Rechtsprechung
| LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63 |
Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Teilnahme an der Tötung der Lodzer Juden durch den Leiter der Staatspolizeistelle Lodz und den Leiter des Referats IIB. Deportation vieler tausender Juden aus dem Lodzer Ghetto ins Vernichtungslager Chelmno. Misshandlung, zum Teil mit Todesfolge, und Einzelerschiessungen ...
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Otto Bradfisch
LG München I, 21.07.1961 - 22 Ks 1/61Einsatzkommando 8
Otto Bradfisch
Verfahrensgang
- LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
- BGH, 06.10.1964 - 5 StR 308/64
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (46)
- BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63
Rechtsmittel
Auszug aus LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Es ist auch nicht bewiesen, dass er etwa im Rahmen seiner Handlungen seiner Missachtung gegenüber dem jüdischen Leben Ausdruck gegeben, in rücksichtsloser Weise für die Durchführung der Befehle gesorgt oder sonst einen besonderen einverständlichen Eifer gezeigt hätte (vgl. dazu auch BGHSt 18, 87 ff.; BGH 5 StR 22/63 vom 9.4.1963 ).Beide Angeklagten haben im Bewusstsein und mit dem Willen gehandelt, den von ihnen in seiner Bedeutung erkannten Vernichtungsplan der Haupttäter zu fördern und handelten demgemäss mit dem Vorsatz der Beihilfe zum Mord (vgl. auch BGH 5 StR 22/63 vom 9.4.1963 , BGH 1 StR 709/52 vom 16.4.1953; BGH 1 StR 485/51 vom 22.1.1952).
Weiter aber hat der Bundesgerichtshof selbst gerade auch in diesem Urteil hervorgehoben, dass die bisherige, namentlich vom 5. Strafsenat (vgl. BGHSt 8, 393 ff.) entwickelte Rechtsprechung über die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe nicht aufgegeben oder eingeschränkt werde und dass weiterhin in aller Regel der als Täter zu bestrafen sei, der "politischer Mordhetze willig nachgibt, sein Gewissen zum Schweigen bringt und fremde verbrecherische Ziele zur Grundlage eigener Überzeugung und eigenen Handelns macht, oder wer in seinem Dienst- oder Einflussbereich dafür sorgt, dass solche Befehle rückhaltlos vollzogen werden, oder wer dabei anderweit einverständlichen Eifer zeigt ..." Demgemäss hat auch der Bundesgerichtshof inzwischen in den Urteilen des 1. Strafsenats vom 22.1.1963 - 1 StR 457/62 - und des 5. Strafsenats vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 - bestätigt, dass das Urteil des 3. Strafsenats vom 19.10.1962 mit der bisherigen Rechtsprechung übereinstimme und dass die bisher entwickelten Grundsätze über die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe weiter anzuwenden seien.
Für eine Anrechnung der im Spruchverfahren berücksichtigten Internierungshaft war demgegenüber kein Raum, weil diese mit den den Gegenstand des jetzigen Verfahrens bildenden Taten in keinem Zusammenhang stand (vgl. auch BGH 5 StR 22/63 vom 9.4.1963 ).
- LG München I, 21.07.1961 - 22 Ks 1/61
Einsatzkommando 8
Auszug aus LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Der Angeklagte Dr. Bradfisch wird deswegen unter Einbeziehung der durch rechtskräftiges Urteil des Schwurgerichts beim Landgericht München I vom 21.7.1961 - 22 Ks 1/61 - gegen ihn erkannten Strafe von 10 Jahren Zuchthaus zu einer Gesamtstrafe von dreizehn Jahren Zuchthaus verurteilt.Die in der Sache 22 Ks 1/61 bisher verbüsste Strafzeit wird voll angerechnet.
Wegen seiner Tätigkeit bei diesem Einsatzkommando ist der Angeklagte Bradfisch durch rechtskräftiges Urteil des Schwurgerichts beim Landgericht München I vom 21.Juli 1961 - 22 Ks 1/61 - wegen eines in Mittäterschaft begangenen Verbrechens der Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 15000 Fällen zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt worden.
Auf diese Gesamtstrafe von 13 Jahren Zuchthaus war die von dem Angeklagten in dem Verfahren 22 Ks 1/61 StA München verbüsste Strafzeit, nämlich die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft und die bisher verbüsste Strafhaft, in vollem Umfange anzurechnen.
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Ein derartiger Irrtum der Angeklagten betraf jedoch nicht etwa die Voraussetzungen eines in der Rechtsordnung anerkannten, sondern die Vorstellung eines überhaupt nicht möglichen Rechtfertigungsgrundes, enthielt also nicht etwa einen Tatbestandsirrtum i.S. des § 59 StGB, sondern könnte nur im Rahmen der Grundsätze Beachtung finden, die der grosse Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 194 = NJW 1952, 593) zum Verbotsirrtum entwickelt hat (vgl. auch BGH 1 StR 653/54 vom 22.4.1955; BGHSt 3, 271; BGH 2 StR 640/61 vom 21.2.1962 ).Auch der Glaube an eine unbedingte Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen der höchsten Staatsführung, insbesondere gegenüber sogenannten Führerbefehlen, entband die Angeklagten nicht von der Verpflichtung, sich vor ihrem Gewissen darüber Rechenschaft abzulegen, ob das befohlene Tun mit den allgemeinen Geboten des rechtlichen Sollens vereinbar war (vgl. auch BGHSt 2, 194 (201); BGH 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 ).
Eine weitere Strafmilderung nach Versuchsgrundsätzen (vgl. BGHSt 2, 194 ff.) konnte deswegen aber keineswegs in Frage kommen.
- BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …
Auszug aus LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Es sind auch keine Umstände hervorgetreten, die darauf schliessen lassen könnten, dass er selbst eine innere Einstellung zu den Taten hatte, die als eigener Wille zur Tatherrschaft zu werten wäre (vgl. dazu BGHSt 8, 393 ff. = NJW 1956, 475).Daraus ergibt sich, dass der Angeklagte mit dem Willen und dem Bewusstsein der eigenen Tatherrschaft handelte (vgl. BGH 5 StR 529/55 vom 10.1.1956 = BGHSt 8, 393 ff. = NJW 1956, 475).
Weiter aber hat der Bundesgerichtshof selbst gerade auch in diesem Urteil hervorgehoben, dass die bisherige, namentlich vom 5. Strafsenat (vgl. BGHSt 8, 393 ff.) entwickelte Rechtsprechung über die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe nicht aufgegeben oder eingeschränkt werde und dass weiterhin in aller Regel der als Täter zu bestrafen sei, der "politischer Mordhetze willig nachgibt, sein Gewissen zum Schweigen bringt und fremde verbrecherische Ziele zur Grundlage eigener Überzeugung und eigenen Handelns macht, oder wer in seinem Dienst- oder Einflussbereich dafür sorgt, dass solche Befehle rückhaltlos vollzogen werden, oder wer dabei anderweit einverständlichen Eifer zeigt ..." Demgemäss hat auch der Bundesgerichtshof inzwischen in den Urteilen des 1. Strafsenats vom 22.1.1963 - 1 StR 457/62 - und des 5. Strafsenats vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 - bestätigt, dass das Urteil des 3. Strafsenats vom 19.10.1962 mit der bisherigen Rechtsprechung übereinstimme und dass die bisher entwickelten Grundsätze über die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe weiter anzuwenden seien.
- BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54
Theodor Tolsdorff
Auszug aus LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass § 47 in seinem vollen Umfang anzuwenden ist (vgl. BGH 3 StR 701/53 vom 11.3.1954; 3 StR 603/54 vom 5.5.1955 ; 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ; 3 StR 478/55 vom 26.3.1956).Auch der Bundesgerichtshof unterscheidet mit Recht nicht zwischen zwei Befehlsgruppen im Sinne Schwinges, sondern behandelt in ständiger Rechtsprechung Erschiessungs- und Vernichtungsbefehle der hier vorliegenden Art als Befehle in Dienstsachen und wendet auf sie Abs. 1 Nr. 2 an (vgl. insbesondere BGH 4 StR 44/57 vom 14.3.1957 ; 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ; 1 StR 321/56 vom 22.1.1957 ; 5 StR 49/61 vom 9.6.1961; 5 StR 196/61 vom 19.9.1961 ).
Unter einem Befehl in Dienstsachen im Sinne des § 47 MStGB ist die dienstliche Anordnung eines militärischen Vorgesetzten an einen Untergebenen zu verstehen, die eine genau bestimmte Handlung oder Unterlassung gebietet, wobei notwendig ist, dass sich das Gebot ohne eigene Wahl oder Entscheidung des Untergebenen in ein Handeln umsetzen lässt; ein Befehl in diesem Sinne lässt dem Befehlsempfänger keinen Raum für eigenes Ermessen (vgl. auch BGH 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ; 5 StR 49/61 vom 9.6.1961).
- BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
Erschiessung von 4 aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen …
Auszug aus LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Ein derartiger Irrtum der Angeklagten betraf jedoch nicht etwa die Voraussetzungen eines in der Rechtsordnung anerkannten, sondern die Vorstellung eines überhaupt nicht möglichen Rechtfertigungsgrundes, enthielt also nicht etwa einen Tatbestandsirrtum i.S. des § 59 StGB, sondern könnte nur im Rahmen der Grundsätze Beachtung finden, die der grosse Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 194 = NJW 1952, 593) zum Verbotsirrtum entwickelt hat (vgl. auch BGH 1 StR 653/54 vom 22.4.1955; BGHSt 3, 271; BGH 2 StR 640/61 vom 21.2.1962 ).Auch der Glaube an eine unbedingte Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen der höchsten Staatsführung, insbesondere gegenüber sogenannten Führerbefehlen, entband die Angeklagten nicht von der Verpflichtung, sich vor ihrem Gewissen darüber Rechenschaft abzulegen, ob das befohlene Tun mit den allgemeinen Geboten des rechtlichen Sollens vereinbar war (vgl. auch BGHSt 2, 194 (201); BGH 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 ).
Diesen in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (vgl. insbesondere BGHSt 3, 271 (276); BGH 5 StR 353/54 vom 14.12.1954; 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 ; 4 StR 438/58 vom 13.3.1959 = LM Nr. 46 zu § 211 StGB; 4 StR 500/62 vom 29.3.1963 ) entwickelten Grundsätzen schliesst sich das Schwurgericht nach eigener Überprüfung an.
- BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
Mörder oder Mordgehilfe? - Der Streit um das Staschynskij-Urteil
Auszug aus LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Es ist auch nicht bewiesen, dass er etwa im Rahmen seiner Handlungen seiner Missachtung gegenüber dem jüdischen Leben Ausdruck gegeben, in rücksichtsloser Weise für die Durchführung der Befehle gesorgt oder sonst einen besonderen einverständlichen Eifer gezeigt hätte (vgl. dazu auch BGHSt 18, 87 ff.; BGH 5 StR 22/63 vom 9.4.1963 ).Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19.10.1962 9 StE 4/62 = BGHSt 18, 87 = NJW 1963, 355 (sog. Staschynski-Fall) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.
- BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare …
Auszug aus LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Ein derartiger Irrtum der Angeklagten betraf jedoch nicht etwa die Voraussetzungen eines in der Rechtsordnung anerkannten, sondern die Vorstellung eines überhaupt nicht möglichen Rechtfertigungsgrundes, enthielt also nicht etwa einen Tatbestandsirrtum i.S. des § 59 StGB, sondern könnte nur im Rahmen der Grundsätze Beachtung finden, die der grosse Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 194 = NJW 1952, 593) zum Verbotsirrtum entwickelt hat (vgl. auch BGH 1 StR 653/54 vom 22.4.1955; BGHSt 3, 271; BGH 2 StR 640/61 vom 21.2.1962 ).Diesen in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (vgl. insbesondere BGHSt 3, 271 (276); BGH 5 StR 353/54 vom 14.12.1954; 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 ; 4 StR 438/58 vom 13.3.1959 = LM Nr. 46 zu § 211 StGB; 4 StR 500/62 vom 29.3.1963 ) entwickelten Grundsätzen schliesst sich das Schwurgericht nach eigener Überprüfung an.
- BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52
Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher …
Auszug aus LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Weder gegen die Rechtsgültigkeit dieser vom Ministerrat für die Reichsverteidigung aufgrund einer Ermächtigung Hitlers vom 30.8.1939 erlassenen Verordnung vom 17.10.1939 noch gegen die Verbindlichkeit des Erlasses Himmlers vom 9.4.1940 bestehen rechtliche Bedenken (vgl. auch BGH 3 StR 765/52 vom 19.3.1953 = NJW 1954, 401; 1 StR 55/55 vom 24.6.1955 ; 2 StR 594/62 vom 20.5.1963).In Rechtsprechung und Schrifttum wird jedoch allgemein die Auffassung vertreten, dass § 47 MStGB auf vorher begangene Taten auch jetzt noch uneingeschränkt anwendbar ist, weil es sich um eine Schutzvorschrift zugunsten des Untergebenen handelt (vgl. BGH NJW 1951, 323; BGHSt 5, 239; Arndt, Wehrstrafrecht, S.21; Maurach, Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil, 1954, S.356).
- BGH, 05.05.1955 - 3 StR 603/54
Erschiessung der jüdischen Einwohner von Krutscha (bei Smolensk) auf Befehl des …
Auszug aus LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass § 47 in seinem vollen Umfang anzuwenden ist (vgl. BGH 3 StR 701/53 vom 11.3.1954; 3 StR 603/54 vom 5.5.1955 ; 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ; 3 StR 478/55 vom 26.3.1956).Denn es ist nicht nötig, dass der strafrechtswidrige Erfolg der anbefohlenen Handlung oder gar deren Rechtswidrigkeit alleiniger Beweggrund oder Endzweck des Befehls gewesen sind (vgl. BGH 3 StR 603/54 vom 5.5.1955 ).
- BGH, 22.01.1963 - 1 StR 457/62
Verurteilung eines Angeklagten wegen der Beteiligung an einer Ermordung von zehn …
- BGH, 11.03.1954 - 3 StR 701/53
Rechtsmittel
- BGH, 14.03.1957 - 4 StR 44/57
Erschiessung von etwa 20 Gestapohäftlingen in 4 Exekutionen im Keller des …
- BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62
Beteiligung an der Entrechtung, Ghettoisierung und schliesslich Deportation der …
- BGH, 09.06.1961 - 5 StR 49/61
Rechtsmittel
- BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52
Franz Rademacher
- BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
- BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50
Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' in westfälischen Anstalten durch Kontrolle der …
- BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
- BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62
Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen …
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61
Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - …
- BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62
Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den …
- BGH, 28.05.1963 - 1 StR 540/62
Strafbarkeit wegen Beachtung von Führerbefehlen - Befolgen eines als …
- BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
Rechtsmittel
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.07.1949 - StS 161/49
Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Begutachtung und Auswahl der zu tötenden …
- BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62
Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai, …
- BGH, 13.02.1951 - 4 StR 32/50
Verurteilung wegen im Dritten Reich begangener Straftaten - Anwendung des § 47 …
- BGH, 02.10.1963 - 2 StR 269/63
Erschiessung jüdischer Männer, Frauen und Kinder und partisanenverdächtiger …
- BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55
'Verschärfte Vernehmung' deutscher Zivilisten und sowjetischer Fremdarbeiter zur …
- BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56
Erhängung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'
- BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58
Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen …
- BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55
Teilnahme eines Schutzhaftlagerführers an der Erhängung von Häftlingen auf dem …
- BGH, 15.06.1962 - 2 StR 531/61
Strafbarkeit wegen Massenerschießungen von Juden - Befolgung eines …
- BGH, 14.12.1954 - 5 StR 353/54
Rechtsmittel
- BGH, 26.03.1956 - 3 StR 478/55
Rechtsmittel
- BGH, 19.09.1961 - 5 StR 196/61
Verwirklichung von Mordmerkmalen bei Ausführung eines todbringenden Befehls durch …
- BGH, 21.02.1962 - 2 StR 640/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 03.09.1953 - 5 StR 221/53
Rechtsmittel
- BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
- BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50
Durchführung des Vierjahresplans
- BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56
Paul Werner Hoppe
- BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
- BGH, 29.12.1953 - 4 ARs 47/53
- BGH, 19.11.1954 - 2 StR 367/54
Tödliche Misshandlung zweier Häftlinge durch den Lagerältesten
- BGH, 10.01.1952 - 3 StR 672/51
Teilnahme an der Massentötung von Juden, indem der Angeklagte ihre Entkleidung …
- BGH, 25.04.1961 - 5 StR 581/60
Vergiftung und Erschiessung von 26 geistesschwachen Patienten bei der Räumung des …
- LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69
Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem …
Nachdem sich die Ermittlungen in dem Verfahren 2 Js 1023/62 StA Hannover auf die Aussiedlung der auswärtigen Ghettos des Regierungsbezirks Litzmannstadt im Sommer 1942 ausgedehnt hatten, verurteilte das Schwurgericht Hannover am 18.11.1963 Fuchs wegen Mordes in neun Fällen zu lebenslanger Zuchthausstrafe sowie wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 15.000 Menschen zu 15 Jahren Gesamtzuchthaus; gegen Dr. Bradfisch erkannte es unter Einbeziehung einer anderen Strafe auf eine Gesamtzuchthausstrafe von 13 Jahren wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 15.000 Menschen in einem und an mindestens 7.000 Menschen in einem weiteren Falle (2 Ks 1/63 = 2 Js 376/60 StA Hannover) .Nach Durcharbeit der Akten einschliesslich der beigezogenen Vorgänge 2 Ks 1/63 StA Hannover (Verfahren gegen Fuchs und Dr. Bradfisch) vor allem im Hinblick auf die Frage eines dringenden Tatverdachts die angeklagten "Exzesstaten" betreffend, lehnte die Schwurgerichtskammer den Haftbefehlsantrag durch Beschluss vom 05.06.1978 ab.
Da solche Unterlagen im Vorverfahren kaum herangezogen worden waren (auch nicht im Verfahren gegen Fuchs u.a. 2 Ks 1/63 StA Hannover), haben Prozessbeteiligte erst im Laufe der Verhandlung mehrere Archive in Polen, Israel und den USA mit zum Teil beachtlichem Erfolg durchgesehen; so konnte z.B. im März 1981 in einem New Yorker Jüdischen Institut ein besonders prägnantes Foto des Angeklagten aus der hier massgeblichen Zeit aufgefunden werden.
Schliesslich ist besonders zu erwähnen das Urteil des Schwurgerichts Hannover vom 18.11.1963 (2 Ks 1/63 StA Hannover).
hatte bei seinen früheren Vernehmungen am 23.06.1972 (konsularisch in New York in vorliegender Sache), im Herbst 1963 (in Hannover in der Hauptverhandlung gegen Fuchs und Dr. Bradfisch) und am 07.12.1961 (konsularisch in New York im letzteren Verfahren) niemals einen solchen Vorfall an der Lutomierska bekundet, vielmehr insbesondere in der Hauptverhandlung in Hannover ausweislich der Urteilsgründe in 2 Ks 1/63 (UA S.101 ) nur ausgesagt: Im Anschluss an die Sperre im September 1942 hätten sich zahlreiche Ghettoinsassen am Verpflegungsplatz Ecke Lagiewnicka/Koscielna (diese Tatörtlichkeit deckt sich übrigens keinesfalls mehr mit der vom Zeugen Kop. bezeichneten, befindet sie sich doch bereits im östlichen Ghettoteil jenseits der Brücke über die Zgierska) eingefunden und sich nach Tagen besonderen Hungers auf die dort lagernden Kartoffelhaufen gestürzt.
So ist im Urteil des Schwurgerichts Hannover vom 18.11.1963 (2 Ks 1/63 StA Hannover) auf Seiten 26 und 42 denn auch aufgrund der Aussage Bla.
Ausserdem widerspricht die angebliche Stellung des "Boxers" als eines "Kommandanten" der im Urteil des Schwurgerichts Hannover vom 18.11.1963 (2 Ks 1/63) getroffenen - wenn auch für das vorliegende Verfahren nicht bindenden - Feststellung, wonach Fuchs die Räumung des Krankenhauses Drewnowska 75 geleitet hat (vgl. dort Seite 26 ).
Ersteres ist unrichtig, weil der Vorsitzende Richter mittelblondes Haar hat, während Stromberg damals rothaarig war und demgegenüber gerade Krizons seinerzeit mittelblondes Haar hatte (so bezüglich Stromberg und Krizons Günter Fuchs als Zeuge; bezüglich der Haarfarbe Strombergs vgl. auch Seite 105 des Urteils des Schwurgerichts Hannover vom 18.11.1963 - 2 Ks 1/63 -).
vom 11.10.1963 ("die Evakuierung der Juden aus Lodz hat Fuchs durchgeführt; dazu hatte er aus seiner Abteilung drei oder vier Leute hinzugezogen: Richter, Stromberg, Schmidt und Chriszon") und insbesondere auch nicht aus den im Urteil des Schwurgerichts Hannover vom 18.11.1963 (2 Ks 1/63) getroffenen Feststellungen entnehmen (hier insbesondere Seite 25 : Fuchs "oblag die gesamte Leitung der Aktion im Ghetto. Dazu standen ihm die Beamten seines Referats, insbesondere auch der Zeuge Krizons, sowie Stromberg und Richter und ferner ... zur Verfügung"; Seite 44 : "Krizons ..., der bei den Selektionen mitwirkte ..."; Seite 116 : "Krizons (hat) in vielen Fällen jüdische Menschen auf die Wagen bringen (lassen) ...").
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Rechtsprechung
| LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63 |
Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Massenerschiessung tausender Juden im Pripjetgebiet, darunter mindestens 4500 Juden aus dem Ghetto Pinsk
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63
- BGH, 17.11.1964 - 5 StR 380/64
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.10.1963 - 2 StR 269/63
Erschiessung jüdischer Männer, Frauen und Kinder und partisanenverdächtiger …
Auszug aus LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63
Die seit Kriegsende gegen die Gültigkeit dieser Bestimmung erhobenen Bedenken sind von dem Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen eingehend behandelt und verworfen worden (vgl. dazu BGH NJW 1962, 2209; BGH vom 2.Oktober 1963 - 2 StR 269/63 ).Ihre vorgebrachten Bedenken gegen die Anwendung des § 4 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher auf ihre Straftaten, die sie daraus herleiten, weil ihre Taten nicht im "Gebiet des Grossdeutschen Reichs" begangen worden sind, hält das Schwurgericht nach eingehender Prüfung nicht für begründet und schliesst sich auch insoweit der vom Bundesgerichtshof in den Entscheidungen vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 - und vom 2.Oktober 1963 - 2 StR 269/63 - vertretenen Ansicht aus den dort dargelegten Gründen an.
Unabhängig hiervon hat das Schwurgericht festgestellt, ob die Hilfeleistungen der Angeklagten, die zur Begehung der einen Tat Himmlers vorgenommen sind, mehrere rechtlich selbständige Handlungen oder eine fortgesetzte Handlung bilden; denn die Frage war für jeden der Angeklagten, allein nach ihrem Verhalten und nicht nach der Haupttat zu entscheiden (vgl. RG 70, 26; BGH vom 28.Mai 1963 - 1 StR 540/62 ; vom 2.Oktober 1963 - 2 StR 269/63 ).
Es ist schon erwähnt, dass die Frage, ob mehrere Hilfeleistungen zu einer Haupttat als mehrere rechtlich selbständige Handlungen oder als eine fortgesetzte Handlung zu werten sind, nicht nach der Haupttat sondern, selbständig und unabhängig von dieser, allein nach dem Verhalten des Gehilfen zu beantworten ist (vgl. BGH vom 2.Oktober 1963 - 2 StR 269/63 ).
- BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63
Rechtsmittel
Auszug aus LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63
Diese Bestimmung war nach § 3 StGB auf im Ausland begangene Straftaten gleichfalls anzuwenden (vgl. BGH in NJW 1962, 2209; BGH vom 22.5.1962 - 5 StR 4/62 - und vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ).Ihre vorgebrachten Bedenken gegen die Anwendung des § 4 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher auf ihre Straftaten, die sie daraus herleiten, weil ihre Taten nicht im "Gebiet des Grossdeutschen Reichs" begangen worden sind, hält das Schwurgericht nach eingehender Prüfung nicht für begründet und schliesst sich auch insoweit der vom Bundesgerichtshof in den Entscheidungen vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 - und vom 2.Oktober 1963 - 2 StR 269/63 - vertretenen Ansicht aus den dort dargelegten Gründen an.
Es genügt, dass sie die tatsächlichen Umstände kannten, die ihre Beweggründe als niedrig kennzeichneten (vgl. BGH vom 19.November 1954 - 2 StR 367/54 , vom 13.Dezember 1951 - 4 StR 629/51; vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 ).
Ebensowenig ist es erforderlich, dass sie die ihnen bekannten Beweggründe der Haupttäter selbst als niedrig gewertet haben (BGH a.a.O. und BGH vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 ).
- BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62
Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai, …
Auszug aus LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63
Diese Bestimmung war nach § 3 StGB auf im Ausland begangene Straftaten gleichfalls anzuwenden (vgl. BGH in NJW 1962, 2209; BGH vom 22.5.1962 - 5 StR 4/62 - und vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ).Die seit Kriegsende gegen die Gültigkeit dieser Bestimmung erhobenen Bedenken sind von dem Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen eingehend behandelt und verworfen worden (vgl. dazu BGH NJW 1962, 2209; BGH vom 2.Oktober 1963 - 2 StR 269/63 ).
- BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62
Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen …
Auszug aus LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63
Bis zu diesem Tage war die Verjährung für alle Straftaten, deren Verfolgung in der nationalsozialistischen Zeit wegen der rechtsfeindlichen politischen Haltung der Machthaber unmöglich war, gehemmt, weil der insoweit als Gesetz eingeschätzte "Führerwille" ein vorübergehendes Verfolgungshindernis darstellt, auf das § 69 StGB entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGH NJW 1962, 2308; BGH in L/M No.4 zu § 69 StGB). - BGH, 28.05.1963 - 1 StR 540/62
Strafbarkeit wegen Beachtung von Führerbefehlen - Befolgen eines als …
Auszug aus LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63
Unabhängig hiervon hat das Schwurgericht festgestellt, ob die Hilfeleistungen der Angeklagten, die zur Begehung der einen Tat Himmlers vorgenommen sind, mehrere rechtlich selbständige Handlungen oder eine fortgesetzte Handlung bilden; denn die Frage war für jeden der Angeklagten, allein nach ihrem Verhalten und nicht nach der Haupttat zu entscheiden (vgl. RG 70, 26; BGH vom 28.Mai 1963 - 1 StR 540/62 ; vom 2.Oktober 1963 - 2 StR 269/63 ). - BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52
Franz Rademacher
Auszug aus LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63
Dass sie selbst nicht aus Judenhass handelten, ist ohne Belang; denn es genügt, dass sie diesen Beweggrund der Haupttäter kannten (vgl. BGH 1, 368; BGH vom 16.April 1953 - 1 StR 709/52). - BGH, 31.01.1953 - II ZR 130/52
Luftschutzbauten
Auszug aus LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63
Demnach hatte er nicht eine innere Einstellung zu den Taten, die als eigener Wille zur Tatherrschaft zu werten wäre (vgl. BGH 8, 396). - BGH, 19.11.1954 - 2 StR 367/54
Tödliche Misshandlung zweier Häftlinge durch den Lagerältesten
Auszug aus LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63
Es genügt, dass sie die tatsächlichen Umstände kannten, die ihre Beweggründe als niedrig kennzeichneten (vgl. BGH vom 19.November 1954 - 2 StR 367/54 , vom 13.Dezember 1951 - 4 StR 629/51; vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 ). - BGH, 13.12.1951 - 4 StR 629/51
Rechtsmittel
Auszug aus LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63
Es genügt, dass sie die tatsächlichen Umstände kannten, die ihre Beweggründe als niedrig kennzeichneten (vgl. BGH vom 19.November 1954 - 2 StR 367/54 , vom 13.Dezember 1951 - 4 StR 629/51; vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 ). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.04.1950 - StS 318/49
Auszug aus LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63
Er muss gerade wegen der sonst drohenden Gefahr für Leib oder Leben den Befehl befolgt haben (vgl. BGH 3, 271, 275/276; OGHSt. 1, 310, 312; OGH in NJW 1950, 511; BGH 18, 311).
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Rechtsprechung
| LG Gießen, 12.10.1965 - 2 Ks 1/63 |
Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Erschiessung eines 2jährigen jüdischen Kindes in dem Arm seiner Mutter
Verfahrensgang
- LG Gießen, 18.04.1963 - 2 Ks 1/63
- BGH, 02.10.1964 - 2 StR 118/64
- LG Gießen, 12.10.1965 - 2 Ks 1/63
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- LG Gießen, 10.01.1957 - 2 KLs 4/55
Teilnahme an wiederholten Massenerschiessungen von insgesamt mindestens 300 …
Auszug aus LG Gießen, 12.10.1965 - 2 Ks 1/63
Da der Angeklagte an drei solcher Massenerschiessungen von Juden teilgenommen hat, wurde er aufgrund seines Geständnisses durch Urteil der Jugendkammer des Landgerichts in Giessen vom 10.1.1957 - 2 KLs 4/55 - wegen Beihilfe zum Mord in 3 Fällen (§§ 211, 49 StGB, 105 Abs.I Ziff.1, 18, 31 JGG) zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren verurteilt, die er teilweise verbüsst hat.Dieser Sachverhalt beruht auf der Einlassung des Angeklagten, den glaubhaften eidlichen Bekundungen der Zeugen R. und P. und auf den zum Gegenstand der Verhandlung gemachten und verlesenen Urkunden sowie auf den Akten gegen Lu. 2 KLs 4/55 und 2 KLs 6/61 des Landgerichts Giessen und auf den Akten gegen Köllner und P. 6 Ks 2/62 des Landgerichts Saarbrücken .
- LG Gießen, 30.06.1961 - 2 KLs 6/61
Erschiessung eines Juden, der bei Anruf nicht stehen blieb, sowie tödliche …
Auszug aus LG Gießen, 12.10.1965 - 2 Ks 1/63
Dagegen wurde er durch Urteil der Jugendkammer des Landgerichts in Giessen vom 30.6.1961 - 2 KLs 6/61 - von der Anklage, in Czortkow in der Zeit von Frühjahr bis Sommer 1942 den Juden Schalom Melzer auf der Strasse erschossen und im Winter 1942/43 den Juden Abraham Winter auf dem Hof des Kreiskrankenhauses mit einem ziegelsteinähnlichen Gegenstand tödlich verletzt zu haben, trotz starken bzw. begründeten Tatverdachts freigesprochen.Dieser Sachverhalt beruht auf der Einlassung des Angeklagten, den glaubhaften eidlichen Bekundungen der Zeugen R. und P. und auf den zum Gegenstand der Verhandlung gemachten und verlesenen Urkunden sowie auf den Akten gegen Lu. 2 KLs 4/55 und 2 KLs 6/61 des Landgerichts Giessen und auf den Akten gegen Köllner und P. 6 Ks 2/62 des Landgerichts Saarbrücken .
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Rechtsprechung
| LG Aurich, 26.06.1964 - 2 Ks 1/63 |
Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Zwangsverschleppung und schwere Misshandlung jüdischer Arbeitskräfte aus Sveksna, Vevirzeniai, Kvedarna, Laukova, Naumiestis und Vainutas in verschiedene Arbeitslager im Landkreis Heydekrug. Teilnahme an mindestens drei Selektionen arbeitsunfähiger jüdischer Häftlinge. ...
Verfahrensgang
- LG Aurich, 26.06.1964 - 2 Ks 1/63
- BGH, 24.08.1965 - 5 StR 114/65
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LG Aurich, 29.05.1961 - 17 Ks 1/61
Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai, …
Auszug aus LG Aurich, 26.06.1964 - 2 Ks 1/63
Der Eröffnungsbeschluss der grossen Strafkammer des Landgerichts in Aurich vom 16.März 1961 (17 Ks 1/61 StA Osnabrück = 2 Ks 1/62 StA Oldenburg) legt den Angeklagten Dr. Werner Scheu und Karl Struve je 220 Verbrechen des gemeinschaftlichen Mordes und den Angeklagten Otto Bastian und Friedrich Jagst sowie dem früheren Mitangeklagten Wilhelm Schmidt je 220 Verbrechen der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord zur Last, weil sie sich Ende Juni/Anfang Juli 1941 an einer Massenerschiessung von Juden im Raum Naumiestis/Vainutas (ehemals litauisches Staatsgebiet) beteiligt haben sollen.
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Rechtsprechung
| LG Gießen, 18.04.1963 - 2 Ks 1/63 |
Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Erschiessung eines Juden auf einer Strasse im Ghetto von Czortkow. Tödliche Misshandlung einer jüdischen Frau bei einer 'Judenaktion' am 13.April 1943 in Buczacz
Verfahrensgang
- LG Gießen, 18.04.1963 - 2 Ks 1/63
- BGH, 02.10.1964 - 2 StR 118/64
- LG Gießen, 12.10.1965 - 2 Ks 1/63
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- LG Gießen, 10.01.1957 - 2 KLs 4/55
Teilnahme an wiederholten Massenerschiessungen von insgesamt mindestens 300 …
Auszug aus LG Gießen, 18.04.1963 - 2 Ks 1/63
Wegen Teilnahme an drei Massenerschiessungen in der Nähe von Czortkow, Borszczow und möglicherweise auch Kopezynce im Jahre 1942 wurde der Angeklagte auf Grund seines Geständnisses durch Urteil der Jugendkammer des Landgerichts in Giessen vom 10.1.1957 (2 KLs 4/55) wegen Beihilfe zum Mord in drei Fällen (§§ 211, 49 StGB, §§ 105 Abs.I Ziff.1, 18, 31 JGG) zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren verurteilt .Dieser Sachverhalt beruht auf der eigenen Einlassung des Angeklagten, soweit ihr das Gericht zu folgen vermochte, auf den glaubhaften eidlichen Bekundungen der Zeugen A., Josef Ra., Ignatz Ra., Julia Ra., Landgerichtsrat N., P. , Thomanek , Kurt Köllner , Sch., Martha Köllner, sowie auf den zum Gegenstand der Verhandlung gemachten und verlesenen Urkunden, auf den Akten ./. Thomanek, LG Hagen, 11 Ks 1/57 , auf den Akten ./. Lu., LG Giessen, 2 KLs 4/55 und 2 KLs 6/61 und auf den Akten ./. Köllner, LG Saarbrücken, 6 Ks 2/62 .
- LG Gießen, 30.06.1961 - 2 KLs 6/61
Erschiessung eines Juden, der bei Anruf nicht stehen blieb, sowie tödliche …
Auszug aus LG Gießen, 18.04.1963 - 2 Ks 1/63
Von der Anklage, in Czortkow in der Zeit von Frühjahr bis Ende 1942 den Juden Schalom Melzer auf der Strasse erschossen und den Juden Abraham Winter auf dem Hof des Kreiskrankenhauses mit einem ziegelsteinähnlichen Gegenstand tödlich verletzt zu haben, wurde er durch Urteil der Jugendkammer des Landgerichts in Giessen vom 30.6.1961 (2 KLs 6/61) freigesprochen .Dieser Sachverhalt beruht auf der eigenen Einlassung des Angeklagten, soweit ihr das Gericht zu folgen vermochte, auf den glaubhaften eidlichen Bekundungen der Zeugen A., Josef Ra., Ignatz Ra., Julia Ra., Landgerichtsrat N., P. , Thomanek , Kurt Köllner , Sch., Martha Köllner, sowie auf den zum Gegenstand der Verhandlung gemachten und verlesenen Urkunden, auf den Akten ./. Thomanek, LG Hagen, 11 Ks 1/57 , auf den Akten ./. Lu., LG Giessen, 2 KLs 4/55 und 2 KLs 6/61 und auf den Akten ./. Köllner, LG Saarbrücken, 6 Ks 2/62 .
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Rechtsprechung
| LG Bückeburg, 11.04.1964 - 2 Ks 1/63 |
Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Erschiessung eines Zivilisten wegen abfälliger Äusserungen über die militärische und politische Lage Deutschlands
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62
Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den …
Auszug aus LG Bückeburg, 11.04.1964 - 2 Ks 1/63
Der Täter muss daher alle Wege gewissenhaft geprüft haben (BGHSt 18, 311). - BGH, 21.12.1951 - 2 StR 333/51
Rechtsmittel
Auszug aus LG Bückeburg, 11.04.1964 - 2 Ks 1/63
Es ist allerdings seit langem in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Handlung, die sich gegen einen unbekannten Täter richtet, nicht genügt, um eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen (RGSt. 6, 212; 11, 364; BGHSt 2, 54 (55); Jagusch in Leipziger Kommentar § 68 Anm.I, 1). - RG, 12.01.1885 - 3101/84
1. Kommt es bei Prüfung der Frage, ob die Strafverjährung durch eine "gegen den …
Auszug aus LG Bückeburg, 11.04.1964 - 2 Ks 1/63
Es ist allerdings seit langem in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Handlung, die sich gegen einen unbekannten Täter richtet, nicht genügt, um eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen (RGSt. 6, 212; 11, 364; BGHSt 2, 54 (55); Jagusch in Leipziger Kommentar § 68 Anm.I, 1). - RG, 12.11.1929 - I 915/29
Wird die Verjährung der Strafverfolgung dadurch unterbrochen, daß der Vorsitzende …
Auszug aus LG Bückeburg, 11.04.1964 - 2 Ks 1/63
Sämtliche Verfügungen waren geeignet, das Strafverfahren zu fördern und sollten der Aufklärung des Sachverhalts dienen (Schönke-Schröder § 68 Anm.III 3a; RG HRR 1940, 1420; RGSt. 63, 320 (321)). - RG, 27.04.1882 - 757/82
1. Inwieweit bedarf es der Substanziierung eines wegen eines Preßerzeugnisses …
Auszug aus LG Bückeburg, 11.04.1964 - 2 Ks 1/63
Es ist allerdings seit langem in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Handlung, die sich gegen einen unbekannten Täter richtet, nicht genügt, um eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen (RGSt. 6, 212; 11, 364; BGHSt 2, 54 (55); Jagusch in Leipziger Kommentar § 68 Anm.I, 1).
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