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Rechtsprechung
   FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 4328/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15248
FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 4328/03 (https://dejure.org/2010,15248)
FG Köln, Entscheidung vom 28.01.2010 - 2 K 4328/03 (https://dejure.org/2010,15248)
FG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 2 K 4328/03 (https://dejure.org/2010,15248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer gebietsfremden Muttergesellschaft auf Erstattung der Kapitalertragsteuer ; Rechtsform einer "société par actions simplifiée" als "Gesellschaft eines Mitgliedstaats" i.S.v. § 43b Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG 2001)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitalertragsteuererstattung: - Societé par actions simplifiée, Mutter-Tochter-Richtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 809
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 01.10.2009 - C-247/08

    Gaz de France - Berliner Investissement - Freier Kapitalverkehr - Befreiung von …

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 4328/03
    Rn. 11 C-247/08 (Gaz de France) nach § 155 FGO i.V.m. § 251 ZPO zum Ruhen gebracht worden.

    Mit Urteil vom 1. Oktober 2009 hat der EuGH in der Rechtssache C-247/08 (Gaz de France) entschieden, dass Art. 2 Buchst. a der Mutter-Tochter-Richtlinie in Verbindung mit Buchst. f ihres Anhangs dahin auszulegen sei, dass eine französische Gesellschaft in der Rechtsform einer "société par actions simplifiée" nicht als "Gesellschaft eines Mitgliedstaats" im Sinne der Richtlinie angesehen werden kann, bevor diese durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom 22. Dezember 2003 geändert worden sei.

    Rn. 24 Der Beklagte trägt vor, dass auf der Grundlage der Entscheidung des EuGH vom 1. Oktober 2009 (C-247/08, Gaz de France) die streitige Ausschüttung nicht nach der Mutter-Tochter-Richtlinie von der deutschen Kapitalertragsteuer freizustellen sei.

    Mit Urteil vom 1. Oktober 2009 hat der EuGH in der Rechtssache Gaz de France (C-247/08, IStR 2009, 774) jedoch entschieden, dass Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 90/435/EWG in Verbindung mit Buchst. f ihres Anhangs dahin auszulegen ist, dass eine französische Gesellschaft in der Rechtsform einer "société par actions simplifiée" nicht als "Gesellschaft eines Mitgliedstaats" im Sinne der Richtlinie angesehen werden kann, bevor diese durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom 22. Dezember 2003 geändert wurde.

    Rn. 58 a. Die Klägerin weist zwar zu Recht darauf hin, dass nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des EuGH die Richtlinie 90/435/ EWG es einem Mitgliedstaat nicht gestattet, an Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten, die nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, ausgeschüttete Gewinne ungünstiger zu behandeln als die an vergleichbare inländische Gesellschaften ausgeschütteten Gewinne (vgl. EuGH-Urteil vom 1. Oktober 2009 C-247/08, a.a.O., Rz. 59).

    Für nicht von der Richtlinie 90/435/EWG erfasste Beteiligungen obliegt es danach den Mitgliedstaaten, festzulegen, ob und in welchem Umfang die wirtschaftliche Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne vermieden werden soll, und dazu einseitig oder durch Abkommen mit anderen Mitgliedstaaten Mechanismen zur Vermeidung oder Abschwächung dieser wirtschaftlichen Doppelbesteuerung einzuführen, doch erlaubt dieser bloße Umstand es ihnen nicht, Maßnahmen anzuwenden, die gegen die vom Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten verstoßen (…vgl. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006, C-374/04, "Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation", Slg. 2006, I-11673, Rz. 54;… vom 8. November 2007, C-379/05, "Amurta", Slg. 2007, I-9569, Rz. 24;… vom 18. Juni 2009, C-303/07, "Aberdeen Property Fininvest Alpha", IStR 2009, 499, Rz. 28 und vom 1. Oktober 2009, C-247/08, a.a.O., Rz. 60).

    Rn. 64 Die Sache war nicht dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen, da der EuGH bereits mit Urteil vom 1. Oktober 2009 (C-247/08 - Gaz de France, IStR 2009, 774) entschieden hat, dass Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 90/435/EWG in Verbindung mit Buchst. f ihres Anhangs dahin auszulegen ist, dass eine französische Gesellschaft in der Rechtsform einer "société par actions simplifiée" nicht als "Gesellschaft eines Mitgliedstaats" im Sinne der Richtlinie angesehen werden kann, bevor diese durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom 22. Dezember 2003 geändert wurde.

  • BFH, 22.04.2009 - I R 53/07

    Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft: …

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 4328/03
    Rn. 15 Dem stehe das BFH-Urteil vom 22. April 2009 (I R 53/07, BFH/NV 2009, 1543) nicht entgegen.

    Rn. 26 Der BFH habe mit Urteil vom 22. April 2009 (I R 53/07) über einen mit dem Streitfall vergleichbaren Fall entschieden.

    Zuständig für die Entscheidung über dieses Erstattungsbegehren wäre aber das örtlich zuständige Finanzamt und nicht das hier beklagte G (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 2009 I R 53/07, a.a.O., m.w.N.; Gosch, BFH/PR 2009, 333, 335; Benecke, IStR 2009, 777).

    Dabei wäre allerdings auch das Urteil des BFH vom 22. April 2009 (I R 53/07, IStR 2009, 551) zu würdigen, bezüglich dessen eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist (Az.: 2 BvR 1807/09) und das auch im Schrifttum nicht unumstritten ist (zustimmend: Gosch, BFH/PR 2009, 333; ablehnend: Schön, IStR 2009, 555).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-303/07

    Aberdeen Property Fininvest Alpha - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie …

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 4328/03
    Rn. 13 Dies werde auch durch die "Aberdeen"-Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2009 (C-303/07, IStR 2009, 499) gestützt.

    Für nicht von der Richtlinie 90/435/EWG erfasste Beteiligungen obliegt es danach den Mitgliedstaaten, festzulegen, ob und in welchem Umfang die wirtschaftliche Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne vermieden werden soll, und dazu einseitig oder durch Abkommen mit anderen Mitgliedstaaten Mechanismen zur Vermeidung oder Abschwächung dieser wirtschaftlichen Doppelbesteuerung einzuführen, doch erlaubt dieser bloße Umstand es ihnen nicht, Maßnahmen anzuwenden, die gegen die vom Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten verstoßen (…vgl. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006, C-374/04, "Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation", Slg. 2006, I-11673, Rz. 54;… vom 8. November 2007, C-379/05, "Amurta", Slg. 2007, I-9569, Rz. 24; vom 18. Juni 2009, C-303/07, "Aberdeen Property Fininvest Alpha", IStR 2009, 499, Rz. 28 …und vom 1. Oktober 2009, C-247/08, a.a.O., Rz. 60).

    Will ein Mitgliedstaat die gebietsansässigen Muttergesellschaften vor einer mehrfachen Belastung der von einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne bewahren, so muss er zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die in den Art. 43 und 56 EG garantierten Verkehrsfreiheiten entweder die für gebietsansässige Muttergesellschaften geltenden Regelungen auf die gebietsfremden Muttergesellschaften ausdehnen oder aber durch den Abschluss von entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sicherstellen, dass die von ihm auf die Gewinnausschüttungen erhobenen Quellensteuern in den Ansässigkeitsstaaten der gebietsfremden Muttergesellschaften tatsächlich angerechnet werden (…EuGH-Urteil vom 14. Dezember 2006, C-170/05, "Denkavit International und Denkavit France", Slg. 2006, I-11949, Rz. 37, 45 ff., und vom 18. Juni 2009, C-303/07, "Aberdeen Property Fininvest Alpha", IStR 2009, 499, Rz. 44).

  • EuGH, 12.12.2006 - C-374/04

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT DES BRITISCHEN STEUERSYSTEMS BEI …

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 4328/03
    Rn. 16 Im Übrigen sei in dem BFH-Urteil vom 22. April 2009 mit dem Verweis auf das "Test Claimants in Class IV"-Urteil des EuGH (vom 12. Dezember 2006, C-274/04, Slg. 2006, I-11673) auf EuGH-Rechtsprechung verwiesen worden, die zur Anrechnung von Körperschaftsteuer ergangen sei.

    Dies werde durch das "Test Claimants in Class IV"-Urteil des EuGH vom 12. Dezember 2006 (C-374/04, Slg. 2006, I-11673) bestätigt, in dem der EuGH u.a. allgemein seine Schemata zur Prüfung einer Verkehrsrechtsverletzung und möglicher, die Verletzung ausgleichender Rechtfertigungsgründe erläutere.

    Für nicht von der Richtlinie 90/435/EWG erfasste Beteiligungen obliegt es danach den Mitgliedstaaten, festzulegen, ob und in welchem Umfang die wirtschaftliche Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne vermieden werden soll, und dazu einseitig oder durch Abkommen mit anderen Mitgliedstaaten Mechanismen zur Vermeidung oder Abschwächung dieser wirtschaftlichen Doppelbesteuerung einzuführen, doch erlaubt dieser bloße Umstand es ihnen nicht, Maßnahmen anzuwenden, die gegen die vom Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten verstoßen (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006, C-374/04, "Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation", Slg. 2006, I-11673, Rz. 54;… vom 8. November 2007, C-379/05, "Amurta", Slg. 2007, I-9569, Rz. 24;… vom 18. Juni 2009, C-303/07, "Aberdeen Property Fininvest Alpha", IStR 2009, 499, Rz. 28 …und vom 1. Oktober 2009, C-247/08, a.a.O., Rz. 60).

  • BFH, 02.07.1997 - I R 32/95

    Abzug der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) vom Hinzurechnungsbetrag

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 4328/03
    Zwar kann auch bei einem eindeutigen Gesetzeswortlaut eine Gesetzeslücke entstehen, die durch eine Analogie geschlossen werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 2. Juli 1997, I R 32/95, BFHE 183, 496, BStBl II 1998, 176, m.w.N.).

    Voraussetzung für eine Analogie ist in diesem Fall jedoch, dass das Gesetz, gemessen an dem zugrunde liegenden Plan des Gesetzgebers, lückenhaft geblieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 1997, I R 32/95, a.a.O., m.w.N.).

  • EuGH, 20.10.2011 - C-284/09

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 4328/03
    Rn. 21 äußerst hilfsweise, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (C-284/09) ruhen zu lassen.

    Aus diesem Grunde wird das Verfahren auch nicht bis zur Entscheidung des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (C-284/09) zum Ruhen gebracht.

  • EuGH, 19.11.2009 - C-540/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 4328/03
    Rn. 17 Schließlich sei auf das Urteil des EuGH vom 19. November 2009 (C-540/07, Europäische Kommission/Italienische Republik, IStR 2009, 853) hinzuweisen.

    Rn. 61 d. Wenngleich die von der Klägerin begehrte Kapitalertragsteuer-Erstattung zwecks Gleichbehandlung mit einer inländischen Muttergesellschaft nicht gegenüber dem G geltend zu machen ist und der erkennende Senat deshalb keine materiell-rechtlichen Entscheidung der Rechtsfrage zu treffen hat, besteht insbesondere auch angesichts des Urteils des EuGH vom 19. November 2009 (C-540/07, Europäische Kommission/Italienische Republik, IStR 2009, 853) eine gewisse Neigung des Senats zu der Rechtsauffassung, dass in der Sache einiges zugunsten eines Erstattungsanspruch der Klägerin sprechen könnte.

  • EuGH, 03.04.2008 - C-27/07

    Banque Fédérative du Crédit Mutuel - Körperschaftsteuer - Richtlinie 90/435/EWG - …

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 4328/03
    Rn. 28 Sei die Mutter-Tochter-Richtlinie, wie im Streitfall, nicht anwendbar, so hätten die beteiligten Mitgliedstaaten durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass es zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung dieser Gewinn komme, also die ausgeschütteten Gewinne zunächst bei der Tochtergesellschaft und sodann auch bei der Muttergesellschaft erfasst würden (vgl. EuGH-Urteil vom 3. April 2008, Banque Fédérative du Crédit Mutuel, C-27/07, Slg. 2008, I-2067, Rn. 24 und 27).

    Rn. 29 Zu diesem Zwecke sei es den Mitgliedstaaten anheim gestellt worden, einer Muttergesellschaft zuzurechnende Gewinne als Teilhaberin ihrer Tochtergesellschaft im Mitgliedstaat, in dem die Muttergesellschaft ansässig sei, nicht zu besteuern oder aber alternativ die Quellensteuer, die der Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft erhebe, durch den Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft anzurechnen (EuGH-Urteil vom 3. April 2008, Banque Fédérative du Crédit Mutuel, C-27/07, a.a.O., Rn. 24 und 27).

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 4328/03
    Jede verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze aber dort, wo sie mit dem Wortlaut der Vorschrift und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. z.B. Beschluss des BVerfG vom 19. Januar 1999, 1 BvR 2161/94, BVerfGE 99, 341, 358).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-170/05

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE DIE VON EINER GEBIETSFREMDEN MUTTERGESELLSCHAFT …

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 4328/03
    Will ein Mitgliedstaat die gebietsansässigen Muttergesellschaften vor einer mehrfachen Belastung der von einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne bewahren, so muss er zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die in den Art. 43 und 56 EG garantierten Verkehrsfreiheiten entweder die für gebietsansässige Muttergesellschaften geltenden Regelungen auf die gebietsfremden Muttergesellschaften ausdehnen oder aber durch den Abschluss von entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sicherstellen, dass die von ihm auf die Gewinnausschüttungen erhobenen Quellensteuern in den Ansässigkeitsstaaten der gebietsfremden Muttergesellschaften tatsächlich angerechnet werden (EuGH-Urteil vom 14. Dezember 2006, C-170/05, "Denkavit International und Denkavit France", Slg. 2006, I-11949, Rz. 37, 45 ff., …und vom 18. Juni 2009, C-303/07, "Aberdeen Property Fininvest Alpha", IStR 2009, 499, Rz. 44).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-379/05

    Amurta - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Nationale …

  • BFH, 24.10.2000 - VI R 65/99

    Festsetzungsfrist für Kindergeld

  • BVerfG, 15.10.2010 - 2 BvR 1807/09
  • EuGH, 06.04.2006 - C-274/04

    ED & F Man Sugar - Landwirtschaft - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - …

  • BFH, 11.01.2012 - I R 30/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil I R 25/10 vom 11. 01. 2012 - …

    Rn. 5 Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Köln, Urteil vom 28. Januar 2010 2 K 4328/03, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 809), nachdem der EuGH durch Urteil in Slg. 2009, I-9225 auf Vorabentscheidungsersuchen ebenfalls des FG Köln (Beschluss vom 23. Mai 2008 2 K 3527/02, EFG 2008, 1391) in einem --zwischenzeitlich durch Klageabweisung rechtskräftig abgeschlossenen (FG Köln, Urteil vom 28. Januar 2010 2 K 3527/02, EFG 2010, 971)-- Parallelverfahren wie folgt entschieden hatte:.
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