Rechtsprechung
| BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 1 Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Erhöhung der Versorgungsbezüge - Grundsatz der Subsidiarität - Gleichheitssatz - Alimentationsprinzip
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 743 (Ls.)
- NVwZ 2001, 1393
- DVBl 2001, 1667
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00
Rn. 5 Das Alimentationsprinzip erfordert, dass den Beamten und Ruhegehaltsempfängern ein ihrem Dienstrang, der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung entsprechender und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit angemessener Lebensunterhalt entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 76, 256 ; stRspr).Das je nach Bedeutung und Eigenart des Amtes differenzierende Besoldungsgefüge (vgl. dazu BVerfGE 4, 115 ; 44, 249 ) wird in seiner Struktur durch einen vorübergehenden Aufschub der linearen Erhöhung der Bezüge in bestimmten Besoldungsgruppen nicht gestört.
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
Auszug aus BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00
Rn. 5 Das Alimentationsprinzip erfordert, dass den Beamten und Ruhegehaltsempfängern ein ihrem Dienstrang, der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung entsprechender und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit angemessener Lebensunterhalt entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 76, 256 ; stRspr).Diese vorübergehende Ungleichbehandlung verschiedener Besoldungsgruppen kann sich auf sachlich gerechtfertigte Gründe stützen und hält sich deshalb innerhalb der dem Gesetzgeber bei Regelungen der Besoldung und Versorgung zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 56, 353 ; 81, 363 ).
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00
Rn. 5 Das Alimentationsprinzip erfordert, dass den Beamten und Ruhegehaltsempfängern ein ihrem Dienstrang, der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung entsprechender und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit angemessener Lebensunterhalt entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 76, 256 ; stRspr).
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00
Diese vorübergehende Ungleichbehandlung verschiedener Besoldungsgruppen kann sich auf sachlich gerechtfertigte Gründe stützen und hält sich deshalb innerhalb der dem Gesetzgeber bei Regelungen der Besoldung und Versorgung zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 56, 353 ; 81, 363 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00
Rn. 2 Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde nach § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, denn die Verfassungsbeschwerde hat - unbeschadet der Frage eines besonders schweren Nachteils für den Beschwerdeführer - jedenfalls keine hinreichende Aussicht auf Erfolg und wirft auch keine grundsätzlicher Klärung bedürftigen verfassungsrechtlichen Fragen auf (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
Auszug aus BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00
Das gilt bei einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz nicht nur dann, wenn das Gesetz einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum offen lässt, sondern auch, wenn ein solcher Spielraum fehlt (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82
Kommunalverfassungsbeschwerden
Auszug aus BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00
Es entspricht dem Grundsatz der Subsidiarität, dass zunächst die für das jeweilige Rechtsgebiet zuständigen Fachgerichte eine Klärung insbesondere darüber herbei führen, ob und in welchem Ausmaß der Bürger durch die beanstandete Regelung konkret in seinen Rechten betroffen wird und ob sie mit der Verfassung vereinbar ist (vgl. BVerfGE 71, 25 ). - BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85
Erziehungszeitengesetz
Auszug aus BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00
Das gilt bei einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz nicht nur dann, wenn das Gesetz einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum offen lässt, sondern auch, wenn ein solcher Spielraum fehlt (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ). - BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95
Besoldung kinderreicher Beamter
Auszug aus BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00
Vorliegend könnte der Beschwerdeführer daher darauf zu verweisen sein, sein Begehren nach Durchführung eines Vorverfahrens (§ 126 Abs. 3 BRRG) zunächst im Wege der Feststellungs- oder allgemeinen Leistungsklage vor den Verwaltungsgerichten zu verfolgen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Juni 1996 - 2 C 7.95 -, NVwZ 1998, S. 76 ). - BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54
Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00
Das je nach Bedeutung und Eigenart des Amtes differenzierende Besoldungsgefüge (vgl. dazu BVerfGE 4, 115 ; 44, 249 ) wird in seiner Struktur durch einen vorübergehenden Aufschub der linearen Erhöhung der Bezüge in bestimmten Besoldungsgruppen nicht gestört. - BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77
Teilweise Verfassungswidrigkeit des 5. Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Versorgungsänderungsgesetz
Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtete, bei Anpassungen der Bezüge eine strikte Parallelität der Besoldungs- und Versorgungsentwicklung zu gewährleisten (vgl. BVerfGK 2, 64 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NVwZ 2001, S. 1393 ).Verschiedene Besoldungsgruppen können deshalb ungleich behandelt werden, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt (vgl. BVerfGE 56, 353 ; 61, 43 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NVwZ 2001, S. 1393 ).
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14
Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …
Zwar erscheint auf den ersten Blick die Begründung, dass Empfänger höherer Bezüge von der allgemeinen Teuerung, zu deren Ausgleich die lineare Erhöhung der Besoldung und Versorgung beitragen soll, jedenfalls teilweise weniger stark betroffen sind als Empfänger niedriger Bezüge (so noch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, juris, Rn. 5;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2001 - 2 BvR 666/00 -, juris, Rn. 5), nachvollziehbar. - BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09
Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß
Ungleichbehandlungen sind dann zulässig, wenn sie sachlich am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG zu rechtfertigen sind (stRspr; zuletzt BVerfGE 107, 218 m.w.N.: Beamtenbesoldung Ost I; BVerfGE 107, 257 : Beamtenbesoldung Ost II; BVerfGE 114, 258 : private Altersvorsorge für Beamte; BVerfGE 117, 330 : Ballungsraumzulage; vgl. auch BVerfGE 12, 326 : unterschiedliche Besoldung von Richtern der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit; BVerfGE 26, 100 : besoldungsrechtliche Differenzierung zwischen Richtern am Landessozialgericht und Richtern am Oberverwaltungsgericht; BVerfGE 26, 163 : verfassungsrechtlich gebotene besoldungsrechtliche Gleichstellung von Landesarbeitsgerichtsdirektoren mit Senatspräsidenten am Oberlandesgericht und am Landessozialgericht; aus der Kammerrechtsprechung: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NJW 2002, S. 743: Aufschub der linearen Erhöhung der Bezüge in bestimmten Besoldungsgruppen; BVerfGK 2, 64 : Nichtgewährung der Einmalzahlung für bestimmte Ruhestandsbeamte).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13
Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg
Das Bundesverfassungsgericht hat es bei einer siebenmonatigen Verschiebung einer allgemeinen Anpassung der Bezüge für bestimmte Besoldungsgruppen nicht als sachwidrig angesehen, von Empfängern höherer Bezüge einen begrenzten "Sparbeitrag" mit der Erwägung zu fordern, dass sie von einer allgemeinen Teuerung jedenfalls teilweise weniger stark betroffen sind (BVerfG, NVwZ 2001, 1393, 1394 = juris Rn. 5, zu Besoldungsgruppe B 7). - VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010, …
Ungleichbehandlungen sind dann zulässig, wenn sie sachlich am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG zu rechtfertigen sind (stRspr; zuletzt BVerfGE 107, 218 m.w.N.: Beamtenbesoldung Ost I; BVerfGE 107, 257 : Beamtenbesoldung Ost II; BVerfGE 114, 258 : private Altersvorsorge für Beamte; BVerfGE 117, 330 : Ballungsraumzulage; vgl. auch BVerfGE 12, 326 : unterschiedliche Besoldung von Richtern der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit; BVerfGE 26, 100 : besoldungsrechtliche Differenzierung zwischen Richtern am Landessozialgericht und Richtern am Oberverwaltungsgericht; BVerfGE 26, 163 : verfassungsrechtlich gebotene besoldungsrechtliche Gleichstellung von Landesarbeitsgerichtsdirektoren mit Senatspräsidenten am Oberlandesgericht und am Landessozialgericht; aus der Kammerrechtsprechung: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NJW 2002, S. 743: Aufschub der linearen Erhöhung der Bezüge in bestimmten Besoldungsgruppen; BVerfGK 2, 64 : Nichtgewährung der Einmalzahlung für bestimmte Ruhestandsbeamte). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 373/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
Rn. 351 zur Verfassungsmäßigkeit der zeitversetzt für die Beamten und Richter übernommenen Tarifabschlüsse für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NVwZ 2001, 1393 f., und juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 10. August 2007 - 2 A 10516/07 -, DÖD 2008, 32, und juris, und vom 27. Juli 2000 - 10 A 10314/01 -, NVwZ-RR 2002, 50, und juris Rn. 22 ff.,. - OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 736/10
Einhaltung des dem Besoldungsgesetzgebers zustehenden Gestaltungsspielraums bei …
Mit Beschluss vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 - habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es nicht sachwidrig sei, von Empfängern höherer Bezüge bei einer allgemeinen linearen Anpassung einen begrenzten "Sparbetrag" mit der Erwägung zu fordern, dass sie von einer allgemeinen Teuerung, zu deren Ausgleich die lineare Erhöhung der Besoldung und Versorgung beitragen solle, jedenfalls teilweise weniger stark betroffen seien.Eine solche vorübergehende Ungleichbehandlung verschiedener Besoldungsgruppen kann auf sachlich gerechtfertigte Gründe gestützt werden und hält sich dann innerhalb der dem Gesetzgeber bei Regelungen der Besoldung und Versorgung zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit (BVerfG, Beschl. v. 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, juris; m. w. N.;… VG Weimar, Urt. v. 1. Juni 2010 a. a. O. Rn. 36 m. w. N.).
Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 2. Juni 2001 a. a. O. Rn. 5) insbesondere nicht sachwidrig, von Empfängern höherer Bezüge bei einer allgemeinen Anpassung einen begrenzten "Sparbeitrag" zu fordern.
Das Alimentationsprinzip umfasst gerade nicht das Recht auf eine allgemeine, stets prozentual vollkommen gleiche und gleichzeitig wirksam werdende Besoldungs- und Versorgungsanpassung für alle Besoldungs- und Versorgungsempfänger (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1525/08
Kürzung der Sonderzuwendung, Streichung des Urlaubsgeldes und amtsangemessener …
Rn. 346 zur Verfassungsmäßigkeit der zeitversetzt für die Beamten übernommenen Tarifabschlüsse für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NVwZ 2001, 1393 f., und juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 10. August 2007 - 2 A 10516/07 -, DÖD 2008, 32, und juris, und vom 27. Juli 2000 - 10 A 10314/01 -, NVwZ-RR 2002, 50, und juris Rn. 22 ff.,. - VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1553/18
Richter in Nordrhein-Westfalen ausreichend besoldet
Rn. 756 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 -, a.a.O., zu einer befristeten Absenkung der Besoldung für die Dauer von bis zu drei Jahren in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 um 4 %, ab der Besoldungsgruppe A 11 um 8 %, wobei zudem nicht alle Stelleninhaber derselben Besoldungsgruppe gleichermaßen betroffen waren, sowie vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 -, a.a.O., zu einer um vier Monate verzögerten Besoldungsanpassung um 2, 9 % zulasten der ab A 10 besoldeten Beamten, die weder als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen noch durch das Verbot der (seinerzeit noch nicht geltenden) Neuverschuldung bzw. seiner Vorwirkungen gerechtfertigt war; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 C 49.11 -, juris, zu einer zeitlichen Verzögerung von zwei Jahren bei einer Anpassung der Bezüge um 7, 5 %; VerfGH NRW, Urteil vom 1. Juli 2014 - 21/13 -, a.a.O., zu einem vollständigen Unterbleiben der Besoldungserhöhung ab der Besoldungsgruppe A 13 und in den Besoldungsordnungen R, W, B, C und H sowie einer nicht-linearen Erhöhung in den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 um 1 % im Vergleich zu einer Erhöhung der Besoldung in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 um 2, 65 % bzw. 2,95 %; vgl. zur Zumutbarkeit einer unterschiedlichen Besoldungsanpassung bei einer siebenmonatigen Verschiebung einer allgemeinen Anpassung: BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, juris. - OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10 Mit Beschluss vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 - habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es nicht sachwidrig sei, von Empfängern höherer Bezüge bei einer allgemeinen linearen Anpassung einen begrenzten "Sparbetrag" mit der Erwägung zu fordern, dass sie von einer allgemeinen Teuerung, zu deren Ausgleich die lineare Erhöhung der Besoldung und Versorgung beitragen solle, jedenfalls teilweise weniger stark betroffen seien.
Eine solche vorübergehende Ungleichbehandlung verschiedener Besoldungsgruppen kann auf sachlich gerechtfertigte Gründe gestützt werden und hält sich dann innerhalb der dem Gesetzgeber bei Regelungen der Besoldung und Versorgung zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit (BVerfG, Beschl. v. 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, juris; m. w. N.;… VG Weimar, Urt. v. 1. Juni 2010 a. a. O. Rn. 36 m. w. N.).
Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 2. Juni 2001 a. a. O. Rn. 5) insbesondere nicht sachwidrig, von Empfängern höherer Bezüge bei einer allgemeinen Anpassung einen begrenzten "Sparbeitrag" zu fordern.
Das Alimentationsprinzip umfasst gerade nicht das Recht auf eine allgemeine, stets prozentual vollkommen gleiche und gleichzeitig wirksam werdende Besoldungs- und Versorgungsanpassung für alle Besoldungs- und Versorgungsempfänger (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, juris).
- VG Hamburg, 17.10.2024 - 21 B 148/24
Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 10 verfassungswidrig
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 24.12
Zulässigkeit einer späteren Anhebung der Gehälter von Beamten der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1416/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
- VG Berlin, 04.12.2023 - 5 K 77.21
Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig
- OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 689/10
Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet, Abstandsgebot, Förderalismusreform, …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 26.12
Zulässigkeit einer um zwei Jahre späteren Erhöhung der Besoldung von Beamten ab A …
- VG Bremen, 21.10.2020 - 7 K 1190/17
Ruhebezüge Richter i.R., Urteil vom 21.10.2020 - Alimentationspflicht; Kürzung …
- VG Weimar, 01.06.2010 - 4 K 1123/08
Beamtenrecht - Absenkung der Besoldung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1695/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 49.11
Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet; Ostbesoldung; Besoldungsangleichung; …
- OVG Sachsen, 03.02.2011 - 2 A 54/09
Bis zum 31. Dezember 2009 im Freistaat Sachsen vorgesehene abgesenkte Besoldung …
- BVerwG, 23.07.2009 - 2 C 76.08
Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; greifbares …
- BVerfG, 14.10.2003 - 2 BvL 19/02
Einmalzahlung an Ruhestandsbeamte bei der Besoldungsanpassung
- BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 10/02
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungswidrigkeit der …
- VG Sigmaringen, 26.01.2022 - 4 K 187/21
Kinderbezogener Familienzuschlag; Verfassungswidrigkeit
- VG Hamburg, 17.10.2024 - 21 B 149/24
Hamburger Besoldung in den Besoldungsgruppen A 8 und A 9 verfassungswidrig
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 5754/13
Die Besoldung der Beamten A 12 bis A 16 in NRW 2013/14 ist verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 3 A 1167/09
Grundsätze zur Ruhegehaltfähigkeit und Anrechenbarkeit von sog. Vordienstzeiten …
- OVG Sachsen, 05.10.2010 - 2 A 380/09
KFOR-Einsatz, abgesenkte Besoldung
- OVG Sachsen, 01.12.2010 - 2 A 380/09
Verfassungsmäßigkeit einer niedrigen Besoldung für Beamte, Richter und Soldaten …
- OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 21 U 24/03
Vom Auftraggeber gestellter Bauvertrag: Wirksamkeit einer Formularklausel über …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 359/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 13; …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 15.13
Nach Besoldungsgruppen abgestufte Angleichung der Ostbesoldung in Sachsen noch …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 21.12
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Besoldung eines Verwaltungsamtmanns i.R.v. …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 28.12
Zulässigkeit einer späteren Erhöhung der Besoldung von Beamten ab der …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 22.12
Zulässigkeit einer späteren Anhebung der Gehälter von Beamten der …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 26.13
Beibehaltung der abgesenkten Besoldung eines Kriminalhauptkommissars als …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 25.12
Zulässigkeit einer um zwei Jahre späteren Erhöhung der Besoldung von Beamten ab A …
- VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1554/18
- VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1555/18
- VG Gelsenkirchen, 30.01.2014 - 1 L 1704/13
Keine Besoldungserhöhung für Beamte im Eilverfahren
- VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
Vereinbarkeit der Absenkung der Dienstbezüge mit dem Grundgesetz und der …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 6166/13
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 15; …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 331/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 13; …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 144/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 16; …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 51/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 14; …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08
Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Besoldung von Angehörigen des öffentlichen …
- VG Saarlouis, 10.01.2006 - 3 K 241/04
Besoldung der Beamten und Richter: Die Kürzungen der Sonderzahlungen sind …
- OVG Thüringen, 17.06.2013 - 2 ZKO 1050/10
Nach Besoldungsgruppen abgestufte Angleichung der Ostbesoldung in Thüringen
- VG Gießen, 20.01.2005 - 5 E 1288/04
Doppelte Berücksichtigung einer als Soldat auf Zeit im Beitrittsgebiet …
- VG Gießen, 14.10.2008 - 5 K 587/08
Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen - nicht …
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