Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23.Z |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 126 Abs 1 AO, § 119 Abs 1 AO, § 121 Abs 1 AO, § 154 Abs 6 BauGB, § 155 Abs 5 BauGB
Baurecht - Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf den Sanierungsausgleichsbetrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgleichsbetrag; Begründung; Bestimmtheit; Vorauszahlung; Wertermittlungsstichtag; Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf den Sanierungsausgleichsbetrag
- rechtsportal.de
Ausgleichsbetrag; Begründung; Bestimmtheit; Vorauszahlung; Wertermittlungsstichtag; Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf den Sanierungsausgleichsbetrag
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 20.06.2023 - 4 A 123/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23.Z
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13
Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23
Ferner hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - juris Rn. 14) angenommen, dass der Begriff des Abschlusses der Sanierung förmlich zu verstehen und nur dann gegeben sei, wenn die Sanierungssatzung gemäß § 162 BauGB aufgehoben worden sei oder die Gemeinde gemäß § 163 BauGB die Sanierung für ein Grundstück für abgeschlossen erklärt habe, und dass derartige Maßnahmen bis zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides in der Gestalt des Widerspruchsbescheides nicht durchgeführt worden seien.Aber auch vor Erreichen dieser zeitlichen Höchstgrenze kann die Erhebung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls treuwidrig und deshalb als Rechtsausübung unzulässig sein (BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - a.a.O. Rn. 34).
- OVG Niedersachsen, 13.03.1997 - 1 M 4892/96
Ausgleichsbetrag; Vorauszahlung; Bemessung; Ermittlung der Wertsteigerung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23
Entscheidend ist allein, dass die voraussichtliche Höhe des endgültigen Ausgleichsbetrages zum dafür maßgeblichen Stichtag nicht überschritten wird (NdsOVG, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 M 4892/96 - juris Rn. 26 f.;… Kleiber/Fieseler, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 154 BauGB Rn. 296). - OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2019 - 6 B 10540/19
Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen bei einer Sanierungsdauer von rund 44 …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23
Dies hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz für den Fall angenommen, dass das Sanierungsprogramm abgearbeitet und folglich eine weitere sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung in Bezug auf das Grundstück nicht mehr zu erwarten ist (OVG RhPf, Beschluss vom 11. Juni 2019 - 6 B 10540/19 - juris Rn. 17).
- BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23
Ernstliche Zweifel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 m.w.N.). - BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10
Nachschieben von Ermessenserwägungen; Ergänzung; Klageabweisung; Wegfall des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23
Ein Kläger hat die Möglichkeit, wenn eine unzureichende Begründung eines Verwaltungsaktes im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 und 2 VwVfG (bzw. § 126 Abs. 1 und 2 AO) geheilt worden ist und seine Klage deshalb nicht erfolgreich sein wird, auf diese geänderte Prozesssituation dadurch zu reagieren, dass er das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt mit der Folge, dass - sofern die Behörde sich dem anschließt - im Rahmen der dann gemäß § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung berücksichtigt werden kann, ob das Klagebegehren bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses begründet gewesen wäre, und dementsprechend die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise dem Beklagten auferlegt werden können (BVerwG, Beschluss vom 30. April 2010 - 9 B 42.10 - juris Rn. 6;… Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage 2023, § 45 VwVfG Rn. 114). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 6 A 10137/14
Sanierungsdauer als Hindernis der Sanierungsausgleichsbeitragserhebung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23
Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz angenommen, dass eine lange Sanierungsdauer (auch über 35 Jahre) der Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB nicht von vornherein entgegensteht (OVG RhPf, Urteil vom 16. Februar 2017 - 6 A 10137/14 - juris Rn. 40). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09
Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23
Das Bestimmtheitserfordernis des nach § 155 Abs. 5 BauGB anwendbaren § 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KAG LSA i.V.m. § 119 Abs. 1 AO verlangt, dass ein Abgabenbescheid in seinem verfügenden Teil, d.h. dem Entscheidungssatz oder Spruch, dem die Regelungswirkung zukommt, hinreichend deutlich erkennen lässt, von wem was für welche Maßnahme und für welches Grundstück gefordert wird (vgl. auch § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG LSA i.V.m. § 157 Abs. 1 Satz 2 AO) (OVG LSA, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 - juris Rn. 89 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21
Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23
Für die Darlegung dieser Voraussetzungen ist neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage erforderlich, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der Rechts- bzw. Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Senats vom 6. April 2023 - 2 L 62/21.Z - juris Rn. 3 m.w.N.).Gemessen daran hat der Kläger keine grundsätzliche Bedeutung dargelegt. - VG Magdeburg, 20.06.2023 - 4 A 123/21
Heranziehung zu Vorauszahlungen auf den Sanierungsausgleichsbetrag
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 20. Juni 2023 - 4 A 123/21 MD - wird abgelehnt.
- VG Magdeburg, 21.03.2024 - 4 A 171/22
Anforderung von Ausgleichsbeträgen für in einem förmlichen Sanierungsgebiet …
(Anschluss an OVG LSA, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 L 87/23 -, juris, Rn. 19).Rn. 72 Für den Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 1 BauGB ist der Zeitpunkt der Entstehung des Ausgleichsbetrags gemäß § 154 Abs. 3 Satz 1 BauGB mit dem Abschluss der Sanierung nach §§ 162 und 163 BauGB Wertermittlungsstichtag (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 L 87/23 -, juris, Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 27. Januar 2022 - OVG 10 B 3.19 -, juris, Rn. 33).
Lediglich für eine Vorauszahlung nach § 154 Abs. 6 BauGB ergibt sich kein gesetzlich konkretisierter Wertermittlungsstichtag (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 L 87/23 -, juris, Rn. 19 unter Bezugnahme auf Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 M 4892/96 - juris, Rn. 26 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".