Baugesetzbuch
| 2. Kapitel - Besonderes Städtebaurecht (§§ 136 - 191) |
| 1. Teil - Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§§ 136 - 164b) |
| 5. Abschnitt - Abschluss der Sanierung (§§ 162 - 164) |
(1) 1Die Sanierungssatzung ist aufzuheben, wenn
2Sind diese Voraussetzungen nur für einen Teil des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets gegeben, ist die Satzung für diesen Teil aufzuheben.
(2) 1Der Beschluss der Gemeinde, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets ganz oder teilweise aufgehoben wird, ergeht als Satzung. 2Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. 3Die Gemeinde kann auch ortsüblich bekannt machen, dass eine Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets beschlossen worden ist; § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden. 4Mit der Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.
(3) Die Gemeinde ersucht das Grundbuchamt, die Sanierungsvermerke zu löschen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2007 | Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte | 21.12.2006 |
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Rechtsprechung zu § 162 BauGB
222 Entscheidungen zu § 162 BauGB in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 865/23
Aufhebung der Ausübung eines allgemeinen Vorkaufsrechts für zwei in einem ...
- VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
Sanierungsausgleichsbetrag: Zeitliche Grenze für die Erhebung einer Vorauszahlung
- BVerwG, 25.03.2025 - 4 C 1.24
Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2023 - 10 B 26.23
Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages, Stadtstaatenklausel, ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2023 - 10 B 26.23
- VG Berlin, 08.12.2015 - 19 K 243.10
Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrags
- BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 16.13
Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 207/11
Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Erlass des Ausgleichsbetragsbescheids ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 207/11
- BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 25.13
Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 213/11
Erlass einesAusgleichsbetragsbescheides nach Eintritt der Festsetzungsverjährung
- VG Düsseldorf, 03.12.2010 - 25 K 3881/10
Heranziehung zur Zahlung von sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen für ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 213/11
§ 162 BauGB in Nachschlagewerken
- § 162 BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 162 BauGB:
- Grundbuchordnung (GBO)
- Eintragungen in das Grundbuch
- § 38