Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 05.10.1995 - 2 A 273/95
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (27)
- BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95
Dass die seinerzeit angenommene "grundsätzliche Bedeutung" der Rechtsfrage, ob extreme Bürgerkriegslagen in Ansehung des Grundgesetzes (Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 2 GG) in entsprechender Anwendung des Absatzes 4 oder des Absatzes 6 des § 53 des Ausländergesetzes - AuslG - (= Art. 1 des Gesetzes vom 09.07.1990 [BGBl I 1354], geändert durch Gesetz vom 30.06.1993 [BGBl I 1062], zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.01.2002 [BGBl I 361 ]) zu beurteilen sind, nicht mehr besteht - das Bundesverwaltungsgericht hat § 53 Abs. 6 AuslG für einschlägig gehalten und die Voraussetzungen der Art. 1, 2 GG einschränkend interpretiert (vgl. vor allem: BVerwG, Urt. v. 19.11.1996 - BVerwG 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249 ff;… Urt. v. 12.07.2001 - BVerwG 1 C 2.01 -, BVerwGE 114, 379 ff) -, berührt die Wirksamkeit des unter anderen Voraussetzungen gefassten Zulassungsbeschlusses nicht, zumal das angefochtene Urteil nach heutigem Erkenntnisstand von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht.Solche nur allgemeinen Gefahren führen lediglich zu einer politischen Entscheidung über einen generellen Abschiebungsschutz auf der Grundlage der §§ 53 Abs. 6 Satz 2; 54 AuslG; das politische Ermessen wird durch das vorgehende Verfassungsrecht nur dann verdichtet, wenn die allgemeine Gefahrenlage so extrem ist, dass angenommen werden muss, jeder einzelne Rückkehrer werde "sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen" ausgeliefert sein, ohne dass andere gesetzliche Bestimmungen Schutz gewährten (…BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - BVerwG 9 C 144.95 -, S. 8 f; vgl. ferner: BVerwGE 99, 324 [328]; 102, 249 [258];… BVerwG, Urt. v. 08.12.1998 - BVerwG 9 C 4.98 -, BVerwGE 108, 77 [80 ff];… vgl. zuletzt: VGH BW, Urt. v. 13.11.2002 - A 6 S 967/01 - [zur Demokratischen Republik Kongo]).
Dafür ist auf die Gesamtgefährdungslage abzustellen (BVerwG, Beschl. v. 23.03.1999 - BVerwG 9 B 866.98 -, Buchholz 402.240 § 53 Nr. 17: vgl. auch: BVerwGE 102, 249 [259]; 114, 379 ff; BVerwG, Beschl. v. 08.04.2002 - BVerwG 1 B 71.02 - [juris]).
Auch eine solche Extrem-Gefahr, welche den verfassungsrechtlichen Schutz auslöst, muss "landesweit" bestehen; gibt es tatsächlich gefahrfreie Landesteile, so greift der Schutz nur, wenn der Rückkehrer sie ohne Gefährdung nicht erreichen kann (BVerwGE 99, 324 [328]; 102, 249 [259];… BVerwG, Urt. v. 02.09.1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, BVerwGE 105, 187 [194]).
Eine Extrem-Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht jedenfalls nicht landesweit; für diese Beurteilung ist nicht von dem allgemeinen Maßstab "beachtlicher" Wahrscheinlichkeit, sondern - weil es sich um einen Ausnahmetatbestand handelt - von einem erhöhten Maßstab auszugehen (BVerwGE 102, 249 [259];… VGH BW, Urt. v. 13.11.2002 - A 6 S 967/01 -).
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95
Die Vorschrift stellt dabei allein auf eine konkrete "individuelle" Gefahr ab, die zwar nicht notwendig vom Staat ausgehen oder diesem zurechenbar sein muss, die aber nicht nur ganz allgemein auf der Situation im Zielstaat beruhen und alle dort Lebenden gleichermaßen treffen darf (…BVerwG, Urt. v. 29.03.1996 - BVerwG 9 C 116.95 -, Buchholz 402.240 [AuslG 1990] § 53 Nr. 3; BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 [328]).Solche nur allgemeinen Gefahren führen lediglich zu einer politischen Entscheidung über einen generellen Abschiebungsschutz auf der Grundlage der §§ 53 Abs. 6 Satz 2; 54 AuslG; das politische Ermessen wird durch das vorgehende Verfassungsrecht nur dann verdichtet, wenn die allgemeine Gefahrenlage so extrem ist, dass angenommen werden muss, jeder einzelne Rückkehrer werde "sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen" ausgeliefert sein, ohne dass andere gesetzliche Bestimmungen Schutz gewährten (…BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - BVerwG 9 C 144.95 -, S. 8 f; vgl. ferner: BVerwGE 99, 324 [328]; 102, 249 [258];… BVerwG, Urt. v. 08.12.1998 - BVerwG 9 C 4.98 -, BVerwGE 108, 77 [80 ff];… vgl. zuletzt: VGH BW, Urt. v. 13.11.2002 - A 6 S 967/01 - [zur Demokratischen Republik Kongo]).
Auch eine solche Extrem-Gefahr, welche den verfassungsrechtlichen Schutz auslöst, muss "landesweit" bestehen; gibt es tatsächlich gefahrfreie Landesteile, so greift der Schutz nur, wenn der Rückkehrer sie ohne Gefährdung nicht erreichen kann (BVerwGE 99, 324 [328]; 102, 249 [259];… BVerwG, Urt. v. 02.09.1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, BVerwGE 105, 187 [194]).
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.2002 - A 6 S 967/01
Demokratische Republik Kongo: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95
Solche nur allgemeinen Gefahren führen lediglich zu einer politischen Entscheidung über einen generellen Abschiebungsschutz auf der Grundlage der §§ 53 Abs. 6 Satz 2; 54 AuslG; das politische Ermessen wird durch das vorgehende Verfassungsrecht nur dann verdichtet, wenn die allgemeine Gefahrenlage so extrem ist, dass angenommen werden muss, jeder einzelne Rückkehrer werde "sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen" ausgeliefert sein, ohne dass andere gesetzliche Bestimmungen Schutz gewährten (…BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - BVerwG 9 C 144.95 -, S. 8 f; vgl. ferner: BVerwGE 99, 324 [328]; 102, 249 [258];… BVerwG, Urt. v. 08.12.1998 - BVerwG 9 C 4.98 -, BVerwGE 108, 77 [80 ff]; vgl. zuletzt: VGH BW, Urt. v. 13.11.2002 - A 6 S 967/01 - [zur Demokratischen Republik Kongo]).Eine Extrem-Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht jedenfalls nicht landesweit; für diese Beurteilung ist nicht von dem allgemeinen Maßstab "beachtlicher" Wahrscheinlichkeit, sondern - weil es sich um einen Ausnahmetatbestand handelt - von einem erhöhten Maßstab auszugehen (BVerwGE 102, 249 [259]; VGH BW, Urt. v. 13.11.2002 - A 6 S 967/01 -).
Im Übrigen ist der Senat ist mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW, Urt. v. 13.11.2002 - A 6 S 967/01 - [dort entschieden zu den Verhältnissen in der Demokratischen Republik Kongo]) der Auffassung, dass nicht schon das Vorhanden-Sein einzelner Gefährdungsfaktoren ausreicht, um eine Extrem-Gefahr bejahen zu können, sondern dass es einer Würdigung für den Einzelfall bedarf; wie der Verwaltungsgerichtshof geht auch der Senat davon aus, dass der jeweils für maßgeblich gehaltene Gefährdungsfaktor dem deutschen Staat im Rahmen des Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 2 GG zurechenbar sein muss, was bedeutet, das er durch die von ihm betriebenen Abschiebung verursacht wird und nicht nur ganz allgemein im Zielland besteht, so dass nur die Gefährdungsfaktoren berücksichtigt werden können, die - bei der Abschiebung erkennbar ("sehenden Auges") - mit hoher Wahrscheinlichkeit zu schwersten Beeinträchtigungen führen müssen.
- BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95
Dass die seinerzeit angenommene "grundsätzliche Bedeutung" der Rechtsfrage, ob extreme Bürgerkriegslagen in Ansehung des Grundgesetzes (Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 2 GG) in entsprechender Anwendung des Absatzes 4 oder des Absatzes 6 des § 53 des Ausländergesetzes - AuslG - (= Art. 1 des Gesetzes vom 09.07.1990 [BGBl I 1354], geändert durch Gesetz vom 30.06.1993 [BGBl I 1062], zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.01.2002 [BGBl I 361 ]) zu beurteilen sind, nicht mehr besteht - das Bundesverwaltungsgericht hat § 53 Abs. 6 AuslG für einschlägig gehalten und die Voraussetzungen der Art. 1, 2 GG einschränkend interpretiert (…vgl. vor allem: BVerwG, Urt. v. 19.11.1996 - BVerwG 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249 ff; Urt. v. 12.07.2001 - BVerwG 1 C 2.01 -, BVerwGE 114, 379 ff) -, berührt die Wirksamkeit des unter anderen Voraussetzungen gefassten Zulassungsbeschlusses nicht, zumal das angefochtene Urteil nach heutigem Erkenntnisstand von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht.Dafür ist auf die Gesamtgefährdungslage abzustellen (BVerwG, Beschl. v. 23.03.1999 - BVerwG 9 B 866.98 -, Buchholz 402.240 § 53 Nr. 17: vgl. auch: BVerwGE 102, 249 [259]; 114, 379 ff; BVerwG, Beschl. v. 08.04.2002 - BVerwG 1 B 71.02 - [juris]).
- BVerwG, 23.08.1996 - 9 C 144.95
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Anspruch auf Asyl - Vorliegen von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95
Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Ansatz, Art. 3 EMRK beziehe sich nur auf staatliche oder dem Staat zurechenbare Eingriffe und dürfe nicht auf Maßnahmen Dritter ausgeweitet werden, gerade in Ansehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verteidigt (BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - BVerwG 9 C 144.95 - [juris], BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 [334]; BVerwGE 104, 265 [268 ff]).Solche nur allgemeinen Gefahren führen lediglich zu einer politischen Entscheidung über einen generellen Abschiebungsschutz auf der Grundlage der §§ 53 Abs. 6 Satz 2; 54 AuslG; das politische Ermessen wird durch das vorgehende Verfassungsrecht nur dann verdichtet, wenn die allgemeine Gefahrenlage so extrem ist, dass angenommen werden muss, jeder einzelne Rückkehrer werde "sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen" ausgeliefert sein, ohne dass andere gesetzliche Bestimmungen Schutz gewährten (BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - BVerwG 9 C 144.95 -, S. 8 f; vgl. ferner: BVerwGE 99, 324 [328]; 102, 249 [258];… BVerwG, Urt. v. 08.12.1998 - BVerwG 9 C 4.98 -, BVerwGE 108, 77 [80 ff];… vgl. zuletzt: VGH BW, Urt. v. 13.11.2002 - A 6 S 967/01 - [zur Demokratischen Republik Kongo]).
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1730/97
Angola: verneinte Abschiebungshindernisse
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95
Mit diesem Ergebnis befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer oberer Landesgerichte (vgl. etwa: VGH BW, Urt. v. 01.02.2002 - A 13 S 1730/97 - [juris];… NdsOVG, Urt. v. 01.03.2001 - 1 A 593/00 - [juris]).Mit diesem Ergebnis befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Auffassung anderer oberer Landesgerichte, deren Entscheidungen sogar bereits vor Verkündung des Waffenstillstands ergangen sind (vgl. etwa: VGH BW, Urt. v. 01.02.2002 - A 13 S 1730/97 - HessVGH, Urt. v. 26.03.2001 - 3 UE 3555/00.A -, AuAS 2001, 211 ff [Alleinstehender];… NdsOVG, Urt. v. 01.03.2001 - 1 L 649/00 und 1 L 761/00 [gesunde Kleinkinder im Familienverband], 1 L 762/00 [Alleinstehender] - OVG NW, Urt. v. 28.06.2000 - 1 A 5488/97.A -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2002 - A 2 S 203/98
Äthiopien, Eritrea, Eritreer, Staatsangehörigkeit, Familienangehörige, ELF, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95
Da es sich um eine gefestigte Rechtsprechung handelt und da dem Senat neue, noch nicht erörterte Gesichtspunkte nicht zur Verfügung stehen, folgt er der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (so schon OVG LSA, Urt. v. 20.05.1998 - 2 L 10/94 - vgl. zuletzt: Urt. v. 19.04.2002 - A 2 S 203/98 - …und Urt. v. 26.06.2002 - 2 L 313/00 -).Die extreme, nur nach Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 2 GG zu berücksichtigende Notsituation muss auch verneint werden, wenn es zwar nicht möglich erscheint, aus eigener Kraft Einkommen zu erzielen, wenn aber die Hilfe ausländischer Institutionen ein Überleben ermöglicht (OVG LSA; Urt. v. 19.04.2002 - A 2 S 203/98 - [Eritrea];… Urt. v. 26.06.2002 - 2 L 313/00 - [Sierra Leone]).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2002 - 2 L 313/00
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95
Da es sich um eine gefestigte Rechtsprechung handelt und da dem Senat neue, noch nicht erörterte Gesichtspunkte nicht zur Verfügung stehen, folgt er der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (…so schon OVG LSA, Urt. v. 20.05.1998 - 2 L 10/94 - vgl. zuletzt: Urt. v. 19.04.2002 - A 2 S 203/98 - und Urt. v. 26.06.2002 - 2 L 313/00 -).Die extreme, nur nach Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 2 GG zu berücksichtigende Notsituation muss auch verneint werden, wenn es zwar nicht möglich erscheint, aus eigener Kraft Einkommen zu erzielen, wenn aber die Hilfe ausländischer Institutionen ein Überleben ermöglicht (OVG LSA;… Urt. v. 19.04.2002 - A 2 S 203/98 - [Eritrea]; Urt. v. 26.06.2002 - 2 L 313/00 - [Sierra Leone]).
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewährt § 53 AuslG insgesamt und damit auch Absatz 4 keinen allgemeinen Vollstreckungsschutz, sondern enthält nur zielstaatsbezogene Hindernisse, die landesweit bestehen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - BVerwG 9 C 38.96 -, BVerwGE 104, 265 [277 f];… Urt. v. 11.11.1997 - BVerwG 9 C 13.96 -, BVerwGE 105, 322 ff;… Urt. v. 25.11.1997 - BVerwG 9 C 58.96 -, BVerwGE 105, 383 ff).Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Ansatz, Art. 3 EMRK beziehe sich nur auf staatliche oder dem Staat zurechenbare Eingriffe und dürfe nicht auf Maßnahmen Dritter ausgeweitet werden, gerade in Ansehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verteidigt (…BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - BVerwG 9 C 144.95 - [juris], BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 [334]; BVerwGE 104, 265 [268 ff]).
- BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95
Auch eine solche Extrem-Gefahr, welche den verfassungsrechtlichen Schutz auslöst, muss "landesweit" bestehen; gibt es tatsächlich gefahrfreie Landesteile, so greift der Schutz nur, wenn der Rückkehrer sie ohne Gefährdung nicht erreichen kann (BVerwGE 99, 324 [328]; 102, 249 [259]; BVerwG, Urt. v. 02.09.1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, BVerwGE 105, 187 [194]). - BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
- BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 116.95
Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Abschiebungsschutzes nach § …
- BVerwG, 23.03.1999 - 9 B 866.98
Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung von …
- BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 71.02
Demokratische Republik Kongo, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Grundsätzliche …
- VGH Hessen, 26.03.2001 - 3 UE 3555/00
Angola: verneintes Abschiebungshindernis für alleinstehenden Erwachsenen
- OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 649/00
Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Angola; Asyl; …
- OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 762/00
Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Angola; Asyl; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2000 - 1 A 5488/97
Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Krankheit, Medizinische …
- OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 761/00
Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Angola; Asyl; …
- BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvF 1/02
Zuwanderungsgesetz
- BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
- BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96
Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95
Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …
- BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 7.78
Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Verbandsbeitrag - Zulässigkeit von …
- BVerwG, 02.05.1996 - 6 B 75.95
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2000 - 1 A 5615/96
Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland wegen politischer Verfolgung in …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.1995 - 2 L 10/94
- VG Göttingen, 28.10.2004 - 3 A 56/03
Angola; Bakongo; Cabinda; Existenzminimum; extreme Gefahrenlage; FLEC; FLEC-FAC; …
Schließlich ist nach dem Waffenstillstand vom 04.04.2002 und wegen des "Vierten Amnestiegesetzes" vom 02.04.2002, das den Prozess nationaler Versöhnung fördern soll, auch nicht zu befürchten, dass der Kläger wegen einer früheren Verwicklung in den Bürgerkrieg mit staatlichen Repressionen zu rechnen hätte (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 13.02.2003 - 2 L 376/95 -).Eine extreme Gefahrenlage ist allerdings weder in den allgemeinen Lebensbedingungen in Luanda noch in der Gefahr zu sehen, dort an einer der gefährlichen Infektionskrankheiten wie z. B. Malaria zu erkranken (i.E. ebenso OVG Magdeburg, Urteil vom 13.02.2003 - 2 L 376/95 -, m.w.N.).
- VG Stade, 16.04.2003 - 3 A 530/01
Angola; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Bakongo; Cabinda; politische …
Dem steht - für den Kläger - nicht entgegen, dass UNHCR im Oktober 2002 von "unfreiwilliger Rückkehr nach Cabinda " abgeraten hat (zitiert EURASIL Country Files 2002 Angola - 01 - E und Auskunft UNHCR an OVG Sachsen- Anhalt vom 28.11.2002 zu 2 L 376/95, zugleich am 25.02.2003 an VG Wiesbaden - 3 E 70/02.A 1).Dass die Zugehörigkeit zur Bakongo - Ethnie, auf die sich der Kläger erstmals beruft, staatliche Maßnahmen Angolas nicht beachtlich wahrscheinlich macht, entspricht der aktuellen Auskunftslage (…vgl AA vom 07. Februar 2003 aaO S. 10), der die Rechtsprechung einhellig folgt (vgl. zuletzt OVG Sachsen-Anhalt Urteil vom 13.02.2003 - 2 L 376/95- ).
- VG Aachen, 12.03.2010 - 7 K 1116/09
Abschiebungsverbot, Angola, extreme Gefahrenlage, allgemeine Gefahr, allgemeine …
Rn. 36 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. September 2000 - 1 A 5615/96 - vom 16. August 2000 - 1 A 2793-98.A - und vom 28. Juni 2000 - 1 A 1462/96.A - Hess. VGH, Beschluss vom 26. März 2001 - 3 UE 3555/00.A -, AuAS 2001, 211 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 1. März 2001 - 1 L 593/00 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Juni 2001 - 8 A 10425/01.OVG -, Asylmagazin 10/01, S. 9; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Februar 2003 - 2 L 376/95 -.
- VG Stuttgart, 10.02.2010 - A 12 K 2201/09
Angola: für das Gebiet um Luanda keine Extremgefahr.
Das Gericht geht in diesem Zusammenhang in Übereinstimmung mit der Auffassung anderer oberer Landesgerichte (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.02.2003 - 2 L 376/95 - VGH Kassel, Beschluss vom 14.10.2003 - 3 UE 466/02.A - OVG Lüneburg, Urteil vom 12.12.2002 - 1 LB 1209/01 - OVG Bremen, Urteil vom 06.02.2003 - 1 A 264/02.A -) davon aus, dass dabei insbesondere das Alter des Ausländers, dessen allgemeine Konstitution und dessen Gesundheitszustand, die verwandtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zu in Angola lebenden Personen, die Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten sowie das Vorhandensein besonderer Qualifikationen zu berücksichtigen sind. - VG Stuttgart, 14.12.2006 - A 1 K 10762/05 Das Gericht geht in diesem Zusammenhang in Übereinstimmung mit der Auffassung anderer oberer Landesgerichte (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.02.2003 - 2 L 376/95 - VGH Kassel, Beschluss vom 14.10.2003 - 3 UE 466/02.A - OVG Lüneburg, Urteil vom 12.12.2002 - 1 LB 1209/01 - OVG Bremen, Urteil vom 06.02.2003 - 1 A 264/02.A -) davon aus, dass dabei insbesondere das Alter des Ausländers, dessen allgemeine Konstitution und dessen Gesundheitszustand, die verwandtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zu in Angola lebenden Personen, die Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten sowie das Vorhandensein besonderer Qualifikationen zu berücksichtigen sind.
- VG Düsseldorf, 12.12.2006 - 3 K 1812/06 Eine solche Verdichtung der Gefährdungslage lässt sich angesichts der vorliegenden Auskünfte nicht feststellen (herrschende Meinung: vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 06.02.2003 -1 A 264/02.A -, OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 13.02.2003 - 2 L 376/95 -, VGH Hessen, Beschluss vom 06.11.2003 - 3 UE 557/01 .A).
- VG Stuttgart, 06.07.2006 - A 1 K 10799/05 Das Gericht geht in diesem Zusammenhang in Übereinstimmung mit der Auffassung anderer oberer Landesgerichte (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.02.2003 - 2 L 376/95 - VGH Kassel, Beschluss vom 14.10.2003 - 3 UE 466/02.A - OVG Lüneburg, Urteil vom 12.12.2002 - 1 LB 1209/01 - OVG Bremen, Urteil vom 06.02.2003 - 1 A 264/02.A -) davon aus, dass dabei insbesondere das Alter des Ausländers, dessen allgemeine Konstitution und dessen Gesundheitszustand, die verwandtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zu in Angola lebenden Personen, die Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten sowie das Vorhandensein besonderer Qualifikationen zu berücksichtigen sind.
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