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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1697
BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99 (https://dejure.org/2002,1697)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99 (https://dejure.org/2002,1697)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 2 BvR 2256/99 (https://dejure.org/2002,1697)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Festhalten - Richterliche Entscheidung - Festnahme - Ingewahrsamnahme - Abschiebung - Ausländer - Freiheitsentziehung - Richterliche Anordnung - Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; GG Art. 19 Abs. 4
    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 576
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99
    Rn. 16 1. Das Grundgesetz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (BVerfGE 81, 347 m.w.N.; stRspr).

    Dem genügt das Gesetz in § 114 ZPO, indem es die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vorsieht, wenn nur hinreichende Erfolgsaussichten für die beabsichtigte Rechtsverfolgung bestehen, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99
    Mit Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 - hob.

    Amtsgericht und Landgericht hätte sich aufdrängen müssen, dass sowohl die Frage nach der Rechtsgrundlage für die Ingewahrsamnahme des Beschwerdeführers ohne vorherige richterliche Anordnung als auch das Unterbleiben einer richterlichen Entscheidung über die Fortdauer der Ingewahrsamnahme schwierige, auch die Grundrechte des Beschwerdeführers betreffende Fragen aufwarf, die nur nach Aufklärung des Sachverhalts im Hauptverfahren zu beantworten waren (vgl. dazu im Einzelnen den Senatsbeschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 -).

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99
    Mit dieser Anordnung erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ).
  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99
    Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99
    Mit dieser Anordnung erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Untersagung ehrverletzender Behauptungen; …

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weit gehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2002 - 2 BvR 2256/99 -, NJW 2003, S. 576;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2003 - 1 BvR 918/03 -, NJW-RR 2004, S. 933).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Effektiver Rechtschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen der …

    Sie dürfen nicht dazu benutzt werden, strittige Rechtsfragen abschließend zu klären (vgl. BVerfGE 81, 347 ;… BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, NJW 2003, S. 1857 ) oder die Klärung streitiger Tatsachen im Hauptsacheverfahren zu verhindern (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, NJW 2003, S. 576).

    Da dieses Verfahren den grundgesetzlichen gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht, dürfen die Anforderungen, insbesondere an den Vortrag der Beteiligten, nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2003, S. 576).

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des …

    Da das Prozesskostenhilfeverfahren den grundgesetzlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht, dürfen die Anforderungen, insbesondere an den Vortrag der Beteiligten, nicht überspannt werden (vgl BVerfG vom 24.7.2002 - 2 BvR 2256/99 - NJW 2003, 576).
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