Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02 |
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GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; BBesG § 14 a
Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur Versorgung; Versorgungsrücklage. - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5
Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur Versorgung; Versorgungsrücklage - Wolters Kluwer
Anpassung der Besoldung und Versorgung der Beamten auf Grund des Almimentationsprinzips; Verpflichtung der Beamten einen Beitrag zur Versorgung zu leisten; Möglichkeit der Absenkung des Besoldungsniveaus und Versorgungsniveaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 05.10.2000 - 9 K 1590/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2002 - 10 A 10968/01
- BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02
Allerdings hat er die tragenden Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums zu beachten (vgl. BVerfGE 55, 372 ; BVerfGE 61, 43 ; BVerfGE 76, 256 ; BVerwG…, Urteil vom 16. November 2000 a.a.O.).Im Rahmen seiner Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für qualifizierte Kräfte und das Ansehen des Amtes in der Gesellschaft zu festigen, Ausbildungsstand, Beanspruchung und Verantwortung des Amtsinhabers zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass jeder Beamte außer den Grundbedürfnissen ein "Minimum an Lebenskomfort" befriedigen und seine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Familie erfüllen kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerfGE 76, 256 ; BVerfGE 81, 363 ; BVerfGE 99, 300 ).
Die kupierte Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge und die Zuführung des Minderungsbetrages von 0, 2 v.H. an ein Sondervermögen stehen im Einklang mit dem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Versorgung der Beamten ausschließlich von dem Dienstherrn zu gewährleisten ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerfGE 76, 256 ; BVerfGE 79, 223 ).
Das daraus abgeleitete Rückwirkungsverbot hat auch für das Beamtenrecht Bedeutung (vgl. BVerfGE 76, 256 ).
Wesentliche und grundlegende Änderungen, die zu einer erheblichen Verschlechterung zu Lasten der Beamten führen, müssen durch gewichtige und bedeutende Gründe gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 76, 256 ).
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung zum Besoldungsrecht (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerfGE 52, 303 ; BVerfGE 81, 363 ; BVerfGE 99, 300 ; Urteile des Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - Buchholz 235 § 2 BBesG Nr. 6 S. 2 f. und vom 20. Juni 1996 - BVerwG 2 C 7.95 - Buchholz 240 § 2 BBesG Nr. 8 S. 3 f. m.w.N.).Sie ist etwas Eindeutigeres als die Leistungen der sozialen Sicherung (vgl. BVerfGE 44, 249 ).
Im Rahmen seiner Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für qualifizierte Kräfte und das Ansehen des Amtes in der Gesellschaft zu festigen, Ausbildungsstand, Beanspruchung und Verantwortung des Amtsinhabers zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass jeder Beamte außer den Grundbedürfnissen ein "Minimum an Lebenskomfort" befriedigen und seine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Familie erfüllen kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerfGE 76, 256 ; BVerfGE 81, 363 ; BVerfGE 99, 300 ).
Das Alimentationsprinzip liefert einen Maßstabsbegriff, der jeweils den Zeitverhältnissen gemäß zu konkretisieren ist (vgl. BVerfGE 44, 249 m.w.N.).
Die kupierte Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge und die Zuführung des Minderungsbetrages von 0, 2 v.H. an ein Sondervermögen stehen im Einklang mit dem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Versorgung der Beamten ausschließlich von dem Dienstherrn zu gewährleisten ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerfGE 76, 256 ; BVerfGE 79, 223 ).
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung zum Besoldungsrecht (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerfGE 52, 303 ; BVerfGE 81, 363 ; BVerfGE 99, 300 ; Urteile des Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - Buchholz 235 § 2 BBesG Nr. 6 S. 2 f. und vom 20. Juni 1996 - BVerwG 2 C 7.95 - Buchholz 240 § 2 BBesG Nr. 8 S. 3 f. m.w.N.).Im Rahmen seiner Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für qualifizierte Kräfte und das Ansehen des Amtes in der Gesellschaft zu festigen, Ausbildungsstand, Beanspruchung und Verantwortung des Amtsinhabers zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass jeder Beamte außer den Grundbedürfnissen ein "Minimum an Lebenskomfort" befriedigen und seine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Familie erfüllen kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerfGE 76, 256 ; BVerfGE 81, 363 ; BVerfGE 99, 300 ).
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung zum Besoldungsrecht (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerfGE 52, 303 ; BVerfGE 81, 363 ; BVerfGE 99, 300 ; Urteile des Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - Buchholz 235 § 2 BBesG Nr. 6 S. 2 f. und vom 20. Juni 1996 - BVerwG 2 C 7.95 - Buchholz 240 § 2 BBesG Nr. 8 S. 3 f. m.w.N.).Im Rahmen seiner Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für qualifizierte Kräfte und das Ansehen des Amtes in der Gesellschaft zu festigen, Ausbildungsstand, Beanspruchung und Verantwortung des Amtsinhabers zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass jeder Beamte außer den Grundbedürfnissen ein "Minimum an Lebenskomfort" befriedigen und seine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Familie erfüllen kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerfGE 76, 256 ; BVerfGE 81, 363 ; BVerfGE 99, 300 ).
- BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84
Rentner-Pensionäre
Auszug aus BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02
Die kupierte Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge und die Zuführung des Minderungsbetrages von 0, 2 v.H. an ein Sondervermögen stehen im Einklang mit dem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Versorgung der Beamten ausschließlich von dem Dienstherrn zu gewährleisten ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerfGE 76, 256 ; BVerfGE 79, 223 ).Ob der Beamte von Verfassungs wegen nicht an der Aufbringung der Mittel für seine Versorgung durch Leistung von Beiträgen beteiligt werden darf (vgl. BVerfGE 79, 223 ; BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1977 - BVerwG 6 C 96.75 - BVerwGE 54, 177 ; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 69/89 - FamRZ 1994, 232 ff.; a.A. Battis/Kersten, NVwZ 2000, 1337 m.w.N. zu den abweichenden Stimmen in der Literatur), bedarf nicht abschließender Entscheidung.
- BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02
Die Versorgung des Beamten und seiner Hinterbliebenen ist Korrelat zur Dienst- und Treuepflicht und in ihrem Kernbestand ein durch die Dienstleistung erworbenes Recht (vgl. Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 13 S. 3 f. m.w.N.).Allerdings hat er die tragenden Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums zu beachten (vgl. BVerfGE 55, 372 ; BVerfGE 61, 43 ; BVerfGE 76, 256 ; BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 a.a.O.).
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02
Dies gilt nicht nur für die Besoldung während der aktiven Dienstzeit, sondern auch für die Versorgung während des Ruhestandes und nach dem Ableben (vgl. BVerfGE 3, 58 ; BVerfGE 46, 97 ; BVerfGE 70, 69 ; auch BVerfGE 97, 35 ). - BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
Hamburger Ruhegeldgesetz
Auszug aus BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02
Dies gilt nicht nur für die Besoldung während der aktiven Dienstzeit, sondern auch für die Versorgung während des Ruhestandes und nach dem Ableben (vgl. BVerfGE 3, 58 ; BVerfGE 46, 97 ; BVerfGE 70, 69 ; auch BVerfGE 97, 35 ). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Ehegattenbezogener Ortszuschlag
Auszug aus BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02
Die Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG hat der Gesetzgeber überschritten, wenn die gleiche Behandlung der geregelten ungleichen Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist (vgl. z.B. BVerfGE 71, 39 ; Urteil des Senats vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 jeweils m.w.N.). - BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76
Witwengeld
Auszug aus BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02
Dies gilt nicht nur für die Besoldung während der aktiven Dienstzeit, sondern auch für die Versorgung während des Ruhestandes und nach dem Ableben (vgl. BVerfGE 3, 58 ; BVerfGE 46, 97 ; BVerfGE 70, 69 ; auch BVerfGE 97, 35 ). - BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Beamtenversorgungsgesetz
- BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82
Übergang Waisengeld
- BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95
Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet
- BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83
Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11 …
- BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95
Besoldung kinderreicher Beamter
- BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76
Richterbesoldung III
- BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 96.75
Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge - Ähnliche Versorgung - …
- BGH, 27.10.1993 - XII ZB 69/89
Abgrenzung zwischen beamtenähnlicher und betrieblicher Altersversorgung
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2001 - 2 A 10167/01
Streit über die Rechtmäßigkeit der Verminderung einer Versorgungsanpassung zum …
- BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77
Teilweise Verfassungswidrigkeit des 5. Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 1 N 104.17
Anspruch auf Einführung verkehrsbeschränkender Maßnahmen; ermessensfehlerfreie …
Den durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 GG in seinen Individualrechten geschützten Betroffenen steht regelmäßig nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zu, wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. September 2002 - 2 C 9.02 - juris Rn. 8; VGH Kassel…, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 A 1465/13 - juris Rn. 18) zutreffend ausgeführt hat.
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