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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15918
BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17 (https://dejure.org/2018,15918)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2018 - 2 C 19.17 (https://dejure.org/2018,15918)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 (https://dejure.org/2018,15918)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2 und Abs. 5; BBG § 9; BGB § 839 Abs. 3, § 276 Abs. 2; PostPersRG § 5 Abs. 3
    Auswahlverfahren; Beamter; Beförderung; Beförderungsstichtag; Bestenauswahl; Bewerbungsverfahrensanspruch; Erkundigungs- und Rügeobliegenheit; Intranet-Bekanntmachung; Leistungsgrundsatz; Mindestwartezeit; Primärrechtsschutz; Rechtsmittel im Sinne von § 839 Abs 3 BGB; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung; Erkundigungs- und Rügeobliegenheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 BBG, § 9 BBG, § 254 BGB, § 276 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung; Erkundigungs- und Rügeobliegenheit

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch verspätete Beförderung; Auslegung des Begriffs des Rechtsmittels; Erkundigungsobliegenheiten und Rügeobliegenheiten eines Beamten i.R.d. besonderen ...

  • doev.de PDF

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung; Erkundigungs- und Rügeobliegenheit

  • ra.de
  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kein Schadensersatz für Beamten wegen verspäteter Beförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch verspätete Beförderung; Auslegung des Begriffs des Rechtsmittels; Erkundigungsobliegenheiten und Rügeobliegenheiten eines Beamten i.R.d. besonderen ...

  • datenbank.nwb.de

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung; Erkundigungs- und Rügeobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen Erkundigungs- und Rügeobliegenheit

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen Erkundigungs- und Rügeobliegenheit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beamtenbeförderung

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    BVerwG verneint Schadensersatz - Nicht beförderte Beamte müssen selbst aktiv werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen Nichtbeförderung - und der Verstoß des Beamten gegen Erkundigungs- und Rügeobliegenheiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verspätete Beförderung - und der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen Erkundigungs- ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Erkundigungs- und Rügeobliegenheit des Beamten bei Nichtbeförderung

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz für nicht beförderte Beamte

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Erkundigungs- und Rügeobliegenheit des Beamten bei Nichtbeförderung

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Strenge Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche des Beamten wegen Nichtbeförderung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 162, 253
  • NVwZ 2018, 1637
  • DÖV 2019, 35
 
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Wird zitiert von ... (120)Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17
    Rn. 9 1. Das Rechtsinstitut des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. August 1961 - 2 C 165.59 - BVerwGE 13, 17 , vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 9 …sowie vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 78 Rn. 18, jeweils m.w.N.).

    Er ist in der Rechtsprechung aber nachfolgend auch auf andere Pflichtverletzungen ausgedehnt worden, insbesondere auf die Verletzung der Auswahlgrundsätze aus Art. 33 Abs. 2 GG (BVerwG, Urteile vom 25. August 1988 - 2 C 51.86 - BVerwGE 80, 123 und vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 10).

    Hierfür muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten wäre (BVerwG, Urteile vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 27 …und vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f.).

    Der zu Unrecht nicht einbezogene und nicht ausgewählte Bewerber kann Schadensersatz für die Verletzung seines Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG nur dann beanspruchen, wenn er sich bemüht hat, den eingetretenen Schaden dadurch abzuwenden, dass er rechtliche Schritte im Vorfeld der absehbaren Auswahlentscheidung - durch Erkundigung und Rüge der Nichteinbeziehung in den Bewerberkreis und der Nichtauswahl - oder nach deren Ergehen - durch die Beantragung von Primärrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO - eingeleitet hat (…zu letzterem bereits BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 48, vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 11 …und vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 78 Rn. 27, jeweils m.w.N.).

    Daneben dient die Vorschrift - in zweiter Linie - auch dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen innerhalb des öffentlichen Dienstes; hieraus folgt ihr grundrechtsgleicher Charakter und damit ihre Gewährleistung als subjektives Recht (stRspr, vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 31 und BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 15).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17
    Rn. 11 Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamts den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15…, vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 9 …und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 42).

    Dazu gehören auch die Auswertung der Rechtsprechung und ggf. die ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, ob in Aussicht genommene Personalentscheidungen am Maßstab der relevanten Rechtsnormen Bestand haben können (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 39).

    Hierfür muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten wäre (…BVerwG, Urteile vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 27 und vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f.).

    Der zu Unrecht nicht einbezogene und nicht ausgewählte Bewerber kann Schadensersatz für die Verletzung seines Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG nur dann beanspruchen, wenn er sich bemüht hat, den eingetretenen Schaden dadurch abzuwenden, dass er rechtliche Schritte im Vorfeld der absehbaren Auswahlentscheidung - durch Erkundigung und Rüge der Nichteinbeziehung in den Bewerberkreis und der Nichtauswahl - oder nach deren Ergehen - durch die Beantragung von Primärrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO - eingeleitet hat (zu letzterem bereits BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 48…, vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 11 …und vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 78 Rn. 27, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17
    Rn. 11 Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamts den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15…, vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 9 …und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 42).

    Rn. 19 Für die Haftung des Dienstherrn auf Schadensersatz wegen Verletzung von Pflichten aus dem Beamtenverhältnis gilt der allgemeine Verschuldensmaßstab des bürgerlichen Rechts (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 m.w.N.).

    Hieran konnte jedenfalls nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - (BVerwGE 122, 147 ) und vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - (BVerwGE 124, 99 ) kein vernünftiger Zweifel mehr bestehen.

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17
    Dementsprechend ist die Berücksichtigung des Dienstalters bei der Besetzung von Beförderungsstellen grundsätzlich nur im Falle eines Leistungsgleichstands mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 ).

    Der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum wird in aller Regel die Obergrenze darstellen (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 ;… Beschluss vom 25. Oktober 2011- 2 VR 4.11 - NVwZ-RR 2012, 241 Rn. 35;… Urteil vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 - BVerwGE 144, 186 Rn. 23).

    Hieran konnte jedenfalls nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - (BVerwGE 122, 147 ) und vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - (BVerwGE 124, 99 ) kein vernünftiger Zweifel mehr bestehen.

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 201/12

    Amtshaftung des Sozialversicherungsträgers: Sozialrechtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17
    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben soll nur derjenige Schadensersatz erhalten, der sich in gehörigem und ihm zumutbarem Maß für seine eigenen Belange eingesetzt und damit den Schaden abzuwenden versucht hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. März 1971 - III ZR 98/69 - BGHZ 56, 57 und vom 4. Juli 2013 - III ZR 201/12 - BGHZ 197, 375 Rn. 22;… BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juni 2014 a.a.O. Rn. 12 …und vom 3. November 2014 a.a.O. Rn. 7).

    Der Begriff des Rechtsmittels ist nicht auf die in den Verfahrensvorschriften vorgesehenen Behelfe beschränkt, sondern umfasst auch andere, rechtlich mögliche und geeignete - förmliche oder formlose - Rechtsbehelfe (z.B. Gegenvorstellungen, Erinnerungen an die Erledigung eines Antrags, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden), ist also in einem weiten Sinn zu verstehen (…vgl. nur BGH, Urteile vom 4. Juni 2009 - III ZR 144/05 - BGHZ 181, 199 Rn. 25 und vom 4. Juli 2013 - III ZR 201/12 - BGHZ 197, 375 Rn. 18 m.w.N.;… s. auch: Wöstmann, in: Staudinger, BGB , § 839 Rn. 337 ff., 341).

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17
    Dem Betroffenen soll die von der Rechtsordnung missbilligte Wahlmöglichkeit genommen werden, entweder den rechtswidrigen Hoheitsakt mit ordentlichen Rechtsschutzmitteln anzugreifen oder aber ihn hinzunehmen und zu liquidieren, d.h. untätig zu bleiben und sich den Schaden finanziell abgelten zu lassen (BGH, Urteil vom 15. November 1990 - III ZR 302/89 - BGHZ 113, 17 ;… vgl. auch Wöstmann, in: Staudinger, BGB , § 839 Rn. 335;… Papier/Shirvani, a.a.O. § 839 Rn. 330).

    Rn. 33 Ob es der Verletzte schuldhaft unterlassen hat, ein Rechtsmittel im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB einzulegen, hängt davon ab, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen des Verkehrskreises verlangt werden muss, dem der Verletzte angehört (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1990 - III ZR 302/89 - BGHZ 113, 17 ).

  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 B 75.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17
    Rn. 24 Die Vorschrift ist zugleich Ausdruck des Grundsatzes, dass der Primärrechtsschutz Vorrang vor dem Sekundärrechtsschutz hat (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 12 …und vom 3. November 2014 - 2 B 24.14 - Buchholz 232.0 § 78 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 7): Bei rechtswidrigem Handeln des Staates soll der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz im Vordergrund stehen.

    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben soll nur derjenige Schadensersatz erhalten, der sich in gehörigem und ihm zumutbarem Maß für seine eigenen Belange eingesetzt und damit den Schaden abzuwenden versucht hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. März 1971 - III ZR 98/69 - BGHZ 56, 57 …und vom 4. Juli 2013 - III ZR 201/12 - BGHZ 197, 375 Rn. 22; BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juni 2014 a.a.O. Rn. 12 …und vom 3. November 2014 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 03.11.2014 - 2 B 24.14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Beamten gegen den Dienstherrn …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17
    Rn. 24 Die Vorschrift ist zugleich Ausdruck des Grundsatzes, dass der Primärrechtsschutz Vorrang vor dem Sekundärrechtsschutz hat (…BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 12 und vom 3. November 2014 - 2 B 24.14 - Buchholz 232.0 § 78 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 7): Bei rechtswidrigem Handeln des Staates soll der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz im Vordergrund stehen.

    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben soll nur derjenige Schadensersatz erhalten, der sich in gehörigem und ihm zumutbarem Maß für seine eigenen Belange eingesetzt und damit den Schaden abzuwenden versucht hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. März 1971 - III ZR 98/69 - BGHZ 56, 57 …und vom 4. Juli 2013 - III ZR 201/12 - BGHZ 197, 375 Rn. 22;… BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juni 2014 a.a.O. Rn. 12 und vom 3. November 2014 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17
    Rn. 9 1. Das Rechtsinstitut des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 24. August 1961 - 2 C 165.59 - BVerwGE 13, 17 , vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 9 sowie vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 78 Rn. 18, jeweils m.w.N.).

    Der zu Unrecht nicht einbezogene und nicht ausgewählte Bewerber kann Schadensersatz für die Verletzung seines Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG nur dann beanspruchen, wenn er sich bemüht hat, den eingetretenen Schaden dadurch abzuwenden, dass er rechtliche Schritte im Vorfeld der absehbaren Auswahlentscheidung - durch Erkundigung und Rüge der Nichteinbeziehung in den Bewerberkreis und der Nichtauswahl - oder nach deren Ergehen - durch die Beantragung von Primärrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO - eingeleitet hat (…zu letzterem bereits BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 48…, vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 11 und vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 78 Rn. 27, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17
    Unabhängig davon liegt der relevante Zeitpunkt für die Beförderungen im Jahre 2009 vor dem Urteil des Senats zur Gewährung wirkungsvollen Primärrechtsschutzes in Fällen der Rechtsschutzverhinderung bei der Beamtenernennung (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 31, 59), sodass nach der Ernennung der ausgewählten Beamten ein dagegen gerichtetes Primärrechtsschutzgesuch des Klägers nicht aussichtsreich, jedenfalls aber nicht zumutbar gewesen wäre.
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

  • BGH, 04.06.2009 - III ZR 144/05

    Schadensersatzansprüche dänischer Schweinezüchter und Schlachthofgesellschaften

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um - …

  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 15/08

    Amtshaftung eines Notars wegen Einreichung der Umschreibungsunterlagen vor …

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 98/69

    Keine Anwendung des § 839 Abs. 3 BGB auf "wiederholenden" Verwaltungsakt

  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 5/57

    Rechtsmittel i. S. des § 839 Abs. 3 BGB

  • BGH, 21.03.1963 - III ZR 8/62
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen …

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter; …

  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes …

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verfassungsmäßigkeit der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …

  • BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 811/09

    Nichtannahmebeschluss: Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für …

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz - …

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des …

    Rn. 48 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 -, juris, Rn. 8, und vom 12. Juli 2019 - 2 BvR 612/19 -, juris, Rn. 16; BVerwG, Urteile vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, juris, Rn. 13 f., und vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Oktober 2012 - 1 B 681/12 -, juris, Rn. 4, und vom 16. Februar 2023 - 1 B 1065/22 -, juris, Rn. 14.
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …

    Rn. 18 Voraussetzung eines hiernach in Betracht kommenden sog. beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist, dass der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15, vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 12 und zuletzt vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 - BVerwGE 162, 253 Rn. 11, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19

    Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung …

    Als im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelndes und insofern "quasi-vertragliches" Institut gewährleistet der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch Sekundärrechtsschutz für Pflichtverletzungen aus dem Beamtenverhältnis, wie dies § 280 Abs. 1 BGB für vertragliche Schuldverhältnisse vorsieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch war ursprünglich auf Verletzungen der Fürsorgepflicht bezogen, ist in der Rechtsprechung nachfolgend aber auch auf andere Pflichtverletzungen ausgedehnt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2018, a. a. O. Rn. 10).

    Er setzt hiernach voraus, dass der Dienstherr eine ihm gegenüber dem Beamten obliegende Verpflichtung schuldhaft verletzt hat, diese Verletzung einen Schaden des Beamten verursacht hat und der Beamte es nach dem Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (…vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. Juni 1979 - 2 C 19.75 -, juris Rn. 26…, vom 13. November 1997 - 2 A 4.97 -, Rn. 21, …und vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 -, juris Rn. 26, und vom 15. Juni 2018, a. a. O. Rn. 11;… Beschluss vom 3. November 2014 - 2 B 24.14 -, juris Rn. 6).

    § 839 Abs. 3 BGB ist eine besondere Ausprägung des Mitverschuldensprinzips, das in allgemeiner Form in § 254 BGB niedergelegt ist und für das gesamte private und öffentliche Haftungsrecht anerkannt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2018, a. a. O. Rn. 23, …und Beschluss vom 3. November 2014, a. a. O. Rn. 7).

    Dem Betroffenen soll die von der Rechtsordnung missbilligte Wahlmöglichkeit genommen werden, entweder den rechtswidrigen Hoheitsakt mit ordentlichen Rechtsschutzmitteln anzugreifen oder aber ihn zu dulden und zu liquidieren, d. h. untätig zu bleiben und sich den Schaden finanziell abgelten zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2018, a. a. O. Rn. 24, …und Beschluss vom 3. November 2014, a. a. O.).

    Rechtsmittel im Sinne von § 839 Abs. 3 BGB sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie des Bundesgerichtshofs alle (auch formlosen) Rechtsbehelfe, die sich gegen eine Amtspflichtverletzung richten und sowohl deren Beseitigung oder Berichtigung als auch die Abwendung oder Verringerung des Schadens zum Ziel haben und herbeizuführen geeignet sind; der Begriff ist in einem weiten Sinne zu verstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2018, a. a. O. Rn. 26).

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