Rechtsprechung
| FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 227 AO, § 240 AO, § 251 Abs 3 AO, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, Art 100 Abs 1 S 1 GG
Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an ihrer Höhe? - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an ihrer Höhe?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Erlass
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18
- BFH, 30.08.2021 - III B 88/20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- BFH, 30.03.2006 - V R 2/04
Erlass von Säumniszuschlägen - Aussetzung der Vollziehung nach Anordnung der …
Auszug aus FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18
Durch SZ werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, dass Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen (BFH-Urteile vom 20. März 2006 V R 2/04, BStBl II 2006, 612; vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BStBl II 2003, 901, m.w.N.).Ist aber bereits - wie im Streitfall - Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eingetreten, greifen diese Gesichtspunkte nicht mehr ein, weil ein Erlass nicht mehr mit einem wirtschaftlichen Vorteil des Steuerpflichtigen verbunden wäre (BFH-Urteil vom 20. März 2006 V R 2/04, BStBl II 2006, 612;… BFH-Beschluss vom 21. April 1999 VII B 347/98, BFH/NV 1999, 1440).
- BFH, 09.07.2003 - V R 57/02
Erlass von Säumniszuschlägen im Konkurs
Auszug aus FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18
Durch SZ werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, dass Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen (BFH-Urteile vom 20. März 2006 V R 2/04, BStBl II 2006, 612; vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BStBl II 2003, 901, m.w.N.).Rn. 16 Sachlich unbillig ist die Erhebung von SZ jedoch dann, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BStBl II 2003, 901, m.w.N.).
- BVerfG, 28.02.2017 - 1 BvR 1103/15
Nichtannahmebeschluss: Zur Vereinbarkeit der Versagung einer Billigkeitsmaßnahme …
Auszug aus FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18
Rn. 20 Eine Billigkeitsmaßnahme kann zwar geboten sein, wenn ein Gesetz, das in seinen generalisierenden Wirkungen verfassungsgemäß ist, bei der Steuerfestsetzung im Einzelfall zu Grundrechtsverstößen führt (Bundesverfassungsgericht (BVerfG)-Beschluss vom 28. Februar 2017 1 BvR 1103/15, HFR 2017, 544, Rz. 11, zu § 10a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG)), eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt aber keine Billigkeitsmaßnahme (…BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 29/10, BStBl II 2013, 505, Rz. 21;… vom 23. Juli 2013 VIII R 17/10, BStBl II 2013, 820, vom 17. Dezember 2013 VII R 8/12, BFH/NV 2014, 748; BFH-Beschluss vom 11. Juli 2018 XI R 33/16, BStBl II 2019, 258).Billigkeitsmaßnahmen dürfen nicht die einem gesetzlichen Steuertatbestand innewohnende Wertung des Gesetzgebers generell durchbrechen oder korrigieren, sondern nur einem ungewollten Überhang des gesetzlichen Steuertatbestandes abhelfen; Härten, die dem Besteuerungszweck entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, können Billigkeitsmaßnahmen nicht rechtfertigen, sondern sind ggf. durch Korrektur des Gesetzes zu beheben (BVerfG-Beschluss in HFR 2017, 544, Rz. 12, zu § 10a GewStG).
- BFH, 21.04.1999 - VII B 347/98
Verjährungsunterbrechung gegenüber Gesellschaftern; Erlass von Säumniszuschlägen
Auszug aus FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18
Sie sind dann nur zur Hälfte zu erlassen, denn ein Säumiger soll grundsätzlich nicht besser stehen als ein Steuerpflichtiger, dem Aussetzung der Vollziehung oder Stundung gewährt wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 1999 VII B 347/98, BFH/NV 1999, 1440;… BFH-Urteil vom 18. Juni 1998 V R 13/98, BFH/NV 1999, 10).Ist aber bereits - wie im Streitfall - Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eingetreten, greifen diese Gesichtspunkte nicht mehr ein, weil ein Erlass nicht mehr mit einem wirtschaftlichen Vorteil des Steuerpflichtigen verbunden wäre (BFH-Urteil vom 20. März 2006 V R 2/04, BStBl II 2006, 612; BFH-Beschluss vom 21. April 1999 VII B 347/98, BFH/NV 1999, 1440).
- BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18
BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
Auszug aus FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18
Rn. 21 Hieraus folgt für den Streitfall, dass etwaige verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der SZ mit Blick auf einen darin enthaltenen Zinsanteil (vgl. zu verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Zinshöhe gem. § 238 AO BFH-Beschlüsse vom 25. April 2018 IX B 21/18, BStBl II 2018, 415 …und vom 3. September 2018 VIII B 15/18, BFH/NV 2018, 1279) nicht im Erlassverfahren zu verfolgen sind. - BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18
AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum …
Auszug aus FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18
Rn. 21 Hieraus folgt für den Streitfall, dass etwaige verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der SZ mit Blick auf einen darin enthaltenen Zinsanteil (vgl. zu verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Zinshöhe gem. § 238 AO BFH-Beschlüsse vom 25. April 2018 IX B 21/18, BStBl II 2018, 415 und vom 3. September 2018 VIII B 15/18, BFH/NV 2018, 1279) nicht im Erlassverfahren zu verfolgen sind. - BFH, 16.07.1997 - XI R 32/96
Das FA ist regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und …
Auszug aus FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18
Rn. 17 Allerdings ist auch bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ein weiter gehender Erlass der SZ möglich (z.B. BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BStBl II 1998, 7;… BFH-Beschluss vom 4. Januar 1996 VII B 209/95, BFH/NV 1996, 526). - BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Erlass von Säumniszuschlägen
Auszug aus FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18
Zwar kann die Erhebung von SZ unbillig sein, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit in Bezug auf die Hauptforderung ein Erlass oder ein Verzicht auf Stundungszinsen gerechtfertigt gewesen wäre; eine solche Situation kann gegeben sein, wenn durch die Erhebung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichtet oder ernstlich gefährdet würde (BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161, m.w.N.). - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18
Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme ist eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich nur in den durch § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gezogenen Grenzen nachprüfbar ist (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603). - FG München, 13.08.2018 - 14 V 736/18
Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides für Umsatzsteuer und …
Auszug aus FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18
Unter Hinweis auf Heuermann (…in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 240 AO Rz. 109, 19) hat das FG München (Beschluss vom 13. August 2018 14 V 736/18, EFG 2018, 487, gegenstandslos gem. BFH-Beschluss vom 2. Mai 2019 VII B 155/18; a.A. FG Münster, Beschluss vom 29. Mai 2020 12 V 9901/20 AO, EFG 2020, 1053) zwar entschieden, dass ein vollständiger Erlass der SZ "nahe liege", weil die Anwendung von § 240 AO dann schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln unterliege, wenn die SZ wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit zum Teil zu erlassen seien und der verbleibende Zweck der Höhe nach mit einer Verzinsung vergleichbar sei. - BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom …
- BFH, 11.07.2018 - XI R 33/16
Keine Billigkeitsmaßnahme wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der …
- BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung …
- BFH, 17.12.2013 - VII R 8/12
Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund …
- FG Münster, 29.05.2020 - 12 V 901/20
Verfahrensrecht: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Höhe der …
- BFH, 18.06.1998 - V R 13/98
Erlass von Säumniszuschlägen durch das Finanzamt
- BFH, 04.01.1996 - VII B 209/95
Heranziehung des Haftungsschuldners für Säumniszuschläge
- FG Hamburg, 01.10.2020 - 2 K 11/18
Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
Sie wäre einem gesonderten Streitverfahren über eine Billigkeitsmaßnahme gem. § 227 AO vorbehalten (vgl. dazu Senatsurteil vom 30. Juli 2020, 2 K 192/18, n.v.); das Billigkeitsverfahren und das Abrechnungsverfahren nach § 128 AO bzw. im Streitfall das Feststellungsverfahren nach § 251 Abs. 3 AO stehen selbständig nebeneinander (BFH-Urteil vom 10. März 2016, III R 2/[15], BStBl II 2016, 508 m.w.N.). - FG Münster, 16.03.2021 - 12 V 16/21
Rechtmäßigkeit der Höhe von in Ansatz gebrachten Säumniszuschlägen für die …
Da es sich hierbei um eine abstrakte Fragestellung handele, die allen Säumniszuschlägen innewohne, sei die Fragestellung nach der generellen Verfassungswidrigkeit der Säumniszuschläge im Hinblick auf die Zinshöhe im Rahmen des Abrechnungsbescheides und nicht im Rahmen des Erlassantrages zu den Säumniszuschlägen zu klären (FG Hamburg, Urteil vom 30.07.2020 2 K 192/18). - FG Hamburg, 31.03.2025 - 3 K 161/23
Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- FG Düsseldorf, 14.06.2021 - 9 K 2976/20
Voraussetzungen für den Erlass rückständiger Kindergeld-Rückforderungsbeträge
Allerdings wären verfassungsrechtliche Einwendungen gegen die Höhe der Säumniszuschläge (Rechtswidrigkeit ihrer Erhebung infolge eines systemischen Mangels) wohl vorrangig im Wege der Beantragung eines Abrechnungsbescheides, nicht im (auf den Einzelfall bezogenen) Erlassverfahren geltend zu machen (FG Hamburg, Urteil vom 30.07.2020 2 K 192/18, EFG 2020, 1813).
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