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Rechtsprechung
   FG Berlin, 03.05.2005 - 2 K 2194/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18989
FG Berlin, 03.05.2005 - 2 K 2194/02 (https://dejure.org/2005,18989)
FG Berlin, Entscheidung vom 03.05.2005 - 2 K 2194/02 (https://dejure.org/2005,18989)
FG Berlin, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 2 K 2194/02 (https://dejure.org/2005,18989)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG § 2 Satz 1; BGB § 93; BGB § 94 Abs. 2
    Investitionzulage für Datenkabel und Zubehör

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionzulage für Datenkabel und Zubehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Datenkabel und Zubehör zur Vernetzung einer EDV-Anlage im Rahmen der Festsetzung der Investitionszulage; Datenkabel nebst Zubehör als selbstständige, bewegliche Wirtschaftsgüter; Definition des wesentlichen Bestandteils einer Sache; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1464
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.11.1999 - III R 77/97

    Investitionszulage für Datenkabel

    Auszug aus FG Berlin, 03.05.2005 - 2 K 2194/02
    Die Klägerin berufe sich daher ohne Erfolg auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. November 1999 ( III R 77/97, BFHE 190, 552 , BStBl II 2002, 233 ), da der Senat nur den Fall eines alten, im Beitrittsgebiet gelegenen Betriebsgebäudes im Streitjahr 1990 entschieden habe.

    Soweit der BFH mit Urteil vom 25. November 1999 ( III R 77/97, BFHE 190, 552 , BStBl II 2002, 233 ) entschieden habe, dass Datenkabel zur Vernetzung einer EDV-Anlage in Bürogebäuden der neuen Bundesländer im Jahr 1990 nicht zum typischen Standard gehört hätten, habe er diese Entscheidung nur deshalb treffen können, weil das Fehlen einer entsprechenden Verkehrsanschauung gemäß § 291 Zivilprozessordnung - ZPO - i.V.m. § 155 Finanzgerichtsordnung - FGO - offenkundig gewesen sei.

    Um zulagenbegünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter handelt es sich - neben beweglichen Sachen (§ 90 BGB ) und Tieren (§ 90a BGB ) - danach auch, wenn entweder die Voraussetzungen für Scheinbestandteile im Sinne von § 95 Abs. 2 BGB gegeben sind oder zwar zivilrechtlich wesentliche Gebäudebestandteile vorliegen, diese aber als Betriebsvorrichtungen im Sinne von § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes - BewG - zu beurteilen sind (BFH-Urteil vom 25. November 1999 III R 77/97, BFHE 190, 552 , BStBl II 2002, 233 ).

    Anders kann es liegen, wenn der eine oder andere Bestandteil nach der Trennung nur noch Schrottwert besitzt (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1999 III R 77/97, BFHE 190, 552 , BStBl II 2002, 233 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs -BGH-).

    Dabei entwertet allein der Umstand, dass die Kabel ggf. in der Länge den konkreten Raumverhältnissen entsprechend zugeschnitten worden sind, nicht ihre wirtschaftlich sinnvolle Weiterverwendung, etwa durch den Einsatz von Verbindungssteckern (so BFH-Urteil vom 25. November 1999 III R 77/97, BFHE 190, 552 , BStBl II 2002, 233 ).

    Für die Entscheidung im Streitfall kam es daher maßgebend darauf an, ob nach der im Streitjahr 1998 bestehenden Verkehrsauffassung Datenkabel nebst Zubehör zur Vernetzung einer EDV-Anlage in Betriebsgebäuden zum typischen Standard derartig gewerblich genutzter Gebäude gehörten und ihr Fehlen solchen Gebäuden ein negatives Gepräge gab (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1999 III R 77/97, BFHE 190, 552 , BStBl II 2002, 233 ).

    Kabel, die als Verlängerung oder Verbindung der Peripheriegeräte einer EDV-Anlage mit der Zentraleinheit genutzt werden, sind zwar selbstständig bewertungsfähig, jedoch nicht selbstständig nutzungsfähig und daher keine geringwertigen Wirtschaftsgüter (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1999, III R 77/97, BFHE 190, 552 , BStBl II 2002, 233 m.w.N.).

  • BFH, 16.06.1977 - III R 76/75

    Rechtsanwaltskanzlei - Klimagerät - Wirtschaftsgut - Berechtigung zur …

    Auszug aus FG Berlin, 03.05.2005 - 2 K 2194/02
    Ob diese Voraussetzungen im Streitfall vorliegen, hat der Beklagte in der Einspruchsentscheidung zwar offen gelassen, doch ist nach den Angaben der Klägerin davon auszugehen, dass die Kabel nebst Zubehör von dem Betriebsgebäude getrennt werden könnten, ohne dass sie bzw. das Gebäude zerstört oder in ihrem Wesen geändert würden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16. Juni 1977 III R 76/75, BFHE 122, 385 , BStBl II 1977, 590 ).

    Die Beurteilung nach der Verkehrsanschauung erfolgt nach dem Wesen, dem Zweck und der Beschaffenheit des konkreten Gebäudes (BFH-Urteil vom 16. Juni 1977 III R 76/75, BFHE 122, 385 , BStBl II 1977, 590 , unter Ziff. 5. a der Gründe).

  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 149/83

    Herausgabeanspruch bezüglich einer Glocke in der Zwangsversteigerung des …

    Auszug aus FG Berlin, 03.05.2005 - 2 K 2194/02
    Für Gegenstände, die der Ausstattung oder Einrichtung eines Bauwerks dienen, gilt dasselbe nur dann, wenn nach der Verkehrsanschauung erst deren Einfügung dem Gebäude eine besondere Eigenart, ein bestimmtes Gepräge gibt oder wenn sie dem Baukörper besonders angepasst sind und deswegen mit ihm eine Einheit bilden (BFH-Urteil vom 31. Juli 1997 III R 247/94, BFH/NV 1998, 215 mit Verweis auf das BGH-Urteil vom 25. Mai 1984 V ZR 149/83, NJW 1984, 2277 ).
  • BGH, 09.01.1992 - IX ZR 277/90

    Geltung der Eigentumsvermutung aufgrund Besitzes im Zugewinnausgleich

    Auszug aus FG Berlin, 03.05.2005 - 2 K 2194/02
    Es handelt sich demgemäß im wesentlichen um eine Frage der Feststellung, die nur nach Lage des Einzelfalles entschieden werden kann (vgl. BGH-Urteil vom 9. Januar 1992 IX ZR 277/90, NJW 1992, 1162 m.w.N.).
  • BFH, 31.07.1997 - III R 247/94
    Auszug aus FG Berlin, 03.05.2005 - 2 K 2194/02
    Für Gegenstände, die der Ausstattung oder Einrichtung eines Bauwerks dienen, gilt dasselbe nur dann, wenn nach der Verkehrsanschauung erst deren Einfügung dem Gebäude eine besondere Eigenart, ein bestimmtes Gepräge gibt oder wenn sie dem Baukörper besonders angepasst sind und deswegen mit ihm eine Einheit bilden (BFH-Urteil vom 31. Juli 1997 III R 247/94, BFH/NV 1998, 215 mit Verweis auf das BGH-Urteil vom 25. Mai 1984 V ZR 149/83, NJW 1984, 2277 ).
  • FG Berlin, 26.10.2004 - 7 K 7088/03

    Aufteilung von Eingangsleistungen zur Erbringung von Mietumsätzen im Zusammenhang …

    Auszug aus FG Berlin, 03.05.2005 - 2 K 2194/02
    Die Entscheidungen über die vorläufige Vollstreckbarkeit und die Abwendungsbefugnis folgen aus §§ 151 Abs. 3, 155 FGO in Verbindung mit §§ 708 Nr. 10, 711 FGO (Finanzgericht Berlin, Urteil vom 26. Oktober 2004 7 K 7088/03, EFG 2005, 411 a.E.).
  • BFH, 28.09.2000 - III R 26/99

    Tankstellenüberdachung als Gebäude

    Auszug aus FG Berlin, 03.05.2005 - 2 K 2194/02
    Der Begriff des beweglichen Wirtschaftsgutes wird im InvZulG 1996 - wie auch in anderen Fördergesetzen - nicht eigenständig erläutert, sondern bestimmt sich in Anlehnung an das Einkommensteuerrecht, das eine Abgrenzung der beweglichen von den unbeweglichen Wirtschaftsgütern auf der Grundlage des bürgerlichen Rechts über die wesentlichen Gebäudebestandteile und Scheinbestandteile (§§ 93 ff. BGB ) und des Bewertungsrechts vornimmt (vgl. BFH-Urteil vom 28. September 2000 III R 26/99, BFHE 193, 199 , BStBl II 2001, 137 m.w.N.).
  • BFH, 08.02.1996 - III R 126/93

    Für die selbständige Bewertungsfähigkeit von Wirtschaftsgütern ist …

    Auszug aus FG Berlin, 03.05.2005 - 2 K 2194/02
    Ergänzend zu den Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vom 30. April 2002 hat er darauf hingewiesen, dass der BFH schon mit Urteil vom 8. Februar 1996 ( III R 126/93, BStBl II 1996, 542) ausgeführt habe, dass in den neuen Bundesländern eine andere Verkehrsanschauung über die technischen Standards herrsche und keine "westlichen" Maßstäbe angewandt werden dürften.
  • BFH, 16.11.1990 - III R 100/89

    Gewährung einer Investitionszulage für Anschaffung eines venezianischen …

    Auszug aus FG Berlin, 03.05.2005 - 2 K 2194/02
    Maßgebend ist insoweit die Fertigstellung bzw. das "Fertigsein" des Bauwerks (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 1990 III R 100/89, BFH/NV 1991, 772).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.12.2011 - 1 K 1071/06

    EDV-Verkabelung als selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut - Änderung nach § …

    Rn. 17 Im vorliegenden Fall steht in Anlehnung an die exemplarische Internetrecherche des Finanzgerichtes Berlin- Brandenburg für die Städte Berlin, München, Frankfurt am Main und Hamburg für das Jahr 2005 (vgl. Urt. v. 3. Mai 2005, 2 K 2194/02, EFG 2005, 1464, bestätigt durch BFH, Beschl. v. 20. April 2006, III B 103/05, BFH/ NV 2006, 1499) zur Überzeugung des Senates fest, dass Datenkabel nebst Zubehör zur Vernetzung einer EDV-Anlage jedenfalls nach der im Streitjahr 1999 bestehenden Verkehrsauffassung noch nicht zum typischen Standard eines Bürogebäudes in B. gehörten, so dass ihr Fehlen dem Gebäude ein negatives Gepräge geben könnte.
  • BFH, 05.06.2013 - III B 47/12

    Rügeverzicht bei Verfahrensmängeln

    Anschließend regte der Vorsitzende unter Hinweis auf das Urteil des FG Berlin vom 3. Mai 2005 2 K 2194/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1464) und die dazu ergangene Entscheidung des BFH vom 20. April 2006 III B 103/05 (…BFH/NV 2006, 1499) die Rücknahme der Klage an.
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