Rechtsprechung
| BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
BeamtStG § 45; BGB § 253 Abs. 2, § 839 Abs. 3; StPO § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2
Schmerzensgeld wegen "Mobbings"
- rechtsinformationen.bund.de
Schmerzensgeld wegen "Mobbings"
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 45 BeamtStG, § 253 Abs 2 BGB, § 839 Abs 3 BGB, § 244 Abs 3 S 3 Nr 2 StPO
Schmerzensgeld wegen "Mobbings" - Wolters Kluwer
Ersatz für immaterielle Schäden durch den beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Qualifizierung eines bestimmten Gesamtverhaltens als Verletzungshandlung im Rechtssinne mit der Bezeichnung "Mobbing"; Erfüllen des ...
- doev.de
Schmerzensgeld wegen "Mobbings"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatz für immaterielle Schäden durch den beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Qualifizierung eines bestimmten Gesamtverhaltens als Verletzungshandlung im Rechtssinne mit der Bezeichnung "Mobbing"; Erfüllen des ...
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Schmerzensgeld wegen "Mobbings"
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem "Mobbing" Gesamtschau von Einzelmaßnahmen
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem "Mobbing" Gesamtschau von Einzelmaßnahmen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fürsorgepflichtverletzung bei "Mobbing" - und die Gesamtschau der Einzelmaßnahmen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mobbing im öffentlichen Dienst - und der Schmerzensgeldanspruch
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem "Mobbing" Gesamtschau ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
"Mobbing" als Schadenersatz auslösende Fürsorgepflichtverletzung des Dienstherrn - "Mobbing" als Schadenersatz auslösende Fürsorgepflichtverletzung des Dienstherrn
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beurteilung eines wiederkehrenden Verhaltens als Mobbing gebietet eine umfassende Gesamtbetrachtungsweise
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem Mobbing Gesamtschau von Einzelmaßnahmen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 178, 116
- NVwZ 2023, 1346
- NZA 2023, 1044
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21
Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21
Voraussetzung hierfür ist, dass der Dienstherr eine dem Beamten gegenüber bestehende Pflicht schuldhaft verletzt hat, die Rechtsverletzung adäquat kausal für den Schadenseintritt war und der Beamte es nicht unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines ihm zumutbaren Rechtsmittels abzuwenden (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - NVwZ 2023, 609 Rn. 9 m. w. N.).Ein Anspruchsverlust tritt jedoch nur durch den Nichtgebrauch von zumutbaren und erfolgversprechenden Rechtsmitteln ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - NVwZ 2023, 609 Rn. 34 m. w. N.).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Voraussetzung für die Geltendmachung eines beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs, dass die Rechtsverletzung adäquat kausal für den Schadenseintritt war (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - NVwZ 2023, 609 Rn. 9 m. w. N.).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21
Die Nichtberücksichtigung eines solchen Beweisangebotes verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, Beschlüsse vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 und vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21
Die Nichtberücksichtigung eines solchen Beweisangebotes verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, Beschlüsse vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 und vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).
- BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 6.18
Aktivierung einer Vorschädigung; Dienstunfall; Gelegenheitsursache; Theorie der …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21
Liegen mehrere Ursachen vor, ist grundsätzlich jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache anzusehen, wenn sie annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs hat (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 A 6.18 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 33 Rn. 17). - BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21
Wesensmerkmal der als "Mobbing" bezeichneten Beeinträchtigung ist die systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen zusammensetzende Verletzungshandlung, wobei den einzelnen Handlungen bei isolierter Betrachtung eine rechtliche Bedeutung oft nicht zukommt (vgl. BAG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 ARZ 709/06 - BAGE 122, 304 Rn. 58). - BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01
Haftung des Dienstherrn für Schäden durch Mobbing durch den Vorgesetzten eines …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21
Rn. 33 Dem entspricht, dass bei der Prüfung der Zumutbarkeit von Rechtsmitteln in "Mobbing"-Konstellationen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt werden muss, dass bei Einlegung von Rechtsbehelfen eine Verschlechterung der gegenwärtigen Situation zu befürchten sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2002 - III ZR 277/01 - NJW 2002, 3172 …und vom 30. Juni 2016 - III ZR 316/15 - NVwZ-RR 2016, 917 Rn. 2). - BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17
Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21
Rn. 18 aa) Die unmittelbare Haftung des Dienstherrn für die durch eine Verletzung der Fürsorgepflicht entstandenen Schäden ist bereits vom Reichsgericht entwickelt und nachfolgend vom Bundesverwaltungsgericht übernommen worden (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. August 1961 - 2 C 165.59 - BVerwGE 13, 17 und vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 - BVerwGE 162, 253 Rn. 9 jeweils m. w. N.). - BVerwG, 15.12.2005 - 2 A 4.04
Beamtin des Bundesnachrichtendienstes; schriftliche Zeugenerklärungen; …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21
In der Senatsrechtsprechung ist "Mobbing" daher als ein "systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren" verstanden worden (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 2 A 4.04 - NVwZ-RR 2006, 485 Rn. 36). - BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02
Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab; …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21
Rn. 19 Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus § 45 BeamtStG vermittelt dem Beamten Anspruch auf Schutz und Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10 ); sie verpflichtet den Dienstherrn, Schädigungen der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Beamten zu vermeiden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Mai 2005 - 2 BvR 583/05 - NVwZ 2005, 926; BVerwG…, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 2 B 51.12 - NVwZ 2013, 797 Rn. 10 m. w. N.). - BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15
Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21
Hierzu gehört auch die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 Nr. 78 Rn. 30), von der die Klägerin Gebrauch gemacht hat. - BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Abordnung eines Beamten bei Gefahr der …
- BVerwG, 26.02.2015 - 5 C 5.14
Abweichung von der Größenordnung; Anrechnung; Ausgleich; Bestimmtheit des …
- BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
Rechtsmittel
- BGH, 30.06.2016 - III ZR 316/15
Amtshaftungsanspruch eines Landesbeamten gegen seinen Dienstherrn: "Mobbing" …
- BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
Abänderung eines versammlungsrechtlichen Auflagenbescheides zugunsten eines …
- BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 51.12
Versetzung; Beamter; Lehrer; Fürsorgepflicht; Versetzungsermessen; …
- BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04
Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit …
- BGH, 11.02.2025 - VI ZR 365/22
Datenschutzverstoß durch Auslagerung des Personalwesens einer Bundesbehörde auf …
Anders als der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch, etwa wegen Verletzung der Fürsorgepflicht bei "Mobbing", bei dem dies angenommen wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6/21, BVerwGE 178, 116 Rn. 18, 30 mwN), findet der Anspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO seinen Rechtsgrund nicht im Beamtenverhältnis. - OVG Berlin-Brandenburg, 29.02.2024 - 4 B 5.19
Berufung; Beamter; "Mobbing"; Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der …
Rn. 69 Der unbezifferte Klageantrag, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld zu zahlen, ist im Hinblick auf § 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO i.V.m § 125 Abs. 1 VwGO ausnahmsweise zulässig, weil der Kläger die für die Bemessung der Höhe des Anspruchs erforderlichen Tatsachen benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Entschädigung durch einen Mindestbetrag von 30.000,00 Euro angibt (vgl. näher BVerwG…, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 C 5.14 D Rn. 13 ff.; BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - juris Rn. 15).Rn. 71 Anspruchsgrundlage für das von dem Kläger geltend gemachte Begehren ist der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, mit dem auch ein Ersatz für immaterielle Schäden geltend gemacht werden kann (BVerwG…, Urteil vom 28. März 2023 - 2 A 12.21 - juris Rn. 9; Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - juris Rn. 17 ff.).
Der von dem Kläger vorgetragene Sachverhalt muss daher in rechtsförmige Kategorien eingeordnet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - juris Rn. 17).
Rn. 72 Die unmittelbare Haftung des Dienstherrn für die durch eine Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG) entstandenen Schäden aufgrund des Rechtsinstituts des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs findet seinen Rechtsgrund im Beamtenverhältnis und begründet einen unmittelbar gegen den Dienstherrn gerichteten Ersatzanspruch für Schäden, die aus einer Verletzung der aus dem Beamtenverhältnis folgenden Pflichten entstehen (BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - juris Rn. 18 m.w.N.).
Rn. 73 a. Voraussetzung des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist, dass der Dienstherr eine dem Beamten gegenüber bestehende Pflicht schuldhaft verletzt hat, die Rechtsverletzung adäquat kausal für den Schadenseintritt war und der Beamte es nicht unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines ihm zumutbaren Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - juris Rn. 18;… Urteil vom 28. März 2023 - 2 A 12.21 - juris Rn. 9;… Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - juris Rn. 9 m.w.N.; vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15. April 2021 - OVG 4 B 10.19 - juris Rn. 32).
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus § 45 BeamtStG vermittelt dem Beamten einen Anspruch auf Schutz und Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte; sie verpflichtet den Dienstherrn, Schädigungen der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Beamten zu vermeiden (BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - Rn. 19 m.w.N.).
Mit der Bezugnahme auf "Mobbing" wird in der Rechtsprechung eine Erleichterung gewährt, indem ein bestimmtes Gesamtverhalten als Verletzungshandlung im Rechtssinne qualifiziert wird (BVerwG…, Urteil vom 28. März 2023 - 2 A 12.21 - juris Rn. 11; vgl. Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - juris Rn. 21).
Wesensmerkmal der als Mobbing bezeichneten Beeinträchtigung ist die systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen zusammensetzende Verletzungshandlung, wobei den einzelnen Handlungen bei isolierter Betrachtung eine rechtliche Bedeutung oft nicht zukommt (BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - juris Rn. 22; BVerwG…, Urteil vom 28. März 2023 - 2 A 12.21 - juris Rn. 11; vgl. BAG…, Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 ARZ 709/06 - juris Rn. 58 m. w. N.).
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist "Mobbing" daher als ein "systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren" verstanden worden (BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 2 A 4.04 - juris Rn. 36; vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - juris Rn. 22).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Voraussetzung für die Geltendmachung eines beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs weiter, dass die Rechtsverletzung adäquat kausal für den Schadenseintritt war (BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - juris Rn. 41 m. w. N.).
Unter den Voraussetzungen einer Verletzung der Fürsorgepflicht kann mit dem beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch daher auch ein Ersatz für immaterielle Schäden gewährt werden (vgl. § 253 Abs. 2 BGB; BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - juris Rn. 20).
Hierzu gehört auch die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes (BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - Rn. 30 f.).
Bei der Prüfung der Zumutbarkeit von Rechtsmitteln in "Mobbing"-Konstellationen ist auch zu berücksichtigen, dass bei Einlegung von Rechtsbehelfen eine Verschlechterung der gegenwärtigen Situation zu befürchten sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - juris Rn. 33).
- VG Bremen, 16.01.2024 - 6 K 2554/20
Entschädigung, Urteil vom 16.01.2024, 6 K 2554/20 - amtsangemessene …
Unter den Voraussetzungen einer Verletzung der Fürsorgepflicht kann mit dem beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch daher auch ein Ersatz für immaterielle Schäden gewährt werden (vgl. § 253 Abs. 2 BGB; BVerwG, Urt. v. 28.03.2023 - 2 C 6/21 - juris Rn. 18 ff.).Die unmittelbare Haftung des Dienstherrn für die durch eine Verletzung der Fürsorgepflicht entstandenen Schäden ist bereits vom Reichsgericht entwickelt und nachfolgend vom Bundesverwaltungsgericht übernommen worden (BVerwG, Urt. v. 28.03.2023 - 2 C 6/21 - juris Rn. 18 ff., v. 24.08.1961 - 2 C 165.59 - BVerwGE 13, 17, 19 f. und v. 15.06.2018 - 2 C 19.17 - BVerwGE 162, 253 Rn. 9 jeweils m. w. N.).
Voraussetzung hierfür ist, dass der Dienstherr eine dem Beamten gegenüber bestehende Pflicht schuldhaft verletzt hat, die Rechtsverletzung adäquat kausal für den Schadenseintritt war und der Beamte es nicht unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines ihm zumutbaren Rechtsmittels abzuwenden (zuletzt BVerwG, Urt. v. 28.03.2023 - 2 C 6/21 - juris Rn. 18 ff. und v. 15.11.2022 - 2 C 4.21 - NVwZ 2023, 609 Rn. 9 m. w. N.).
Unter den Voraussetzungen einer Verletzung der Fürsorgepflicht kann mit dem beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch daher auch ein Ersatz für immaterielle Schäden gewährt werden (vgl. § 253 Abs. 2 BGB; BVerwG, Urt. v. 28.03.2023 - 2 C 6/21 - juris Rn. 18 ff.).
Zu berücksichtigen ist auch, dass bei der Prüfung der Zumutbarkeit von Rechtsmitteln in Konfliktsituationen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt werden muss, dass bei Einlegung von Rechtsbehelfen eine Verschlechterung der gegenwärtigen Situation zu befürchten sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.03.2023 - 2 C 6/21 - juris Rn. 33 mit Verweis auf BGH, Beschlüsse v. 01.08.2002 - III ZR 277/01 - NJW 2002, 3172 und v. 30.06.2016 - III ZR 316/15 - NVwZ-RR 2016, 917 Rn. 2).
- VG Stuttgart, 20.06.2024 - 14 K 870/22
Rechtswegzuständigkeit bei Schadensersatzansprüchen nach dem …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auf das Beamtenrecht zu übertragen, weil zur beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht auch der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beamten gehört (BVerwG…, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 10/02, Rn. 19, juris) und weil der aus ihr folgende Schadensersatzanspruch auch den Ersatz immaterieller Schäden erfasst (BVerwG, Urteil vom 28.03.2023 - 2 C 6/21, juris, Rn. 20).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht, wenn nach einer Gesamtbetrachtung Mobbing vorliegt (BVerwG…, Urteil vom 15.10.2005 - 2 A 4.04, Rn. 36; BVerwG, Urteil vom 28.03.2023 - 2 C 6/21, Rn. 22; beide juris).
"Mobbing" ist dabei definiert als ein "systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren" (BVerwG, Urteil vom 28.03.2023 - 2 C 6/21, Rn. 22; juris).
- VG Köln, 23.01.2025 - 15 K 4797/23
Ex-BSI-Präsident Schönbohm unterliegt mit Klage gegen Bundesinnenministerium …
Rn. 29 Vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 -, juris, Rn. 18 ff., m. w. N.Rn. 42 Vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 und 2 A 12.21 -, juris, Rn. 21 f. bzw. Rn. 13, je m. w. N.
Rn. 57 Vgl. Wagner; in: Münchner Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2024, § 823, Rn. 220, i. V. m. § 253, Rn. 21; unklar BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 -, juris, Rn. 19 f., wo § 253 Abs. 2 BGB im Zusammenhang mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Beamten genannt wird ("vgl.").
- BVerwG, 13.05.2025 - 2 VR 5.24
Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im Auswahlverfahren
Darüber hinaus trifft den Dienstherrn eine Fürsorgepflicht (vgl. § 78 BBG) gegenüber seinen Beamten, die ihn u. a. verpflichtet, Schädigungen ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit zu vermeiden (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Mai 2005 - 2 BvR 583/05 - juris Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - BVerwGE 178, 116 Rn. 19;… Beschluss vom 18. Februar 2013 - 2 B 51.12 - NVwZ-RR 2013, 797 Rn. 10). - BVerwG, 26.10.2023 - 1 WRB 1.22
Mobbingvorwürfe; Beschwerdewillen; dienstliche Maßnahme
Rn. 41 Zwar liegt die - auch von der Antragstellerin zutreffend betonte - Besonderheit der als Mobbing bezeichneten tatsächlichen Erscheinungen darin, dass nicht eine einzelne, abgrenzbare Handlung, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer Rechtsverletzung des Betroffenen führen kann; Wesensmerkmal der als "Mobbing" bezeichneten Beeinträchtigung ist die systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen zusammensetzende Verletzungshandlung, wobei den einzelnen Handlungen bei isolierter Betrachtung eine rechtliche Bedeutung oft nicht zukommt (so für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - juris Rn. 22). Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als "Mobbing" weder eine Anspruchsgrundlage noch ein Rechtsbegriff ist (vgl. für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - Rn. 17
). - BVerwG, 28.03.2023 - 2 A 12.21
Schmerzensgeldanspruch wegen "Mobbings" nach Geschlechtsangleichung
Rn. 9 1. Anspruchsgrundlage für das von der Klägerin geltend gemachte Begehren ist der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, mit dem auch ein Ersatz für immaterielle Schäden geltend gemacht werden kann (vgl. ausführlich Senatsurteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 6.21 -).Erforderlich ist vielmehr eine Gesamtschau der vorgetragenen Beeinträchtigungen, die auch die vorgetragene Zielrichtung der zusammengefassten Handlungen in den Blick nimmt (vgl. ausführlich Senatsurteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 6.21 -).
- VGH Bayern, 23.04.2026 - 8 ZB 26.66
Berufungszulassung (abgelehnt), Fischzuchtanlage, wasserrechtliche …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2025 - 4 N 74.24
Besoldung - verfassungswidrige Alimentation - hier: bezifferter Leistungsantrag - …
Der Anspruch setzt voraus, dass der Dienstherr eine dem Beamten gegenüber bestehende Pflicht schuldhaft verletzt hat, die Rechtsverletzung adäquat kausal für den Schadenseintritt war und der Beamte es nicht unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines ihm zumutbaren Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG…, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - juris Rn. 9 m.w.N.; Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - juris Rn. 18;… Urteil vom 28. März 2023 - 2 A 12.21 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29. Februar 2024 - OVG 4 B 5.19 - juris Rn. 73). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2025 - 21 A 2002/23
Aufnahme bestimmter Geräte in die Positivliste i.R.d. Investitionsprogramms und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2025 - 1 A 1129/23
Beteiligung des Personalrats bei der Zuweisung und Kündigung von Wohnungen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 1 A 686/21
Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen eines rechtswidrigen hoheitlichen …
- VG Bayreuth, 30.06.2023 - B 5 K 22.895
Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung, keine finanzielle …
- VGH Bayern, 14.04.2026 - 3 ZB 24.709
Polizeidienstfähigkeit, Zervikale Bandscheibenprothese
- VGH Bayern, 27.06.2023 - 3 ZB 23.526
Abgelehnte Berufungszulassung: Aufzeigen ernstlicher Zweifel in Bezug auf einen …
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