" wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 -, juris, Rn. 5). - BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Soweit es sich dabei um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit nationalsozialistischem Hintergrund handelt, läuft dies auch dem Anliegen zuwider, die Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen infolge des Gebrauchs entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole zu hindern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 - NJW 2009, 2805 Rn. 17).Er ist verpflichtet, bereits dem Anschein einer Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen entgegenzutreten und hat den Gebrauch entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole und Verhaltensweisen zu unterlassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 - NJW 2009, 2805 Rn. 13 und 17; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 13 S. 23).
- BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache
Als abstraktes Gefährdungsdelikt wehrt die Vorschrift Gefahren ab, die allein mit dem äußeren Erscheinungsbild solcher Kennzeichen verbunden sind, und verbannt deshalb die von diesen Organisationen verwendeten Symbole aus dem Bild des politischen Lebens (BGHSt 52, 364, 373; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).
Anerkannt ist dies etwa für Lieder und Kopfbilder von Personen, die sinnbildhaft für eine Organisation oder Vereinigung stehen (vgl. BGH MDR 1965, 923 - für das Horst-Wessel-Lied und das Kopfbild Hitlers; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 - für den Anfang des Horst-Wessel-Liedes; ablehnend hingegen für das Kopfbild von Rudolph Heß: OLG Rostock NStZ 2002, 320).
- BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …
Rn. 19 aa) Von der Revision aufgeworfene Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der angewendeten Strafvorschrift, die Anlass zu einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG geben könnten, bestehen im Ergebnis nicht (vgl. dazu näher BVerfG, Beschlüsse vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805; vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 674/95, juris;… vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04, BVerfGE 111, 147 Rn. 21; vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03, BVerfGK 7, 452, 455 f.).Die Feststellung, dass es sich um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation handelt, wenngleich dieses auch unverfängliche Verwendung findet, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (s. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805 Rn. 11).
Es genügt, dass der Ausspruch einen ausreichenden Wiedererkennungswert hat, der bereits bei wenigen Worten gegeben sein kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. September 1976 - 3 StR 280/76 (S), BGHSt 27, 1 ("Mit deutschem Gruß"); BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805 ("Die Fahne hoch")).
Sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, so ist der objektive Tatbestand der Norm erfüllt; es bedarf dann aber besonders sorgfältiger Prüfung, ob sich der Täter bewusst war, das Kennzeichen einer verbotenen Organisation zu verwenden, und daher auch die subjektive Tatseite gegeben ist (BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 29; s. auch BGH…, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 22; BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805 Rn. 18).
- BayObLG, 08.05.2024 - 204 StRR 452/23
Freispruch für Graffiti-Sprayer
Als abstraktes Gefährdungsdelikt wehrt sie Gefahren ab, die allein mit dem äußeren Erscheinungsbild solcher Kennzeichen verbunden sind, und verbannt deshalb die von diesen Organisationen verwendeten Symbole aus dem Bild des politischen Lebens (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 -, BVerfGK 7, 452, juris Rn. 18; vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 -, NJW 2009, 2805, juris Rn. 13; BGH…, Urteil vom 13.08.2009 - 3 StR 228/09 -, BGHSt 54, 61, juris Rn. 10;… Beschluss vom 01.10.2008 - 3 StR 164/08 -, BGHSt 52, 364, juris Rn. 24; BayObLG…, Beschluss vom 29.11.2023 - 202 StRR 88/23 -, juris Rn. 10; OLG Rostock…, Urteil vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, NStZ 2012, 572, juris Rn. 13;… Beschluss vom 08.02.2022 - 1 §§ 74/21 -, BeckRS 2022, 2565, Rn. 14).Rn. 14 aa) Trotz dieses von der Rechtsprechung mit Blick auf den Schutzzweck der Norm entwickelten weiten Kennzeichenbegriffs (so ausdrücklich BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 -, NJW 2009, 2805, juris Rn. 16) setzt der Wortlaut des § 86a Abs. 2 Satz 1 StGB mit Blick auf das verfassungsrechtlich in Art. 103 Abs. 2 GG verankerte Bestimmtheitsgebot der Auslegung des Kennzeichen-Begriffs eine äußerste, nicht zu überschreitende Grenze.
Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 -, NJW 2009, 2805, juris Rn. 13 f.;… vom 01.06.2006 - 1 BvR 150/03 -, BVerfGK 8, 159, juris Rn. 22; BGH…, Beschluss vom 31.07.2002 - 3 StR 495/01 -, BGHSt 47, 354, juris Rn. 25 ff.;… Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 6;… LK-StGB/Steinsiek, a.a.O., § 86a Rn. 10).
Dabei ist nach Form und Inhalt zu beurteilen, ob in der neu entstandenen Parole ungeachtet der vorgenommenen Ergänzungen und - gegebenenfalls - Änderungen letztlich die Originalparole hervorsticht und Aussage sowie Erscheinungsbild prägt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 -, NJW 2009, 2805, juris Rn. 14; BGH…, Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 11; OLG Rostock…, Urteil vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, NStZ 2012, 572, juris Rn. 16;… s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.06.2006 - 1 BvR 150/03 -, BVerfGK 8, 159, juris Rn. 23 f.).
Auch das bloße Verwenden markanter Textteile kann ein Verwenden von Kennzeichen im Sinne von § 86a Abs. 1 StGB sein, da auf charakteristische, für die Verkehrsauffassung im Bedeutungsgehalt erkennbare Symbole abgestellt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 -, NJW 2009, 2805, juris Rn. 17).
- OLG Jena, 06.06.2019 - 1 OLG 191 Ss 39/19
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Benutzung der …
Rn. 15 b) Über die dargelegten (handwerklichen) Lücken und Unklarheiten hinaus erweist sich die Würdigung des Landgerichts insbesondere aber deshalb als rechtsfehlerhaft, weil sie dem weiten Kennzeichenbegriff des § 86a StGB in der Auslegung von Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 18.05.2009, 2 BvR 2202/08, bei juris) und Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 52, 364ff) nicht gerecht wird. - KG, 12.03.2024 - 161 Ss 153/22
Zu den Voraussetzungen einer Strafbarkeit des sog. "Kühnengrußes"
Nicht ausreichend ist es, wenn sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbilds in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 -, juris Rn. 14;… BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 150/03 -, juris Rn. 22;… BGH, Urteile vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09 -, juris Rn. 11, und 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, juris Rn. 6, …sowie Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01 -, juris Rn. 25; OLG Rostock…, Urteil vom 9. September 2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, juris Rn. 15;… Steinsiek, a. a. O., Rn. 10;… Paeffgen/Klesczewski in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Saliger, StGB 6. Aufl., § 86a Rn. 9;… Anstötz, a. a. O., Rn. 14; Horsch, JR 2008, 99, 100; jew. m. w. N.).Rn. 48 Bei der Rechtsanwendung ist "Analogie" nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht (vgl. BVerfG, a. a. O., sowie [speziell zu § 86a StGB] Nichtannahmebeschluss vom 18. Mai 2009, a. a. O., Rn. 9, und stattgebender Kammerbeschluss vom 1. Juni 2006, a. a. O., Rn. 9, jew. m. w. N.).
Gegenstand der Auslegung strafgesetzlicher Bestimmungen kann damit immer nur der Gesetzestext sein; der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 7. Dezember 2022, a. a. O., Rn. 35, und 18. Mai 2009, a. a. O., sowie stattgebender Kammerbeschluss vom 1. Juni 2006, a. a. O., jew. m. w. N.).
Rn. 51 (b) Diesen Maßstäben wird die grundsätzliche Einbeziehung des "Kühnengrußes" in den Anwendungsbereich der - als solche verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Mai 2009, a. a. O., Rn. 12 ff.) - Vorschrift des § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB gerecht.
Rn. 53 Der Schutzzweck des § 86a StGB zielt - wie bereits unter 1. a) aa) ausgeführt - auf die Abwehr der symbolhaft durch die Verwendung des Kennzeichens ausgedrückten Wiederbelebung bestimmter Organisationen und der von ihnen verfolgten Bestrebungen sowie der Wahrung des politischen Friedens (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Mai 2009, a. a. O., Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 1982 - 2 StR 601/82 -, juris Rn. 11 m. w. N.;… Stegbauer, a. a. O., S. 183;… Steinsiek, a. a. O., Rn. 1 f., m. w. N.).
Diesen Schutzzwecken entsprechend werden über § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB auch den Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich sehende Symbole von der Strafnorm erfasst, deren öffentliche Verwendung wegen der damit verbundenen Gefahr einer Wiederbelebung der Organisation und der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen den politischen Frieden und den demokratischen Rechtsstaat in gleicher Weise gefährdet wie die Benutzung des entsprechenden Originals (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Mai 2009, a. a. O.; BGH…, Beschluss vom 31. Juli 2002, a. a. O., Rn. 30; vgl. ferner bereits oben zu b) bb)).
Rn. 54 An diesem Schutzzweck orientieren sich der hier herangezogene - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Mai 2009, a. a. O., Rn. 14, und stattgebender Kammerbeschluss vom 1. Juni 2006, a. a. O., Rn. 22) - Maßstab (vgl. oben a) bb)) und die Subsumtion der (in charakteristischer Weise) verwendeten Grußform (vgl. oben cc) (1)), ohne sich dabei vom Wortsinn des gesetzlichen Merkmals "zum Verwechseln ähnlich" zu lösen; denn danach kommt es gerade auf eine - bei "Kühnen-" und "Hitlergruß" nach dem durchgeführten Gesamtvergleich regelmäßig vorhandene (vgl. oben (1)) - objektive Übereinstimmung in wesentlichen Vergleichspunkten an, die nach dem Gesamteindruck eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Betrachters eine Verwechslung mit dem Original ermöglicht.
- OLG Dresden, 10.09.2015 - 26 Ss 505/15
Das Führen eines Pferdes ist kein Reiten
Unter diesem Aspekt ist für die Bestimmtheit der Straf- oder Bußgeldbewehrung in erster Linie der erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes, also die Sicht des Bürgers maßgebend (vgl. BVerfGE 64, 389; 71, 108; 87, 209; BVerfG, NJW 2005, 349; BVerfG, NJW 2009, 2805). - LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
Personenbedingte Kündigung - Lehrer mit Tätowierung aus dr rechtsextremen Szene - …
Soweit es sich dabei um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit nationalsozialistischem Hintergrund handelt, läuft dies auch dem Anliegen zuwider, die Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen infolge des Gebrauchs entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole zu hindern (… BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn. 30; BVerfG, Beschluss vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805 Rn. 17 ). - OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Truppenkennzeichen …
Als abstraktes Gefährdungsdelikt wehrt die Vorschrift Gefahren ab, die allein mit dem äußeren Erscheinungsbild solcher Kennzeichen verbunden sind, und verbannt deshalb die von diesen Organisationen verwendeten Symbole aus dem Bild des politischen Lebens (BGHSt 52, 364, 373; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).
- OLG Zweibrücken, 24.06.2026 - 1 ORs 3 SRs 70/25
Hakenkreuze und Davidstern - Vergleich zwischen Israel und NS-Regime nicht …
- BayObLG, 15.11.2022 - 206 StRR 289/22
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- OLG Braunschweig, 05.10.2022 - 1 Ss 34/22
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Objektiver …
- KG, 30.09.2024 - 2 ORs 14/24
Strafbarkeit der Verwendung der Abbildung einer medizinischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 20 A 2430/11
Schießen mit einer Waffe im Wald zur Jagdausübung nach der Aufnahme von Alkohol …
- LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21
Umstrittenes Nazi-Bier: Verkauf von "Deutschem Reichsbräu" bleibt straffrei
- BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20
Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in …
- VG Bremen, 27.11.2025 - 5 K 1012/24
"From the river to the sea", Urteil vom 27.11.2025 - From the river; Hamas; …
- LG Berlin I, 17.12.2025 - 502 KLs 13/25
Strafbar: "From the river to the sea" ist Kennzeichen der Terrororganisation …
- OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11
Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei …
- VG Mainz, 26.01.2023 - 1 K 46/21
Klage gegen die Äußerungen von Polizeibeamten zur Verwendung von Fahnen …
- OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12
Öffentliches Singen oder Besprechen des Liedes "Ein junges Volk steht auf" i.R.e. …
- VG Saarlouis, 14.07.2014 - 1 K 507/13
Versammlungsbeschränkungen wegen Art und Weise, nicht aber wegen des Inhalts …
- VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18
Aberkennung des Ruhegehalts wegen Verstoßes gegen die Pflicht nach BBG 2009 § 60 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2009 - 5 B 1265/09
Demonstration gegen die Einweihung des Denkmals für die Opfer der …
- BayObLG, 12.04.2023 - 207 StRR 80/23
Zu den Voraussetzungen für die Ablehnung von (Hilfs-)Beweisanträgen und zur …
- AG Naumburg, 08.02.2021 - 10 Ds 113 Js 1/20
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