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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44355
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21 OVG (https://dejure.org/2021,44355)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.10.2021 - 2 M 49/21 OVG (https://dejure.org/2021,44355)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Oktober 2021 - 2 M 49/21 OVG (https://dejure.org/2021,44355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    § 80 Abs 7 S 2 VwGO, Art 33 Abs 2 GG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 146 Abs 4 VwGO
    Konkurrentenstreitigkeit; Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung; Begriff der "Tätigkeit in der Justizverwaltung"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 147
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Inhalt und Bindungswirkung des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils sind durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung zu ermitteln (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - zitiert nach juris).Der Bewerber muss daher erkennen können, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (…BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013, a.a.O., und vom 08.07.2014 - 2 B 7/14 -, jeweils zitiert nach juris).

    Rn. 29 Der Begriff der "Justizverwaltung" ist nach seinem objektiven Erklärungsinhalt zu verstehen (objektivierter Empfängerhorizont nach §§ 133, 157 BGB) (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Rn. 23 Lediglich dann, wenn ein sog. konstitutives Anforderungsprofil vorliegt und der ausgewählte Bewerber dieses verfehlt, kann sich ein unterlegener Bewerber im Konkurrentenstreit unmittelbar darauf berufen (Beschlüsse des Senats vom 20.02.2019 - 2 M 68/18 - und vom 09.01.2015 - 2 M 102/14 - m.w.N.; vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Im Auswahlverfahren ist der Dienstherr an das von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden, da er andernfalls in Widerspruch zu dem selbst gesteckten Ziel bestmöglicher Aufgabenwahrnehmung gerät (BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14

    Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Inhalt und Bindungswirkung des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils sind durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung zu ermitteln (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - zitiert nach juris).Der Bewerber muss daher erkennen können, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (…BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013, a.a.O., und vom 08.07.2014 - 2 B 7/14 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2018 - 1 B 612/18

    Präsidentenstelle des Landessozialgerichts darf nicht mit ausgewähltem Bewerber …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Demgegenüber kennzeichnet das "beschreibende", nicht konstitutive Anforderungsprofil solche Qualifikationsmerkmale, die entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen müssen oder die schon von ihrer Art her nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Fakten - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können (OVG Münster, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 B 612/18 - zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2008 - 1 B 910/08

    Untersagung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens; Einzelfall einer …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Ob ein Bewerber das konstitutive Anforderungsprofil erfüllt, unterliegt vollständig der gerichtlichen Kontrolle (VGH München, Beschluss vom 13.03.2008 - 3 CE 08.53 - OVG Münster, Beschlüsse vom 08.09.2008 - 1 B 910/08 - und vom 08.10.2010 - 1 B 930/10 - OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009 - 2 B 598/08 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2010 - 1 B 930/10

    Besetzung von öffentlichen Ämtern nach Maßgabe des Bestenauslesegrundsatzes; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Ob ein Bewerber das konstitutive Anforderungsprofil erfüllt, unterliegt vollständig der gerichtlichen Kontrolle (VGH München, Beschluss vom 13.03.2008 - 3 CE 08.53 - OVG Münster, Beschlüsse vom 08.09.2008 - 1 B 910/08 - und vom 08.10.2010 - 1 B 930/10 - OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009 - 2 B 598/08 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08

    Konkurrentenstreit; Zwischenregelung (Hängebeschluss); langjährige Erfahrung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Ob ein Bewerber das konstitutive Anforderungsprofil erfüllt, unterliegt vollständig der gerichtlichen Kontrolle (VGH München, Beschluss vom 13.03.2008 - 3 CE 08.53 - OVG Münster, Beschlüsse vom 08.09.2008 - 1 B 910/08 - und vom 08.10.2010 - 1 B 930/10 - OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009 - 2 B 598/08 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 13.03.2008 - 3 CE 08.53

    Stellenausschreibung mit konstitutivem Anforderungsprofil

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Ob ein Bewerber das konstitutive Anforderungsprofil erfüllt, unterliegt vollständig der gerichtlichen Kontrolle (VGH München, Beschluss vom 13.03.2008 - 3 CE 08.53 - OVG Münster, Beschlüsse vom 08.09.2008 - 1 B 910/08 - und vom 08.10.2010 - 1 B 930/10 - OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009 - 2 B 598/08 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2015 - 2 M 102/14

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine mittels Wahlentscheidung getroffene …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Rn. 23 Lediglich dann, wenn ein sog. konstitutives Anforderungsprofil vorliegt und der ausgewählte Bewerber dieses verfehlt, kann sich ein unterlegener Bewerber im Konkurrentenstreit unmittelbar darauf berufen (Beschlüsse des Senats vom 20.02.2019 - 2 M 68/18 - und vom 09.01.2015 - 2 M 102/14 - m.w.N.; vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2019 - 2 M 68/18

    Beförderung; dienstliche Beurteilung eines Staatsanwalts; verspäteter und …

  • VG Schwerin, 16.10.2024 - 1 B 1905/24

    Besetzung der Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern; …

    Rn. 28 Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 18.10.2021 - 2 M 49/21 OVG - (juris) zu den Anforderungen an das Vorliegen eines konstitutiven Merkmals zutreffend ausgeführt:.

    Rn. 38 Nicht zu klären ist in diesem Zusammenhang, ob die vor Erlass der Verwaltungsvorschrift geübte Praxis von Stellenausschreibungen, die in Abhängigkeit von den ausgeschriebenen Stellen konstitutive oder nicht konstitutive Anforderungsprofile formulierte, rechtmäßig war (vgl. zur früheren Praxis OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.10.2021 - 2 M 49/21 OVG -, juris).

  • VGH Bayern, 13.04.2026 - 3 CE 26.272

    Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin eines Amtsgerichts …

    Dazu zählen insbesondere die Personalverwaltung, die Infrastrukturverwaltung, die Ablaufverwaltung, die Finanz- bzw. Haushaltsverwaltung sowie einzelne Aufgaben für die Nachwuchsausbildung und die Amtshilfe gegenüber anderen Behörden (vgl. OVG MV, B.v. 18.10.2021 - 2 M 49/21 OVG - juris Rn. 29 f.).
  • VG Wiesbaden, 03.06.2026 - 6 L 1174/22

    Abänderungsantrag einer einstweiligen Anordnung betreffend die Bekanntgabe der …

    Denn allein aus der Einführung dieser Regelung kann nicht geschlossen werden, dass der Gesetzgeber für das einstweilige Anordnungsverfahren eine Abänderungsbefugnis ausschließen wollte (für die analoge Anwendung des § 80 Abs. 7 VwGO die in jüngerer Zeit herrschende Rechtsprechung, etwa BVerfG…, Beschluss vom 10. April 2025 - 2 BvR 487/25 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 13 S 2540/99 -, juris Rn. 5; OVG Hamburg…, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 3 Nc 258/08 -, juris Rn. 4; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 24. April 2013 - 4 MC 56/13 -, juris Rn. 5; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 2 M 49/21 -, juris Rn. 19; BayVGH…, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 3 CE 23.1070 -, juris Rn. 11).
  • VG Schwerin, 03.12.2025 - 1 B 3723/25

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutzantrag auf Zulassung zu Auswahlverfahren, …

    Rn. 17 Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Beschluss vom 18.10.2021 - 2 M 49/21 OVG zu konstitutiven Anforderungskriterien in Stellenausschreibungen ausgeführt:.

    Lediglich dann, wenn ein sog. konstitutives Anforderungsprofil vorliegt und der ausgewählte Bewerber dieses verfehlt, kann sich ein unterlegener Bewerber im Konkurrentenstreit unmittelbar darauf berufen (Beschlüsse des Senats vom 18.10.2021 - 2 M 49/21 OVG -, vom 20.02.2019 - 2 M 68/18 - und vom 09.01.2015 - 2 M 102/14 - m.w.N.; vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - jeweils zitiert nach juris).

  • VG Schwerin, 28.11.2025 - 1 B 3683/25

    Beachtung im Auswahlverfahren für Aufstieg in höhere Laufbahn - …

    Rn. 13 Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Beschluss vom 18.10.2021 - 2 M 49/21 OVG zu konstitutiven Anforderungskriterien in Stellenausschreibungen ausgeführt:.

    Lediglich dann, wenn ein sog. konstitutives Anforderungsprofil vorliegt und der ausgewählte Bewerber dieses verfehlt, kann sich ein unterlegener Bewerber im Konkurrentenstreit unmittelbar darauf berufen (Beschlüsse des Senats vom 18.10.2021 - 2 M 49/21 OVG -, vom 20.02.2019 - 2 M 68/18 - und vom 09.01.2015 - 2 M 102/14 - m.w.N.; vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - jeweils zitiert nach juris).

  • VG Schwerin, 26.11.2024 - 1 B 3251/24

    Konkurrentenstreitigkeitsverfahren; Dokumentation der Gründe für die …

    Rn. 31 Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 18.10.2021 - 2 M 49/21 OVG - (juris) zu den Anforderungen an das Vorliegen eines konstitutiven Merkmals zutreffend ausgeführt:.
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dejure.org Übersicht OVG Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 2 M 49/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20785
OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 2 M 49/21 (https://dejure.org/2021,20785)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.06.2021 - 2 M 49/21 (https://dejure.org/2021,20785)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - 2 M 49/21 (https://dejure.org/2021,20785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baufsichtsbehördliches Unterbinden einer formell illegalen Nutzung durch eine entsprechende Anordnung

  • rechtsportal.de

    Baufsichtsbehördliches Unterbinden einer formell illegalen Nutzung durch eine entsprechende Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer formell illegalen Nutzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 2 M 6/18

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität - Wohnheim für Saisonarbeiter als …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 2 M 49/21
    Es sei nicht sachgerecht, die grundsätzliche Befugnis des Antragsgegners, gegen seit längerer Zeit bestehende und geduldete bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, mit Verweis auf die Entscheidung des Senats vom 10. August 2018 - 2 M 6/18 - zu bejahen.

    Die Behörde macht deshalb im Regelfall von ihrem Ermessen in einer dem Zweck des Gesetzes entsprechenden Weise Gebrauch, wenn sie die formell rechtswidrige Nutzung einer Anlage unterbindet (vgl. Beschluss des Senats vom 10. April 2018 - 2 M 6/18 - juris Rn. 31 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06

    Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen brandschutzrechtliche Auflagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 2 M 49/21
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass sich gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung ergeben können, wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 - juris Rn. 9; vgl. auch OVG MV…, Beschluss vom 23. März 2009 - 3 L 330/05 - juris Rn. 5).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2009 - 3 L 330/05

    Schutzwürdigkeit des Interesses an zumindest formell illegalen baurechtlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 2 M 49/21
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass sich gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung ergeben können, wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat (…vgl. Beschluss des Senats vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 - juris Rn. 9; vgl. auch OVG MV, Beschluss vom 23. März 2009 - 3 L 330/05 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2024 - 2 M 84/24

    Nutzungsuntersagung; sofortige Vollziehung; baurechtswidrige Nutzung; mehrere …

    Rn. 16 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht es regelmäßig pflichtgemäßem Ermessen, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine - wie hier - formell illegale Nutzung durch eine entsprechende Anordnung gemäß § 79 Satz 2 BauO LSA unterbindet (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Juni 2021 - 2 M 49/21 - juris Rn. 15 , m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 17.05.2024 - 4 A 266/22

    Baubeseitigung wegen Eingriffs in die Freifläche eines Baudenkmals

    Regelmäßig geboten ist ein Einschreiten nicht nur zur Untersagung formell rechtswidriger Nutzungen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juni 2021 - 2 M 49/21 -, juris, Rn. 15), sondern auch zur Beseitigung formell illegaler Bauten, die zudem in Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, juris, Rn. 36;… Urteil vom 11. August 2010 - 2 U 267/08 -, juris, Rn. 38; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 9. Mai 2011 - 4 B 47.10 -, juris, Rn. 16).
  • VG Halle, 03.12.2025 - 2 A 176/24

    Versagung Baugenehmigung und Rückbauverfügung für Einfriedung, kein faktisches …

    Ein Bebauungskomplex aus Wochenendhäusern kann zwar ausnahmsweise einen Bebauungszusammenhang bilden, auch wenn insoweit nur Bauwerke vorhanden sind, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (OVG LSA, Beschluss vom 15. Juni 2021 - 2 M 49/21 -, Rn. 9 , juris; VG Magdeburg, Urteil vom 4. Februar 2020 - 4 A 119/18 MD -, juris; vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 B 47/14 -, Rn. 9, juris;… vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger/Söfker, 159. EL Mai 2025, BauNVO § 10 Rn. 1f, beck-online m. w. N).
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