Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3715
BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02 (https://dejure.org/2002,3715)
BVerfG, Entscheidung vom 30.09.2002 - 2 BvR 562/02 (https://dejure.org/2002,3715)
BVerfG, Entscheidung vom 30. September 2002 - 2 BvR 562/02 (https://dejure.org/2002,3715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 961
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfGE 1, 14 ; stRspr, vgl. etwa BVerfGE 89, 132 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99 -, BGBl I 2002 S. 1305).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfGE 1, 14 ; stRspr, vgl. etwa BVerfGE 89, 132 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99 -, BGBl I 2002 S. 1305).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Rn. 2 Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ).
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Die Norm schützt in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BGHZ 144, 311 ff.;… Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, § 266 a Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Rn. 2 Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ).
  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Konkursausnahme

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfGE 1, 14 ; stRspr, vgl. etwa BVerfGE 89, 132 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99 -, BGBl I 2002 S. 1305).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Rn. 2 Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ).
  • BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05

    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und …

    Rn. 9 § 266a StGB schützt in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BT-Drs. 10/5058 S. 31; BVerfG, NJW 2003, 961; BGH, NJW 2000, 2993, 2994; Martens, wistra 1986, 154, 155).
  • OLG Köln, 28.03.2003 - 1 Zs 120/03

    Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens bei fehlendem Ermittlungsverfahren …

    Denn die Bestimmung des § 266a StGB dient in ihrem hier ausschließlich in Betracht kommenden Absatz 1 - Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung - nicht dem Schutz der einzelnen Arbeitnehmer, sondern des Interesses der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BVerfG NJW 2003, 961; BGHZ 144, 311 (321( = NJW 2000, 2993 (2995(;… Graalmann-Scheerer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 172 Rdnr. 92;… Lenckner/Perron in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 266a Rdnr. 2;… Tröndle/Fischer a. a. O. § 266a Rdnr. 2; jw. m. w. N.).
  • BGH, 17.12.2025 - 5 StR 358/25

    Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Für das von § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB geschützte Rechtsgut des Interesses der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2002 - 2 BvR 562/02, NJW 2003, 961) ist es jedenfalls unerheblich, ob der Angriff darauf von einem Verhalten als Arbeitgeber oder als Unterstützer des Arbeitgebers ausgeht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht