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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1965
BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05 (https://dejure.org/2006,1965)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2006 - 2 BvR 385/05 (https://dejure.org/2006,1965)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 2 BvR 385/05 (https://dejure.org/2006,1965)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Einkünfte aus einer Nebentätigkeit wegen der Inanspruchnahme des Personals und Materials des Dienstherren; Angemessenheit des Nutzungsentgelts für die Inanspruchnahme von Personal und Material des Dienstherren; Bestehen verfassungsimmanenter Schranken bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines leitenden Klinikarztes gegen Nutzungsentgelt für ärztliche Nebentätigkeiten in den Universitätskliniken

  • IWW (Kurzinformation)

    Chefarzt unterliegt vor Gericht beim Streit um die Höhe des Nutzungsentgelts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nutzungsentgelt eines Klinikarztes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Universitätsklinikum darf Nutzungsentgelt für ärztliche Nebenleistungen von Medizinprofessor verlangen - Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde des Professors ab

  • 123recht.net (Pressemeldung, 28.12.2006)

    Chefarzt muss Klinik für Behandlung privater Patienten bezahlen // Klage von Uni-Professor zurückgewiesen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 59
  • NVwZ-RR 2007, 185
  • NZS 2007, 309
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05
    Es ist ihm dabei auch unbenommen, neben dem Instrumentarium der Genehmigungsversagung bei konkreter Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen auf andere Gestaltungsformen, wie etwa die Verringerung von Nebentätigkeitsvergütungen, zurückzugreifen (vgl. BVerfGE 55, 207 ).

    Vielmehr stellt der Alimentationsgrundsatz eine Verpflichtung dar, die sich von ihrer Grundlage her prinzipiell nicht aufteilen lässt und dem seiner Struktur nach als umfassende Einheit zu verstehenden Dienstverhältnis entspricht (vgl. BVerfGE 55, 207 ).

  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 9.77

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05
    Dies gilt auch für so genannte atypische Nebentätigkeiten (vgl. BVerwGE 59, 38 ), die mit dem Hauptamt eng verzahnt sind, wie dies bei leitenden Klinikärzten mit eigenem Liquidationsrecht der Fall ist.

    Die praktizierte Aufspaltung, nach der die Behandlung von Kassenpatienten dem Hauptamt zugeordnet, die traditionell entstandene Versorgung der Privatpatienten dagegen als Nebentätigkeit mit getrennter honorarmäßiger Eigenliquidation behandelt wird, erweist sich in beamtenrechtlicher Hinsicht daher als "atypisch" und nur eingeschränkt systemgerecht (vgl. BVerwGE 59, 38 ;… Geis, in: Fürst , GKÖD, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Bd. I, K § 65 Rn. 86 ff.;… Günther, ZBR 1986, S. 97 ).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt aber nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 76, 93 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt aber nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 76, 93 ).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05
    Der Grundrechtsbetätigung des Beamten sind daher verfassungsunmittelbare Grenzen gezogen, die sich aus den allgemeinen Anforderungen an den öffentlichen Dienst und aus den besonderen Erfordernissen des jeweiligen öffentlichen Amtes ergeben (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05
    Der Grundrechtsbetätigung des Beamten sind daher verfassungsunmittelbare Grenzen gezogen, die sich aus den allgemeinen Anforderungen an den öffentlichen Dienst und aus den besonderen Erfordernissen des jeweiligen öffentlichen Amtes ergeben (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05
    Danach kann der Gesetzgeber die Struktur der Bezüge ändern und auch kürzen, solange sie nicht an der Untergrenze der verbürgten Alimentierung liegen (vgl. BVerfGE 44, 249 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besitzt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besitzt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05
    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die eine privatnützige Erwerbstätigkeit des Beamten danach beschränken können, zählt insbesondere der das besondere Dienst- und Treueverhältnis prägende Grundsatz, dass der Beamte verpflichtet ist, dem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und sich dem ihm anvertrauten Hauptamt mit voller Hingabe zu widmen (vgl. BVerfGE 21, 329 ).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal …

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus …

  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61

    Leitende Krankenhausärzte

  • BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 35.99

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers; Inanspruchnahme von Personal, Material und …

  • VGH Hessen, 11.02.2004 - 1 UE 375/03

    Nebentätigkeit, Nutzungsentgelt, Privatliquidation, Vorteilsausgleich

  • BVerwG, 03.01.2005 - 2 B 46.04

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Interpretation der das …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 4 S 4.23

    Polizeibeamter; Untersagung einer Nebentätigkeit; Internetauftritt - TikTok - zu …

    Der Grundrechtsbetätigung der Beamten sind allerdings durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsunmittelbare Grenzen gezogen, die sich aus den allgemeinen Anforderungen an den öffentlichen Dienst und aus den besonderen Erfordernissen des jeweiligen öffentlichen Amtes ergeben (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 385/05 - juris Rn. 10).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13

    Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg

    Sowohl eine Kürzung als auch eine Nichtanpassung sowie eine hinter der Entwicklung der maßgeblichen Verhältnisse zurückbleibende Anpassung der Bezüge sind nur dann statthaft, wenn diese nicht bereits an der unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentierung liegen (…vgl. BVerfGE 44, 249, 263 = juris Rn. 37;… BVerfG, DVBl. 1999, 1421, 1422 = juris Rn. 3;… DVBl. 2001, 719, 719 = juris Rn. 5; NVwZ-RR 2007, 185, 186, = juris Rn. 11;… ZBR 2009, 126, 127, = juris Rn. 4).
  • BVerfG, 03.03.2015 - 1 BvR 3226/14

    Nichtannahmebeschluss: Zur Beschränkung der Abrechnung von Wahlleistungen auf …

    Wahlärztliche Leistungen dienen deshalb einer verbesserten Qualität der Krankenhausversorgung, wobei durch die Einräumung zusätzlicher Verdienstmöglichkeiten qualifizierte Kräfte an das Krankenhaus gebunden werden sollen (vgl. BVerfGE 52, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 385/05 -, NZS 2007, S. 309 ).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 23.13

    Ruhestandsbeamter; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Nebentätigkeit; …

    Auf diese Weise erhalten leitende Krankenhausärzte im Beamtenverhältnis die Gelegenheit, während des Dienstes ein zusätzliches Erwerbseinkommen zu erzielen (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1979 - 2 BvR 513/13, 558/74 - BVerfGE 52, 303 ; Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 385/05 - NVwZ-RR 2007, 185; BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2008 - BVerwG 2 C 27.06 - BVerwGE 130, 252 = Buchholz 237.7 § 72 NWLBG Nr. 6 ).
  • VG Berlin, 18.03.2024 - 36 K 389.22

    Untersagung einer Nebentätigkeit

    Der Grundrechtsbetätigung der Beamten sind allerdings durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsunmittelbare Grenzen gezogen, die sich aus den allgemeinen Anforderungen an den öffentlichen Dienst und aus den besonderen Erfordernissen des jeweiligen öffentlichen Amtes ergeben (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 385/05 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 27.02.2008 - 2 C 27.06

    Beamteter Chefarzt; Nebentätigkeit; persönliches Behandlungsrecht; …

    Auch können Chefärzte nicht darauf vertrauen, dass diese finanziellen Belastungen nach Erteilung der Nebentätigkeitsgenehmigung nicht mehr erhöht werden (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1979 a.a.O. und Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 385/05 - NVwZ-RR 2007, 185).

    Dieser Nutzen besteht in der Ersparnis der Investitions- und Betriebskosten für eine eigene Arztpraxis, in der Minimierung des Unternehmerrisikos wegen Fehlens der Vorhaltekosten und des Risikos eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes sowie in dem Wettbewerbsvorteil gegenüber niedergelassenen Ärzten, die in aller Regel nicht über eine vergleichbare Infrastruktur verfügen (Urteile vom 2. September 1999 - BVerwG 2 C 22.98 - BVerwGE 109, 283 und vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 35.99 - BVerwGE 112, 170 = Buchholz 237.95 § 81 SHLBG Nr. 2; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 385/05 - NVwZ-RR 2007, 185).

    Dieses unterliegt verfassungsrechtlichen Beschränkungen nur im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2006 a.a.O.).

  • BVerfG, 28.09.2007 - 2 BvR 1121/06

    Verfassungsmäßigkeit des Widerrufs von Nebentätigkeitsgenehmigungen der Chefärzte …

    Auch aus den Eigenheiten des hier in Rede stehenden Amtes eines leitenden Krankenhausarztes folgt nichts anderes (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 385/05 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2016 - 9 S 911/14

    Kündigung eines Chefarztes; Beweiswürdigung im Rahmen einer Verdachtskündigung; …

    Rn. 160 Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistet kein Recht auf den Besitzstand "wohlerworbener Rechte" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2006 - 2 BvR 385/05 -, BVerfGK 10, 59 [62 ff.]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 2 M 317/15

    Nebentätigkeitsverbot zum Betreiben eines Coffee-Bikes

    Hierunter fällt auch der das besondere Dienst- und Treueverhältnis prägende Grundsatz, dass der Beamte verpflichtet ist, dem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und sich dem ihm anvertrauten Hauptamt mit voller Hingabe zu widmen hat (BVerfG, Beschluss vom 08.12.2006 - 2 BvR 385/05 -, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2010 - 9 S 1935/10

    Organisatorische Maßnahmen zur Änderung der bestehenden Struktur von Kliniken als …

    Auch insoweit gewährleistet Art. 33 Abs. 5 GG kein Recht auf den Besitzstand "wohlerworbener Rechte" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2006 - 2 BvR 385/05 -, BVerfGK 10, 59 [62 ff.]).

    Denn auch die Versorgung von Privatpatienten gehört zu den "originären Hauptpflichten" eines leitenden Krankenhausarztes (BVerfG, Beschluss vom 08.12.2006 - 2 BvR 385/05 -, BVerfGK 10, 59 [63]).

  • VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18

    Nebentätigkeit eines Polizeibeamten

  • VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 241/18

    Der Verwaltung abträgliche Nebentätigkeit eines Polizeibeamten

  • VG Wiesbaden, 13.11.2024 - 25 K 404/22

    Disziplinarrecht; Kürzung der Dienstbezüge wegen unrichtiger …

  • SG Aachen, 03.03.2010 - S 7 KA 1/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2013 - 6 A 2422/11

    Zulassung der Berufung bei Streit eines in der Krankenversorgung tätigen …

  • VG Frankfurt/Main, 12.12.2017 - 3 L 7658/17
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