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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,729
BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98 (https://dejure.org/1999,729)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1999 - 2 BvR 762/98 (https://dejure.org/1999,729)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 2 BvR 762/98 (https://dejure.org/1999,729)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 131
  • BauR 1999, 1211
  • ZfBR 1999, 332
 
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Wird zitiert von ... (83)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 11, 218 ; 47, 182 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).

    Rn. 12 Art. 103 Abs. 1 GG gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 46, 315 ; 51, 188 ; 62, 249 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 11, 218 ; 47, 182 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 11, 218 ; 47, 182 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ).

    Rn. 10 Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; stRspr).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 11, 218 ; 47, 182 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 11, 218 ; 47, 182 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ).

    Rn. 10 Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Rn. 12 Art. 103 Abs. 1 GG gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 46, 315 ; 51, 188 ; 62, 249 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Rn. 12 Art. 103 Abs. 1 GG gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 46, 315 ; 51, 188 ; 62, 249 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Rn. 12 Art. 103 Abs. 1 GG gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 46, 315 ; 51, 188 ; 62, 249 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Rn. 12 Art. 103 Abs. 1 GG gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 46, 315 ; 51, 188 ; 62, 249 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79

    Notwendigkeit der ausdrücklichen Wiederholung von Beweisangeboten - Folgen der …

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Danach darf er sich in erster Linie darauf beschränken, die zu seinen Gunsten ergangene Entscheidung zu verteidigen und neue Angriffsmittel des Berufungsbeklagten abzuwehren (vgl. BGH, NJW 1982, S. 581 ).
  • BAG, 21.08.2024 - 5 AZR 248/23

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert einer …

    Rn. 27 aa) Nach Art. 103 Abs. 1 GG sind die Gerichte verpflichtet, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG 23. Juni 1999 - 2 BvR 762/98 -) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 -).
  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 518/16

    Anspruch auf Ersatz vermehrter Bedürfnisse nach Verkehrsunfallverletzung: …

    Eine Regelung, die es dem Berufungsbeklagten auferlegt, erstinstanzliches Vorbringen zu wiederholen oder jedenfalls in Bezug zu nehmen, existiert nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05, NJW 2007, 2106 Rn. 43, 44 mwN;… Beschlüsse vom 18. November 2009 - IV ZR 69/07, juris Rn. 5;… vom 31. Juli 2013 - IV ZR 158/12, juris Rn. 16; BVerfG, NJW 2000, 131;… NJW 2015, 1746 Rn. 17).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds …

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274 ; 79, 51, 61 ; 86, 133, 146 ; 96, 205, 216 f. ; BVerfG NJW 2000, 131).
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