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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6797
BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20 (https://dejure.org/2021,6797)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2021 - 2 BvR 866/20 (https://dejure.org/2021,6797)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2021 - 2 BvR 866/20 (https://dejure.org/2021,6797)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; § 7 StVollzG; § 11 StVollzG; § 10 StVollzG Bln; § 42 StVollzG Bln; § 45 Abs. 1 StVollzG Bln
    Gewährung von begleiteten Ausgängen und Ausführungen im Strafvollzug (Resozialisierungsanspruch des Strafgefangenen; Vollzugslockerungen; Reichweite lockerungsbezogener Festlegungen im Vollzugsplan; gesonderte Prüfung einer Rechtsverletzung durch die konkrete ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsinteresses sowie der familiären Belange eines Strafgefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG; Art 6 Abs 1 GG) durch unzureichend begründete Versagung fachgerichtlichen Rechtsschutzes gegen die Verweigerung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 109 ff StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsinteresses sowie der familiären Belange eines Strafgefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG; Art 6 Abs 1 GG) durch unzureichend begründete Versagung fachgerichtlichen Rechtsschutzes gegen die Verweigerung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Grundrechte eines Strafgefangenen auf Handlungsfreiheit, Menschenwürde und Familie durch Versagung von begleiteten Ausgängen; Resozialisierung durch angemessene Vollzugslockerungen

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsinteresses sowie der familiären Belange eines Strafgefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG; Art 6 Abs 1 GG) durch unzureichend begründete Versagung fachgerichtlichen Rechtsschutzes gegen die Verweigerung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20
    Das Interesse des Gefangenen, vor den schädlichen Folgen aus der langjährigen Inhaftierung bewahrt zu werden und seine Lebenstüchtigkeit im Falle der Entlassung aus der Haft zu behalten, hat ein umso höheres Gewicht, je länger die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bereits andauert (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ).

    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ).

    Ob dies geschehen ist, hat die Strafvollstreckungskammer zu überprüfen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Das mit jeder Vollzugslockerung verbundene Risiko eines Entweichens aus der Haft oder eines Missbrauchs der Maßnahme zu Straftaten muss aus diesen Gründen heraus unvertretbar erscheinen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 18).

    Das Gericht hat dementsprechend den Sachverhalt umfassend aufzuklären und dabei festzustellen, ob die Vollzugsbehörde den zugrunde gelegten Sachverhalt insgesamt vollständig ermittelt und damit eine hinreichende tatsächliche Grundlage für ihre Entscheidung geschaffen hat (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 -, Rn. 28).

    g) Legt das Strafvollstreckungsgericht diesen Maßstab seiner Entscheidung zugrunde, prüft das Bundesverfassungsgericht lediglich, ob das Strafvollstreckungsgericht der Vollzugsbehörde einen zu weiten Beurteilungsspielraum zugebilligt und damit Bedeutung und Tragweite des verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruchs und die wertentscheidende Grundsatznorm des Art. 6 Abs. 1 GG verkannt hat sowie ob die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung des dargelegten fachgerichtlichen Maßstabs schlechthin nicht mehr nachvollziehbar ist und damit den aus dem allgemeinen Gleichheitssatz abzuleitenden Anspruch auf willkürfreie Entscheidung (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 -, Rn. 29, und vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 - Rn. 19).

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20
    a) Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ).

    Das Resozialisierungsinteresse richtet sich nicht nur darauf, vor schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen bewahrt zu werden, sondern auch auf die Rahmenbedingungen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ; 64, 261 ; stRspr).

    Solchen Zielen dienen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnete Vollzugslockerungen (vgl. dazu BVerfGE 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32; und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 17).

    Das Interesse des Gefangenen, vor den schädlichen Folgen aus der langjährigen Inhaftierung bewahrt zu werden und seine Lebenstüchtigkeit im Falle der Entlassung aus der Haft zu behalten, hat ein umso höheres Gewicht, je länger die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bereits andauert (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ).

    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ).

  • BVerfG, 18.09.2019 - 2 BvR 681/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen …

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20
    Dabei greift das Gebot, die Lebenstüchtigkeit des Gefangenen zu erhalten und zu festigen, nicht erst dann ein, wenn er bereits Anzeichen einer haftbedingten Depravation aufweist (BVerfGK 19, 157 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 17).

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, geboten sein, Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, Rn. 3, und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32; und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 19).

    Der damit verbundene personelle Aufwand ist hinzunehmen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 19).

    Zwar eröffnet der Versagungsgrund der Flucht- und Missbrauchsgefahr als Prognoseentscheidung der Vollzugsbehörde einen - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Beurteilungsspielraum, in dessen Rahmen sie bei Achtung der Grundrechte des Gefangenen mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (vgl. BGHSt 30, 320 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 17).

    Der Beurteilungsspielraum entbindet die Vollstreckungsgerichte indes nicht von ihrer rechtsstaatlich fundierten Prüfungspflicht (BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, Rn. 20, und vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 20).

  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug …

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20
    Mit Schreiben vom 11. Juni 2019 replizierte der Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 -, dass es dahinstehen könne, ob eine Missbrauchsgefahr bestehe, da er (auch) begleitete Ausführungen beantragt habe.

    Bei Ausführungen genügt die einfache Feststellung einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr grundsätzlich nicht zur Ablehnung, denn die vorgesehene Begleitung des Gefangenen durch Vollzugsbedienstete dient gerade dem Zweck, einer solchen Gefahr entgegenzuwirken (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 -, Rn. 32 m.w.N.).

    Das Gericht hat dementsprechend den Sachverhalt umfassend aufzuklären und dabei festzustellen, ob die Vollzugsbehörde den zugrunde gelegten Sachverhalt insgesamt vollständig ermittelt und damit eine hinreichende tatsächliche Grundlage für ihre Entscheidung geschaffen hat (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 -, Rn. 28).

    g) Legt das Strafvollstreckungsgericht diesen Maßstab seiner Entscheidung zugrunde, prüft das Bundesverfassungsgericht lediglich, ob das Strafvollstreckungsgericht der Vollzugsbehörde einen zu weiten Beurteilungsspielraum zugebilligt und damit Bedeutung und Tragweite des verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruchs und die wertentscheidende Grundsatznorm des Art. 6 Abs. 1 GG verkannt hat sowie ob die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung des dargelegten fachgerichtlichen Maßstabs schlechthin nicht mehr nachvollziehbar ist und damit den aus dem allgemeinen Gleichheitssatz abzuleitenden Anspruch auf willkürfreie Entscheidung (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 -, Rn. 29, und vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 - Rn. 19).

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 …

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20
    Solchen Zielen dienen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnete Vollzugslockerungen (vgl. dazu BVerfGE 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32; und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 17).

    b) Dem Erhalt der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern auch Ausführungen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 18).

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, geboten sein, Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, Rn. 3, und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32; und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 19).

    Der damit verbundene personelle Aufwand ist hinzunehmen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 19).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 2267/18

    Lockerungen im Strafvollzug zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig …

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20
    Solchen Zielen dienen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnete Vollzugslockerungen (vgl. dazu BVerfGE 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32; und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 17).

    b) Dem Erhalt der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern auch Ausführungen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 18).

    Das mit jeder Vollzugslockerung verbundene Risiko eines Entweichens aus der Haft oder eines Missbrauchs der Maßnahme zu Straftaten muss aus diesen Gründen heraus unvertretbar erscheinen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 18).

    g) Legt das Strafvollstreckungsgericht diesen Maßstab seiner Entscheidung zugrunde, prüft das Bundesverfassungsgericht lediglich, ob das Strafvollstreckungsgericht der Vollzugsbehörde einen zu weiten Beurteilungsspielraum zugebilligt und damit Bedeutung und Tragweite des verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruchs und die wertentscheidende Grundsatznorm des Art. 6 Abs. 1 GG verkannt hat sowie ob die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung des dargelegten fachgerichtlichen Maßstabs schlechthin nicht mehr nachvollziehbar ist und damit den aus dem allgemeinen Gleichheitssatz abzuleitenden Anspruch auf willkürfreie Entscheidung (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 -, Rn. 29, und vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 - Rn. 19).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20
    a) Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ).

    Das Resozialisierungsinteresse richtet sich nicht nur darauf, vor schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen bewahrt zu werden, sondern auch auf die Rahmenbedingungen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ; 64, 261 ; stRspr).

    d) Für das Resozialisierungsziel, auf das der Strafvollzug von Verfassungs wegen auszurichten ist (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ; 98, 169 ), haben die familiären Beziehungen des Gefangenen wesentliche Bedeutung.

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20
    Das Resozialisierungsinteresse richtet sich nicht nur darauf, vor schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen bewahrt zu werden, sondern auch auf die Rahmenbedingungen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ; 64, 261 ; stRspr).

    d) Für das Resozialisierungsziel, auf das der Strafvollzug von Verfassungs wegen auszurichten ist (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ; 98, 169 ), haben die familiären Beziehungen des Gefangenen wesentliche Bedeutung.

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20
    a) Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ).

    d) Für das Resozialisierungsziel, auf das der Strafvollzug von Verfassungs wegen auszurichten ist (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ; 98, 169 ), haben die familiären Beziehungen des Gefangenen wesentliche Bedeutung.

  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05

    Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines …

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20
    Regelmäßig fördern der Bestand und die Stärkung familiärer Beziehungen die Chancen der Eingliederung des Gefangenen (vgl. BVerfGE 89, 315 ; BVerfGK 8, 36 m.w.N.).

    Hier ist besonders die Bedeutung der Familienbeziehungen und die Möglichkeit, diese Beziehungen auch in der Haft zu pflegen, für die Vermeidung schädlicher Folgen des Freiheitsentzugs und für die Wiedereingliederungschancen des Inhaftierten zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 89, 315 ; 116, 69 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2006 - 2 BvR 818/05 -, Rn. 12, und vom 12. März 2008 - 2 BvR 2219/06 -, Rn. 16).

  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene; …

  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Bundeszentralregistergesetz

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen; …

  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Langfristige Sicherheitsverwahrung

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch); …

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …

  • BVerfG, 20.06.2017 - 2 BvR 345/17

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1383/03

    Anfechtung der Feststellung zur Nichteignung für Vollzugslockerungen; effektiver …

  • BVerfG, 15.05.2018 - 2 BvR 287/17

    Lebenslange Freiheitsstrafe und vollzugsöffnende Maßnahmen …

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06

    Recht auf Besuchsempfang im Maßregelvollzug (routinemäßiges Abhängigmachen von …

  • BVerfG, 10.09.2008 - 2 BvR 719/08

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Ausführungen eines Strafgefangenen zu …

  • BVerfG, 24.03.2020 - 2 BvR 1362/19

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …

  • BayObLG, 19.01.2022 - 203 StObWs 569/21

    Strafgefangener, Rechtsbeschwerde, Fluchtgefahr, Ausführung, Beschlüsse, …

    Rn. 15 Danach verpflichtet das Grundrecht auf Resozialisierung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG den Staat, bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2021, Az.: 2 BvR 866/20, juris Rn. 22 - 23;… Beschluss vom 18.09.2019, Az.: 2 BvR 681/19, NJW 2020, 206, juris Rn. 17 - 19;… Beschluss vom 18.09.2019, Az.: 2 BvR 1165/19, NStZ-RR 2019, 391, juris Rn. 16 - 17;… Beschluss vom 17.09.2019, Az.: 2 BvR 650/19, juris Rn. 18;… Beschluss vom 29.02.2012, Az.: 2 BvR 368/10, BVerfGK 19, 306, juris Rn. 41;… Beschluss vom 05.02.2004, Az.: 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, juris Rn. 68;… Beschluss vom 01.07.1998, Az.: 2 BvR 441/90 u.a., BVerfGE 98, 169, juris Rn. 122 - 124; ständige Rechtsprechung).

    Das Resozialisierungsinteresse richtet sich nicht nur darauf, vor schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen bewahrt zu werden, sondern auch auf die Rahmenbedingungen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2021, Az.: 2 BvR 866/20, juris Rn. 22).

    Solchen Zielen dienen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnete Vollzugslockerungen, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 03.03.2021, Az.: 2 BvR 866/20, juris Rn. 22 - 23;… Beschluss vom 06.11.2019, Az.: 2 BvR 2267/18, juris Rn. 17, 18 und 21;… Beschluss vom 04.05.2015, Az.: 2 BvR 1753/14, juris Rn. 23 - 24;… Beschluss vom 23.05.2013, Az.: 2 BvR 2129/11, BVerfGK 20, 307, juris Rn. 15 - 16;… Beschluss vom 29.02.2012, Az.: 2 BvR 368/10, BVerfGK 19, 306, juris Rn. 41;… Beschluss vom 20.06.2012, Az.: 2 BvR 865/11, NStZ-RR 2012, 387, juris Rn. 13 - 14;… Beschluss vom 26.10.2011, Az.: 2 BvR 1539/09, StraFo 2012, 80, juris Rn. 16 - 17;… Beschluss vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 729/08, BVerfGK 17, 459, juris Rn. 32).

    Das Interesse des Gefangenen, vor den schädlichen Folgen aus der langjährigen Inhaftierung bewahrt zu werden und seine Lebenstüchtigkeit im Falle der Entlassung aus der Haft zu behalten, hat ein umso höheres Gewicht, je länger die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bereits andauert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2021, Az.: 2 BvR 866/20, juris Rn. 22).

    Rn. 16 Bei langjährig Inhaftierten kann es also geboten sein, zumindest Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt, wobei der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen ist (BVerfG, Beschluss vom 03.03.2021, Az.: 2 BvR 866/20, juris Rn. 23;… Beschluss vom 18.09.2019, Az.: 2 BvR 681/19, NJW 2020, 206, juris Rn. 19;… Beschluss vom 18.09.2019, Az.: 2 BvR 1165/19, NStZ-RR 2019, 391, juris Rn. 18;… Beschluss vom 17.09.2019, Az.: 2 BvR 650/19, juris Rn. 19;… Beschluss vom 21.09.2018, Az.: 2 BvR 1649/17, juris Rn. 27;… Beschluss vom 04.05.2015, Az.: 2 BvR 1753/14, juris Rn. 24 - 25, Rn. 28;… Beschluss vom 29.02.2012, Az.: 2 BvR 368/10, BVerfGK 19, 306, juris Rn. 43;… Beschluss vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 729/08, BVerfGK 17, 459, juris Rn. 32).

  • LG Kassel, 18.05.2021 - 3 StVK 69/21

    Einstweilige Anordnung zur Ausführung eines Gefangen zur Trauerfeier und …

    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Antragstellers zu konkretisieren (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 03.03.2021, Az. 2 BvR 866/20).

    Mithin sind grundrechtlich geschützte familiäre Belange des Antragstellers betroffen und zu berücksichtigen (vgl. Art. 6 Abs. 1 GG) (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 03.03.2021, Az. 2 BvR 866/20, juris m.w.N.).

    Der Antragsgegnerin ist zwar grundsätzlich im Hinblick auf eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eröffnet (… Arloth/Krä , a.a.O., § 13 HStVollzG Rn. 5 m.w.N.), gleichwohl genügt bei der Ausführung indes die einfache Feststellung einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr nicht zur Ablehnung, da die bei der Ausführung vorgesehene Begleitung durch Vollzugsbedienstete gerade dem Zweck dient, einer derartigen Gefahr entgegenzuwirken (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 03.03.2021, a.a.O., m.w.N.).

  • BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22

    Anforderungen an die Ablehnung der Gewährung von Vollzugslockerungen bei …

    Rn. 17 2. Bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen verpflichtet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG den Staat, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (st. Rspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20; BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ).

    Solchen Zielen dienen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnete Vollzugslockerungen und insbesondere auch Ausführungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20-, juris Rn. 22 ff.;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 18; BVerfGE 64, 261 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32).

    Rn. 33 k) Die JVA hat schließlich im Rahmen einer Gesamtwürdigung die näheren Anhaltspunkte dargelegt, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren, so dass sie auch insoweit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20 -, juris Rn. 24) nachgekommen ist.

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2026 - 1 Ws 43/26

    Anzahl von Ausführungen während Strafvollzug zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit; …

    Das mit jeder Vollzugslockerung verbundene Risiko eines Entweichens aus der Haft oder eines Missbrauchs der Maßnahme zu Straftaten muss aus diesen Gründen heraus unvertretbar erscheinen (…BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18, juris Rn. 17 ff.; vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20, juris Rn. 22 ff.).

    Es handelt sich auch nicht im engeren Sinn um Behandlungsmaßnahmen, die in ein Behandlungskonzept eingebunden sein oder einen bestimmten Therapieerfolg erwarten lassen müssen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20, juris Rn. 24).

    Dass dieser Gefahr hier bezogen auf Ausführungen, wie geboten (…BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18, juris Rn. 17 ff.; vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20, juris Rn. 22 ff.), durch entsprechende Maßnahmen wirksam entgegengewirkt werden kann, liegt bei dem 69jährigen, in Mobilität sowie Seh- und Hörvermögen stark eingeschränkten Antragsteller auf der Hand und wird von der Vollzugsanstalt zu Recht nicht in Frage gestellt.

  • KG, 08.06.2021 - 2 Ws 32/21

    Anderweitige Rechtshängigkeit im Strafvollzugsverfahren

    Indes hat das Bundesverfassungsgericht der dagegen erhobenen Verfassungsbeschwerde durch Beschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20 - stattgegeben und die Beschlüsse der Instanzgerichte aufgehoben, nämlich mit der Begründung, sie verletzten den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG (…vgl. dazu Rn. 20 ff., juris).

    Denn mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20 - sind zwar die klärungsbedürftigen Rechtsfragen beantwortet worden, jedoch erweist sich der angefochtene Beschluss bei Zugrundelegung der höchstrichterlichen Ausführungen als rechtsfehlerhaft und steht der Annahme einer Wiederholungsgefahr nicht entgegen, dass der Strafvollstreckungskammer die verfassungsgerichtliche Entscheidung noch nicht bekannt gewesen ist (…vgl. dazu Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rn. 3a m.w.N.).

    Denn erst der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20 - hat zum Wiederaufleben des Verfahrens 589 StVK 227/19 Vollz des Landgerichts Berlin geführt und ohne die anderweitige Rechtshängigkeit wären auch die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen erfüllt gewesen, mit der Folge der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde, die bei Zugrundelegung der höchstrichterlichen Ausführungen auch begründet gewesen wäre.

  • BayObLG, 03.11.2025 - 203 StObWs 391/25

    Strafgefangener, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Rechtsbeschwerdegericht, …

    Rn. 12 3. Bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen verpflichtet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG den Staat, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (st. Rspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20; BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ).

    Solchen Zielen dienen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnete Vollzugslockerungen und insbesondere auch Ausführungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20 -, juris Rn. 22 ff.;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 18; BVerfGE 64, 261 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32).

  • KG, 18.10.2021 - 5 Ws 165/21

    Versagung der Zulassung zu Langzeitbesuchen mit der Verlobten im Berliner …

    Zum einen unterfällt nicht die Beziehung im Stand des Verlöbnisses als solche (…zum Begriff des Verlöbnisses vgl. z. B. Budzikiewicz in Jauernig, BGB 18. Aufl., Vorbemerkungen §§ 1297 ff. Rdnr. 10 m. w. Nachw.) dem Schutzbereich, wie er durch Art. 6 Abs. 1 GG für die Ehe vermittelt wird (zur "beabsichtigten Eheschließung" vgl. BVerfG…, Beschluss vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, juris Rdnr. 49 [= BVerfGE 112, 50 ff.] m. w. Nachw.; Leibholz/Rinck/Hesselberger in Leibholz/Rinck, GG 83. Lieferung 04.2021, Art. 6 Rdnr.47;… a. A. Badura in Maunz/Dürig, GG, 94. EL Januar 2021, Art. 6 Rdnr. 59 [in Abgrenzung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft]); Verlobte vom Schutzbereich ausnehmend, wenn der Akt der Eheschließung noch völlig ungewiss ist: VG Berlin, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 19 K 246.18 -, juris Rdnr. 35 m. w. Nachw.), sondern nur die unter Mitwirkung des Staates (rechtsgültig) geschlossene Ehe (zum Begriff der Ehe vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 -, juris Rdnr. 178 f. [=BVerfGE 137, 273 ff.];… Uhle in BeckOK GG, 48. Edition Stand: 15.08.2021, Art. 6 Rdnr. 2a;… Badura, a. a. O., Art. 6 Rdnr. 42 ff.;… von Coelln in Sachs, GG 9. Aufl., Art. 6 Rdnr. 4 ff.; zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG vgl. z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20 -, juris Rdnr. 25, Beschlüsse vom 22. Oktober 2014, a. a. O., juris Rdnr. 178 f., 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 [u. a.] -, juris Rdnr. 90 f. [= BVerfGE 76, 1 ff.], und [grundlegend] 17. Januar 1957 - 1 BvL 4/54 -, juris Rdnr. 49 ff. [= BVerfGE 6, 55 ff.], jeweils m. w. Nachw.).

    Rn. 19 Durch die mehrjährige Versagung der Zulassung zu Langzeitbesuchen mit der Verlobten als einer wesentlichen Bezugsperson des Gefangenen ist jedoch in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht des Gefangenen auf Resozialisierung (vgl. dazu z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 3. März 2021, a. a. O., juris Rdnr. 22, …und Urteil vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 441/90 [u. a.] -, juris Rdnr. 122 ff.; jeweils m. w. Nachw.) in tiefgreifender Weise eingegriffen worden.

  • VerfGH Berlin, 10.06.2026 - VerfGH 75/25
    Nichts anderes folgt aus den vom Beschwerdeführer in Bezug genommenen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05 - und vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20 -.
  • VerfGH Berlin, 20.03.2025 - VerfGH 96/24

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtgewährung von Ausgängen und …

    Rn. 19 Hinsichtlich der Versagung von (begleiteten) Ausgängen verfängt auch der Verweis des Beschwerdeführers auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20 - nicht, weil dieser für den hier zur Entscheidung gestellten Fall keine Aussage trifft.
  • BayObLG, 05.12.2023 - 203 StObWs 514/23

    Beiordnung eines Rechtsanwaltes nach § 109 Abs. 3 StVollZG bei Lockerungsbegehren …

    Beantragt ein Sicherungsverwahrter eine gerichtliche Entscheidung bezüglich einer Lockerung, hat das Gericht den Sachverhalt umfassend aufzuklären und im Beschluss festzustellen, ob die Vollzugsbehörde den zugrunde gelegten Sachverhalt insgesamt vollständig ermittelt und eine hinreichende tatsächliche Grundlage für ihre Entscheidung bezogen auf die vom Beschwerdeführer konkret beantragten Lockerungsmaßnahme geschaffen hat (BVerfG, Urteil vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20 -, juris Rn. 27 zu Lockerungen im Strafvollzug; zu Art. 54 BaySvVollzG und den Begründungsanforderungen vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. August 2015 - 1 Ws 224/15 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 29.02.2024 - 2 Ws 156/23

    Lockerungen des Vollzugs in Form von Ausgang in Begleitung

  • KG, 21.07.2021 - 2 Ws 73/21

    Vorzeitige Fortschreibung des Vollzugsplans

  • OLG Celle, 02.09.2025 - 1 Ws 136/25

    Verlegung in den offenen Vollzug, Ermessensspielraum der Vollzugsbehörde, …

  • LG Freiburg, 18.08.2021 - 13 StVK 227/21

    Strafvollzug: Ablehnung der Ausführung zur Beerdigung des Vaters

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