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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 59/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,21185
OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 59/20 (https://dejure.org/2023,21185)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.06.2023 - 2 K 59/20 (https://dejure.org/2023,21185)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Juni 2023 - 2 K 59/20 (https://dejure.org/2023,21185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 14 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB
    Unwirksamkeit einer Veränderungssperre; Kausalität; planerische Vorstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsinteresse; Veränderungssperre; Feststellung der Unwirksamkeit einer Veränderungssperre

  • rechtsportal.de

    Feststellungsinteresse; Veränderungssperre; Feststellung der Unwirksamkeit einer Veränderungssperre

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Kausalität zwischen einer Veränderungssperre und der Nichterteilung einer Baugenehmigung schließt Ersatzansprüche aus

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (42)

  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05

    Unwirksame Veränderungssperre: Feststellungsinteresse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 59/20
    Die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten einer Veränderungssperre entfällt allerdings dann, wenn der Antragsteller trotz des erlittenen Nachteils kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die Satzung ungültig war; davon kann indes keine Rede sein, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten behördlichen Verhaltens und damit für in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche haben kann (BVerwG…, Beschluss vom 2. September 1983, a.a.O.; Beschluss vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 - juris Rn. 5).

    Ein berechtigtes Interesse an der beantragten Feststellung besteht nur dann nicht, wenn sie der Vorbereitung einer Klage dient, die offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2005, a.a.O.).

    Rn. 41 Ist der Erlass einer Veränderungssperre für die unterbliebene oder verzögerte Erteilung einer Baugenehmigung nicht kausal geworden, weil das Vorhaben aus einem weiteren Grund endgültig nicht genehmigungsfähig war, liegt zwar ein Fall der offensichtlichen Aussichtslosigkeit einer auf Ersatzansprüche gerichteten Klage vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2005, a.a.O., Rn. 5, juris).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 59/20
    Tritt eine Veränderungssperre während der Anhängigkeit eines nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zulässigen Antrags auf Feststellung ihrer Ungültigkeit außer Kraft, kann der Antragsteller die Feststellung begehren, dass die Veränderungssperre ungültig gewesen ist (BVerwG, Beschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 7 ff.).

    Die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten einer Veränderungssperre entfällt allerdings dann, wenn der Antragsteller trotz des erlittenen Nachteils kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die Satzung ungültig war; davon kann indes keine Rede sein, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten behördlichen Verhaltens und damit für in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche haben kann (BVerwG, Beschluss vom 2. September 1983, a.a.O.;… Beschluss vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22

    Anforderungen an eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Planung nach § 9 …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 59/20
    Dem entsprechend ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp (§ 1 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. §§ 2 ff. BauNVO), sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2d BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12.22 - juris Rn. 8 ff., Urteil des Senats vom 21. Februar 2018 - 2 K 87/16 - juris Rn. 47 ;… OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. März 2023 - 1 C 10398/21.OVG - juris Rn. 27, jew. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2025 - 8 B 1188/24

    Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben der Windenergie …

    Rn. 48 Vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - 4 C 19.81 -, BVerwGE 67, 33 = juris Rn. 27; OVG SA, Urteil vom 27. Juni 2023 - 2 K 59/20 -, juris, Rn. 45; OVG SH, Urteil vom 3. November 2016 - 1 LB 14/13 -, juris Rn. 49.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2025 - 8 B 1091/24

    Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben der Windenergie …

    Rn. 47 Vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - 4 C 19.81 -, BVerwGE 67, 33 = juris Rn. 27; OVG SA, Urteil vom 27. Juni 2023 - 2 K 59/20 -, juris, Rn. 45; OVG SH, Urteil vom 3. November 2016 - 1 LB 14/13 -, juris Rn. 49.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2023 - 2 L 59/22

    Baugenehmigung für ein Gebäude im Außenbereich - Dienen für landwirtschaftlichen …

    Ausnahmsweise kann jedoch ein in einer Ortsrandlage geplantes Vorhaben nicht negativ zu beurteilen sein, wenn es keine Vorbildwirkung für andere Bauvorhaben in vergleichbarer Lage hat (zum Ganzen: Urteil des Senats vom 27. Juni 2023 - 2 K 59/20 - juris Rn. 47 , m.w.N.).
  • VG Köln, 22.01.2026 - 13 K 1687/20
    Insoweit die Kläger ferner Bezug auf finanzgerichtliche Verfahren über weitere Auskunftsgesuche nehmen, nämlich die Verfahren 2 K 1131/20 und 2 K 59/20, wurden in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten der Kläger naheliegend im Rahmen der justiziellen Tätigkeit des Finanzgerichts verarbeitet; hierüber ist, wie oben ausgeführt, ergänzend Auskunft zu erteilen.
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