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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3207
OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07 (https://dejure.org/2007,3207)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.05.2007 - 2 LC 9/07 (https://dejure.org/2007,3207)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 2 LC 9/07 (https://dejure.org/2007,3207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Schülerbeförderungspflicht eines behinderten Kindes zu einer Waldorfschule

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 Abs. 3 NSchG; § 141 NSchG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 2 GG; Art. 7 Abs. 4 S. 1 GG; Art. 20 Abs. 1 GG
    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der Schulbeförderung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage für ein Verpflichtungsbegehren; Bundesverfassungsrechtliche oder landesverfassungsrechtliche Vorgaben für ...

  • Judicialis

    GG Art. 7; ; NSchG § 116; ; NSchG § 141

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 7; NSchG § 116; NSchG § 141
    Zur Schülerbeförderungspflicht eines behinderten Kindes zu einer Waldorfschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Sicherstellung der Schülerbeförderung zu Waldorfschulen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schülerbeförderung für Behinderte auch zu weit entfernten Waldorfschulen - Waldorf-Pädagogik ist eigener Bildungsgang, der beförderungsrechtlich nicht mit einer staatlichen Förderschule gleichgestellt werden kann

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der Schulbeförderung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage für ein Verpflichtungsbegehren; Bundesverfassungsrechtliche oder landesverfassungsrechtliche Vorgaben für ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (32)

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Verfassungsrecht des Bundes oder des Landes und einfaches Bundesrecht enthalten keine "Vorgaben" für die Schülerbeförderung (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656).

    Eine solche Förderungspflicht kann schließlich nicht aus der Pflicht des Staates hergeleitet werden, den Bestand von Ersatzschulen zu sichern und die Errichtung neuer Ersatzschulen zu ermöglichen (vgl. hierzu etwa: BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107 [115]; BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 [141ff]); denn eventuelle Förderungsansprüche stehen nur dem Schulträger, nicht aber den Schülern oder deren Eltern unmittelbar zu (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656 [657]; BVerwG, Beschluss vom 04. Februar 1982, - BVerwG 7 B 143.81 -, NVwZ 1982, 441; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 14. September 1994, - BVerwG 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 [355]).

    Insbesondere ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass eine Regelung, die - wie § 114 Abs. 1, 3 Satz 1 NSchG - die Erstattung der Beförderungskosten auf den Betrag begrenzt, der für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs entsteht oder entstehen würde, verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 1995, a.a.O., m.w.N.).

    Hiernach (Urteil des 13. Senats vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656; Urteil vom 5. März 2003, - 13 L 4066/00 -, NordÖR 2003, 267; jeweils mit weiteren Nachweisen) ist der Begriff des Bildungsgangs im Sinne des Schülerbeförderungsrechts unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelungen der Schülerbeförderung und unter Abgrenzung zu den im Niedersächsischen Schulgesetz verwendeten Begriffen der "Schulform" und des "Bildungsweges" dahingehend zu bestimmen, dass den "Bildungsgang" in dem hier interessierenden Sinne das abstrakte Bildungsangebot einer Fachrichtung kennzeichnet, während der "Bildungsweg" den individuellen Weg des einzelnen Schülers von seiner Aufnahme in die Schule bis zu dem angestrebten oder erreichten Abschluss meint.

    In Anwendung dieser Definition hat der 13. Senat weiter das Bestehen eines besonderen Bildungsgangs innerhalb der Klassen 5 und 6 eines privaten Gymnasiums gegenüber der Orientierungsstufe verneint, weil beide in gleicher Weise ohne besonderen (Zwischen-) Abschluss die Fertigkeiten und Kenntnisse zum Besuch aller (danach möglicher) weiterführenden Schulformen vermittelten (Urteil vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NdsVBl. 1996, 237).

    Der 13. Senat hat in seiner ständigen Rechtsprechung die Annahme eines besonderen Bildungsgangs immer auch für schulformübergreifende Abschnitte anerkannt (vgl. Urteil des 13. Senats vom 20. Dezember 1995,- 13 L 7880/94 - a.a.O.).

    Soweit daraus folgen soll, dass die an der M. -Schule in F. möglichen Abschlüsse sich nicht von denen an öffentlichen Schulen unterscheiden, ist darauf zu verweisen, dass in dem mehrfach erwähnten Urteil des 13. Senats vom 20. Dezember 1995 (- 13 L 7880/94 -) ausgeführt ist, dass auf eine Identität von Bildungsgängen nicht schon allein wegen der Gleichartigkeit der Abschlüsse geschlossen werden kann.

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Aus der Garantie der Schulen in freier Trägerschaft als Institution (vgl. zu Art. 7 Abs. 4 GG: BVerfG, Urteil vom 26. März 1957, - 2 BvG 1/55 -, BVerfGE 6, 309 [355]; Beschluss vom 14. November 1969, - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 [200f]; Urteil vom 08. April 1987, - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40 [61f]; Beschluss vom 16. Dezember 1992, - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 [46]; Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 682, 712/88 -, BVerfGE 90, 107 [114]) folgt gleichfalls keine solche Förderungspflicht.

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts standen dem Grundgesetzgeber bei der Gewährleistung der Privatschulfreiheit in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG gerade sogenannte Reformschulen wie die Waldorfschulen, Hermann-Lietz-Schulen, Salem, Wickersdorf und Schondorf vor Augen, die bei der pädagogischen Entwicklung Pionierarbeit geleistet hätten (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992, - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40-63).

    Auch dies spricht dafür, bei der Beantwortung der Frage, ob Waldorfschulen einen eigenständigen Bildungsgang darstellen, darauf abzustellen, ob eine sinnvolle Alternative zum bestehenden öffentlichen und privaten Schulangebot vorliegt, welches die pädagogische Erfahrung bereichert und der Entwicklung des Schulsystems insgesamt zugute kommt (zu diesem Maßstab BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992, a.a.O.;… Brockmann, in: Seyderhelm/Nagel/Brockmann, a.a.O., § 149 Anm. 4.2).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Verfassungsfragen zur privaten Schulfinanzierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Eine solche Förderungspflicht kann schließlich nicht aus der Pflicht des Staates hergeleitet werden, den Bestand von Ersatzschulen zu sichern und die Errichtung neuer Ersatzschulen zu ermöglichen (vgl. hierzu etwa: BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107 [115]; BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 [141ff]); denn eventuelle Förderungsansprüche stehen nur dem Schulträger, nicht aber den Schülern oder deren Eltern unmittelbar zu (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656 [657]; BVerwG, Beschluss vom 04. Februar 1982, - BVerwG 7 B 143.81 -, NVwZ 1982, 441; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 14. September 1994, - BVerwG 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 [355]).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 [139]) sieht aufgrund dieser Besonderheiten in den Waldorfschulen besonders vollwertige Ersatzschulen im Sinne des Art. 7 Abs. 4 GG und nicht bloße Ergänzungsschulen.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Eine aus der Schutzpflicht folgende Handlungspflicht wird erst dann ausgelöst, wenn das Ersatzschulwesen in seinem Bestand bedroht ist (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987, - 1 BvL 8/84, 1 BvL 16/84 -, BVerfGE 75, 40-78).

    Aus der Garantie der Schulen in freier Trägerschaft als Institution (vgl. zu Art. 7 Abs. 4 GG: BVerfG, Urteil vom 26. März 1957, - 2 BvG 1/55 -, BVerfGE 6, 309 [355]; Beschluss vom 14. November 1969, - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 [200f]; Urteil vom 08. April 1987, - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40 [61f]; Beschluss vom 16. Dezember 1992, - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 [46]; Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 682, 712/88 -, BVerfGE 90, 107 [114]) folgt gleichfalls keine solche Förderungspflicht.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Aus der Garantie der Schulen in freier Trägerschaft als Institution (vgl. zu Art. 7 Abs. 4 GG: BVerfG, Urteil vom 26. März 1957, - 2 BvG 1/55 -, BVerfGE 6, 309 [355]; Beschluss vom 14. November 1969, - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 [200f]; Urteil vom 08. April 1987, - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40 [61f]; Beschluss vom 16. Dezember 1992, - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 [46]; Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 682, 712/88 -, BVerfGE 90, 107 [114]) folgt gleichfalls keine solche Förderungspflicht.

    Eine solche Förderungspflicht kann schließlich nicht aus der Pflicht des Staates hergeleitet werden, den Bestand von Ersatzschulen zu sichern und die Errichtung neuer Ersatzschulen zu ermöglichen (vgl. hierzu etwa: BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107 [115]; BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 [141ff]); denn eventuelle Förderungsansprüche stehen nur dem Schulträger, nicht aber den Schülern oder deren Eltern unmittelbar zu (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656 [657]; BVerwG, Beschluss vom 04. Februar 1982, - BVerwG 7 B 143.81 -, NVwZ 1982, 441; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 14. September 1994, - BVerwG 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 [355]).

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 L 4066/00

    Voraussetzungen einer Pflicht zur Schülerbeförderung bei Schulen in freier …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Hiernach (Urteil des 13. Senats vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656; Urteil vom 5. März 2003, - 13 L 4066/00 -, NordÖR 2003, 267; jeweils mit weiteren Nachweisen) ist der Begriff des Bildungsgangs im Sinne des Schülerbeförderungsrechts unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelungen der Schülerbeförderung und unter Abgrenzung zu den im Niedersächsischen Schulgesetz verwendeten Begriffen der "Schulform" und des "Bildungsweges" dahingehend zu bestimmen, dass den "Bildungsgang" in dem hier interessierenden Sinne das abstrakte Bildungsangebot einer Fachrichtung kennzeichnet, während der "Bildungsweg" den individuellen Weg des einzelnen Schülers von seiner Aufnahme in die Schule bis zu dem angestrebten oder erreichten Abschluss meint.

    Bezüglich Schulen in freier Trägerschaft hat der 13. Senat (Urteil vom 5. März 2003, a.a.O.) bei Vorliegen eines besonderen pädagogischen Konzepts, das in einer besonderen fachlichen Ausgestaltung des schulischen Angebotes mündet, einen eigenständigen Bildungsgang angenommen und die Möglichkeit des Erwerbs von Abschlüssen an einer freien Schule als das besondere pädagogische Konzept der Schule und seine Bedeutung für den weiteren Ausbildungsweg der Schüler sogar verstärkend angesehen.

  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 74.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Entscheidend dürfte das Maß der Gemeinsamkeiten sein, zu dem sich der Beweisantrag - mit der Folge seiner fehlenden hinreichenden Substantiierung - indes nicht verhält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2007, - BVerwG 7 B 74.06 -, Juris).
  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05

    Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Ein derart unzulässiger, weil unsubstantiierter "Ausforschungs"-Beweisantrag liegt vor, wenn für die zugrunde liegenden Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt und "aus der Luft gegriffen" sind (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. etwa Beschluss vom 5. März 2002, - BVerwG 1 B 194.01 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320; Beschluss vom 30. Januar 2002, - BVerwG 1 B 326.01 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69; Beschluss vom 28. März 2006, - BVerwG 1 B 91.05 -, NVwZ 2007, 346-347).
  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 52.04

    Ausgleichszahlung für Kulturpflanzen; Stilllegungsausgleich; Flächenstilllegung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Ferner sind Beweisanträge unsubstantiiert, wenn es an einem substantiierten Sachvortrag fehlt, etwa an der Darlegung, welche konkreten - im einzelnen aufzuführenden - Tatsachen der Sachverständige feststellen wird (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006, - BVerwG 3 C 52.04 -, BVerwGE 125, 44-56).
  • BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06

    Aufnahme einer Hunderasse in eine Liste vermutlich gefährlicher Hunde ohne …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Es liegt damit vielmehr ein sogenannter unzulässiger "Beweiswürdigungsantrag" vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2007, - BVerwG 6 B 81.06 -, Juris).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04

    Keine Einbeziehung der Waldorfschule in das System der staatlich finanzierten …

  • VGH Hessen, 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00

    Nächstgelegene Schule - Schülerbeförderungskosten - Waldorfschule

  • BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01

    Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung, …

  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel, …

  • BVerwG, 13.12.2002 - 1 B 95.02

    Aufbau einer Beschwerdebegründung - Notwendigkeit eines schlüssigen Vortrags …

  • VGH Hessen, 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02

    Nächstgelegene Schule - Bildungsgang

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.1998 - A 2 S 875/97

    Öffentliche Schulen; Schulen in freier Trägerschaft; Bildungsgang; …

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2005 - 13 LA 532/04

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit eines (ehrenamtlichen) Richters; …

  • BVerwG, 28.08.2003 - 9 B 31.03

    Verzicht von Vorhabenträgern auf materiellrechtliche Rechtspositionen auf Dauer - …

  • VG Darmstadt, 20.01.2005 - 7 E 867/03

    Schülerbeförderungskosten nach dem Hessischen Schulgesetz - SchG HE

  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines …

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 53.01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; Diskriminierung wegen …

  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung - …

  • BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92

    Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Schülerbeförderung - Erstattung der …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 56/83
  • BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 143.81

    Erstattung von durch den Besuch eines privaten Gymnasiums entstehenden …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1991 - 9 S 2111/90

    Erstattung von Schülerfahrtkosten - Eigenanteil für Gymnasiasten

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93

    Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94

    Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2008 - 2 LB 5/07

    Zumutbarkeit von Schulwegezeiten beim Besuch einer außerstädtischen öffentlichen …

    Wie der Senat mit Blick auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Schülerbeförderung in seinem Urteil vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl. 2007, 336 m. w. Nachw.) betont hat, ist es Sache des Landesgesetzgebers, die maßgeblichen Regelungen zu treffen, ohne dass das Verfassungsrecht des Bundes oder des Landes und einfaches Bundesrecht Vorgaben für die Schülerbeförderung enthalten.
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2021 - 2 ME 436/20

    Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung; Freie Waldorfschule; …

    Die Freien Waldorfschulen gehören zu den Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung im Sinne des § 141 Abs. 3 NSchG (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Senatsurt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336;… juris Rn. 45), für die der Gesetzgeber mit § 141 Abs. 3 Satz 2 NSchG eine eigenständige Rückausnahme geschaffen hat.

    Auch für die Ersatzschulen ist damit das Prinzip der nächstgelegenen Schule festgelegt (Senatsurt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, juris Rn. 42).

    Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsurt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, juris Rn. 45) sprechen die Gesetzesmaterialien zu § 141 Abs. 3 NSchG zudem dafür, Freie Waldorfschulen im Rahmen der durch § 141 Abs. 3 NSchG vorgegebenen "entsprechenden Anwendung" des § 114 NSchG als eigenständige Schulform anzusehen.

    Rn. 15 Sind die Waldorfschulen damit aus der Sicht des Gesetzgebers beförderungsrechtlich - und damit für die entsprechende Anwendung des § 114 NSchG maßgeblich - "wie eine eigenständige Schulform" anzusehen, kommt es für die Frage der Beförderungs- und Erstattungspflicht und deren Begrenzung im Sinne des § 114 Abs. 3 NSchG darauf an, ob dem Wohnort der Antragsteller eine andere Freie Waldorfschule näher gelegen ist als die tatsächlich besuchte (Senatsurt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, juris Rn. 45; Littmann, in Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG 64. Lieferung, Oktober 2020,.

    Die Freien Waldorfschulen gehören grundsätzlich zu den Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung im Sinne des § 141 Abs. 3 NSchG (vgl. Senatsurt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, juris Rn. 45; Brockmann in Brockmann/Littmann/Schippmann NSchG, Stand Oktober 2020, Anm. 5 zu § 141, Anm. 4.2 zu § 149 und Anm. 4.3 zu § 114), für die der Gesetzgeber eine eigenständige Rückausnahme geschaffen hat.

    Ihr Antrag ist mithin auf eine Geldleistung gerichtet, und in diesen Fällen orientiert sich der Streitwert nach § 53 Abs. 3 GKG grundsätzlich an dem (Jahres-)Betrag der bezifferbaren Kosten (vgl. Senatsurt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 - Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris, Rn. 15 u. v. 18.1.2021 - 2 LA 639/19 -, n.v.).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die …

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Schülerfahrkosten - wie oben ausgeführt - um eine freiwillige Leistung handelt, zu der im Grundsatz keine gesetzliche oder verfassungsrechtliche Verpflichtung besteht (vgl. zur Auslegung des Begriffs der notwendigen Aufwendungen auch OVG Magdeburg, Urt. v. 19.8.1998 - A 2 S 875/97 -, LKV 1999, 276 u. Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336).

    Danach kann nämlich nur das verlangt werden, was bei sachgerechter Wahl des Weges und des Beförderungsmittels zu der "nächsten Schule" aufzuwenden ist (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 19.8.1998 - A 2 S 875/97 -, juris u. Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, juris).

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