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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18214
BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10 (https://dejure.org/2011,18214)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2011 - 2 C 40.10 (https://dejure.org/2011,18214)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 (https://dejure.org/2011,18214)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 5 GG, § 291 BGB, § 3 Abs 5 BBesG
    Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Nachzahlungen bzgl. des Familienzuschlags nach Inkrafttreten des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes; Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen auf höhere kinderbezogene Teile der Dienstbezüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 3 Abs. 5; BGB § 291; VwGO § 137 Abs. 2
    Anspruch eines Beamten auf Nachzahlungen bzgl. des Familienzuschlags nach Inkrafttreten des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes; Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen auf höhere kinderbezogene Teile der Dienstbezüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (146)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10
    Rn. 6 Das Berufungsgericht hat die Klage auf höhere kinderbezogene Teile der Dienstbezüge nach der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - (BVerfGE 99, 300 ) für die Jahre 2000 bis 2005 ohne Verletzung revisiblen Rechts abgewiesen.
  • BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 16.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder; …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10
    Solche Ansprüche bestehen erst ab demjenigen Haushaltsjahr, in dem der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn erstmals geltend gemacht hat, dass er den kinderbezogenen Anteil seiner Alimentation entgegen Art. 33 Abs. 5 GG für unzureichend hält (Urteile vom 13. November 2008 - BVerwG 2 C 16.07 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 101 und vom 27. Mai 2010 - BVerwG 2 C 33.09 - NVwZ-RR 2010, 647 ff. Die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 19. April 2011 - 2 BvR 2144/10 - nicht zur Entscheidung angenommen.).
  • BVerwG, 25.01.2006 - 2 B 36.05

    Nachzahlung von Besoldungsbestandteilen; Rechtshängigkeitszinsen; Verzugszinsen; …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10
    Art. 3 Abs. 1 GG begründet keine Zinsansprüche; sie setzen eine gesetzliche Grundlage voraus (Beschluss vom 25. Januar 2006 - BVerwG 2 B 36.05 - Buchholz 240 § 3 BBesG Nr. 7 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder; …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10
    Solche Ansprüche bestehen erst ab demjenigen Haushaltsjahr, in dem der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn erstmals geltend gemacht hat, dass er den kinderbezogenen Anteil seiner Alimentation entgegen Art. 33 Abs. 5 GG für unzureichend hält (Urteile vom 13. November 2008 - BVerwG 2 C 16.07 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 101 und vom 27. Mai 2010 - BVerwG 2 C 33.09 - NVwZ-RR 2010, 647 ff. Die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 19. April 2011 - 2 BvR 2144/10 - nicht zur Entscheidung angenommen.).
  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10
    Einen allgemeinen Grundsatz, der zur Zahlung von Verzugszinsen im öffentlichen Recht verpflichtet, gibt es nicht (vgl. Urteile vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - BVerwGE 81, 312 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 7 S. 6 f., vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 A 1.92 - BVerwGE 96, 45 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 11 S. 12 und vom 24. Januar 2007 - BVerwG 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 20 ).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10
    Einen allgemeinen Grundsatz, der zur Zahlung von Verzugszinsen im öffentlichen Recht verpflichtet, gibt es nicht (vgl. Urteile vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - BVerwGE 81, 312 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 7 S. 6 f., vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 A 1.92 - BVerwGE 96, 45 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 11 S. 12 und vom 24. Januar 2007 - BVerwG 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 20 ).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Zahlung eines Geldbetrages wegen Fehlverhaltens einer bei einem Landkreis …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10
    Einen allgemeinen Grundsatz, der zur Zahlung von Verzugszinsen im öffentlichen Recht verpflichtet, gibt es nicht (vgl. Urteile vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - BVerwGE 81, 312 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 7 S. 6 f., vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 A 1.92 - BVerwGE 96, 45 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 11 S. 12 und vom 24. Januar 2007 - BVerwG 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 20 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 49/18

    Arbeitszeit; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Bereitschaftsdienst; …

    Rn. 123 Einen allgemeinen Grundsatz, der zur Zahlung von Verzugszinsen im öffentlichen Recht verpflichtet, gibt es nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.6.2011 - BVerwG 2 C 40.10 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 26.7.2012, a. a. O., Rn. 46).
  • VG Berlin, 30.11.2023 - 26 K 251.16

    Berliner A 4-/A 5-Beamtenbesoldung verfassungswidrig

    Dies gilt auch im Hinblick auf die rechtzeitige Geltendmachung des Anspruchs auf verfassungsgemäße Alimentation gegenüber dem Dienstherrn (vgl. allgemein hierzu BVerwG, Urt. v. 28.6.2011 - 2 C 40.10 -, juris, Rn. 6 m.w.N.), sofern man dieses Erfordernis - anders als hier - nicht als materielle Anspruchsvoraussetzung, sondern als Frage des hinreichenden Feststellungsinteresses einordnete (…so OVG Thür., Urt. v. 23.8.2016 - 2 KO 333/14 -, juris, Rn. 30;… VG Berlin, Beschl. v. 25.10.2021 - 7 K 456.20 -, juris, Rn. 22 ;… i.E. offen gelassen OVG Nds., Beschl. v. 25.4.2017 - 5 LC 76/17 -, juris, Rn. 49; vgl. hierzu die Ausführungen zur materiellen Anspruchsberechtigung der Klägerin unter 2.).

    Der Beamte ist dazu verpflichtet, Rücksicht auf berechtigte Belange des Dienstherrn zu nehmen, indem er ihn auf mögliche haushaltsrelevante Mehrbelastungen frühzeitig aufmerksam macht (BVerwG, Urt. v. 28.6.2011 - 2 C 40.10 -, juris, Rn. 7;… Urt. v. 27.5.2010 - 2 C 33/09 -, juris, Rn. 9).

    "Zeitnahe" Geltendmachung der Ansprüche auf verfassungsgemäße Alimentation bedeutet dabei, dass sich der Beamte grundsätzlich in dem jeweiligen Haushaltsjahr, für das eine höhere Alimentation begehrt wird, an den Dienstherrn wenden muss (vgl. BVerfG, NVwZ 1990, 1061 (1064); BVerwG, NVwZ 2019, 1217 (1219); NVwZ-RR 2012, 972 (974f.); Urt. v. 28.6.2011 - 2 C 40.10 -, juris, Rn. 6; NVwZ-RR 2010, 647;… May, in: Schütz/Maiwald, BeamtenR [Stand: Dezember 2021], Ziffer 2.1.2.4 Rn. 64).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 4.24

    Berliner Beamtenbesoldung: wiederholte Rüge u.U. notwendig

    Das Verwaltungsgericht bezieht sich insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 - (…juris Rn. 10).

    Dann sei es einem Kläger zumutbar zu rügen, dass er sein Alimentationsdefizit auch durch die entfalteten gesetzgeberischen Aktivitäten als nicht gedeckt sieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 - juris Rn. 10).

    Die Rügeobliegenheit, die mit geringen inhaltlichen Anforderungen zu erfüllen gewesen wäre, hätte den Dienstherrn, der bereits haushaltsrelevante Mehrbelastungen auf sich genommen hatte, auf zusätzliche Belastungen aufmerksam gemacht (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 - juris Rn. 7).

    Da es mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 - auf die neuen Bemühungen des Gesetzgebers ankommt, die einem Beamten Anlass zur Überprüfung seiner Haltung und Forderung geben müssten, ist es folgenlos, wenn die Klägerin mit ihrer Klageerhebung und -begründung im Jahr 2016 eine womöglich mit einem Prozentsatz unterlegte Erwartung formuliert hätte, wie hoch ihre Besoldung steigen müsste.

    Das Verwaltungsgericht geht nur bei erheblichen Änderungen der Sach- und Rechtslage auf der Grundlage des wechselseitigen Treueverhältnisses von einem neuerlichen Klarstellungsbedarf des Beamten aus, inwiefern er das Alimentationsdefizit weiterhin rügt, und beruft sich dazu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 - juris Rn. 10 (…UA S. 9 = juris Rn. 23).

    Dass es sich nur um einen Grundsatz handelt, der Ausnahmen kennt, ist in der Rechtsprechung des Senats angelegt (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - OVG 4 B 33.12 - juris Rn. 26) und vom Bundesverwaltungsgericht noch früher - zumindest für den Kernfall, dass der Gesetzgeber ein Alimentationsdefizit beheben wollte - ausgeführt worden (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 - juris Rn. 10).

    Rn. 25 Der Senat geht nicht davon aus, dass schutzwürdiges Vertrauen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 - erneut entstanden sein könnte.

    Die Gedanken aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 - sind also nicht "vergessen" und vom Verwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung "wiederentdeckt" worden.

    Mit dessen Urteil vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 - liegt indes eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vor.

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