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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1354
BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04 (https://dejure.org/2005,1354)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2005 - 2 C 13.04 (https://dejure.org/2005,1354)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2005 - 2 C 13.04 (https://dejure.org/2005,1354)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BBVAnpG 1999 Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2; BGB § 133
    Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines Antrages; Auslegungsgrundsätze.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBVAnpG 1999 Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2
    Auslegung eines Antrages; Auslegungsgrundsätze; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld

  • Judicialis

    BBVAnpG 1999 Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 133

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Antrags auf Erhöhung des Kindergeldes als Antrag auf Erhöhung kindbezogener Dienstbezüge (Familienzuschlag) eines Beamten; Auslegung einer Erklärung abweichend von ihrem Wortlaut nach ihrem Zweck und den sonstigen erkennbaren Begleitumständen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBVAnpG (1999) Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2; BGB § 133
    Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines Antrages; Auslegungsgrundsätze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 591
  • DVBl 2005, 1147 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch; Grundstücksrestitution; Restitutionsantrag Wirksamkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
    Zwar ist auch zur Ermittlung des Inhalts einer nach ihrem Wortlaut eindeutigen Erklärung weiter zu prüfen, ob ihr nicht nach ihrem Zweck und den sonstigen erkennbaren Begleitumständen eine vom Wortlaut abweichende Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21 S. 14 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 13.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 24 S. 24 unter Hinweis auf BGHZ 86, 41 ).

    Das Berufungsgericht hätte aber weiter prüfen müssen, ob der Kläger mit seiner Erklärung nicht einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht, wenn Zweck seines Antrags sowie erkennbare Begleitumstände dies nahe legen (vgl. Urteile vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - a.a.O. S. 18 …und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 13.99 - a.a.O. S. 28 unter Hinweis auf BGHZ 86, 41 ).

    Der Rechtssatz, dass für die Auslegung einer Willenserklärung nur Raum ist, soweit sie auslegungsbedürftig, also nicht eindeutig ist (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - a.a.O. S. 17), gilt nur nach Maßgabe des § 133 BGB.

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
    Gleichzeitig bitte ich, die Entscheidung bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bzw. bis zur Entscheidung des laufenden Verfahrens 1 BvR 1022/88 auszusetzen und verweise dabei auf den entsprechenden Erlass der Bundesanstalt für Arbeit vom 13.08.90...".

    Ferner hat er darum gebeten, die Entscheidung über seinen Antrag entsprechend dem Erlass der Bundesanstalt für Arbeit vom 13. August 1990 bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvR 1022/88 auszusetzen.

    Gegenstand auch dieses Verfahrens war die einkommensabhängige Minderung des Kindergeldes nach § 10 Abs. 2 BKGG für die Jahre 1983 bis 1987 (vgl. BVerfGE 91, 93 ff.).

  • BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 13.99

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Anmeldeerklärung in eigenem …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
    Zwar ist auch zur Ermittlung des Inhalts einer nach ihrem Wortlaut eindeutigen Erklärung weiter zu prüfen, ob ihr nicht nach ihrem Zweck und den sonstigen erkennbaren Begleitumständen eine vom Wortlaut abweichende Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21 S. 14 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 13.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 24 S. 24 unter Hinweis auf BGHZ 86, 41 ).

    Das Berufungsgericht hätte aber weiter prüfen müssen, ob der Kläger mit seiner Erklärung nicht einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht, wenn Zweck seines Antrags sowie erkennbare Begleitumstände dies nahe legen (…vgl. Urteile vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - a.a.O. S. 18 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 13.99 - a.a.O. S. 28 unter Hinweis auf BGHZ 86, 41 ).

    Ob der Wortlaut einer Erklärung im Sinne dieser Vorschrift eindeutig oder mehrdeutig ist, ist in der Revisionsinstanz voll nachprüfbar (vgl. Urteile vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 13.99 - a.a.O. S. 28 und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 ).

  • BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02

    Vereinbarung über die Rückgabe; Auslegung einer -; Verzicht; - des …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
    Das Revisionsgericht ist an die Auslegung einer Willenserklärung durch die Tatsacheninstanz gebunden (§ 137 Abs. 2 VwGO), es sei denn, dass die Auslegung einen Rechtsirrtum, einen Verstoß gegen allgemein anerkannte Erfahrungssätze, gegen Denkgesetze oder gegen Auslegungsregeln erkennen lässt (stRspr; Urteile vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 28.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 40 S. 31 , vom 20. März 2003 - BVerwG 2 C 23.02 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 14 S. 1 und vom 28. Mai 2003 - BVerwG 8 C 6.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 56 S. 100 jeweils m. w. N.).

    Das Berufungsgericht hat nicht untersucht, ob die Beklagte alle außerhalb des Erklärungsakts liegenden Begleitumstände in die Klarlegung des Bedeutungsgehalts des Antrags des Klägers einbezogen hat, die einen Schluss auf ihren Sinn zulassen (vgl. Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 8 C 6.02 - a.a.O. S. 105 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98 - NJW-RR 2000, 1002 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
    ... hiermit beantrage ich gemäß § 44 Sozialgesetzbuch X rückwirkend ab 01.01.1986 ein höheres Kindergeld, da die gesetzliche Regelung laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 20/84, 26/84 und 4/86) verfassungswidrig war und ist.

    Zur Begründung des Antrags hat er sich zudem auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20, 26/84 und 4/86 - BVerfGE 82, 60 ff. berufen, wonach die einkommensabhängige Minderung des Kindergeldes gemäß § 10 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in der hier anwendbaren Neufassung des Gesetzes vom 30. Januar 1990 (BGBl I S. 149 ) in den Jahren 1983 bis einschließlich 1985 mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar ist.

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
    Zwar ist auch zur Ermittlung des Inhalts einer nach ihrem Wortlaut eindeutigen Erklärung weiter zu prüfen, ob ihr nicht nach ihrem Zweck und den sonstigen erkennbaren Begleitumständen eine vom Wortlaut abweichende Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21 S. 14 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 13.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 24 S. 24 unter Hinweis auf BGHZ 86, 41 ).

    Das Berufungsgericht hätte aber weiter prüfen müssen, ob der Kläger mit seiner Erklärung nicht einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht, wenn Zweck seines Antrags sowie erkennbare Begleitumstände dies nahe legen (…vgl. Urteile vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - a.a.O. S. 18 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 13.99 - a.a.O. S. 28 unter Hinweis auf BGHZ 86, 41 ).

  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
    Das Berufungsgericht hat nicht untersucht, ob die Beklagte alle außerhalb des Erklärungsakts liegenden Begleitumstände in die Klarlegung des Bedeutungsgehalts des Antrags des Klägers einbezogen hat, die einen Schluss auf ihren Sinn zulassen (…vgl. Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 8 C 6.02 - a.a.O. S. 105 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98 - NJW-RR 2000, 1002 ).
  • BGH, 10.10.1957 - VII ZR 419/56

    Bestimmbarkeit der Bürgschaft

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
    Erst wenn die nach dieser Vorschrift gebotene Auslegung der Erklärung nach Wortlaut, Sinn und Begleitumständen eindeutig ist, bleibt für eine weitere Auslegung kein Raum (vgl. BGHZ 25, 318 ).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
    Da die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamter durch den Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind (vgl. BVerfGE 99, 300 unter Hinweis auf BVerfGE 81, 363 ) im Antrag des Klägers keine Erwähnung findet, hat das Berufungsgericht die Auslegung des Antrags auf diesen Gesichtspunkt zu Recht nicht ausgedehnt.
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
    Da die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamter durch den Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind (vgl. BVerfGE 99, 300 unter Hinweis auf BVerfGE 81, 363 ) im Antrag des Klägers keine Erwähnung findet, hat das Berufungsgericht die Auslegung des Antrags auf diesen Gesichtspunkt zu Recht nicht ausgedehnt.
  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach …

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; …

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei …

  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 28.99

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Auslegung; Verstoß gegen allgemeine …

  • VG Aachen, 29.07.2021 - 8 K 2528/20

    Aufenthaltserlaubnis; rückwirkende Erteilung; Fachkräfteeinwanderungsgesetz; …

    Rn. 71 vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 13/04 -, juris, Rn. 15; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 ME 444/07 -, juris, Rn. 4; Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 4 L 293.15 -, juris, Rn. 26,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09

    Rechtmäßigkeit eines (Teil-) Widerrufs und Rückforderung einer Zuwendung für eine …

    Rn. 49 Vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 13/04 -, NVwZ-RR 2005, 591 f.; Urteil vom 2. September 1999 - 2 C 22.98 -, NVwZ-RR 2000, 233, 234; OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 4 A 353/01 - Urteil vom 25. Juni 1997 - 4 A 3234/95 - Beschluss vom 25. Januar 2001 - 4 A 186/08 - Beschluss vom 22. Juni 2006 - 4 A 2134/05 -, juris; Beschluss vom 15. April 2011 - 4 A 2010/08 -.
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 5 LA 29/14

    Anrechnung von Zeiten beruflicher Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des …

    Auf die Auslegung einer öffentlich-rechtlichen Erklärung wie dieser beiden Schreiben ist die Vorschrift des § 133 BGB entsprechend anwendbar (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3.3. 2005 - BVerwG 2 C 13.04 -, juris Rn. 20).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.2004 - 2 B 47.03, 2 C 13.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26919
BVerwG, 03.05.2004 - 2 B 47.03, 2 C 13.04 (https://dejure.org/2004,26919)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.2004 - 2 B 47.03, 2 C 13.04 (https://dejure.org/2004,26919)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 2004 - 2 B 47.03, 2 C 13.04 (https://dejure.org/2004,26919)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04

    Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2004 - 2 B 47.03
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 13.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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