Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2644
BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07 (https://dejure.org/2008,2644)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2008 - 2 BvR 754/07 (https://dejure.org/2008,2644)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 (https://dejure.org/2008,2644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für eine Umsetzungsentscheidung eines Dienstherren; Anspruch eines Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkret-funktionellen Amts (Dienstpostens); Möglichkeit von Einschränkungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5, Art. 19 Abs. 4
    Rechtsschutz gegen die Umsetzung eines Beamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 6, 12 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG, §§ 55, 172 BBG, § 126 BRRG
    Rechtliche Anforderungen an eine beamtenrechtliche Umsetzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (92)Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
    Rn. 9 Die verfassungsgerichtliche Kontrolle im Rahmen der vorliegenden Urteilsverfassungsbeschwerde beschränkt sich auf die Prüfung, ob die angegriffenen Entscheidungen bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von Bedeutung und Tragweite des in Anspruch genommenen Grundrechts beruhen oder willkürlich sind (vgl. hierzu BVerfGE 18, 85 ; 108, 282 ; stRspr).

    Hier ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Schranken der widerstreitenden Freiheitsgarantien jedenfalls so weit selbst zu bestimmen, wie sie für die Ausübung dieser Freiheitsrechte wesentlich sind (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 108, 282 ).

    Zwar gilt der Parlamentsvorbehalt auch im Beamtenverhältnis; so hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass eine Regelung, nach der es zu den Dienstpflichten einer Lehrerin gehört, im Unterricht auf das Tragen eines Kopftuchs oder anderer Erkennungsmerkmale der religiösen Überzeugung zu verzichten, im Sinne der Rechtsprechung zum Parlamentsvorbehalt wesentlich ist und daher durch den Gesetzgeber selbst getroffen werden muss (vgl. BVerfGE 108, 282 ).

    In dem zuletzt genannten Fall besteht jedoch die für das Eingreifen des Parlamentsvorbehalts typische Situation des Aufeinandertreffens miteinander konkurrierender Grundrechte, namentlich der Grundrechte der betroffenen Lehrer, der Schüler und Eltern sowie des staatlichen Erziehungsauftrags (vgl. BVerfGE 108, 282 ).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
    Er muss vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe seines Amts im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (vgl. BVerwGE 60, 144 ; 89, 199 ).

    Rn. 11 Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn werden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Allgemeinen nur daraufhin überprüft, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind (vgl. BVerwGE 60, 144 ; BVerwG…, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 2 VR 1/07 -, Rn. 3 f. ).

    Solche Einschränkungen können sich beispielsweise aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergeben (vgl. BVerwGE 60, 144 ), etwa dann, wenn besondere Umstände des Einzelfalls, insbesondere gewichtige Grundrechte des Beamten, einer besonderen Berücksichtigung bedürfen und daher auch private Belange des Beamten in den Ermessenserwägungen bei der Umsetzungsentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg…, Beschluss vom 27. August 2004 - 1 Bs 271/04 -, Rn. 4 ).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
    Er muss vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe seines Amts im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (vgl. BVerwGE 60, 144 ; 89, 199 ).

    Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereichs des dem Beamten übertragenen Amts, wie beispielsweise der Vorgesetztenfunktion, Beförderungsmöglichkeiten oder einem etwaigen gesellschaftlichen Ansehen, kommt keine das Ermessen des Dienstherrn bei der Änderung des Aufgabenbereichs einschränkende Wirkung zu (BVerwGE 89, 199 ).

    Sonach bleibt die Prüfung grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind (BVerwGE 89, 199 m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Rn. 387 Die Finanzverwaltung kann daher einen solchen Bediensteten durch einen - zunächst rein intraorganisationellen, das statusrechtliche Amt sowie das funktionelle Amt im abstrakten Sinne unberührt lassenden - einseitigen und durch den Bediensteten zu befolgenden Akt der beamtenrechtlichen Umsetzung auf eine nicht mehr mit der steuerlichen Bewertung von Grundbesitz befasste Stelle (vgl. zur Umsetzung die ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, BVerwGE 60, 144 mit weiteren Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 2 B 33/14 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, NVwZ 2008, 547) jederzeit und ohne weitere Voraussetzungen unmittelbar Einfluss auf die konkrete Zusammensetzung eines Gutachterausschusses nehmen.
  • VG Berlin, 14.04.2020 - 28 L 119.20

    Home-Office verstößt nicht gegen amtsangemessene Beschäftigung

    Eine Beamtin bzw. ein Beamter muss derartige organisatorische Maßnahmen vielmehr hinnehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 - juris Rn. 10 ff.; BVerwG…, Urteil vom 22. Mai 1980, a.a.O. Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 3. April 2019 - OVG 4 B 15.18 - juris Rn. 22).

    Eine Einengung des sehr weiten Ermessens des Dienstherrn ist auf besonders gelagerte Verhältnisse beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008, a.a.O. Rn. 11; BVerwG…, Urteil vom 19. November 2015, a.a.O. Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 3. April 2019, a.a.O. Rn. 28).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. …

    Rn. 385 Die Finanzverwaltung kann daher einen solchen Bediensteten durch einen - zunächst rein intraorganisationellen, das statusrechtliche Amt sowie das funktionelle Amt im abstrakten Sinne unberührt lassenden - einseitigen und durch den Bediensteten zu befolgenden Akt der beamtenrechtlichen Umsetzung auf eine nicht mehr mit der steuerlichen Bewertung von Grundbesitz befasste Stelle (vgl. zur Umsetzung die ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, BVerwGE 60, 144 mit weiteren Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 2 B 33/14 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, NVwZ 2008, 547) jederzeit und ohne weitere Voraussetzungen unmittelbar Einfluss auf die konkrete Zusammensetzung eines Gutachterausschusses nehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht