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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,23521
BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22 (https://dejure.org/2025,23521)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2025 - 2 BvR 288/22 (https://dejure.org/2025,23521)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2025 - 2 BvR 288/22 (https://dejure.org/2025,23521)
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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverfassungsgericht

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  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anhörung des Betroffenen im Abschiebungshaftverfahren ohne Hinzuziehung des Wahlverteidigers verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 62 Abs 3a Nr 1 AufenthG 2004 vom 15.08.2019, § 62 Abs 3a Nr 6 AufenthG 2004 vom 15.08.2019
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anhörung des Betroffenen im Abschiebungshaftverfahren ohne Hinzuziehung des Wahlverteidigers verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anhörung des Betroffenen im Abschiebungshaftverfahren ohne Hinzuziehung des Wahlverteidigers verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (40)

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 144/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung einer Sicherungshaft; …

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22
    Rn. 31 bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs garantiert der im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens einem Betroffenen, gegen den Abschiebungshaft angeordnet werden soll, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und billigt ihm das Recht zu, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 144/17 -, juris, Rn. 7;… Beschluss vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19 -, juris, Rn. 9).

    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 144/17 -, juris, Rn. 7;… Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 39/19 -, juris, Rn. 4).

    Rn. 33 Hat nach Anordnung der Haft die Zuständigkeit der Amtsgerichte wegen des Vollzuges der Haft in einem anderen Bezirk gewechselt, so ist in dem selbständigen Verfahren der Haftverlängerung das zuständige Amtsgericht zwar nicht verpflichtet, von Amts wegen zu prüfen, ob sich für den Betroffenen im vorangegangenen Verfahren zur Haftanordnung ein Verfahrensbevollmächtigter legitimiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 144/17 -, juris, Rn. 11 f.).

    Wenn dem zur Entscheidung über den Antrag auf Haftverlängerung berufenen Richter jedoch positiv bekannt ist, dass der Betroffene im vorangegangenen Verfahren zur Anordnung von Abschiebungshaft anwaltlich vertreten wurde, dann muss er den Betroffenen fragen, ob dieser Rechtsanwalt ihn auch im aktuellen Verfahren vertreten soll, und, wenn jener bejaht, muss der Richter dem Rechtsanwalt eine Teilnahme an der Anhörung ermöglichen (zu alledem: BGH…, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 39/19 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 144/17 -, juris, Rn. 12).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22
    Rn. 27 Das Recht auf ein faires Verfahren erschöpft sich nicht in der Selbstbeschränkung staatlicher Mittel gegenüber den beschränkten Möglichkeiten des Einzelnen, die sich in der Verpflichtung niederschlägt, dass staatliche Organe korrekt und fair zu verfahren haben (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ; 51, 188 ; 60, 1 ; 69, 381 ; 75, 183 ; 78, 123 ).

    Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet der Anspruch auf ein faires Verfahren dem Betroffenen in Strafverfahren und anderen potentiell in intensive Grundrechtseingriffe mündenden Verfahren - wie etwa in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ) oder Freiheitsentziehungssachen (vgl. BVerfGE 70, 297 ) -, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde selbständig wahrnehmen und Übergriffe der im vorstehenden Sinn rechtsstaatlich begrenzten Rechtsausübung staatlicher Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können.

    Dieser kann in jeder Lage des Verfahrens zu seiner Unterstützung einen Rechtsbeistand hinzuziehen (vgl. BVerfGE 38, 105 ).

    Denn dem im allgemeinen rechtsunkundigen Inhaftierten ermöglicht erst ein unabhängiger, von ihm selbst gewählter und zur Hilfe verpflichteter Beistand die sachgerechte und seinen Interessen entsprechende Wahrung und Ausübung seiner prozessualen Rechte und Möglichkeiten, auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen, indem die tatsächlichen und rechtlich bedeutsamen Umstände vorgetragen werden (vgl. BVerfGE 38, 105 für den Zeugen im Strafprozess;… vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 1993 - 2 BvR 710/91 -, juris, Rn. 24 für den Verurteilten im Entlassungsverfahren).

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verfassungswidrigkeit der Anordnung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche …

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22
    Rn. 25 Die mündliche Anhörung des Betroffenen vor der Entscheidung über die Freiheitsentziehung - die in § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG festgeschrieben ist und von der grundsätzlich nur bei Gefahr in Verzug nach § 427 Abs. 2 FamFG abgesehen werden darf, wobei die Anhörung dann unverzüglich nachzuholen ist - gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (BVerfGK 9, 132 ; BVerfGK 15, 139 ;… vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, juris, Rn. 16;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2009 - 2 BvR 1195/08 -, Rn. 18;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2013 - 2 BvR 1872/10 -, Rn. 17).

    Die Anhörung ist Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 66, 191 ; BVerfGK 13, 400 ; 15, 139 ) und dient darüber hinaus auch der Wahrung des Richtervorbehalts nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 9, 132 ).

    Hierfür ist die persönliche Anhörung des Betroffenen, namentlich bei eilbedürftigen Entscheidungen, ein geeignetes Mittel (vgl. BVerfGE 83, 24 ; BVerfGK 9, 132 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2013 - 2 BvR 1872/10 -, Rn. 17).

    Sie kann also gehalten sein, einem Gericht bereits mit dem Antrag auf Verlängerung der Abschiebungshaft mitzuteilen, dass der Beschwerdeführer im vorangehenden Verfahren betreffend die Anordnung von Ausreisegewahrsam anwaltlich vertreten war, um dadurch dazu beizutragen, dass der Rechtsbeistand des Beschwerdeführers möglichst frühzeitig von der angedachten Verlängerung der Inhaftierung und dem dadurch erforderlich werdenden Anhörungstermin erfährt (vgl. BVerfGK 9, 132 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 1993 - 2 BvR 710/91 -, juris, Rn. 27).

  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im …

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22
    Rn. 28 Soweit der Inhaftierte von dem jedermann gewährten Recht Gebrauch gemacht hat, sich durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vertreten zu lassen, verlangt es die einem fairen Verfahren immanente Forderung nach verfahrensmäßiger Selbständigkeit des Gefangenen, ihm das Recht zuzubilligen, zur Wahrnehmung der ihm eingeräumten prozessualen Rechte zur mündlichen Anhörung einen Rechtsbeistand seines Vertrauens hinzuzuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 1993 - 2 BvR 710/91 -, juris, Rn. 20 ff. …und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 1994 - 2 BvR 2653/93 -, juris, Rn. 8, jeweils für den Verurteilten bei der Anhörung betreffend die Aussetzung des Strafrests).

    Sie kann also gehalten sein, einem Gericht bereits mit dem Antrag auf Verlängerung der Abschiebungshaft mitzuteilen, dass der Beschwerdeführer im vorangehenden Verfahren betreffend die Anordnung von Ausreisegewahrsam anwaltlich vertreten war, um dadurch dazu beizutragen, dass der Rechtsbeistand des Beschwerdeführers möglichst frühzeitig von der angedachten Verlängerung der Inhaftierung und dem dadurch erforderlich werdenden Anhörungstermin erfährt (vgl. BVerfGK 9, 132 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 1993 - 2 BvR 710/91 -, juris, Rn. 27).

    Denn dem im allgemeinen rechtsunkundigen Inhaftierten ermöglicht erst ein unabhängiger, von ihm selbst gewählter und zur Hilfe verpflichteter Beistand die sachgerechte und seinen Interessen entsprechende Wahrung und Ausübung seiner prozessualen Rechte und Möglichkeiten, auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen, indem die tatsächlichen und rechtlich bedeutsamen Umstände vorgetragen werden (vgl. BVerfGE 38, 105 für den Zeugen im Strafprozess; vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 1993 - 2 BvR 710/91 -, juris, Rn. 24 für den Verurteilten im Entlassungsverfahren).

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 39/19

    Vertretung eines Betroffenen auch im Verfahren über die Haftverlängerung durch …

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22
    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 144/17 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 39/19 -, juris, Rn. 4).

    Dann aber muss nach § 427 FamFG im Wege der einstweiligen Anordnung "unter Anordnung einer nur kurzen Haft" vorgegangen und die Beteiligung des Anwaltes nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 39/19 -, juris, Rn. 7;… Beschluss vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19 -, juris, Rn. 8;… Beschluss vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19 -, juris, Rn. 10).

    Wenn dem zur Entscheidung über den Antrag auf Haftverlängerung berufenen Richter jedoch positiv bekannt ist, dass der Betroffene im vorangegangenen Verfahren zur Anordnung von Abschiebungshaft anwaltlich vertreten wurde, dann muss er den Betroffenen fragen, ob dieser Rechtsanwalt ihn auch im aktuellen Verfahren vertreten soll, und, wenn jener bejaht, muss der Richter dem Rechtsanwalt eine Teilnahme an der Anhörung ermöglichen (zu alledem: BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 39/19 -, juris, Rn. 7;… Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 144/17 -, juris, Rn. 12).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22
    Durch Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG wird die Beachtung der sich aus dem jeweiligen Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formen zur Verfassungspflicht erhoben, deren Einhaltung durch den Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde abgesichert wird (vgl. BVerfGE 58, 208 ).

    Die Anhörung ist Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 66, 191 ; BVerfGK 13, 400 ; 15, 139 ) und dient darüber hinaus auch der Wahrung des Richtervorbehalts nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 9, 132 ).

    Ein Verstoß gegen die richterliche Pflicht, den Betroffenen anzuhören, ist im späteren Verfahren nicht mehr mit Wirkung für die Vergangenheit zu heilen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; BVerfGK 13, 400 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1990 - 2 BvR 1592/88 -, juris, Rn. 15;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22
    Rn. 26 b) Durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ist die Freiheit der Person besonders abgesichert (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 70, 297 ).

    Diese Wertentscheidung garantiert die Einhaltung eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens und verpflichtet die nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG zur Entscheidung über eine Freiheitsentziehung berufenen Gerichte, dem Freiheitsgrundrecht auf allen Verfahrensstufen angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 70, 297 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, Rn. 13).

    Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet der Anspruch auf ein faires Verfahren dem Betroffenen in Strafverfahren und anderen potentiell in intensive Grundrechtseingriffe mündenden Verfahren - wie etwa in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ) oder Freiheitsentziehungssachen (vgl. BVerfGE 70, 297 ) -, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde selbständig wahrnehmen und Übergriffe der im vorstehenden Sinn rechtsstaatlich begrenzten Rechtsausübung staatlicher Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können.

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12

    Zurückschiebungshaftsache: Erforderlichkeit der Bestellung eines …

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22
    Rn. 41 (aa) Die Aufgabe eines Verfahrenspflegers liegt darin, die verfahrensmäßigen Rechte des Betroffenen, wie etwa dessen Anspruch auf rechtliches Gehör, zur Geltung zu bringen, insbesondere, wenn bei dem Betroffenen eine krankhafte Störung der Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Interessen besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12 -, juris, Rn. 9).

    Macht die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich, so ist dem Betroffenen kein Verfahrenspfleger, sondern auf seinen Antrag hin nach § 78 Abs. 2 FamFG ein Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12 -, juris, Rn. 10).

  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 84/19

    Abschiebungshaftsache: Anhörung des Betroffenen und Haftanordnung ohne die …

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22
    Rn. 31 bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs garantiert der im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens einem Betroffenen, gegen den Abschiebungshaft angeordnet werden soll, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und billigt ihm das Recht zu, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15 -, juris, Rn. 6;… Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 144/17 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19 -, juris, Rn. 9).

    Dann aber muss nach § 427 FamFG im Wege der einstweiligen Anordnung "unter Anordnung einer nur kurzen Haft" vorgegangen und die Beteiligung des Anwaltes nachgeholt werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 39/19 -, juris, Rn. 7;… Beschluss vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19 -, juris, Rn. 8; Beschluss vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19 -, juris, Rn. 10).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Pflichtverteidiger bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22
    Rn. 27 Das Recht auf ein faires Verfahren erschöpft sich nicht in der Selbstbeschränkung staatlicher Mittel gegenüber den beschränkten Möglichkeiten des Einzelnen, die sich in der Verpflichtung niederschlägt, dass staatliche Organe korrekt und fair zu verfahren haben (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ; 51, 188 ; 60, 1 ; 69, 381 ; 75, 183 ; 78, 123 ).

    Von einer Freiheitsentziehung Betroffene dürfen nicht lediglich Objekt des Verfahrens sein, ihnen muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung ihrer Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 46, 202 ).

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05

    Verfassungsmäßigkeit der Bestätigung einer ohne mündliche Anhörung des …

  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des …

  • BVerfG, 27.02.2013 - 2 BvR 1872/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die …

  • LG Itzehoe, 14.01.2022 - 4 T 9/22
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Belange …

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach …

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von …

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 34/19

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalt zu einer Anhörung in einem …

  • BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme zur Vorbereitung einer Abschiebung

  • BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04

    Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Abzuschiebenden ohne richterliche …

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen …

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme …

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; …

  • BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00

    Anforderungen an die Begründung einer freiheitsentziehenden Entscheidung

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

  • BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei …

  • BVerfG, 25.09.2009 - 2 BvR 1195/08

    503 Service Unavailable

  • BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93

    Verteidigerbeistand bei der mündlichen Anhörung im vollstreckungsrechtlichen …

  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

  • BGH, 02.07.2026 - 4 StR 235/25

    Feststellung des Nichtvorliegens eines Beweisverwertungsverbots nach Vorlage der …

    Es ist durch das Verlangen nach verfahrensrechtlicher "Waffengleichheit" von Ankläger und Beschuldigtem gekennzeichnet und dient damit in besonderem Maße dem Schutz des Beschuldigten, für den bis zur Verurteilung die Vermutung seiner Unschuld streitet (st. Rspr.; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 1. August 2025 - 2 BvR 288/22 Rn. 27;… Urteil vom 31. Oktober 2023 - 2 BvR 900/22, BVerfGE 166, 359 Rn. 86;… Beschluss vom 20. Juni 2023 - 2 BvR 1167/20 Rn. 32, jeweils mwN;… Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, BVerfGE 133, 168 Rn. 59; Beschluss vom 8. Oktober 1974 - 2 BvR 747/73, BVerfGE 38, 105, 111; Beschluss vom 3. Juni 1969 - 1 BvL 7/68, BVerfGE 26, 66, 71; Beschluss vom 8. Januar 1959 - 1 BvR 396/55, BVerfGE 9, 89, 95).
  • BGH, 31.08.2026 - XIII ZB 13/23
    Die Anordnung der Abschiebungshaft steht in Einklang mit dem in Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG verankerten Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2025 - XIII ZB 24/24, MigRI 2025, 368 Rn. 15 mwN; s.a. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2025 - 2 BvR 288/22, StV 2026, 151 Rn. 26).
  • BGH, 31.08.2026 - XIII ZB 53/23
    Die Verlängerung der Abschiebungshaft steht in Einklang mit dem in Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG verankerten Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2025 - XIII ZB 24/24, MigRI 2025, 368 Rn. 15 mwN; s.a. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2025 - 2 BvR 288/22, StV 2026, 151 Rn. 26).
  • BGH, 31.08.2026 - XIII ZB 47/23
    Die Anordnung der Abschiebungshaft steht in Einklang mit dem in Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG verankerten Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2025 - XIII ZB 24/24, MigRI 2025, 368 Rn. 15 mwN; s.a. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2025 - 2 BvR 288/22, StV 2026, 151 Rn. 26).
  • BGH, 11.08.2026 - XIII ZB 40/26

    Antrag eines Betroffenen auf Aussetzung der Haft zur Sicherung der Abschiebung; …

    Dieser Grundsatz garantiert jedem Betroffenen das Recht, sich in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (st. Rspr., vgl. nur BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2025 - XIII ZB 24/24, MigRI 2025, 368 Rn. 15, mwN; s.a. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2025 - 2 BvR 288/22, StV 2026, 151 Rn. 24 ff.).
  • BGH, 31.08.2026 - XIII ZB 49/23
    Die Anordnung der Abschiebungshaft steht in Einklang mit dem in Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG verankerten Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2025 - XIII ZB 24/24, MigRI 2025, 368 Rn. 15 mwN; s.a. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2025 - 2 BvR 288/22, StV 2026, 151 Rn. 26).
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