Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer Wiederholungsgefahr für ein Ausweisungsinteresse; Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes für einen Aufenthaltszweck gegen die Vollziehbarkeit der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Entgegenhalten von ...
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Erforderlichkeit einer Wiederholungsgefahr für ein Ausweisungsinteresse; Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes für einen Aufenthaltszweck gegen die Vollziehbarkeit der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Entgegenhalten von ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 04.10.2018 - 1 B 210/18
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (18)
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2017 - 2 L 119/15
Ausweisung eines straffälligen Ausländers
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18
Unter einem Ausweisungsinteresse i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist vielmehr im Ausgangspunkt ein Tatbestand zu verstehen, der in § 54 AufenthG definiert ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris RdNr. 15; BayVGH, Beschl. v. 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris RdNr. 21; Beschl. d. Senats v. 06.02.2017 - 2 L 119/15 -, juris RdNr. 33; Beschl. v. 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, juris RdNr. 15).Von Bedeutung können hierbei die Person des Ausländers, die von ihm begangenen Straftaten und sein zwischenzeitliches Verhalten sein (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19.11 -, juris Rdnr. 16 f.;… Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 10.12 -, juris RdNr. 21; Beschl. d. Senats v. 06.02.2017 - 2 L 119/15 -, a.a.O. RdNr. 17).
Bei einer Prognose der Wiederholungsgefahr bedarf es daher einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Einschätzung über die Strafaussetzung zur Bewährung abgewichen werden soll (vgl. Beschl. d. Senats v. 06.02.2017 - 2 L 119/15 -, a.a.O. RdNr. 17).
Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG greift in derartigen Fällen dann ein, wenn die Folgen der Beendigung des Aufenthalts im Hinblick auf eheliche und familiäre Belange unverhältnismäßig hart wären (vgl. Beschl. d. Senats v. 06.02.2017 - 2 L 119/15 -, a.a.O. RdNr. 33).
- BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17
Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18
Unter einem Ausweisungsinteresse i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist vielmehr im Ausgangspunkt ein Tatbestand zu verstehen, der in § 54 AufenthG definiert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris RdNr. 15; BayVGH, Beschl. v. 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris RdNr. 21; Beschl. d. Senats v. 06.02.2017 - 2 L 119/15 -, juris RdNr. 33; Beschl. v. 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, juris RdNr. 15).Eine Abwägung mit dem Bleibeinteresse i.S.d. § 55 AufenthG erfolgt - sofern sie nicht durch § 10 Abs. 3 AufenthG ausgeschlossen ist - erst bei der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall im Sinne des § 5 Abs. 1 AufenthG vorliegt oder im Rahmen einer - wie hier in § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG - spezialgesetzlich vorgesehenen Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, a.a.O. RdNr. 15).
d) Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Vertiefung, ob der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers auch ein Ausweisungsinteresse aus generalpräventiven Gründen entgegensteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, a.a.O. RdNr. 16 ff.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2018 - 2 M 96/18
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18
Unter einem Ausweisungsinteresse i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist vielmehr im Ausgangspunkt ein Tatbestand zu verstehen, der in § 54 AufenthG definiert ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris RdNr. 15; BayVGH, Beschl. v. 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris RdNr. 21; Beschl. d. Senats v. 06.02.2017 - 2 L 119/15 -, juris RdNr. 33; Beschl. v. 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, juris RdNr. 15).Vielmehr besteht ein Ausweisungsinteresse nur dann, wenn von dem Betroffenen weiterhin eine konkrete Gefahr ausgeht, der weitere Aufenthalt des Ausländers also eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland darstellt; denn ein Ausweisungsinteresse ist nicht mehr erheblich, wenn ohne vernünftige Zweifel feststeht, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Ausweisungsinteresse zusammenhängt, nicht mehr besteht (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, a.a.O. RdNr. 22; Beschl. d. Senats v. 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, a.a.O. RdNr. 16).
Für ein Ausweisungsinteresse i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist damit eine Wiederholungsgefahr erforderlich (vgl. BayVGH, Beschl. v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 -, juris RdNr. 7; Beschl. d. Senats v. 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, a.a.O. RdNr. 17).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09
Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18
An seiner bisherigen Rechtsprechung, nach der eine Gefährdungsprognose erst bei der Frage anzustellen sei, ob eine von der Regel des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abweichende Atypik besteht (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.06.2009 - 2 M 86/09 -, juris Rdnr. 32;… Beschl. v. 31.08.2009 - 2 M 132/09 -, juris Rdnr. 4), hält der Senat nicht mehr fest.Die Länge der Tilgungsfristen des § 46 BZRG bildet die Schwere der begangenen Straftaten realitätsgerecht ab und ist grundsätzlich geeignet, auch gegenwartsbezogene Schlüsse auf die Aktualität des Ausweisungsinteresses zu ermöglichen (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.06.2009 - 2 M 86/09 -, a.a.O. RdNr. 33;… Beschl. v. 31.08.2009 - 2 M 132/09 -, a.a.O. RdNr. 7).
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 2 M 132/09
Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegens eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18
An seiner bisherigen Rechtsprechung, nach der eine Gefährdungsprognose erst bei der Frage anzustellen sei, ob eine von der Regel des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abweichende Atypik besteht (…vgl. Beschl. d. Senats v. 22.06.2009 - 2 M 86/09 -, juris Rdnr. 32; Beschl. v. 31.08.2009 - 2 M 132/09 -, juris Rdnr. 4), hält der Senat nicht mehr fest.Die Länge der Tilgungsfristen des § 46 BZRG bildet die Schwere der begangenen Straftaten realitätsgerecht ab und ist grundsätzlich geeignet, auch gegenwartsbezogene Schlüsse auf die Aktualität des Ausweisungsinteresses zu ermöglichen (…vgl. Beschl. d. Senats v. 22.06.2009 - 2 M 86/09 -, a.a.O. RdNr. 33; Beschl. v. 31.08.2009 - 2 M 132/09 -, a.a.O. RdNr. 7).
- VGH Bayern, 29.08.2016 - 10 AS 16.1602
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18
Unter einem Ausweisungsinteresse i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist vielmehr im Ausgangspunkt ein Tatbestand zu verstehen, der in § 54 AufenthG definiert ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris RdNr. 15; BayVGH, Beschl. v. 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris RdNr. 21; Beschl. d. Senats v. 06.02.2017 - 2 L 119/15 -, juris RdNr. 33; Beschl. v. 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, juris RdNr. 15).Vielmehr besteht ein Ausweisungsinteresse nur dann, wenn von dem Betroffenen weiterhin eine konkrete Gefahr ausgeht, der weitere Aufenthalt des Ausländers also eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland darstellt; denn ein Ausweisungsinteresse ist nicht mehr erheblich, wenn ohne vernünftige Zweifel feststeht, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Ausweisungsinteresse zusammenhängt, nicht mehr besteht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, a.a.O. RdNr. 22;… Beschl. d. Senats v. 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, a.a.O. RdNr. 16).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18
Weitergehende Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist und dieser Beistand nur im Bundesgebiet erbracht werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist (vgl. dazu Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, juris RdNr. 32 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2012 - 2 M 92/12
Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen Ausweisungsgrund
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - 18 B 771/08
Streitwert Ausweisung Aufenthaltserlaubnis Abschiebungsandrohung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18
Hiernach ist in Verfahren, in denen sich der Ausländer gegen die Versagung der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis wendet, ein Streitwert in Höhe des - im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu halbierenden - Auffangstreitwertes des § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen, während sich der gegen die Abschiebungsandrohung gerichtete Antrag nicht streitwerterhöhend auswirkt (vgl. OVG NW, Beschl. v. 19.08.2008 - 18 B 771/08 -, juris RdNr. 18). - VGH Bayern, 16.12.2009 - 10 CS 09.2134
(Keine) außergewöhnliche Härte für Aufenthaltserlaubnis aus familiären oder …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18
Die Niederlassungserlaubnis bedarf wie jeder andere Aufenthaltstitel gemäß § 81 Abs. 1 AufenthG der ausdrücklichen Beantragung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.12.2009 - 10 CS 09.2134 -, juris RdNr. 21;… Samel, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 81 RdNr. 7). - BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16
Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16
Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1 …
- BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
- BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12
Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 11 S 1555/16
Verbrauch des Ausweisungsinteresse; Serienstraftaten; Wiederholungsprognose bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2017 - 18 A 2540/16
Eintritt des "Verbrauchs" eines Ausweisungsgrundes als Ausprägung des Grundsatzes …
- VGH Bayern, 27.12.2016 - 10 CS 16.2289
Ausweisungsinteresse wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15
Ausweisungsinteresse trotz Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ausdrücklicher …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 M 148/18
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung …
Für ein Ausweisungsinteresse i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist damit eine Wiederholungsgefahr erforderlich (vgl. BayVGH, Beschl. v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 -, juris RdNr. 7;… Beschl. d. Senats v. 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, a.a.O. RdNr. 17; Beschl. v. 16.01.2019 - 2 M 121/18 -).
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