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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56343
VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16 (https://dejure.org/2017,56343)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 (https://dejure.org/2017,56343)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 2 K 2745/16 (https://dejure.org/2017,56343)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 11 AufenthG 2004, § 51 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 51 Abs 1 Nr 5 AufenthG 2004, § 55 Abs 1 Nr 4 AufenthG 2004, AufenthV
    Ausweisung; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (IS); Aufruf zum Hass gegen Bevölkerungsteile; Sperrwirkung; Fristbemessung; Gebührenerhebung für Befristungsentscheidung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus; …

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Die behördliche Befristung der Sperrwirkung einer Abschiebung ist nach der Rückführungsrichtlinie als erstmalige (behördliche) Festsetzung einer Sperrfrist auszulegen (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 13.7.2017, 1 VR 3/17, juris Rn. 71).

    Rn. 59 Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 13.7.2017, 1 VR 3/17 u.a., juris, Leitsatz 1 und Rn. 71 f. zur Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG) kann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie vom 16.12.2008, ABl. EU L 348/98 v. 24.12.2008 - RFRL) jedenfalls, soweit es an eine Abschiebung anknüpft, schon nicht wirksam aufgrund einer gesetzlichen Bestimmungen eintreten; vielmehr bedarf es dafür einer behördlichen Entscheidung.

    Zur Begründung hat sich das Bundesverwaltungsgericht insbesondere darauf gestützt, dass nach Art. 3 Nr. 6 RFRL als "Einreiseverbot" die behördliche oder richterliche Entscheidung oder Maßnahme gilt, mit der die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und der dortige Aufenthalt für einen bestimmten Zeitraum untersagt wird und die mit einer Rückkehrentscheidung einhergeht (BVerwG, Beschl. v. 13.7.2017, a.a.O., juris Rn. 72).

  • VG Augsburg, 21.04.2015 - Au 1 K 14.1546

    Türkischer Staatsangehöriger; Ausweisung; Unterstützung der Vereinigung …

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Diese Einschätzung entspricht der die allgemeine Auffassung der internationalen Staatengemeinschaft wiedergebenden Resolution 2249 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 20. November 2015, in welcher erneut unter Hinweis auf entsprechende Vorgängerresolutionen die terroristischen Handlungen des IS verurteilt und die Staatengemeinschaft zu Gegenmaßnahmen aufgerufen wurden (http://www.un.org/depts/german/sr/sr_15/sr2249.pdf; vgl. auch VG Augsburg, Urt. v. 21.4.2015, Au 1 K 14.1546, juris Rn. 36).

    Rn. 30 Insbesondere kann die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Einträgen, die den IS, dessen Ideologie, den bewaffneten Dschihad, Selbstmordanschläge, und den Märtyrertod verteidigen bzw. glorifizieren über soziale Medien wie Facebook eine Unterstützungshandlung in Gestalt einer Sympathiewerbung im oben genannten Sinne darstellen (VG Hamburg, Beschl. v. 19.1.2017, 2 E 8114/16, n. veröff., BA S. 12;… Beschl. v. 22.2.2016, 19 E 6426/15, juris Rn. 19, 22;… VG München, Urt. v. 26.1.2017, M 12 K 16.5397, juris Rn. 68; VG Augsburg, Urt. v. 21.4.2015, Au 1 K 14.1546, juris Rn. 46).

    Die Anwesenheit von Sympathisanten und radikalisierten Anhängern einer terroristischen Vereinigung ruft eine nur schwer berechenbare Gefährdungslage und angesichts der Anschlagsgefahr die Notwendigkeit von ersichtlichen Überwachungsmaßnahmen hervor (VG Augsburg, Urt. v. 21.4.2015, a.a.O.).

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    D (A), Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Vielmehr ist anhand der sog. "Boultif-Kriterien" ein gerechter Ausgleich der gegenläufigen Interessen zu finden (…vgl. z.B. EuGH, Urt. v. 18.10.2006, Nr. 46410/99, Üner, juris Rn. 57 ff.) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zu berücksichtigen, dass Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt gewährt und allein aufgrund formal-rechtlicher Bindungen ausländerrechtliche Schutzwirkungen nicht entfaltet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008, 2 BvR 1830/08, juris).

    Es ist zu würdigen, in welcher Form die Elternverantwortung ausgeübt wird und welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für eine gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008 a.a.O., Beschl. v. 5.6.2013, 2 BvR 586/13, NVwZ 2013, 1207).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil; …

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Es hat bislang insbesondere keine Aussage dazu getroffen, ob in der Ausweisung eine Rückführungsentscheidung im Sinne der Rückführungsrichtlinie liegt (ebenso offen gelassen im Urt. v. 22.2.2017, 1 C 27/16, juris Rn. 21).

    Rn. 65 Die Ausländerbehörde hat über die Dauer des mit einer Ausweisung oder Abschiebung verbundenen Einreise- und Aufenthaltsverbots seit dem Inkrafttreten des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) nach Ermessen zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 27/16, juris Rn. 18).

  • VG München, 26.01.2017 - M 12 K 16.5397

    Rechtmäßige Ausweisung wegen Unterstützens einer terroristischen Vereinigung

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Rn. 30 Insbesondere kann die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Einträgen, die den IS, dessen Ideologie, den bewaffneten Dschihad, Selbstmordanschläge, und den Märtyrertod verteidigen bzw. glorifizieren über soziale Medien wie Facebook eine Unterstützungshandlung in Gestalt einer Sympathiewerbung im oben genannten Sinne darstellen (VG Hamburg, Beschl. v. 19.1.2017, 2 E 8114/16, n. veröff., BA S. 12;… Beschl. v. 22.2.2016, 19 E 6426/15, juris Rn. 19, 22; VG München, Urt. v. 26.1.2017, M 12 K 16.5397, juris Rn. 68;… VG Augsburg, Urt. v. 21.4.2015, Au 1 K 14.1546, juris Rn. 46).

    Die Gefahr von Terrorakten, die von Unterstützern oder Sympathisanten des IS ausgeht und für die der Kläger durch seine Sympathiewerbung den Boden bereitet hat, ist dabei so schwerwiegend, dass an die Möglichkeit einer direkten oder indirekten Beteiligung des Klägers hieran nur geringe Anforderungen zu stellen sind (ebenso VG München, Urt. v. 26.1.2017, a.a.O., juris Rn. 72).

  • VG Hamburg, 22.02.2016 - 19 E 6426/15

    Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützung von verfassungsfeindlichen und …

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Rn. 30 Insbesondere kann die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Einträgen, die den IS, dessen Ideologie, den bewaffneten Dschihad, Selbstmordanschläge, und den Märtyrertod verteidigen bzw. glorifizieren über soziale Medien wie Facebook eine Unterstützungshandlung in Gestalt einer Sympathiewerbung im oben genannten Sinne darstellen (VG Hamburg, Beschl. v. 19.1.2017, 2 E 8114/16, n. veröff., BA S. 12; Beschl. v. 22.2.2016, 19 E 6426/15, juris Rn. 19, 22;… VG München, Urt. v. 26.1.2017, M 12 K 16.5397, juris Rn. 68;… VG Augsburg, Urt. v. 21.4.2015, Au 1 K 14.1546, juris Rn. 46).

    Denn auch "geteilte" Beiträge Dritter, die über das eigene Profil verbreitet werden, stellen eine Sympathiebekundung mit großer Außenwirkung dar (ebenso für VG Hamburg, Beschl. v. 22.2.2016, 19 E 6426/15, juris Rn. 22, für Einträge, die mit einem "Like" versehen wurden).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Der Schutz der Allgemeinheit vor Terroranschlägen gehört zu den wichtigsten öffentlichen Aufgaben und kann auch sehr weitreichende Eingriffe in die Rechte Einzelner rechtfertigen (BVerfG, Beschl. v. 18.7.1973, 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73, BVerfGE 35, 382, 402 f.; Urt. v. 20.4.2016, 1 BvR 966/09 u.a., BVerfGE 141, 220, juris Rn. 96, 132;… BVerwG, Beschl. v. 19.9.2017, 1 VR 8/17, juris Rn. 41).
  • OLG Hamm, 07.09.2017 - 4 RVs 103/17

    Volksverhetzung durch Facebook-Kommentare

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Auch Kommentare, die über ein öffentlich zugängliches Facebook-Profil veröffentlicht werden, können den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllen (OLG Hamm, Beschl. v. 26.9.2017, 4 RVs 103/17, juris;… ThürOLG, Urt. v. 27.9.2016, 1 OLG 171 Ss 45/16, juris Rn. 15 ff.).Dabei darf nach der Rechtsprechung zur Strafbarkeit entsprechender Äußerungen diesen im Lichte der durch Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützten Meinungsfreiheit keine Bedeutung beigelegt werden, die sie objektiv nicht haben, und im Fall der Mehrdeutigkeit darf nur dann von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgegangen werden, wenn andere, straflose Deutungsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden können (…BVerfG, Kammerbeschl. v. 28.3.2017, 1 BvR 1384/16, juris Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 28.7.2016, 3 StR 149/16, NStZ-RR 2016, 369, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Der Schutz der Allgemeinheit vor Terroranschlägen gehört zu den wichtigsten öffentlichen Aufgaben und kann auch sehr weitreichende Eingriffe in die Rechte Einzelner rechtfertigen (BVerfG, Beschl. v. 18.7.1973, 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73, BVerfGE 35, 382, 402 f.;… Urt. v. 20.4.2016, 1 BvR 966/09 u.a., BVerfGE 141, 220, juris Rn. 96, 132;… BVerwG, Beschl. v. 19.9.2017, 1 VR 8/17, juris Rn. 41).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16
    Wie der Europäische Gerichtshof betont auch das Bundesverfassungsgericht, dass selbst gewichtige familiäre Belange sich nicht stets gegenüber gegenläufigen öffentlichen Interessen durchsetzen (z.B. Beschl. v. 23.1.2006, 2 BvR 1935/05, juris Rn. 23).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der …

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche …

  • BVerfG, 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur …

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende …

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 2.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Abschiebungsanordnungen gegen zwei …

  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 149/16

    Keine ausschließliche Beweiskraft des Protokolls hinsichtlich der Gelegenheit des …

  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.16

    Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - 18 A 610/14

    Ausweisung eines Ausländers aufgrund des Nachweises falscher bzw. unvollständiger …

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 10.17

    Abschiebungsanordnung; Ausnahme; Befristung; Behördenzuständigkeit; Einreise- und …

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer …

  • EuGH, 26.07.2017 - C-225/16

    Ouhrami - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung …

  • OLG Jena, 27.09.2016 - 1 OLG 171 Ss 45/16

    Strafurteil: Wirksame Einbeziehung eines Fotos in die Urteilsgründe wegen …

  • VG Bremen, 01.07.2022 - 2 K 1260/21

    Ausweisung eines sog. Hasspredigers, Urteil vom 01.07.2022 - Ausweisung; …

    Auch wenn die Vorschrift das Vorliegen von entsprechenden Indiztatsachen genügen lässt, müssen jedenfalls hinreichend verwertbare und belegbare Tatsachen vorliegen, welche die Schlussfolgerung im Sinne des Ausweisungstatbestandes rechtfertigen; maßgeblich ist insoweit eine wertende Gesamtbetrachtung, ob im Falle des Betroffenen die Voraussetzungen des Ausweisungstatbestands erfüllt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.3.2005, - 1 C 26/03 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris Rn. 27).

    Eine Vereinigung unterstützt den Terrorismus in diesem Sinne, wenn sie sich selbst terroristisch betätigt oder wenn sie die Begehung terroristischer Taten durch Dritte veranlasst, fördert oder befürwortet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O., juris Rn. 13 zu § 54 Nr. 5 AufenthG a.F., VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris Rn. 28).

    Der IS hat sich bis in die jüngste Vergangenheit zu einer Vielzahl terroristischer Anschläge - auch in Europa - bekannt, z.B. zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin am 19.12.2016 mit zwölf Toten und ca. 50 Verletzten (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris Rn. 28).

    Maßgeblich ist allein, ob die potentielle Gefährlichkeit der terroristischen Vereinigung gefestigt und ihr Gefährdungspotenzial gestärkt wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.03.2005, a.a.O., juris Rn. 25 m.w.N.; VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris Rn. 29).

    stalt eigener Beiträge tut, denn auch "geteilte" Beiträge Dritter, die über das eigene Profil verbreitet werden, stellen eine Sympathiebekundung mit großer Außenwirkung dar (vgl. VG Hamburg…, Beschluss vom 22.02.2016, - 19 E 6426/15 -, juris Rn. 22; VG Augsburg…, Urteil vom 21.04.2015, a.a.O.; VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris Rn. 34).

    Denn hierbei handelt es sich um eine Sympathiebekundung mit großer Außenwirkung, insbesondere dann, wenn eine erhebliche Zahl von Facebook-Nutzern die Beiträge zur Kenntnis nimmt (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris Rn. 30).

  • VG Ansbach, 27.05.2025 - AN 11 K 21.00603

    Ausweisung eines anerkannten syrischen Flüchtlings (rechtswidrig)

    Es besteht keinerlei Anlass dazu, an dieser allgemeingültigen Beurteilung der Aktivitäten der Vereinigung "Islamischer Staat" zu zweifeln (…vgl. auch VG München, B.v. 14.12.2016 - M 12 S 16.5400 - juris Rn. 41;… U.v. 26.1.2017 - M 12 K 16.5397 - juris Rn. 65; VG Hamburg, U.v. 20.12.2017 - 2 K 2745/16 - juris Rn. 28).

    Erfasst sind grundsätzlich auch Zwischenstufen lose verkoppelter Netzwerke, (virtueller oder realer) Kommunikationszusammenhänge oder "Szeneeinbindungen", die auf die Realitätswahrnehmung einwirken und geeignet sind, die Bereitschaft zu terroristischen Aktivitäten im Einzelfall zu wecken oder zu fördern (…vgl. VG Berlin, U.v. 23.8.2023 - VG 24 K 7/23 - juris Rn. 50;… zur sog. Sympathiewerbung in sozialen Netzwerken vgl. Bauer in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 15. Aufl. 2025, § 54 AufenthG Rn. 52; VG München, B.v. 14.12.2016 - M 12 S 16.5400 - juris; VG Hamburg, U.v. 20.12.2017 - 2 K 2745/16 - juris).

    Der Unterstützungsbegriff ist dabei unabhängig von der strafrechtlichen Auslegung des § 129a StGB zu bestimmen und umfasst auch die Sympathiewerbung für terroristische Aktivitäten Dritter (vgl. VG Hamburg, U.v. 20.12.2017 - 2 K 2745/16 - juris Rn. 29).

    Rn. 53 Insbesondere die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Einträgen über soziale Medien wie Facebook, die den IS, dessen Ideologie, den bewaffneten Jihad, Selbstmordanschläge und den Märtyrertod verteidigen bzw. glorifizieren, kann eine Unterstützungshandlung im oben genannten Sinne darstellen (vgl. VG Hamburg, U.v. 20.12.2017 - 2 K 2745/16 - juris Rn. 30 m.V.a. VG München, U.v. 26.1.2017 - M 12 K 16.5397 - juris Rn. 68;… VG Augsburg, U.v. 21.4.2015 - Au 1 K 14.1546 - juris Rn. 46).

    Denn auch "geteilte" Beiträge Dritter, die über das eigene Profil verbreitet werden, stellen eine Sympathiebekundung mit großer Außenwirkung dar (vgl. VG Hamburg, U.v. 20.12.2017 - 2 K 2745/16 - juris Rn. 34, ebenso B.v. 22.2.2016 - 19 E 6426/15 - juris Rn. 22, für Einträge, die mit einem "Like" versehen wurden).

    Denn die mediale und digitale Verbreitung erlaubt es dem IS, jihadistische Botschaften für Zielgruppen weltweit, ohne große Zeitverzögerung und ohne finanziellen Aufwand, zugänglich zu machen (…vgl. Dick in Zeitschrift für Semiotik, Band 39 Heft 3-4, 2017, S. 55 ff.; vgl. auch ausführlich VG Hamburg, U.v. 20.12.2017 - 2 K 2745/16 - juris Rn. 30 ff. m.w.N.).

  • VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19

    Ausweisung wegen Unterstützung der Taliban - Verfassen und Liken von …

    Rn. 54 Die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Einträgen über soziale Medien wie Facebook, die die Taliban, ihre Ideologie, Selbstmordanschläge, den Dschihad und den Märtyrertod verteidigen oder glorifizieren, ist als Unterstützungshandlung in Gestalt der Sympathiewerbung in diesem Sinne anzusehen (vgl. zur Sympathiewerbung für den IS VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris, Rn. 30 m.w.N).

    Nicht erforderlich ist für eine solche Verbreitung, dass eigene Beiträge erstellt werden; vielmehr genügt es, wenn fremde Beiträge unterstützt werden (vgl. dazu VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris, Rn. 34).

    In Anbetracht der öffentlich gezeigten Unterstützung und Sympathien für eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung und der wachsenden Gefahren insbesondere durch im Inland befindliche Unterstützer islamistischer und salafistischer Gruppen ist die Bundesrepublik Deutschland auch bei familiären Bindungen im Bundesgebiet nicht gehalten abzuwarten und mit großem personellen und finanziellen Aufwand - und den bestehenden Risiken einer nicht hinreichenden Überwachung - zu beobachten, ob ein Ausländer wie der Kläger nunmehr seine Aktivitäten einstellt, ob er weiterhin Sympathiewerbung für diese Vereinigung betreibt, ob er weitere, die Vereinigung unterstützende Aktivitäten entfaltet und sich gegebenenfalls selbst an möglichen Terroranschlägen beteiligt (in diesem Sinne auch VG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris, Rn. 55).

  • VG Düsseldorf, 13.05.2024 - 27 L 2717/23

    Ehemaliger IS-Chef: Eilantrag gegen Ausweisung weitgehend erfolglos

    Rn. 129 vgl. zu Abschiebungsanordnungen BVerwG in st. Rspr, siehe nur Beschlüsse vom 17. Mai 2023 - 1 VR 1/23 -, juris, Rn. 43, 46, vom 30. August 2017 - 1 VR 5/17 -, juris, Rn. 23, vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3/17 -, juris, Rn. 59 und vom 21. März 2017 - 1 VR 2/17 -, juris, Rn. 25; bezogen auf § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG etwa Thüringer OVG, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 4 EO 161/22 -, juris, Rn. 79; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 2 B 240/20 -, juris, Rn. 41; VG Würzburg, Urteil vom 26. Juli 2021 - W 7 K 20.612 -, juris, Rn. 64; VG Hamburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 2 K 2745/16 -, juris, Rn. 28; siehe auch Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Oktober 2017 - 10 B 16.1252 -, juris, Rn. 39,.
  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2019 - 8 K 3521/18

    Befristung der Wirkungen einer Abschiebung, Befristung der Wirkungen einer …

    Rn. 74 Vgl. für den Fall zeitgleichen Ergehens einheitlich bemessener Befristungen der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung jeweils auf fünf Jahre OVG NRW, Urteil vom 15. Januar 2015 - 17 A 1836/13 - (n.v.); VG Hamburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 2 K 2745/16 -, juris, Rn. 66 ff., ebenfalls zu einer Befristung der Wirkungen einer Ausweisung und Abschiebung jeweils auf zehn Jahre im Falle eines islamistischen "Gefährders"; VG Augsburg, Urteil vom 22. August 2018 - Au 6 K 18.555 -, juris, Rn. 62 ff., bzgl. der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung und Abschiebung auf jeweils sechs Jahre; VG Augsburg, Urteil vom 21. November 2018 - Au 6 K 18.1190 -, juris, Rn. 66 ff. bzgl. der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung und Abschiebung auf jeweils vier Jahre.
  • VG Schleswig, 13.05.2026 - 11 B 73/26

    Ausweisung eines syrischen Unterstützers der Hizb ut-Tahrir

    Auch wenn die Vorschrift das Vorliegen von entsprechenden Indiztatsachen genügen lässt, müssen jedenfalls hinreichend verwertbare und belegbare Tatsachen vorliegen, welche die Schlussfolgerung im Sinne des Ausweisungstatbestandes rechtfertigen; maßgeblich ist insoweit eine wertende Gesamtbetrachtung, ob im Falle des Betroffenen die Voraussetzungen des Ausweisungstatbestands erfüllt sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 41; VG Hamburg, Urt. v. 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris Rn. 27).

    Eine Vereinigung unterstützt den Terrorismus in diesem Sinne, wenn sie sich selbst terroristisch betätigt oder wenn sie die Begehung terroristischer Taten durch Dritte veranlasst, fördert oder befürwortet (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 13 zu § 54 Nr. 5 AufenthG a.F., VG Hamburg, Urt. v. 20.12.2017 - 2 K 2745/16 -, juris Rn. 28).

  • OVG Thüringen, 18.05.2022 - 4 EO 161/22

    Ausweisung eines illegal eingereisten Ausländers wegen Terrorismusverdachts; …

    Die Anwesenheit von Sympathisanten und radikalisierten Anhängern einer terroristischen Vereinigung ruft eine nur schwer berechenbare Gefährdungslage und angesichts der Anschlagsgefahr die Notwendigkeit von ersichtlichen Überwachungsmaßnahmen hervor (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 19. Januar 2017, - 2 E 8114/16 -, n. veröff., BA S. 12;… Beschluss vom 22. Februar 2016, - 19 E 6426/15 -, juris Rn. 19, 22 und Urteil vom 20. Dezember 2017 - 2 K 2745/16 -, BeckRS 2017, 164679 Rn. 26, beck-online; VG München…, Urteil vom 26. Januar 2017, - M 12 K 16.5397 -, juris Rn. 68; VG Augsburg…, Urteil vom 21. April 2015, - Au 1 K 14.1546 -, juris Rn. 46).
  • VG Ansbach, 03.06.2026 - AN 11 S 26.1058

    Ausweisung, Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, …

    Es besteht keinerlei Anlass dazu, an dieser allgemeingültigen Beurteilung der Aktivitäten der Vereinigung "Islamischer Staat" zu zweifeln (…vgl. auch VG München, B.v. 14.12.2016 - M 12 S 16.5400 - juris Rn. 41;… U.v. 26.1.2017 - M 12 K 16.5397 - juris Rn. 65; VG Hamburg, U.v. 20.12.2017 - 2 K 2745/16 - juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 2 M 38/22

    Ausweisung; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Aufruf zum Hass

    So ist etwa die Verbreitung von (zahlreichen) gewaltverherrlichenden Einträgen über soziale Medien wie Facebook, die die Taliban oder den IS, ihre Ideologie, Selbstmordanschläge, den Dschihad und den Märtyrertod verteidigen oder glorifizieren, als Unterstützungshandlung in Gestalt der Sympathiewerbung anzusehen ( VG Magdeburg…, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 8 A 243/19 - juris Rn. 54 ; VG Hamburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 2 K 2745/16 - juris, Rn. 30, VG München…, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - M 12 S 16.5400 - juris Rn. 45).
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