Rechtsprechung
| ArbG Bonn, 11.05.2022 - 2 Ca 93/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GG Art. 9 Abs. 3, Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1
Digitales Zugangsrecht von Gewerkschaften
Kurzfassungen/Presse (7)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewerkschaftsinformationen - und ihr Versand an dienstliche Mailadressen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Pflicht des Arbeitgebers zur Versendung von E-Mails an die Beschäftigten mit Informationen für die Betriebsratswahl
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss keine Gewerkschafts-E-Mails versenden
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss keine Gewerkschafts-E-Mails versenden
- arbrb.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)
Arbeitgeber als digitaler Bote der Gewerkschaften? Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail an Arbeitnehmer
Besprechungen u.ä.
- arbrb.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)
Arbeitgeber als digitaler Bote der Gewerkschaften? Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail an Arbeitnehmer
Papierfundstellen
- NZA-RR 2022, 351
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08
Gewerkschaftswerbung per E-Mail
Auszug aus ArbG Bonn, 11.05.2022 - 2 Ca 93/22
Rn. 49 Art. 9 Abs. 3 GG schützt gewerkschaftliche Koalitionen in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihrer Betätigung, sofern diese der Wahrung oder Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (BVerfG…, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 978/05, juris, Rn. 21; BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 38).Die Wahl der Tätigkeiten und der Mittel, mit denen die Koalitionen diesen Zweck erreichen wollen, überlässt Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen selbst (BVerfG…, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 978/05, juris, Rn. 21; BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 38).
Sie ist erforderlich für die weitere Unterstützung von Seiten der Mitglieder und deren Mobilisierung und dient zugleich der Werbung von Nichtmitgliedern (vgl. insgesamt BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 38; LAG Köln…, Urteil vom 16.09.2016 - 10 Sa 328/16, juris, Rn. 41).
Der Schutzbereich von Art. 9 Abs. 3 GG erstreckt sich demgemäß grundsätzlich auch auf die Wahl der Art und Weise, in der eine Koalition Werbung betreiben und Informationen erteilen will (BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 39; LAG Köln…, Urteil vom 16.09.2016 - 10 Sa 328/16, juris, Rn. 41).
Rn. 50 Ist die Gewerkschaft jedoch bei der von ihr gewählten Art und Weise der Mitgliederwerbung und Information auf die Inanspruchnahme von Eigentum oder Betriebsmitteln des Arbeitgebers angewiesen, kollidiert dies mit dessen Rechtspositionen aus Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG in Gestalt des Rechts auf wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 40; LAG Köln…, Urteil vom 16.09.2016 - 10 Sa 328/16, juris, Rn. 45).
Dabei sind die kollidierenden Grundrechte in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie trotz ihres Gegensatzes, für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. hierzu insgesamt BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 40; BAG…, Beschluss vom 15.10.2003 - 1 ABR 31/12, juris, Rn. 36; BVerfG…, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 978/05, juris, Rn. 23).
Rn. 52 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist eine tarifzuständige Gewerkschaft auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich jedenfalls berechtigt, E-Mails auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und ohne vorherige Aufforderung seitens der Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mailadressen ihrer Mitglieder zu versenden (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 34 ff; anders: zum Zwecke eines Wahlkampfaufrufs: BAG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12, juris).
Ausdrücklich offen gelassen hat das Bundesarbeitsgericht hierbei jedoch bislang, ob dies auch für den Versand von E-Mails an Nichtmitglieder der Gewerkschaft gilt (BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 53).
- BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05
Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in …
Auszug aus ArbG Bonn, 11.05.2022 - 2 Ca 93/22
Rn. 49 Art. 9 Abs. 3 GG schützt gewerkschaftliche Koalitionen in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihrer Betätigung, sofern diese der Wahrung oder Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 978/05, juris, Rn. 21; BAG…, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 38).Die Wahl der Tätigkeiten und der Mittel, mit denen die Koalitionen diesen Zweck erreichen wollen, überlässt Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen selbst (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 978/05, juris, Rn. 21; BAG…, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 38).
Dabei sind die kollidierenden Grundrechte in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie trotz ihres Gegensatzes, für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. hierzu insgesamt BAG…, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 40; BAG…, Beschluss vom 15.10.2003 - 1 ABR 31/12, juris, Rn. 36; BVerfG, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 978/05, juris, Rn. 23).
- LAG Köln, 16.09.2016 - 10 Sa 328/16
Zutrittsrecht; Betrieb; Gewerkschaft
Auszug aus ArbG Bonn, 11.05.2022 - 2 Ca 93/22
Sie ist erforderlich für die weitere Unterstützung von Seiten der Mitglieder und deren Mobilisierung und dient zugleich der Werbung von Nichtmitgliedern (vgl. insgesamt BAG…, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 38; LAG Köln, Urteil vom 16.09.2016 - 10 Sa 328/16, juris, Rn. 41).Der Schutzbereich von Art. 9 Abs. 3 GG erstreckt sich demgemäß grundsätzlich auch auf die Wahl der Art und Weise, in der eine Koalition Werbung betreiben und Informationen erteilen will (BAG…, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 39; LAG Köln, Urteil vom 16.09.2016 - 10 Sa 328/16, juris, Rn. 41).
Rn. 50 Ist die Gewerkschaft jedoch bei der von ihr gewählten Art und Weise der Mitgliederwerbung und Information auf die Inanspruchnahme von Eigentum oder Betriebsmitteln des Arbeitgebers angewiesen, kollidiert dies mit dessen Rechtspositionen aus Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG in Gestalt des Rechts auf wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (BAG…, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 40; LAG Köln, Urteil vom 16.09.2016 - 10 Sa 328/16, juris, Rn. 45).
- BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17
Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz
Auszug aus ArbG Bonn, 11.05.2022 - 2 Ca 93/22
Rn. 62 Aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt das Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17, juris, Rn. 44).Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfG…, Urteil vom 07.05.2013 - 2 BvR 909/06 u.a., juris, Rn. 76; BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17, juris, Rn. 44).
- BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
Streikaufruf im Intranet
Auszug aus ArbG Bonn, 11.05.2022 - 2 Ca 93/22
Dabei sind die kollidierenden Grundrechte in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie trotz ihres Gegensatzes, für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. hierzu insgesamt BAG…, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 40; BAG, Beschluss vom 15.10.2003 - 1 ABR 31/12, juris, Rn. 36; BVerfG…, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 978/05, juris, Rn. 23).Rn. 52 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist eine tarifzuständige Gewerkschaft auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich jedenfalls berechtigt, E-Mails auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und ohne vorherige Aufforderung seitens der Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mailadressen ihrer Mitglieder zu versenden (vgl. hierzu BAG…, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08, juris, Rn. 34 ff; anders: zum Zwecke eines Wahlkampfaufrufs: BAG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12, juris).
- BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 280/77
Duldung gewerkschaftlicher Bekanntmachungen durch betriebsfremde Beauftragte in …
Auszug aus ArbG Bonn, 11.05.2022 - 2 Ca 93/22
Nach dieser Vorschrift sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien, soweit es sich um Fragen der Vereinigungsfreiheit handelt (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.1978 - 1 AZR 280/77, juris, Rn. 14).Eine Angelegenheit der Vereinigungsfreiheit i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG liegt auch dann vor, wenn zur Entscheidung steht, ob sich eine aus Arbeitnehmern bestehende Koalition in bestimmter, von ihr in Anspruch genommener Weise mit dem Ziele der Mitgliederwerbung der gewerkschaftlichen Information und der gewerkschaftlichen Betreuung betätigen darf (BAG, Urteil vom 14.02.1978 - 1 AZR 280/77, juris, Rn. 14).
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Auszug aus ArbG Bonn, 11.05.2022 - 2 Ca 93/22
Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfG, Urteil vom 07.05.2013 - 2 BvR 909/06 u.a., juris, Rn. 76; BAG…, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17, juris, Rn. 44). - BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20
Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit - Eingliederung - …
Auszug aus ArbG Bonn, 11.05.2022 - 2 Ca 93/22
Vielmehr ist die Frage, ob der in dem Globalantrag beschriebene Anspruch in jeder denkbaren Sachverhaltskonstellation zusteht, eine Frage der Begründetheit (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 26.05.2021, 7 ABR 17/20, juris, Rn. 16).
- BAG, 28.01.2025 - 1 AZR 33/24
"Digitaler" Zugang einer Gewerkschaft zum Betrieb
Rn. 77 (1) Dies folgt allerdings nicht schon daraus, dass der Beklagten eine - aktive - Handlung und nicht ausschließlich eine bloße Duldung gewerkschaftlicher Werbemaßnahmen abverlangt wird (so auch Hjort/Mamerow NZA 2021, 1758, 1762; Mamerow Anm. NZA-RR 2022, 355; aA Stoffels ZFA 2023, 561, 583;… BeckOGK/Wißmann/Leppin Stand 1. Januar 2025 BetrVG § 2 Rn. 125; Kaya Nutzung betrieblicher E-Mail- und Intranet-Systeme für gewerkschaftliche Zwecke S. 151 ff.; ArbG Hamburg 31. März 2022 - 4 Ca 248/21 - zu I 2 b bb (2) der Gründe; ArbG Bonn 11. Mai 2022 - 2 Ca 93/22 - zu I 2 a der Gründe; wohl auch Göpfert/Stöckert NZA 2021, 1209, 1212; Kleinebrink DB 2022, 1002, 1003). - ArbG Nürnberg, 27.06.2022 - 10 Ca 2442/22
Gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb, Streitwertfestsetzung, Zuständigkeit des …
Eine solche Verpflichtung, die über die Duldung hinausgeht, wurde bislang von den Instanzgerichten, soweit ersichtlich, nicht anerkannt (vgl. ArbG Hamburg, Urteil vom 31.03.2022 - 4 Ca 248/21; ArbG Bonn, Urteil vom 11.05.2022 - 2 Ca 93/22).
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Rechtsprechung
| ArbG Pforzheim, 16.01.2023 - 2 Ca 93/22 |
Verfahrensgang
- ArbG Pforzheim, 16.01.2023 - 2 Ca 93/22
- ArbG Pforzheim, 17.03.2023 - 2 Ca 93/22
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2024 - 3 Sa 4/23
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2024 - 3 Sa 4/23
Gesetzlicher Mindestlohn - Sonderzahlung - Urlaubsgeld - vermögenswirksame …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 16. Januar 2023 - 2 Ca 93/22 - teilweise abgeändert.Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 17. März 2023, Az. 2 Ca 93/22, wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin rückständigen Lohn von 186, 10 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu bezahlen..
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 17. März 2023, Az. 2 Ca 93/22, wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.642,00 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu bezahlen..
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Rechtsprechung
| ArbG Pforzheim, 17.03.2023 - 2 Ca 93/22 |
Verfahrensgang
- ArbG Pforzheim, 16.01.2023 - 2 Ca 93/22
- ArbG Pforzheim, 17.03.2023 - 2 Ca 93/22
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2024 - 3 Sa 4/23
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