Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 119 VwGO, § 120 VwGO, § 152a VwGO
Berichtigung des Liegenschaftskatasters; Tatbestandsberichtigung im Berufungszulassungsverfahren; Gegenstand der Anhörungsrüge - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 119; VwGO § 120; VwGO § 152a
Gehör, rechtliches; Tatbestandsberichtigung; Berichtigung des Liegenschaftskatasters; Tatbestandsberichtigung im Berufungszulassungsverfahren; Anhörungsrüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 09.12.2014 - 2 A 37/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (25)
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Berufungsverfahren bei Weiterverfolgung eines in …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16
Rn. 1 I. Die Anhörungsrüge des Klägers ist gemäß § 152a Abs. 1 Satz 1 VwGO teilweise unzulässig (1.) und im Übrigen unbegründet (2.), weil der Senat den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör mit seinem Beschluss vom 17.11.2016 - 2 L 23/15 -, mit dem der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt worden ist, nicht verletzt hat (§ 152 a Abs. 1, Abs. 4 VwGO).Auch im Übrigen ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass der beschließende Senat der ihm obliegenden Verpflichtung nach Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, das Vorbringen des Klägers in dem Verfahren 2 L 23/15 zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht nachgekommen ist.
Auch ist von einer unzulässigen Vorab-Festlegung des Berufungsgerichts (c.) oder Voreingenommenheit der beschließenden Richter aufgrund ihrer Vorbefassung im Verfahren 2 M 40/14 (d.) - wie sich aus den die Befangenheit ablehnenden Beschlüssen vom 14. und 15.02.2017 ( 2 L 23/15 ) ergibt - nicht auszugehen.
- BVerwG, 31.05.2013 - 2 C 6.11
Tatbestandsberichtigung; Revisionsurteil; informatorische Zusammenfassung; keine …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16
Es soll verhindert werden, dass infolge dieser Beweiskraft ein unrichtig beurkundeter Prozessstoff Grundlage für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts oder in einem späteren Verfahrensabschnitt wird (BVerwG, Beschl. v. 31.05.2013 - BVerwG 2 C 6.11 -, juris, RdNr. 3; Beschl. v. 12.03.2014 - BVerwG 8 C 16.12 -, juris RdNr. 9; SächsOVG, Beschl. v. 08.01.2015 - 5 D 88/13 -, juris RdNr. 3).Etwas anderes gilt auch nicht im Hinblick auf eine etwa im Anschluss beabsichtigte Verfassungsbeschwerde gegen den unanfechtbaren Senatsbeschluss, da das Bundesverfassungsgericht nicht an Feststellungen der Fachgerichte gebunden ist (BVerwG, Beschl. v. 31.05.2013, a. a. O., RdNr. 5).
- VGH Bayern, 23.07.2014 - 8 C 14.1351
Anhörungsrüge, keine Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16
Rn. 22 Es ist im Übrigen auch nicht Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO, das Gericht zu einer Ergänzung oder Erläuterung seiner Entscheidung zu veranlassen (BayVGH, Beschl. v. 23.07.2014 - 8 C 14.1351 -, juris RdNr. 7; BayVGH, Beschl. v. 14.08.2009 - 6 ZB 09.1955 -, juris RdNr. 3).Es gibt daher auch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht seine Entscheidung durch eine ergänzende Begründung rechtfertigt, wenn es trotz der Einwände eines Beteiligten an ihr festhält (BayVGH, Beschl. v. 23.07.2014, a.a.O.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 10.11.2004 - 1 BvR 179/03 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978 -, juris RdNr. 4).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16
Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.]), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt (BVerfG, Beschl. v. 19.07.1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschl. v. 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375]).Rn. 6 Aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Aufklärungspflicht des Gerichts (BVerfG, Beschl. v. 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 [190]).
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16
Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.]), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt (BVerfG, Beschl. v. 19.07.1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschl. v. 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375]).Denn jedenfalls ist das Gericht weder nach Art. 103 Abs. 1 GG noch nach einfachem Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verpflichtet, sich in den Entscheidungsgründen mit jeder Einzelheit des Vorbringens zu befassen; es genügt vielmehr die Angabe der Gründe, "die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind" (BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.]).
- BVerwG, 03.03.2010 - 2 B 12.10
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16
Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs verpflichtet zwar die Gerichte, das Vorgetragene zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, gebietet ihnen aber nicht, bei der Würdigung des Prozessstoffes den Ansichten der Beteiligten zu folgen (BVerwG, Beschl. v. 03.03.2010 - BVerwG 2 B 12.10 -, juris).Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs verpflichtet zwar die Gerichte, das Vorgetragene zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, gebietet ihnen aber nicht, bei der Würdigung des Prozessstoffes den Ansichten der Beteiligten zu folgen (BVerwG, Beschl. v. 03.03.2010 - BVerwG 2 B 12.10 -, juris).
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
Zum so genannten Dosenpfand
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16
Es gibt daher auch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht seine Entscheidung durch eine ergänzende Begründung rechtfertigt, wenn es trotz der Einwände eines Beteiligten an ihr festhält (…BayVGH, Beschl. v. 23.07.2014, a.a.O.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 10.11.2004 - 1 BvR 179/03 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978 -, juris RdNr. 4). - BVerwG, 12.03.2014 - 8 C 16.12
Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16
Es soll verhindert werden, dass infolge dieser Beweiskraft ein unrichtig beurkundeter Prozessstoff Grundlage für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts oder in einem späteren Verfahrensabschnitt wird (BVerwG, Beschl. v. 31.05.2013 - BVerwG 2 C 6.11 -, juris, RdNr. 3; Beschl. v. 12.03.2014 - BVerwG 8 C 16.12 -, juris RdNr. 9; SächsOVG, Beschl. v. 08.01.2015 - 5 D 88/13 -, juris RdNr. 3). - VGH Bayern, 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978
Anhörungsrüge; Antrag auf Zulassung der Berufung; keine Verletzung des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16
Es gibt daher auch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht seine Entscheidung durch eine ergänzende Begründung rechtfertigt, wenn es trotz der Einwände eines Beteiligten an ihr festhält (…BayVGH, Beschl. v. 23.07.2014, a.a.O.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 10.11.2004 - 1 BvR 179/03 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978 -, juris RdNr. 4). - VGH Bayern, 14.08.2009 - 6 ZB 09.1955
Ausbaubeitrag; Anhörungsrüge; keine Verletzung des Grundsatzes der Gewährung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16
Rn. 22 Es ist im Übrigen auch nicht Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO, das Gericht zu einer Ergänzung oder Erläuterung seiner Entscheidung zu veranlassen (BayVGH, Beschl. v. 23.07.2014 - 8 C 14.1351 -, juris RdNr. 7; BayVGH, Beschl. v. 14.08.2009 - 6 ZB 09.1955 -, juris RdNr. 3). - OVG Sachsen, 08.01.2015 - 5 D 88/13
Tatbestandsberichtigung, Tatbestand, Beweiskraft, Bewertung, …
- OVG Sachsen, 10.07.2013 - 4 A 266/12
Tatbestandsberichtigung, Berichtigungsantrag, unerhebliche Angaben
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
Tierzuchtgesetz II
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; …
- BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.
- BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12
Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit …
- BVerwG, 27.06.2007 - 7 B 19.07
Atomrechtliche Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerkes …
- BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09
Geltendmachung von neuen Argumenten gegen die inhaltliche Würdigung des …
- BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96
Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2005 - 3 L 2/02
- VG Halle, 24.09.2019 - 2 A 521/17 Mit Beschluss vom 1. März 2017 lehnte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt u.a. die Anhörungsrüge ab ( 2 L 117/16 ).
Zudem bezieht sich der Beklagte zu 2) auf die Entscheidung des erkennenden Gerichts in der Sache 2 A 37/14 HAL [offenbar versehentlich bezeichnet als 2 A 371/14 HAL] und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. November 2016 ( 2 L 23/15 ) über die Nichtzulassung der Berufung, sowie die Ablehnungsgesuche und die entsprechenden Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts hierzu ( 2 L 117/16 ).
- VGH Bayern, 12.06.2018 - 22 CS 17.2291
Zu den Voraussetzungen für die Berichtigung bzw. Ergänzung des Tatbestands einer …
Rn. 6 Soweit von § 314 ZPO nicht erfasstes Parteivorbringen in Frage steht, erschöpft sich die Funktion des Tatbestands einer mit ihrem Erlass rechtskräftig werdenden Gerichtsentscheidung darin, den bisherigen Gang des Verfahrens, insbesondere den Inhalt der Entscheidungen vorangegangener Instanzen, zusammengefasst aufzuzeigen, um dadurch das Verständnis der nachfolgenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen des Gerichts zu erleichtern (vgl. OVG SA, B.v. 1.3.2017 - 2 L 117/16 - juris Rn. 25). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2023 - 3 M 71/23
Anhörungsrüge wegen abweichender Würdigung der Sach- und Rechtslage; …
Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs verpflichtet zwar die Gerichte, das Vorgetragene zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, gebietet ihnen aber nicht, bei der Würdigung des Prozessstoffes den Ansichten der Beteiligten zu folgen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 1. März 2017 - 2 L 117/16 - juris Rn. 13 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2026 - 1 B 600/26
Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Rn. 20 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. März 2024 - 2 BvR 184/22 -, juris, Rn. 28 und 29, und vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris, Rn. 7, sowie BVerwG, Beschlüsse vom 2. Mai 2017 - 5 B 75.15 D -, juris, Rn. 11, und vom 15. Februar 2016 - 6 PKH 1.16 -, juris, Rn. 16, jeweils m. w. N., sowie Urteil vom 10. April 1991 - 8 C 106/89 -, juris, LS und Rn. 8; ferner etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 14. April 2025 - 1 A 1741/21 -, juris, Rn. 14, vom 16. November 2023 - 1 A 1683/21 -, juris, Rn. 35 f., und vom 29. August 2023 - 1 A 2741/20 -, juris, Rn. 70 f., jeweils m. w. N., sowie OVG S.-A., Beschluss vom 1. März 2017 - 2 L 117/16 -, juris, Rn. 6; aus der Literatur etwa Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl. 2025, § 138 Rn. 107 und 146 f., und Rixen, ebenda, § 108 Rn. 197, jeweils m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2022 - 1 A 760/22
Darlegen der Verletzung rechtlichen Gehörs mit der Anhörungsrüge hinsichtlich der …
Rn. 16 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Mai 2017- 5 B 75.15 D -, juris, Rn. 11, und vom 15. Februar 2016 - 6 PKH 1.16 -, juris, Rn. 16, jeweils m. w. N.; ferner etwa OVG S.-A., Beschluss vom 1. März 2017 - 2 L 117/16 -, juris, Rn. 6.
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