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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,62
BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75 (https://dejure.org/1976,62)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1976 - 2 BvR 728/75 (https://dejure.org/1976,62)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1976 - 2 BvR 728/75 (https://dejure.org/1976,62)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländer - Strafbefehl - Bußgeldbescheid - Verständliche Rechtsmittelbelehrung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verfolgung seiner Interessen

  • hjil.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 120
  • NJW 1976, 1021
  • NJW 1991, 128
  • MDR 1976, 823
  • Rpfleger 1976, 239
 
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Wird zitiert von ... (89)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75
    "Einem Ausländer, dem ein Strafbefehl oder Bußgeldbescheid ohne ihm verständliche Rechtsmittelbelehrung zugestellt wurde, kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus der Erwägung heraus versagt werden, er habe sich nicht zureichend um die Verfolgung seiner Interessen gekümmert, obwohl er nach Lage des Falles dazu Anlaß hatte und in der Lage war; Ergänzung zu BVerfGE 40, 95 [100].«.

    Mit der Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer unter Darstellung des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens und unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 1975 (BVerfGE 40, 95 ) die Verletzung seines Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG .

    Der Ausländer hat in Verfahren vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland die gleichen prozessualen Grundrechte und den gleichen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren sowie auf umfassenden und effektiven gerichtlichen Schutz wie jeder Deutsche; mangelhafte Kenntnisse der deutschen Sprache dürfen nicht zu einer Verkürzung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien führen (BVerfGE 40, 95 (98f)).

    Diesen Erwägungen folgend, hat das Bundesverfassungsgericht zu § 44 StPO in der bis zum 31. Dezember 1974 geltenden Fassung entschieden, daß der der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtige Ausländer, dem ein Strafbefehl (oder Bußgeldbescheid) in deutscher Sprache ohne eine ihm verständliche Belehrung über den Rechtsbehelf des Einspruchs zugestellt worden ist, im Falle der Fristversäumung nicht anders behandelt werden kann, als wenn die Belehrung unterblieben wäre (BVerfGE 40, 95 (100)).

    Denn dieser Vorwurf läßt außer Betracht, daß dem Betroffenen der drohende Fristablauf unbekannt bleibt, bis es ihm gelungen ist, eine Übersetzung zu erhalten (vgl BVerfGE 40, 95 (100)).

    Hinzu kommt, daß in jedem Fall durch die Notwendigkeit der Übersetzung des nicht einfachen Textes und der vielfach nicht zu leugnenden Schwierigkeit (vgl den Sachverhalt BVerfGE 40, 95 (96)), schnell einen geeigneten Übersetzer zu finden, verbunden mit der weiteren Notwendigkeit, für den Einspruch selbst zumindest Schreibhilfe in Anspruch nehmen zu müssen, ein empfindlicher Zeitverlust eintritt.

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75
    An diesem Maßstab für die Auslegung und Anwendung des § 44 StPO ist für die Neufassung der Vorschrift durch Art. 1 Nr. 8 des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts vom 9. Dezember 1974 (BGBl I S 3393) festzuhalten (vgl BVerfGE 41, 332 (334ff)).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf …

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75
    Wird die Einspruchsfrist hingegen versäumt, so hängt die Verwirklichung der in diesem Sinne einander ergänzenden verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien des Art. 19 Abs. 4 und des Art. 103 Abs. 1 GG davon ab, daß dem Betroffenen, der die Frist versäumt hat, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben wird (vgl BVerfGE 38, 35 (38f); 40, 182 (184)).
  • BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75
    Wird die Einspruchsfrist hingegen versäumt, so hängt die Verwirklichung der in diesem Sinne einander ergänzenden verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien des Art. 19 Abs. 4 und des Art. 103 Abs. 1 GG davon ab, daß dem Betroffenen, der die Frist versäumt hat, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben wird (vgl BVerfGE 38, 35 (38f); 40, 182 (184)).
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14

    Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages: …

    Liegt jedoch ein konkreter Anlass vor, kann eine Nachfragepflicht begründet sein (vgl. BVerfGE 42, 120, 126; BVerfG, NJW 1992, 38, 39; BGH…, Beschluss vom 5. Juni 2012, aaO Rn. 10).
  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; …

    Grundsätzlich hat ein Ausländer daher keinen Anspruch darauf, dass ihm die Rechtsbehelfsbelehrung in seiner Heimatsprache erteilt wird (BVerfG, Beschluss vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 , BVerwG, Beschluss vom 14. April 1978 - 1 B 113.78 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 37 S. 16).

    Lag das Versäumnis der Klagefrist darin begründet, dass der Kläger aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht zu erkennen vermochte, bis wann er Klage zu erheben hat, und konnte er sich diese Kenntnis auch nicht verschaffen, liegt eine unverschuldete Versäumung der Klagefrist mit der Folge vor, dass dem Kläger Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren ist (BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 und vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 - BVerfGE 86, 280 sowie Kammerbeschluss vom 19. April 1995 - 2 BvR 2295/94 - NVwZ-RR 1996, 120 , BVerwG…, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 9 B 60.92 - juris Rn. 3, OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17. Dezember 2014 - OVG 7 B 44.13 - juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2023 - A 12 S 567/22

    Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Betreibensaufforderung; Belehrung in der …

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.1976 - 2 BvR 728/75 - könne einem Ausländer, dem ein Strafbefehl oder Bußgeldbescheid ohne ihm verständliche Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden sei, die Wiedereinsetzung versagt werden.

    Ein Ausländer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihm eine Rechtsbehelfsbelehrung in seiner Heimatsprache erteilt wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.08.2019 - 1 C 6.18 -, juris Rn. 21, unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 07.04.1976 - 2 BvR 728/75 - juris).

    Rn. 14 Soweit der Kläger den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.1976 - 2 BvR 728/75 - nennt, dringt er damit ebenfalls nicht durch.

    Danach kann einem Ausländer, dem ein Strafbefehl oder Bußgeldbescheid ohne ihm verständliche Rechtsmittelbelehrung zugestellt wurde, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus der Erwägung heraus versagt werden, er habe sich nicht zureichend um die Verfolgung seiner Interessen gekümmert, obwohl er nach Lage des Falles dazu Anlass hatte und in der Lage war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.04.1976 - 2 BvR 728/75 -, juris Ls.).

    Der Kläger beruft sich darauf, das Bundesverfassungsgericht habe auch entschieden, dass es eine Frage des einfachen, von ihm nicht zu entscheidenden Rechts sei, ob auf einen der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Ausländer, dem ein Strafbefehl oder Bußgeldbescheid ohne ihm verständliche Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden sei, § 44 Satz 2 StPO unmittelbar anzuwenden sei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.04.1976 - 2 BvR 728/75 -, juris Rn. 12).

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