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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52280
BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 (https://dejure.org/2021,52280)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 (https://dejure.org/2021,52280)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 2021 - 2 BvR 860/21 (https://dejure.org/2021,52280)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen Ausländers ohne hinreichende Prognose verletzt dessen Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art 2 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 53 Abs 3 AufenthG 2004
    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen Ausländers ohne hinreichende Prognose verletzt dessen Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art 2 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen Ausländers ohne hinreichende Prognose verletzt dessen Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG ) Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines straffälligen Ausländers ohne hinreichende Prognose

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen Ausländers ohne hinreichende Prognose verletzt dessen Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art 2 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausweisung eines Heroin-Dealers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (84)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
    Verlangt die gesetzliche Grundlage der Ausweisung, wie § 53 Abs. 3 AufenthG, dass das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, so sind Anhaltspunkte dafür zu benennen, dass eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutende Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. zur Vorgängernorm des § 48 Abs. 1 AuslG: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 15).

    Die Feststellung entsprechender Anhaltspunkte durch die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte muss nachvollziehbar und darf nicht willkürlich sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 10).

    Es ist von Verfassungs wegen daher grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn in diesen Fällen auch dann, wenn - wie im Fall des § 53 Abs. 3 AufenthG - eine Ausweisung aus generalpräventiven Gründen ausscheidet, die für eine spezialpräventive Ausweisung erforderliche Wiederholungsgefahr angenommen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 15 m.w.N.).

    Allerdings kommt diesen tatsächliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 16 m.w.N.;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, Rn. 36: "tatsächliches Gewicht" und "wesentliche Bedeutung").

    Solche Gründe können zum Beispiel dann gegeben sein, wenn der Ausländerbehörde umfassenderes Tatsachenmaterial zur Verfügung steht, das genügend zuverlässig eine andere Einschätzung der Wiederholungsgefahr erlaubt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 16 m.w.N.;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, Rn. 36;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 22, 24).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
    Eine Wiederholungsgefahr lasse sich nach dem Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - nur bejahen, wenn die ausländerrechtliche Entscheidung auf einer breiteren als der der Strafvollstreckungskammer zur Verfügung gestandenen Tatsachengrundlage getroffen werde.

    Solche Gründe können zum Beispiel dann gegeben sein, wenn der Ausländerbehörde umfassenderes Tatsachenmaterial zur Verfügung steht, das genügend zuverlässig eine andere Einschätzung der Wiederholungsgefahr erlaubt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 16 m.w.N.;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, Rn. 36; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 22, 24).

    Ein allgemeines Erfahrungswissen darf nicht zu einer schematischen Gesetzesanwendung führen, die die im Einzelfall für den Ausländer sprechenden Umstände ausblendet (BVerfGK 11, 153 ; 12, 37 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 19).

  • OVG Hamburg, 08.04.2021 - 6 Bf 70/20

    Entscheidung über dei Länge der Befristung der Wirkung einer Ausweisung; …

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
    vom 8. April 2021 - 6 Bf 70/20.Z -,.

    Der Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. April 2021 - 6 Bf 70/20.Z - sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 18. September 2019 - 13 K 8852/17 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. April 2021 - 6 Bf 70/20.Z - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 18. September 2019 - 13 K 8852/17 - werden aufgehoben.

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Ausländerrecht: Prüfungsumfang bei Ausweisung // Ausweisung; Einsicht in die …

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
    Die verfassungsgerichtliche Überprüfung der fachgerichtlichen Entscheidungen erstreckt sich allerdings darauf, ob die Verwaltungsgerichte die für die Abwägung wesentlichen Umstände erkannt und ermittelt haben und ob die vorgenommene Gewichtung der Umstände den Vorgaben der Verfassung entspricht (BVerfGK 12, 37 ).

    Ein allgemeines Erfahrungswissen darf nicht zu einer schematischen Gesetzesanwendung führen, die die im Einzelfall für den Ausländer sprechenden Umstände ausblendet (BVerfGK 11, 153 ; 12, 37 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 19).

  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Berücksichtigung …

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
    Allerdings kommt diesen tatsächliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung zu (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 16 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, Rn. 36: "tatsächliches Gewicht" und "wesentliche Bedeutung").

    Solche Gründe können zum Beispiel dann gegeben sein, wenn der Ausländerbehörde umfassenderes Tatsachenmaterial zur Verfügung steht, das genügend zuverlässig eine andere Einschätzung der Wiederholungsgefahr erlaubt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 16 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, Rn. 36;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 22, 24).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
    Ein allgemeines Erfahrungswissen darf nicht zu einer schematischen Gesetzesanwendung führen, die die im Einzelfall für den Ausländer sprechenden Umstände ausblendet (BVerfGK 11, 153 ; 12, 37 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 19).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
    Welche Folgerungen sich mit Blick auf zukünftige Delinquenz der nunmehr erkennbaren psychischen Erkrankung des Beschwerdeführers ergeben, konnte das Verwaltungsgericht allerdings nicht ohne Hinzuziehung medizinisch-psychiatrischen Sachverstands aus eigener Sachkunde feststellen (vgl. BVerwGE 144, 230).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
    In materieller Hinsicht markiert in diesem Zusammenhang allerdings - vorbehaltlich besonderer verfassungsrechtlicher Gewährleistungen - der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die verfassungsrechtliche Grenze für Einschränkungen des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 90, 145 ; vgl. auch BVerfGE 75, 108 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
    In materieller Hinsicht markiert in diesem Zusammenhang allerdings - vorbehaltlich besonderer verfassungsrechtlicher Gewährleistungen - der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die verfassungsrechtliche Grenze für Einschränkungen des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 90, 145 ; vgl. auch BVerfGE 75, 108 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
    Die Beschränkung des Grundrechts der Freizügigkeit auf Deutsche und auf das Bundesgebiet (Art. 11 GG) schließt nicht aus, auf den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland Art. 2 Abs. 1 GG anzuwenden (vgl. BVerfGE 35, 382 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das …

    Maßgeblich sind letztlich der Wert des bedrohten Schutzguts und die persönlichen Einzelfallumstände einschließlich der Persönlichkeitsstruktur, nicht etwa eine statistische Rückfallquote (BVerfG, Beschluss vom 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, juris Rn. 19).

    Entscheidungen der Strafgerichte bzw. der Strafvollstreckungsgerichte sind aber von tatsächlichem Gewicht und stellen für die ausländerrechtliche Prognose ein wesentliches Indiz dar (BVerwG…, Urteil vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 23; BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, juris Rn. 19…, vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 -, juris Rn. 35 ff., …und vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21).

    Im Übrigen kommt eine Abweichung von der strafgerichtlichen Einschätzung aufgrund umfassenderen Tatsachenmaterials des mit der Ausweisung befassten Gerichts in Betracht, das genügend zuverlässig eine andere Einschätzung der Wiederholungsgefahr erlaubt (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, juris Rn.19…, vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 24, …und vom 27.08.2010 - 2 BvR 130/10 -, juris Rn. 36; BVerwG…, Urteil vom 06.02.2019 - 1 A 3.18 -, juris Rn. 79 ).

    Soweit der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.2016 (…2 BvR 1943/16, juris Rn. 24) unverändert dafür spricht, dass bei fortbestehenden konkreten Gefahren für höchste Rechtsgüter eine Abweichung von der strafrechtlichen Legalprognose auch bei einer im Wesentlichen vergleichbaren Tatsachengrundlage in Betracht kommt (dies annehmend etwa BVerwG…, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 29; OVG Bremen…, Beschluss vom 28.09.2021 - 2 LA 206/21 -, juris Rn. 27; OVG Hamburg…, Beschluss vom 08.04.2021 - 6 Bf 70/20.Z -, juris Rn. 21; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 14.08.2019 - 18 A 1127/16 -, juris Rn. 10;… Dörig in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 7 Rn. 22;… Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 27. ; ders., Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Ausländerrecht im Jahre 2022, ZAR 2023, 25, 38; a.A. Albert, ZAR 2022, 127 6 Bf 70/20.Z - entsprochen wurde>), auch wenn spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dies als Grund für eine Abweichung von der indiziellen Bedeutung der Strafaussetzung nicht mehr ausdrücklich aufgreifen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, juris Rn. 16 ff., vom 25.08.2020 - 2 BvR 640/20 -, juris Rn. 22 ff., …und vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 -, juris Rn. 35 ff.), kommt es hierauf nicht an.

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 19 ZB 22.1538

    Bestätigung der Ausweisungsanordnung und Wiedereinreisesperre beim Handeltreiben …

    Dabei habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein allgemeines Erfahrungswissen nicht zu einer schematischen Gesetzesanwendung führen dürfe, die die im Einzelfall für den Ausländer sprechenden Umstände ausblende (unter Verweis auf BVerfG, B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - Rn. 19).

    Das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt betont, dass Veränderungen in den Lebensumständen, die das Verwaltungsgericht nicht berücksichtigt habe, "im Rahmen eines durchzuführenden Berufungsverfahrens zu berücksichtigen" seien (unter Verweis auf BVerfG, B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - Rn. 27 und B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - Rn. 37).

    Aufgrund der geänderten Tatsachenumstände sei die Berufung bereits deshalb zuzulassen, da die Prognose- und Abwägungsentscheidung des Verwaltungsgerichts keinen Bestand haben könne (…mit Verweis auf BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - Rn. 37; B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - Rn. 27).

    Das Bundesverfassungsgericht habe herausgearbeitet, dass es der Behörde und dem Verwaltungsgericht obläge, darzustellen, welche Tatsachen dafürsprächen, dass trotz der abgeschlossenen Behandlung eine ernsthafte Wiederholungsgefahr bestehe, um diese ggf. auch entkräften zu können (unter Verweis auf B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21).

    Von ihnen geht aber keine Bindungswirkung aus (BVerfG, B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19;… B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21;… BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 10/12, juris Rn. 18;… Urt. v. 02.09.2009 - 1 C 2/09, juris Rn. 18;… Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann bereits eine einmalige Betäubungsmittelstraftat einen solchen Anhaltspunkt für neue Verfehlungen des Betroffenen begründen und schließt auch eine positive Entscheidung über die Straf(rest) aussetzung zur Bewährung nicht von vornherein aus, dass im Einzelfall schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen, die eine spezialpräventive Ausweisung rechtfertigen können; das Bundesverfassungsgericht anerkennt insoweit den unterschiedlichen Gesetzeszweck des Ausländerrechts und fordert für den Fall einer aufenthaltsrechtlich abweichenden Einschätzung der Wiederholungsgefahr eine substantiierte, eigenständige Begründung (vgl. BVerfG, B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19).

    Rn. 100 Abgesehen davon verkennt der Kläger, dass die von ihm genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach § 53 Abs. 3 AufenthG zum Gegenstand hatte, mithin der von ihm zitierte Rechtssatz auch nicht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift wie der vorliegend maßgeblichen (§ 53 Abs. 1 AufenthG) aufgestellt wurde (vgl. BVerfG, B.v. 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19).

  • BVerfG, 18.04.2024 - 2 BvR 29/24

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung einer einmaligen …

    Bei der Ausweisung hier geborener beziehungsweise als Kleinkinder nach Deutschland gekommener Ausländer ist aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung der besonderen Härte, die eine Ausweisung für diese Personengruppe darstellt, in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGK 12, 37 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 18 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 2020 - 2 BvR 640/20 -, Rn. 23 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 860/21 -, Rn. 17 f.).

    Die Feststellung entsprechender Anhaltspunkte durch die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte muss nachvollziehbar und darf nicht willkürlich sein (…vgl. BVerfG, Beschluss 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 10, 15 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 860/21 -, Rn. 18).

    Ein allgemeines Erfahrungswissen darf nicht zu einer schematischen Gesetzesanwendung führen, die die im Einzelfall für den Ausländer sprechenden Umstände ausblendet (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 860/21 -, Rn. 19 m.w.N.).

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