Rechtsprechung
| BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beamter - Schadensersatz - Pflichtwidrigkeit - Arbeitskraft - Unterstelltes Personal - Private Zwecke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBG § 78
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 6.78
Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85
(Vgl. auch BAG, Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - , und BGH, Urteil vom 19. September 1978 - VI ZR 201/77 - <VersR 1979, 179>, die jeweils im Hinblick auf private, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen schadensrechtlich davon ausgehen, durch die Zweckentfremdung der Arbeitskraft ihrer Arbeitnehmer - jedenfalls wenn sie nicht nur ganz kurz und vorübergehend sei - entstehe ein entsprechender finanzieller Verlust; das läßt sich zwar in dieser Form auf Stellen der öffentlichen Verwaltung, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist, nicht anwenden, weist aber doch in die gleiche Richtung.) Im übrigen bedarf es, wie in bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, so auch hier keines abschließenden Eingehens auf die Frage einer Übernahme des im privaten Schadensersatzrecht entwickelten "normativen" Schadensbegriffs für das Recht des öffentlichen Dienstes (vgl. dazu BVerwGE 56, 315 und das dort angeführte Urteil des Senats vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 21.76 -; BVerwGE 69, 331 ). Nicht einschlägig sind die Entscheidungen des Senats vom 12. Oktober 1978 (…a.a.O.) und in BVerwGE 56, 315 (320), in denen er bei bestimmten vorschriftswidrig zugestandenen Hilfeleistungen von Einheiten der Bundeswehr für Dritte einen entsprechenden Schaden des Bundes verneint hat.
- BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80
Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die …
Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85
Diese beweiserleichternde Vorschrift ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gemäß § 173 VwGO in Ergänzung des § 108 Abs. 1 VwGO entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwGE 40, 308 ; Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - ; Baumbach-Hartmann, ZPO , § 287 Anm. 5 mit weiteren Nachweisen).Die für das Ergebnis der Schätzung maßgebenden einzelnen Erwägungen des Tatsachengerichts kann das Revisionsgericht nur in beschränktem Umfang nachprüfen, insbesondere darauf, ob die Schätzung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche Tatsachen außer acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- und Erfahrungssätze verletzt worden sind (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - ; BGHZ 39, 198 mit weiteren Nachweisen; 56, 214 ; 92, 85;… Baumbach-Hartmann a.a.O., Anm. 3 A mit weiteren Nachweisen), hier etwa, ob das Berufungsgericht von einem unzutreffenden Begriff des zu ersetzenden Schadens ausgegangen ist.
- BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 21.76
Bundeswehr - Schaden - Einsatz von Soldaten - Private Zwecke - …
Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85
(Vgl. auch BAG, Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - , und BGH, Urteil vom 19. September 1978 - VI ZR 201/77 - <VersR 1979, 179>, die jeweils im Hinblick auf private, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen schadensrechtlich davon ausgehen, durch die Zweckentfremdung der Arbeitskraft ihrer Arbeitnehmer - jedenfalls wenn sie nicht nur ganz kurz und vorübergehend sei - entstehe ein entsprechender finanzieller Verlust; das läßt sich zwar in dieser Form auf Stellen der öffentlichen Verwaltung, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist, nicht anwenden, weist aber doch in die gleiche Richtung.) Im übrigen bedarf es, wie in bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, so auch hier keines abschließenden Eingehens auf die Frage einer Übernahme des im privaten Schadensersatzrecht entwickelten "normativen" Schadensbegriffs für das Recht des öffentlichen Dienstes (vgl. dazu BVerwGE 56, 315 und das dort angeführte Urteil des Senats vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 21.76 -; BVerwGE 69, 331 ). Nicht einschlägig sind die Entscheidungen des Senats vom 12. Oktober 1978 (a.a.O.) und in BVerwGE 56, 315 (320), in denen er bei bestimmten vorschriftswidrig zugestandenen Hilfeleistungen von Einheiten der Bundeswehr für Dritte einen entsprechenden Schaden des Bundes verneint hat.
- BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82
Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem …
Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85
Die für das Ergebnis der Schätzung maßgebenden einzelnen Erwägungen des Tatsachengerichts kann das Revisionsgericht nur in beschränktem Umfang nachprüfen, insbesondere darauf, ob die Schätzung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche Tatsachen außer acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- und Erfahrungssätze verletzt worden sind (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - ; BGHZ 39, 198 mit weiteren Nachweisen; 56, 214 ; 92, 85;… Baumbach-Hartmann a.a.O., Anm. 3 A mit weiteren Nachweisen), hier etwa, ob das Berufungsgericht von einem unzutreffenden Begriff des zu ersetzenden Schadens ausgegangen ist. - BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70
Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden
Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85
Die für das Ergebnis der Schätzung maßgebenden einzelnen Erwägungen des Tatsachengerichts kann das Revisionsgericht nur in beschränktem Umfang nachprüfen, insbesondere darauf, ob die Schätzung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche Tatsachen außer acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- und Erfahrungssätze verletzt worden sind (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - ; BGHZ 39, 198 mit weiteren Nachweisen; 56, 214 ; 92, 85;… Baumbach-Hartmann a.a.O., Anm. 3 A mit weiteren Nachweisen), hier etwa, ob das Berufungsgericht von einem unzutreffenden Begriff des zu ersetzenden Schadens ausgegangen ist. - BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61
Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85
Die für das Ergebnis der Schätzung maßgebenden einzelnen Erwägungen des Tatsachengerichts kann das Revisionsgericht nur in beschränktem Umfang nachprüfen, insbesondere darauf, ob die Schätzung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche Tatsachen außer acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- und Erfahrungssätze verletzt worden sind (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - ; BGHZ 39, 198 mit weiteren Nachweisen; 56, 214 ; 92, 85;… Baumbach-Hartmann a.a.O., Anm. 3 A mit weiteren Nachweisen), hier etwa, ob das Berufungsgericht von einem unzutreffenden Begriff des zu ersetzenden Schadens ausgegangen ist. - BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69
Filialleiter - Auflösungsschaden - Vorteilsausgleichung
Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85
(Vgl. auch BAG, Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - , und BGH, Urteil vom 19. September 1978 - VI ZR 201/77 - <VersR 1979, 179>, die jeweils im Hinblick auf private, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen schadensrechtlich davon ausgehen, durch die Zweckentfremdung der Arbeitskraft ihrer Arbeitnehmer - jedenfalls wenn sie nicht nur ganz kurz und vorübergehend sei - entstehe ein entsprechender finanzieller Verlust; das läßt sich zwar in dieser Form auf Stellen der öffentlichen Verwaltung, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist, nicht anwenden, weist aber doch in die gleiche Richtung.) Im übrigen bedarf es, wie in bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, so auch hier keines abschließenden Eingehens auf die Frage einer Übernahme des im privaten Schadensersatzrecht entwickelten "normativen" Schadensbegriffs für das Recht des öffentlichen Dienstes (vgl. dazu BVerwGE 56, 315 und das dort angeführte Urteil des Senats vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 21.76 -; BVerwGE 69, 331 ). - BGH, 19.09.1978 - VI ZR 201/77
Entschädigungsanspruch wegen Entzug einer Fahrerlaubnis - Richtigkeit einer …
Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85
(Vgl. auch BAG, Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - , und BGH, Urteil vom 19. September 1978 - VI ZR 201/77 - <VersR 1979, 179>, die jeweils im Hinblick auf private, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen schadensrechtlich davon ausgehen, durch die Zweckentfremdung der Arbeitskraft ihrer Arbeitnehmer - jedenfalls wenn sie nicht nur ganz kurz und vorübergehend sei - entstehe ein entsprechender finanzieller Verlust; das läßt sich zwar in dieser Form auf Stellen der öffentlichen Verwaltung, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist, nicht anwenden, weist aber doch in die gleiche Richtung.) Im übrigen bedarf es, wie in bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, so auch hier keines abschließenden Eingehens auf die Frage einer Übernahme des im privaten Schadensersatzrecht entwickelten "normativen" Schadensbegriffs für das Recht des öffentlichen Dienstes (vgl. dazu BVerwGE 56, 315 und das dort angeführte Urteil des Senats vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 21.76 -; BVerwGE 69, 331 ). - BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 60.82
Wehrrecht - Soldaten - Schadensersatzamspruch - Bundesrepublik Deutschland - …
Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85
(Vgl. auch BAG, Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - , und BGH, Urteil vom 19. September 1978 - VI ZR 201/77 - <VersR 1979, 179>, die jeweils im Hinblick auf private, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen schadensrechtlich davon ausgehen, durch die Zweckentfremdung der Arbeitskraft ihrer Arbeitnehmer - jedenfalls wenn sie nicht nur ganz kurz und vorübergehend sei - entstehe ein entsprechender finanzieller Verlust; das läßt sich zwar in dieser Form auf Stellen der öffentlichen Verwaltung, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist, nicht anwenden, weist aber doch in die gleiche Richtung.) Im übrigen bedarf es, wie in bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, so auch hier keines abschließenden Eingehens auf die Frage einer Übernahme des im privaten Schadensersatzrecht entwickelten "normativen" Schadensbegriffs für das Recht des öffentlichen Dienstes (vgl. dazu BVerwGE 56, 315 und das dort angeführte Urteil des Senats vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 21.76 -; BVerwGE 69, 331 ). - BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72
Eingliederungshilfe zum Besuch einer Gehörlosenschule nach dem …
Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85
Diese beweiserleichternde Vorschrift ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gemäß § 173 VwGO in Ergänzung des § 108 Abs. 1 VwGO entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwGE 40, 308 ; Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - ; Baumbach-Hartmann, ZPO , § 287 Anm. 5 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 12.02.1971 - VI C 15.66
Haftung von Kassenbeamten bei Kassenfehlbeträgen - Tätigkeit eines Kassenbeamten …
- BVerwG, 11.03.1970 - VI C 15.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 48.88
Vergütungshöchstgrenze - Freizeitausgleich - Mehrarbeit - Schadensersatz
Bei beamtenrechtlichen Schadensersatzansprüchen ist von dem Schadensbegriff auszugehen, der auch den §§ 249 ff. BGB zugrunde liegt (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 43.85 -sowie entsprechend zum Soldatenrecht BVerwGE 69, 331 und Urteil vom 7. Mai 1990 - BVerwG 6 C 40.88 - ). Demgegenüber kann für die vorliegende Fragestellung nichts aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hergeleitet werden, wonach es für den Dienstherrn einen Vermögensschaden bedeutet, wenn ein Vorgesetzter unerlaubt die Arbeitskraft eines ihm unterstellten Beschäftigten während der Arbeitszeit für private Zwecke in Anspruch nimmt und damit dem Dienstherrn entzieht (vgl. Urteil des Senats vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 43.85 -
; Urteil des 6. Senats vom 7. Mai 1990 - BVerwG 6 C 40.88 - ). - BVerwG, 07.05.1990 - 6 C 40.88
Pflichtwidrige Inanspruchnahme der Dienste eines Soldaten durch einen …
Dies ist fraglich, weil die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch das Fehlen des St. ersichtlich nicht beeinträchtigt worden ist (vgl. Urteile vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 43.85 - und vom 27. Juni 1984 ).Es wäre widersprüchlich, im Falle einer rechtmäßigen Inanspruchnahme der Arbeitskraft des Personals eine Abgeltung zu fordern, im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme aber einen entsprechenden Schaden zu verneinen (Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 43.85 -, a.a.O.).
- BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 10.83
Beamteter Hochschullehrer; Nutzungsentgelt; Nebentätigkeit; Verjährung
Der Kläger hat außer von vornherein nicht hierher gehörenden Absetzungen - 65 v.H. der Einnahmen aus wissenschaftlichen Gutachten, gezahlte Nutzungsentgelte für das jeweils vorangegangene Quartal und Zahlungen auf das Konto "Beiträge Dritter", soweit die daraus vergüteten Beschäftigten, wie vom Berufungsgericht in der hier gleichzeitig unter BVerwG 2 C 43.85 entschiedenen Sache festgestellt, für rein private Zwecke des Klägers eingesetzt wurden - angebliche weitere eigene Kosten in einer Größenordnung von über 500.000 DM geltend gemacht.
- BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 49.88
Mehrarbeitsvergütung für Beamte und die Möglichkeit eines Freizeitausgleichs für …
Bei beamtenrechtlichen Schadensersatzansprüchen ist von dem Schadensbegriff auszugehen, der auch den §§ 249 ff. BGB zugrunde liegt (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 43.85 - sowie entsprechend zum Soldatenrecht BVerwGE 69, 331 [BVerwG 27.06.1984 - 6 C 60/82] und Urteil vom 7. Mai 1990 - BVerwG 6 C 40.88 - ).Demgegenüber kann für die vorliegende Fragestellung nichts aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hergeleitet werden, wonach es für den Dienstherrn einen Vermögensschaden bedeutet, wenn ein Vorgesetzter unerlaubt die Arbeitskraft eines ihm unterstellten Beschäftigten während der Arbeitszeit für private Zwecke in Anspruch nimmt und damit dem Dienstherrn entzieht (vgl. Urteil des Senats vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 43.85 - ; Urteil des 6. Senats vom 7. Mai 1990 - BVerwG 6 C 40.88 - ).
- BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 13.89
Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Heranziehung zu Mehrarbeit ohne …
Bei beamtenrechtlichen Schadensersatzansprüchen ist von dem Schadensbegriff auszugehen, der auch den §§ 249 ff. BGB zugrunde liegt (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 43.85 - sowie entsprechend zum Soldatenrecht BVerwGE 69, 331 [BVerwG 27.06.1984 - 6 C 60/82] und Urteil vom 7. Mai 1990 - BVerwG 6 C 40.88 - ).Demgegenüber kann für die vorliegende Feststellung nichts aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hergeleitet werden, wonach es für den Dienstherrn einen Vermögensschaden bedeutet, wenn ein Vorgesetzter unerlaubt die Arbeitskraft eines ihm unterstellten Beschäftigten während der Arbeitszeit für private Zwecke in Anspruch nimmt und damit dem Dienstherrn entzieht (vgl. Urteil des Senats vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 43.85 - ; Urteil des 6. Senats vom 7. Mai 1990 - BVerwG 6 C 40.88 - ).
- BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 68.87
Anwendbarkeit landesrechtlicher Vorschriften über die Zuständigkeit von …
Deshalb ist der Fall mit dem im Urteil des Senats vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 43.85 - (DöD 1987, 181) entschiedenen Fall nicht vergleichbar, in dem der schädigende Beamte Zahlungen aus eigenen Mitteln an die Staatskasse, zu denen er nicht verpflichtet war, getätigt hatte. - OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91
Schadensersatzpflicht; Beamter; Verwaltungshandeln; Gesamtschuldnerische Haftung
ergänzender Heranziehung von § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu schätzen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12.03.1987 - 2 C 43.85 -, ZBR 1987, 344 mwN).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 43.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zinsanspruch eines Dienstherrn gegen einen Beamten bei pflichtwidriger Inanspruchnahme von unterstellten Beschäftigten für private Zwecke - Anwendung der Vorschriften des BGB zum Verzug im allgemeinen Verwaltungsrecht - Erforderlichkeit einer Sachverhaltsermittlung durch ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 10.04.1975 - III C 78.73
Verzinsung eines Erstattungsanspruchs - Ausgleichsleistungen - …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 43.85
Die Regelungen der §§ 284, 286, 288 BGB sind im öffentlichen Recht nicht generell entsprechend anwendbar (BVerwGE 48, 133 [BVerwG 10.04.1975 - 3 C 78/73] mit weiteren Nachweisen, ständige Rechtsprechung; BSGE 49, 227).Eine Analogie scheidet damit aus (BVerwGE 37, 239 [BVerwG 17.02.1971 - BVerwG IV C 17.69] ; 48, 133 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. März 1983 - 2 A 72/82 -
). - BVerwG, 24.11.1966 - II C 27.64
Alternatives Vorgehen zum Erstattungsbeschluss - Fehlen des …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 43.85
Im übrigen kann es im Interesse des Dienstherrn und auch des Beamten liegen und sinnvoll sein, Leistungsklage zu erheben, wenn angesichts der Streitlage ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung gerechnet werden muß, weil die Verzögerung in der Austragung des Streits durch das im Beamtenrecht stets durchzuführende Widerspruchsverfahren (§ 126 Abs. 3 BRRG) vermieden werden kann (vgl. auch BVerwGE 24, 225 [BVerwG 24.06.1966 - BVerwG VI C 183/62] ; 25, 280 ).Auf Grund dieser Ermittlungen und der Anhörung des betroffenen Beamten können ebenso wie im Widerspruchsverfahren nach Erlaß eines Leistungsbescheides Sachfragen vorgeklärt werden; der betroffene Beamte kann sich darüber schlüssig werden, ob er die Schadensersatzpflicht ganz oder teilweise anerkennt (vgl. auch hierzu BVerwGE 25, 280 [BVerwG 24.11.1966 - BVerwG II C 27.64] ).
- BVerwG, 17.02.1971 - IV C 17.69
Keine Verzinsung von Erschließungsbeiträgen nach Bundesrecht
- BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 64.75
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte - Gasöl-Betriebsbeihilfe - …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 43.85
Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mitgeteilt, daß er an der von ihm im Urteil vom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 64.75 - (Buchholz 451.55 Nr. 48) vertretenen abweichenden Auffassung nicht festhält. - OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.1983 - 2 A 72/82
Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 43.85
Eine Analogie scheidet damit aus (BVerwGE 37, 239 [BVerwG 17.02.1971 - BVerwG IV C 17.69] ; 48, 133 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. März 1983 - 2 A 72/82 -). - BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 22.78
Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 43.85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind zwar die im bürgerlichen Recht historisch begründeten und dort weiterentwickelten Grundsätze über die Zubilligung von Prozeßzinsen, die keinen Verzug erfordern, auch im öffentlichen Recht sinngemäß anwendbar, soweit der Gesetzgeber den Zinsanspruch für bestehende Geldforderungen nicht anderweitig geregelt hat (BVerwGE 58, 316 [BVerwG 28.09.1979 - 7 C 22/78] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 43.85
Auch in diesem Falle wird mit der Verpflichtungsklage, einer Unterart der Leistungsklage, ein Anspruch auf eine Geldleistung geltend gemacht (BVerwGE 11, 314 [BVerwG 20.12.1960 - BVerwG II C 120/59] ; 14, 1 ; 15, 106 ; 51, 287 ; Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 21.72 - ). - BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 3.84
Beamtenrecht - Verzugszinsen - Leistungsbescheid
Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 43.85
Kein Zinsanspruch des Dienstherrn bei Leistungsbescheid gegen einen Beamten, der ihm unterstellte Beschäftigte pflichtwidrig für private Zwecke in Anspruch genommen hat (hinsichtlich Verneinung von Verzugs- und Prozeßzinsen wie BVerwG, 24.09.1987, 2 C 3/84). - BVerwG, 25.10.1979 - II C 37.74
Rückforderung von Studienförderungsmittel - Ausbildungsförderungsvertrag
Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 43.85
Das Berufungsgericht hat bereits mit Recht darauf hingewiesen, daß die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der bei der Rückforderung von Studienförderungsmitteln durch die Deutsche Bundespost und bei der Rückforderung der von der Bundeswehr gewährten Studienbeihilfen in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften Verzugszinsen gefordert werden können (vgl. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - , vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - , vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - sowie vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 1.85 -), nicht anwendbar ist. - BSG, 18.12.1979 - 2 RU 3/79
Ersatzansprüche - Öffentlich-rechtliche Leistungsträger - Anspruch auf Verzugs- …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 43.85
Die Regelungen der §§ 284, 286, 288 BGB sind im öffentlichen Recht nicht generell entsprechend anwendbar (BVerwGE 48, 133 [BVerwG 10.04.1975 - 3 C 78/73] mit weiteren Nachweisen, ständige Rechtsprechung; BSGE 49, 227). - BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62
Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches - …
- BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 56.75
Prozeßzinsen - Öffentlich-rechtliche Geldforderungen - Klageverfahren - …
- BVerwG, 14.02.1962 - V C 11.61
- BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80
Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die …
- BVerwG, 20.12.1960 - II C 120.59
- BVerwG, 07.11.1962 - V C 109.60
Anspruch auf Prozesszinsen eines Antragstellers bzgl. einer …
- BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 1.85
Vertragsstrafenvereinbarungen in Studienförderungsverträgen - Rechtliche …
- BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 23.77
Prozeßführung - Revisionsurteil - Berufungsgericht
- VG Dessau, 06.02.2004 - 1 A 236/02 Dieses sieht für den geltend gemachten Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen einen Beamten wegen schuldhafter Pflichtverletzung keine Verzugshaftung, insbesondere auch keine Verzugszinsen entsprechend § 288 BGB vor (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. September 1987 - 2 C 43/85 -, Buchholz 237.0 § 89 BaWüLBG Nr. 3).
Eine Analogie scheidet damit aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1987 - 2 C 43/85 -, a.a.O.).
- VG Halle, 24.06.2015 - 5 A 26/14
Rückforderung von Ausbildungskosten bei einem Zeitsoldaten nach …
Selbst Verzugszinsen können analog § 288 Abs. 1 BGB im öffentlichen Recht nur verlangt werden, wenn es dafür entweder eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage im jeweiligen Fachrecht gibt oder wenn dies durch Vertrag bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2002 - 9 C 6.01 - BVerwGE 116, 312; Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 34.00 - BVerwGE 114, 61; BVerwG, Urteil vom 24. September 1987 - 2 C 43.85 - juris;… VG Hannover a.a.O.).
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