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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,627
BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87 (https://dejure.org/1987,627)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.1987 - 2 BvR 235/87 (https://dejure.org/1987,627)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 1987 - 2 BvR 235/87 (https://dejure.org/1987,627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anhörung - Strafaussetzung - Originalakten - Unschuldsvermutung - Anderes Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1715
  • NStZ 1988, 21
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Aufklärungspflicht des Richters (BVerfGE 66, 116 [147]; 67, 90 [96]).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87
    Dieser Grundsatz verbietet zum einen, im konkreten Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozeßordnungsgemäßen - nicht notwendigerweise rechtskräftigen - Schuldnachweis Maßnahmen gegen den Beschuldigten zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen, und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln; zum anderen verlangt die Unschuldsvermutung den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor dem Verurteilten diese im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten werden darf (BVerfG, Beschluß vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 u.a. - S. 18 f. des Entscheidungsumdrucks m.w.N.; zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87
    Doch widerstreitet rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht jede Form einer Schuldvermutung; vielmehr kommt es auf die Gestaltung des gesetzlichen Tatbestandes im Einzelfalle (vgl. BVerfGE 9, 167 [169]) und auf die sonstigen Umstände an (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Dezember 1986 …und vom 4. Dezember 1986, a.a.O.).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87
    Ungeachtet dessen, daß der Beschwerdeführer seine Rügen zumindest teilweise im Verfahren nach § 33a StPO vor dem Oberlandesgericht hätte vorbringen können und müssen (s. BVerfGE 42, 243 ), fehlt seiner Verfassungsbeschwerde hinreichende Erfolgsaussicht jedenfalls deshalb, weil der angegriffene Beschluß die geltend gemachte Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers nicht erkennen läßt.
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Aufklärungspflicht des Richters (BVerfGE 66, 116 [147]; 67, 90 [96]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87
    Ebenso vermag die Behauptung, die richterlichen Tatsachenfeststellungen seien falsch - auch hierauf läuft die Rüge des Beschwerdeführers hinaus, das Oberlandesgericht habe nicht von seiner Täterschaft ausgehen dürfen -, grundsätzlich keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu begründen (BVerfGE 22, 267 [273]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) verleiht als solcher keinen Anspruch auf eine mündliche Anhörung; seine nähere Ausgestaltung ist insoweit vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (st. Rspr. seit BVerfGE 5, 9 [11]).
  • BVerfG, 04.12.1986 - 2 BvR 796/86

    Verfassungsmäßigkeit des Bewährungswiderrufs bei neuer Straftat

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87
    Das Strafvollstreckungsverfahren der §§ 449 ff. StPO zwingt nicht zu einer dem Erkenntnisverfahren vergleichbaren Hauptverhandlung mit entsprechenden Beweiserhebungen (BVerfG [Kammer], Beschlüsse vom 1. Dezember 1986 - 2 BvR 1029/86 - und vom 4. Dezember 1986 - 2 BvR 796/86 -).
  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrechtsverstoß: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens; …

    Rn. 50 (aa) Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einigen wenigen Entscheidungen die Ansicht vertreten, nicht jede Form einer Schuldvermutung widerstreite der Unschuldsvermutung (so in den Beschlüssen vom 4. Februar 1959 - 1 BvR 197/53, BVerfGE 9, 167, 169, sowie vom 14. August 1987 - 2 BvR 235/87, NStZ 1988, 21 mit Hinweis auf zwei weitere, unveröffentlichte Beschlüsse aus dem Jahr 1986).
  • BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ohne ausreichende …

    Die Frage, inwieweit sich aus der Unschuldsvermutung weitergehende Anforderungen an die Feststellung einer während der Bewährungszeit begangenen weiteren Straftat ergeben könnten (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts NJW 1988, 1715 , NStZ 1991, 30 und NJW 1994, 377 ), ist vorliegend nicht entscheidungserheblich.
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Die neue Entscheidung, die Aussetzung zur Bewährung zu widerrufen, korrigiere lediglich die Prognose, die sich als unzutreffend herausgestellt habe (BVerfG, Beschlüsse vom 1. und 4. Dezember 1986, NJW 1988, 1715 ff.).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer …

    Die Unschuldsvermutung schützt demgemäß nicht davor, daß ein strafbares Verhalten - auch ohne daß es deswegen schon zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen wäre in einem anderen gerichtlichen Verfahren festgestellt wird und hieraus für dieses Verfahren bestimmte Folgerungen gezogen werden (BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1988, 1715 [1716] m.w.N.).

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob es im Falle eines Widerrufs gemäß § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB , worauf der Beschwerdeführer abstellt, von Verfassungs wegen geboten ist, die rechtskräftige Verurteilung wegen einer neuen Straftat abzuwarten (vgl. dazu OLG Celle, StV 1990, 504; OLG Schleswig, StV 1991, 173; OLG München, StV 1991, 174 ), oder ob es ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung hinreicht, daß das Gericht aufgrund eigenständiger Beurteilung erneutes strafbares Verhalten feststellt und hierauf für die Widerrufsentscheidung bestimmte Folgerungen zieht (vgl. BVerfG, NStZ 1991, 30 ; NJW 1988, 1715 [1716]).

    Diese verfassungsrechtliche Wertung ergibt sich aus dem Wesen der zur Strafaussetzung führenden Prognoseentscheidung (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1988, 1715 [1716]).

    Die anzustellende Prognose kann danach, entsprechend ihrer relativen Unbestimmtheit, bei der im umgekehrten Falle das Erprobungswagnis auch keine Gewißheit künftiger Straffreiheit voraussetzt (…vgl. Dreher/Tröndle, 45. Aufl., § 57 StGB Rdn. 6;… Schönke/Schröder/Stree, 24. Aufl., § 57 StGB Rdn. 16; jeweils m.w.N.), bereits ungünstig erscheinen, wenn die "hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten" besteht (vgl. BVerfG, NJW 1988, 1715 [1716]; LG Hamburg, MDR 1992, 978 ).

    Diese Ansicht, die die Verweigerung der Reststrafenaussetzung denselben eingeschränkten Voraussetzungen unterstellt, wie sie nach überwiegender Auffassung für den Widerruf der Strafaussetzung gelten, stellt den Verurteilten nur günstiger, ohne daß sie von Verfassungs wegen geboten ist (vgl. BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats] NJW 1988, 1715 [1716]).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 1874/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Punkteberechnung nach § 4 Abs 3 StVG - …

    Denn die Unschuldsvermutung verlangt den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor dem Verurteilten diese im Rechtsverkehr allgemein entgegengehalten werden darf (BVerfG, Beschl. v. 26.03.1987 - 2 BvR 589/79, 740/81 und 284/85 -, BVerfGE 74, 358, 371 m.w.Nachw.; 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 14.08.1987 - 2 BvR 235/87 -, NStZ 1988, 21; Beschl. v. 29.05.1990 - 2 BvR 254/88 und 2 BvR 1343/88 -, BVerfGE 82, 106, 116;… Gollwitzer, Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auf., MRK, Art. 6, Rn. 103 und 107 m.w.Nachw.).
  • OLG Celle, 29.09.2026 - 3 Ws 60/26

    Strafrestaussetzung: Legalprognose und Einschränkungen der Erstverbüßervermutung

    Die von § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO nur für die Strafvollstreckungskammer vorgeschriebene mündliche Anhörung des Verurteilten ist auch nicht von Verfassungs wegen für das Beschwerdeverfahren geboten (BVerfG, Beschluss vom 14. August 1987 - 2 BvR 235/87, juris;… Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO 27. Aufl., § 454 StPO Rn. 101).
  • BVerfG, 16.06.2005 - 2 BvR 841/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei vorzeitiger …

    Die verfassungsrechtlich garantierte Unschuldsvermutung wird hierdurch jedenfalls dann nicht berührt, wenn und soweit Anknüpfungspunkt ein bestimmtes Verhalten im beschriebenen Sinne ist, nicht aber dessen strafrechtlicher Gehalt (vgl. auch Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. August 1987 - 2 BvR 235/87 -, NJW 1988, S. 1715, …und vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377).
  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04

    bedingte Entlassung; Strafhaft; Unschuldsvermutung; neue Straftat; Feststellung; …

    Die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK ist im Übrigen, worauf das Oberlandesgericht Düsseldorf (…a.a.O.) ebenfalls zutreffend hingewiesen hat, auch deshalb nicht berührt, weil es im Verfahren nach § 57 Abs. 1 StGB nicht um die Rechtsfolgen aus den neuerlichen Straftaten geht, sondern allein um die Frage der Fortsetzung der Vollstreckung einer bereits rechtskräftig erkannten Strafe wegen ungünstiger Prognosebeurteilung (vgl. im Übrigen auch BVerfG NJW 1994, 377f. unter zutreffendem Hinweis auf ansonsten auftretende Wertungswidersprüche zu der durch § 454a Abs. 2 Satz 1 StPO geschaffenen, über die Widerrufsmöglichkeit hinausreichenden Möglichkeit der Aufhebung der Strafaussetzung bei Änderung der der Prognose zugrunde liegenden Tatsachengrundlage; BVerfG NJW 1988, 1715 f.).
  • BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem …

    Die nach diesem Maßstab ergangene Rechtsprechung, die nahezu einhellig vom Schrifttum gebilligt wird, ist deshalb auch verfassungsrechtlich nicht beanstandet worden (BVerfG NStZ 1988, 21 m.w.N.;… a.A. Vogler, zuletzt in Festschrift für Herbert Tröndle zum 70. Geburtstag, 1989, S. 423 f.).
  • OLG Koblenz, 18.02.1997 - 1 Ws 86/97
    Die Unschuldsvermutung schützt demgemäß nicht davor, daß ein strafbares Verhalten - auch ohne daß es deswegen schon zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen wäre - in einem anderen gerichtlichen Verfahren festgestellt wird und hieraus für dieses Verfahren bestimmte Folgerungen gezogen werden (BVerfG NStZ 1988, 21 ).

    Für einen Widerruf nach § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB ist es daher ausreichend, daß das Gericht aufgrund eigenständiger Beurteilung davon überzeugt ist, daß der Verurteilte die Anlaßtat begangen hat (BVerfG NStZ 1987, 118 ; 1988, 21; 1991, 30).

  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 63/01
  • OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11

    Reststrafenaussetzung; Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen einer positiven …

  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 37/00

    Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren wegen unterbliebener …

  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ws 341/07

    Bewährungsentscheidung; Bewährungswiderruf; Voraussetzungen; neue Entscsheidung; …

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 178/03

    Strafprozeßrecht; Strafvollstreckungsrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2022 - 9 A 432/21

    Berufung wegen Gehörsverletzung gegen Abschiebungsverfügung bei gerichtlicher …

  • OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 2 Ws 225/17

    Reststrafaussetzung zur Bewährung: Entscheidung über eine bedingte Entlassung …

  • LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
  • OLG Zweibrücken, 09.10.2007 - 1 Ws 381/07

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose bei einem Wirtschaftsstraftäter

  • OLG Jena, 13.02.2006 - 1 Ws 44/06

    Strafvollstreckung: Voraussetzungen für die Aufhebung eines …

  • OLG Hamburg, 15.10.1991 - 2 Ws 296/91
  • OLG Köln, 16.10.1990 - 2 Ws 487/90

    Unzulässige Erwägungen einer Strafkammer zur strafrechtlichen Bewährung eines …

  • OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10

    Strafvollstreckung; Recht auf Verfahrensbeistand; Benachrichtigung des Beistands …

  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10

    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung einer Reststrafe zur Bewährung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2017 - 4 A 2105/17

    Rechtliches Gehör; aktenwidriger Sachverhalt; Anfechtungsklage; Inhalt der Akten; …

  • VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 2/96

    Strafvollstreckungsrecht; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Wiedereinsetzung; …

  • LG Berlin, 22.01.2010 - 518 Qs 62/09
  • OLG Düsseldorf, 27.01.1995 - 1 Ws 70/95

    Widerruf der Strafaussetzung; Ablauf der Bewährungszeit; Nachträgliche …

  • KG, 10.08.1995 - 5 Ws 287/95
  • OLG Düsseldorf, 12.08.1994 - 1 Ws 431/94
  • OLG Stuttgart, 06.05.1991 - 1 Ws 63/91

    Widerruf der Strafaussetzung nach einem schwerwiegenden Bewährungsbruch

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