Rechtsprechung
| BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts für die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen; Verstoß gegen die doppelte Bestrafung durch Anordnung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; GVG § 21e Abs. 3
Änderung des Geschäftsverteilungsplans in Strafsachen bezüglich bereits anhängiger Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.08.2002 - B.110/02
- BGH, 26.02.2003 - 2 StR 2/03
- BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2689
Wird zitiert von ... (89) Zitiert selbst (28)
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung - gleichgültig von welcher Seite - beeinflusst werden kann (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 95, 322 ).
Auch die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper festlegen und diesen die erforderlichen Richter zuweisen, müssen die wesentlichen Merkmale gesetzlicher Vorschriften aufweisen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; 95, 322 ).
Sie müssen also zum einen der Schriftform genügen und zum anderen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 82, 286 ; 95, 322 ).
Solche Umstände erfordern ein Eingreifen des Spruchkörpers oder des Präsidiums, um die Effizienz des Geschäftsablaufs zu erhalten oder wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; 95, 322 ).
- BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
Auszug aus BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung - gleichgültig von welcher Seite - beeinflusst werden kann (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).Auch die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper festlegen und diesen die erforderlichen Richter zuweisen, müssen die wesentlichen Merkmale gesetzlicher Vorschriften aufweisen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; 95, 322 ).
Solche Umstände erfordern ein Eingreifen des Spruchkörpers oder des Präsidiums, um die Effizienz des Geschäftsablaufs zu erhalten oder wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; 95, 322 ).
- BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des …
Auszug aus BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Rn. 10 2. Der Bundesgerichtshof hat auf seine Rechtsprechung verwiesen (vgl. BGHSt 44, 161; Urteil vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03 -, veröffentlicht in JURIS, jeweils m.w.N.), wonach eine Änderung der Geschäftsverteilung während des Geschäftsjahres unter den Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 GVG auch bereits anhängige Verfahren erfassen dürfe.Rn. 27 d) Auf die Frage, ob die konkret getroffene Regelung, die zwar abstrakt formuliert war, jedoch - wie im Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits bekannt war - nur ein einziges Verfahren erfasste, als verdeckte Einzelzuweisung zudem wegen Verstoßes gegen das Abstraktionsprinzip unzulässig war, kommt es nicht mehr an (…vgl. insoweit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. April 1992 - 2 StR 538/91 -, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BGHSt 44, 161 ff.).
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung - gleichgültig von welcher Seite - beeinflusst werden kann (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).Sie müssen also zum einen der Schriftform genügen und zum anderen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 82, 286 ; 95, 322 ).
- BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55
Gesetzlicher Richter
Auszug aus BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 95, 322 ).Sie müssen also zum einen der Schriftform genügen und zum anderen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 82, 286 ; 95, 322 ).
- BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers
Auszug aus BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Auch die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper festlegen und diesen die erforderlichen Richter zuweisen, müssen die wesentlichen Merkmale gesetzlicher Vorschriften aufweisen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; 95, 322 ).Solche Umstände erfordern ein Eingreifen des Spruchkörpers oder des Präsidiums, um die Effizienz des Geschäftsablaufs zu erhalten oder wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; 95, 322 ).
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
Auszug aus BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Die von § 66 StGB ermöglichte Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung einer zeitigen Freiheitsstrafe verstößt nicht gegen das Verbot doppelter Bestrafung (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 1902/01 und 2 BvR 2029/01 -). - BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Rn. 22 Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 unter Hinweis auf BVerfGE 29, 198 ). - BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
Konkretisierung durch EG-Normen
Auszug aus BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Rn. 22 Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 unter Hinweis auf BVerfGE 29, 198 ). - BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Der Kontrollmaßstab des Bundesverfassungsgerichts geht daher über eine reine Willkürprüfung hinaus und erfasst jede Rechtswidrigkeit (…Gummer, in: Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 21e GVG Rn. 52;… Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1984 - 6 C 35.83 -, NJW 1984, S. 2961;… Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 1986 - 4 CB 4.86 -, NJW 1987, S. 2031 ;… Sowada, a.a.O., S. 259 dort Fn. 158; a.A. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1990 - 3 C 19.88 -, NJW 1991, S. 1370 ). - BVerwG, 05.12.1986 - 4 CB 4.86
Geschäftsverteilung - Spruchkörperbesetzung - Gesetzlicher Richter
- BGH, 01.04.1992 - 2 StR 538/91
Revisionsrechtliche Beurteilung der fehlerhaften Besetzung des Gerichts - …
- BVerwG, 29.06.1984 - 6 C 35.83
- BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 1902/01
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Impliziter Einspruch
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger …
- BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung
- BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über …
- BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 1843/00
Anforderungen an die Bestimmung des gesetzlichen Richters
- BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer …
- BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 1837/00
Richterliche Geschäftsverteilung in Strafsachen; Zulässigkeit eines Berufsverbots
- BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Rechtsfolgen der überlangen Dauer eines Strafverfahrens
- BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63
AKU-Beschluß
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
Reichsversicherungsordnung
- BVerfG, 20.07.1988 - 1 BvR 155/85
Pressefreiheit - Auskunftsanspruch - Öffentlichrechtliche Rundfunkanstalt
- BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78
Recht auf gesetzlichen Richter - Geschäftsplanmäßige Zuweisung - Zuständiger …
- BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH …
Vielmehr sind die die Überprüfung des Geschäftsverteilungsplans selbst betreffenden Rügen unmittelbar an den Gewährleistungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, juris, Rn. 22). - BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08
Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach …
Daher muss in derartigen Fällen das Recht des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter mit dem rechtsstaatlichen Gebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz zu einem angemessenen Ausgleich gebracht werden (vgl. BVerfG NJW 2005, 2689, 2690 m. w. N.; Beschl. vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09).Nach diesen Maßstäben steht Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG einer Änderung der (funktionellen) Zuständigkeit auch für bereits anhängige Verfahren jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt, also etwa außer mehreren anhängigen Verfahren auch eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst, und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (BVerfGE 24, 33, 54 f.; BVerfG NJW 2003, 345; 2005, 2689, 2690 m. w. N.).
In Ausnahmefällen kann aber auch eine Änderung der Geschäftsverteilung zulässig sein, die der Hilfsstrafkammer ausschließlich bereits anhängige Verfahren überträgt, wenn nur so dem verfassungs- und konventionsrechtlichen Beschleunigungsgebot insbesondere in Haftsachen (s. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) angemessen Rechnung getragen werden kann (vgl. BGHSt 44, 161, 165 ff.; BVerfG Beschl. vom 29. März 2007 - 2 BvR 188/07 und vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09; noch offen gelassen in BVerfG NJW 2005, 2689, 2690).
Denn Änderungen der Geschäftsverteilung, die diesen Anforderungen nicht genügen, sind nicht im Sinne des § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG nötig und können vor allem vor Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG keinen Bestand haben (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690).
Daher ist es in solchen Fällen geboten, die Gründe, die eine derartige Umverteilung erfordern, zu dokumentieren und den Verfahrensbeteiligten - jedenfalls auf Verlangen - zur Kenntnis zu geben, um "dem Anschein einer willkürlichen Zuständigkeitsverschiebung" entgegen zu wirken (vgl. BVerfG NJW 2005, 2689, 2690; Beschl. vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09).
Rn. 15 b) Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16. Februar 2005 (NJW 2005, 2689, 2690) ausgeführt, dass es bei der Prüfung, ob in einem bestimmten Verfahren dem grundrechtsgleichen Anspruch des Betroffenen auf Gewährleistung des gesetzlichen Richters genügt worden sei, zwar die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen grundsätzlich nur beanstande, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erschienen und offensichtlich unhaltbar - mithin willkürlich - seien.
Der Beschluss muss so detailliert begründet sein, dass eine Prüfung seiner Rechtmäßigkeit nach den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Maßstäben möglich ist (s. näher BVerfG NJW 2005, 2689, 2690 f.).
- BGH, 16.12.2022 - V ZR 263/21
Passivlegitimation für ordnungsgemäße Umsetzung eines WEG-Beschlusses
Genügt die Geschäftsverteilung diesen Anforderungen nicht, ist das Gericht, welches seine Zuständigkeit aus ihm ableitet, nicht ordnungsgemäß besetzt (BVerfG, NJW 2005, 2689, 2690).Die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Geschäftsverteilung ist - anders als die Auslegung und Würdigung des Geschäftsverteilungsplans durch das erkennende Gericht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Mai 1994 - VGS 1/93, BGHZ 126, 63, 70 f.) - auf jeden Rechtsverstoß zu untersuchen (BVerfG, NJW 2005, 2689, 2690; BGH…, Urteil vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 183/06, NJW 2009, 1351 Rn. 3;… Urteil vom 25. Mai 2009 - II ZR 259/07, NJW-RR 2009, 1264 Rn. 9).
- BVerfG, 29.04.2025 - 2 BvR 1440/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsurteil eines Hilfssenats des …
Wird mit der Verfassungsbeschwerde die Entziehung des gesetzlichen Richters durch eine vom Gericht vorgenommene fehlerhafte Anwendung und Auslegung von Zuständigkeitsregelungen geltend gemacht, beschränkt sich der Kontrollmaßstab des Bundesverfassungsgerichts auf die Prüfung, ob das Fachgericht Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat oder die Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Zuständigkeitsnorm objektiv willkürlich, also bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, juris, Rn. 21 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, juris, Rn. 28).Zu den Zuständigkeitsregelungen, deren Anwendung und Auslegung nur dem zuvor beschriebenen eingeschränkten Kontrollmaßstab unterliegt - jedenfalls dann, wenn es sich um einfachrechtliche handelt (vgl. BVerfGE 138, 64 zu einer strengeren Prüfung bei Art. 100 Abs. 1 GG) -, gehören auch solche, die das Präsidium eines Gerichts bei Beschlüssen über die Geschäftsverteilung zu berücksichtigen hat, insbesondere die Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 GVG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, juris, Rn. 22;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, juris, Rn. 29 ).
Dieser gilt, wenn die Verfassungsbeschwerde die Verfassungsmäßigkeit einer Zuständigkeitsregel betrifft (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, juris, Rn. 22).
Dies wäre der Fall, wenn in Frage steht, ob eine bestimmte im Gesetz oder Geschäftsverteilungsplan oder an anderer Stelle getroffene Zuständigkeitsregel den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unmittelbar an Bestand und Beschaffenheit der Regelungen zur Bestimmung des gesetzlichen Richters stellt (etwa: "abstrakt-generell"), genügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, juris, Rn. 15-20, 22;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, juris, Rn. 23-26, 29).
- BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die …
Es beanstandet die fehlerhafte Auslegung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar sind (BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 25 2005 - 2 BvR 581/03, NJW 2005, 2689, 2690). - LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13
Entziehung des gesetzlichen Richters durch Präsidiumsbeschluss
Entsprechend muss die Dokumentation der Präsidiumsentscheidung eine Nachprüfung nach diesem Maßstab ermöglichen (BGH, NJW 2014, 2295; NJW 2005, 2689, 2690; BGH, StV 2010, 294).Die Änderung der Besetzung und der Geschäftsverteilung ist unter den Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 GVG während eines Geschäftsjahres zulässig, wenn ein inhaltlich fehlerhafter Plan durch eine gesetzmäßige Anordnung ersetzt werden muss (BVerfG, NJW 2005, 2689; OLG Oldenburg, NStZ 1985, 473).
Sie verlangt indes, dass die Neuregelung generell gilt, zum Beispiel mehrere anhängige Verfahren und eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst, nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht und in ihrer Begründung zum Ausschluss des Anscheins einer willkürlichen Einzelfallzuweisung ausreichend dokumentiert wird (BVerfGE 24, 33, 54f.; BVerfG, NJW 2005, 2689, 2690; BGH, NStZ 2007, 537).
- BGH, 16.10.2008 - IX ZR 183/06
Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Senat des …
Genügt die Geschäftsverteilung diesen Anforderungen nicht, ist das Gericht, welches seine Zuständigkeit aus ihm ableitet, nicht ordnungsgemäß besetzt (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690).Die Rechts- und Verfassungsmäßigkeit der Geschäftsverteilung ist - anders als die Auslegung und Würdigung des Geschäftsverteilungsplans durch das erkennende Gericht - nicht nur auf Willkür, sondern auf jeden Rechtsverstoß zu untersuchen (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032;… Zöller/Lückemann, ZPO 27. Aufl. § 21e GVG Rn. 52).
Ob es darüber hinaus Konstellationen gibt, in denen die Umverteilung ausschließlich bereits anhängiger Verfahren als ultima ratio geboten ist, um die konfligierenden Verfassungsgüter des Rechts auf Gewährleistung von Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit einerseits, des Rechts auf den gesetzlichen Richter andererseits zur Geltung zu bringen, hat das Bundesverfassungsgericht dagegen offen gelassen (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690).
- BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
"Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig
Entsprechend muss die Dokumentation der Präsidiumsentscheidung eine Nachprüfung nach diesem Maßstab ermöglichen (BGH, Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268, 275 f.; BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03, NJW 2005, 2689, 2690). - BVerfG, 23.12.2016 - 2 BvR 2023/16
Geschäftsverteilung und Garantie des gesetzlichen Richters (nachträgliche …
Betrifft ein Verfahren nicht allein die fehlerhafte Auslegung oder Anwendung einer im Voraus abstrakt-generellen Zuständigkeitsregel (etwa eines Geschäftsverteilungsplans oder der Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 GVG) durch einen Spruchkörper im Einzelfall, sondern die Vorfrage, ob eine Zuständigkeitsregel eines Geschäftsverteilungsplanes überhaupt als generell-abstrakte Regelung im Sinne der Garantie des gesetzlichen Richters anzusehen ist, nimmt das Bundesverfassungsgericht dagegen keine bloße Willkürprüfung vor, sondern überprüft vollumfänglich, ob die angewendete Regelung generell-abstrakt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, juris, Rn. 21 f.). - BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09
Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der …
Daher muss in derartigen Fällen das Recht des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter mit dem rechtsstaatlichen Gebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz zu einem angemessenen Ausgleich gebracht werden (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690; 2009, 1734 f.).Nach diesen Maßstäben steht Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG einer Änderung des zuständigen Spruchkörpers auch für bereits anhängige Verfahren jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt, also etwa außer mehreren anhängigen Verfahren auch eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst, und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (BVerfG NJW 2003, 345; 2005, 2689, 2690 m. w. N.).
Denn Änderungen der Geschäftsverteilung, die diesen Anforderungen nicht genügen, sind nicht im Sinne des § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG nötig und können vor Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG keinen Bestand haben (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690).
Daher ist es in solchen Fällen geboten, die Gründe, die eine derartige Umverteilung erfordern, zu dokumentieren und den Verfahrensbeteiligten - jedenfalls auf Verlangen - zur Kenntnis zu geben, um "dem Anschein einer willkürlichen Zuständigkeitsverschiebung" entgegen zu wirken (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690; 2009, 1734, 1735).
Der Präsidiumsbeschluss muss so detailliert begründet sein, dass eine Prüfung seiner Rechtmäßigkeit möglich ist; von Verfassungs wegen sind Regelungen der Zuständigkeit, anders deren Anwendung, nicht lediglich am Maßstab der Willkür, sondern auf jede Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690 f.;… BGH aaO Rdn. 17).
- BGH, 04.02.2015 - 2 StR 76/14
Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung (Voraussetzungen: Recht auf den …
- BGH, 12.05.2015 - 3 StR 569/14
Unzulässige Änderung des Geschäftsverteilungsplans durch Einzelzuweisung eines …
- BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Änderung der Geschäftsverteilung auch für bereits …
- BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09
Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines …
- BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21
Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den …
- BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2011/16
Geschäftsverteilung und Garantie des gesetzlichen Richters (nachträgliche …
- BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20
Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund …
- BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R
Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten
- BGH, 22.09.2021 - 1 StR 345/19
Recht auf den gesetzlichen Richter (Anforderung an den Geschäftsverteilungsplan; …
- BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R
Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender - …
- BGH, 07.01.2014 - 5 StR 613/13
Anforderungen an die Begründung für eine Geschäftsverteilungsänderung im …
- BSG, 26.06.2007 - B 4 R 11/07 S
Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in der Zeit …
- BGH, 24.03.2016 - 2 StR 344/14
Betrug (Täuschung: unbeachtliche Erkennbarkeit der Täuschung; Vermögensschaden: …
- BGH, 05.10.2021 - 3 StR 485/20
Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Gerichtsbesetzung: Terminierungen …
- BGH, 10.07.2013 - 2 StR 116/13
Recht auf den gesetzlichen Richter (nachträgliche Änderung des …
- VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 5/14
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Änderung des gerichtlichen …
- OLG Stuttgart, 05.10.2020 - 1 Ws 105/20
Mehrfach durch das Revisionsgericht zurückverwiesenes Jugendstrafverfahren: …
- BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 23.16
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht; Erhebung des …
- BGH, 27.01.2020 - 1 StR 622/17
Recht auf den gesetzlichen Richter (verfassungsrechtliche Überprüfbarkeit von …
- BGH, 25.03.2009 - XII ZR 75/06
Begriff des gesetzlichen Richters; Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Änderung der …
- KG, 14.12.2017 - 121 Ss 127/17
Richter im Eingangsamt als Vorsitzender einer Berufungsstrafkammer
- BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15
Organisatorische Anforderungen an die Schöffengeschäftsstelle bei Zuziehung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 9 S 50.10
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes während des laufenden Geschäftsjahres; …
- BSG, 11.12.2024 - B 6 KA 26/23 B
Sozialgerichtliches Verfahren - ehrenamtlicher Richter - Heranziehung - …
- BGH, 08.03.2006 - 2 StR 565/05
Zur Frage einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 …
- OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19
Fehler bei der Anwendung eines Geschäftsverteilungsplanes
- BGH, 25.03.2015 - 5 StR 70/15
Besetzungsrüge (Änderung der Geschäftsverteilung im laufenden Geschäftsjahr; …
- BFH, 23.11.2011 - IV B 30/10
Verfahrensfehler bei Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - …
- BFH, 29.01.2015 - I K 1/14
Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage
- BVerwG, 10.12.2021 - 6 B 1.21
Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs; gesetzlicher Richter; rechtliches …
- BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
Besetzungsrüge; gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung (Präsidiumsbeschluss; …
- BGH, 16.10.2018 - 3 StR 168/18
Zulässigkeit der Anberaumung von Hauptverhandlungen an Feiertagen
- BGH, 10.06.2014 - 3 StR 57/14
Zu Unrecht als verspätet abgelehnter Besetzungseinwand (gesetzlicher Richter; …
- BGH, 07.04.2021 - 1 StR 10/20
Unterjährige Änderung der Geschäftsverteilung für bereits anhängige Verfahren …
- BGH, 20.04.2021 - StB 13/21
Staatsschutzverfahren: Änderung des Jahresgeschäftsverteilungspläne der …
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 1361/16
(Keine) Zuständigkeit des Beamtensenats für Petitionsverfahren eines …
- BVerwG, 25.10.2024 - 9 A 18.24
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Verwerfung des Ablehnungsgesuchs
- VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 13 K 3238/06
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 70/22
Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem …
- BFH, 12.03.2014 - X B 126/13
Gesetzlicher Richter; Anforderungen an den Geschäftsverteilungsplan eines FG
- BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 13.11
Richterablehnung wegen Befangenheit; Geschäftsverteilungsplan
- OLG Brandenburg, 17.08.2023 - 2 OLG 53 Ss 80/22
Geschäftsverteilung, unterjährige Änderung, Begründungsanforderungen
- BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12
Garantie des gesetzlichen Richters; dienstliche Überbeanspruchung des Richters; …
- BayObLG, 14.10.2024 - 206 StRR 320/24
Voraussetzungen einer unterjährigen Änderung der gerichtlichen …
- VG Ansbach, 02.04.2009 - AN 1 S 09.00495
Recht der Richter; einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Präsidialbeschluss; …
- BGH, 19.05.2011 - V ZB 167/10
Abschiebungshaftanordnung: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei gelebter …
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18
Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von …
- BGH, 07.02.2007 - 2 StR 370/06
Hilfsstrafkammer (Schöffenauswahl); nachträgliche Änderung des …
- BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 2/16
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Zulässigkeit der Änderung der Mitwirkungsregeln …
- BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 11.24
Normkontrollantrag; Klarstellung zu Anforderungen der Antragsbefugnis
- BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 12.24
- BFH, 11.07.2006 - IX B 179/05
Zurückverweisung einer Rechtssache an FG bei Verstoß der Vorinstanz gegen die …
- KG, 14.01.2019 - 2 Ws 159/18
Maßregelvollstreckung: Ordnungsgemäße Besetzung der Strafvollstreckungskammer, …
- BGH, 22.05.2007 - 5 StR 94/07
Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts; …
- BGH, 15.06.2005 - 5 StR 191/05
Darlegungsanforderungen an die Besetzungsrüge (Mitteilung der vollständigen …
- BGH, 20.03.2025 - StB 10/25
Besetzungseinwand; Feststellung des Verhinderungsfalls (eingeschränkte Kontrolle …
- OLG München, 24.03.2022 - 32 U 1218/21
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Beschränkung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 9 N 71.10
Rechtmäßigkeit von Änderungen im Geschäftsverteilungsplan während des laufenden …
- KG, 29.04.2010 - 23 U 68/09
Geschlossener Immobilienfonds in Form der GbR: Quotale Haftung der Anleger für …
- BGH, 10.01.2006 - 4 StR 441/05
Rückwirkende Übertragung von Verfahren auf eine andere Strafkammer
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 99-IV-18
Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im …
- OLG Karlsruhe, 21.04.2010 - 15 U 11/10
Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage nach Erfüllung des …
- BSG, 30.06.2009 - B 2 U 1/09 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter" - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22
Arbeitsförderung - Forderungseinzug im Auftrag des Grundsicherungsträgers - …
- VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 179 A/20
Zur Vereinbarkeit eines eine Sachgebietszuständigkeit der Spruchkörper regelnden …
- VGH Bayern, 16.09.2021 - 13a ZB 21.30046
Geschäftsverteilung nach dem Rotationsprinzip - Problematik der gleichzeitig …
- VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 57/08
Subsidiarität; Strafprozessualer Eröffnungsbeschluss; örtliche Zuständigkeit
- VGH Bayern, 20.04.2021 - 19 C 20.1689
Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Nichteinhaltung des Darlegungserfordernisses …
- BGH, 01.09.2015 - 5 StR 261/15
Neu- und Umverteilung der Strafsachen im Rahmen der regulären Erstellung des …
- OLG Nürnberg, 21.10.2014 - 1 Ws 401/14
Fortdauer von Untersuchungshaft wegen Übertragung des Strafverfahrens auf eine …
- BGH, 20.04.2021 - StB 14/21
- BGH, 20.04.2021 - StB 15/21
- VGH Bayern, 08.03.2021 - 19 ZB 20.2084
Nichteinhaltung einer Formvorschrift steht nicht Fristversäumnis gleich - …
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 73-IV-16
- OLG Köln, 22.04.2005 - 2 Ws 151/05
Aufhebung; Verhältnismäßigkeit; Untersuchungshaft
- KG, 23.01.2019 - 2 Ws 20/19
Genehmigung der Fixierung von Strafgefangenen
- LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 24 KLs 3/14
- VerfG Brandenburg, 21.02.2008 - VfGBbg 35/07
Subsidiarität; Nichtigkeitsklage; gesetzlicher Richter
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".