Rechtsprechung
| BVerfG, 09.05.2004 - 2 BvR 480/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 888 Abs. 1 ZPO
Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare) und zivilrechtliche Auskunftsverpflichtungen (Vorrang des Gläubigerinteresses; strafverfahrensrechtliches Verwertungsverbot); Zwangshaft bei nicht vertretbaren Handlungen - lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93a Abs. 2
- Wolters Kluwer
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde; Schutz gegen staatlichen Zwang zur Selbstbezichtigung; Auskunftsverweigerungsrecht des Schuldners im Zwangsvollstreckungsverfahren; Verfassungsgemäßheit der vollstreckbaren Auskunftspflicht und Rechnungslegungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 888 Abs. 1
Verfassungsrechtliche Grenzen einer Auskunfts- und Selbstbezichtigungspflicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 15.12.2003 - 5 O 2078/03
- OLG München, 29.01.2004 - 3 W 634/04
- BVerfG, 09.05.2004 - 2 BvR 480/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Auskunftspflicht des Gemeinschuldners
Auszug aus BVerfG, 09.05.2004 - 2 BvR 480/04
Handelt es sich hingegen um Auskünfte zur Erfüllung eines berechtigten Informationsbedürfnisses, ist der Gesetzgeber befugt, die Belange der verschiedenen Beteiligten gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 56, 37 ;… s. auch zu Auskunftspflichten im Steuerverfahren: Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Zweiten Senats (Vorprüfungsausschuss) vom 21. April 1988 - 2 BvR 330/88 -, wistra 1988, S. 302).Rn. 5 Zwar bedarf die gegenüber dem Gläubiger bestehende, vollstreckbare Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht gegebenenfalls einer Ergänzung durch ein im Wege verfassungskonformer Auslegung der einschlägigen Bestimmungen zu gewinnendes strafrechtliches Verwertungsverbot (vgl. dazu BVerfGE 56, 37 ).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 09.05.2004 - 2 BvR 480/04
Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 21.04.1988 - 2 BvR 330/88
Steuerwahrheit und Schutz vor Selbstbezichtigung
Auszug aus BVerfG, 09.05.2004 - 2 BvR 480/04
Handelt es sich hingegen um Auskünfte zur Erfüllung eines berechtigten Informationsbedürfnisses, ist der Gesetzgeber befugt, die Belange der verschiedenen Beteiligten gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 56, 37 ; s. auch zu Auskunftspflichten im Steuerverfahren: Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Zweiten Senats (Vorprüfungsausschuss) vom 21. April 1988 - 2 BvR 330/88 -, wistra 1988, S. 302).
- OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 LB 97/20
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diaspora; Diaspora-Status; …
Rn. 64 Aus dem Vorstehenden ergibt sich auch, dass es sich bei dieser Erklärung nicht um eine Selbstbezichtigung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt, wonach ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen, unzumutbar und mit der Würde des Menschen unvereinbar ist (…BVerfG, Beschl. v. 13.1.1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37, juris Rn. 26; Beschl. v. 9.5.2004 - 2 BvR 480/04 -, wistra 2004, 383, juris Rn. 2;… v. 6.9.2016 - 2 BvR 890/16 -, JZ 2016, 1113, juris Rn. 35 f.).Der Kläger wird daher auch nicht vor das Dilemma gestellt, entweder wegen der zu offenbarenden Handlung oder wegen einer falschen Auskunft oder Aussage belangt zu werden (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.1.1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37, juris Rn. 14, 17 f., 23 f., 27 f.; v. 9.5.2004 - 2 BvR 480/04 -, wistra 2004, 383, juris Rn. 5;… v. 6.9.2016 - 2 BvR 890/16 -, JZ 2016, 1113, juris Rn. 20 f.).
- OVG Hamburg, 27.10.2021 - 4 Bf 106/20
Rückkehr von erwachsenen Eritreern
Rn. 81 Aus dem Vorstehenden ergibt sich auch, dass es sich bei dieser Erklärung nicht um eine Selbstbezichtigung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt, wonach ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen, unzumutbar und mit der Würde des Menschen unvereinbar ist (…BVerfG, Beschl. v. 13.1.1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37, juris Rn. 26; Beschl. v. 9.5.2004 - 2 BvR 480/04 -, wistra 2004, 383, juris Rn. 2;… v. 6.9.2016 - 2 BvR 890/16 -, JZ 2016, 1113, juris Rn. 35 f.). - LG Hanau, 31.03.2015 - 9 O 839/14
- FORMAXX 36 -, Auskunftsanspruch zur Vorbereitung von Schadenersatzansprüchen …
Unzumutbar wäre zwar ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzung für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen (im Anschluss an BVerfG, 09.05.2004 - 2 BvR 480/04 - Juris).
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