Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 89/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BauGB § 36
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 36
Klage gegen Ersetzung des Einvernehmens nur bei Verletzung der Planungshoheit: Einvernehmen; Ersetzung; Planungshoheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Klage gegen Ersetzung des Einvernehmens nur bei Verletzung der Planungshoheit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Klage einer Gemeinde gegen einen ihr Einvernehmen erstzenden Genehmigungsbescheid; Genehmigung von Windenergieanlagen; Verletzung von eigenen Rechten in einem baurechtlichen Nachbarschaftsstreit durch Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 21.02.2007 - 1 B 44/07
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 89/07
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05
Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 89/07
Klagt eine Gemeinde gegen einen ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzenden Genehmigungsbescheid, kann sich die nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche Verletzung in eigenen Rechten aus einer Verletzung ihrer Planungshoheit ergeben, nicht aber aus einem Widerspruch zu den in §§ 31 und 33 bis 35 BauGB genannten Zulässigkeitskriterien, auch wenn sich hierauf ihr nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliches Einvernehmen bezieht; denn § 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie vielmehr voraus (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815).Klagt eine Gemeinde gegen einen ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid - wie hier den angefochtenen Bescheid zur Genehmigung von 9 Windenergieanlagen -, kann sich die nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche Verletzung in eigenen Rechten aus einer Verletzung ihrer Planungshoheit ergeben, nicht aber aus einem Widerspruch zu den in §§ 31 und 33 bis 35 BauGB genannten Zulässigkeitskriterien, auch wenn sich hierauf ihr nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliches Einvernehmen bezieht; denn § 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie vielmehr voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815; Hess.VGH, Beschlüsse vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 - und vom 15.11.2006 - 3 ZU 634/06 - jeweils JURIS; OVG MV, Beschl. v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 - BauR 2007, 515;… a.A. noch BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 - NVwZ 1991, 1076;… VGH BW, Urt. v. 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - DVBl. 1998, 909; OVG B-B., Beschl. v. 29.11.2005 - 2 S 115.05 - BauR 2006, 1100).
Dem von den Antragstellerinnen angeführten Urteil des OVG Berlin-Brandenburg (…Urt. vom 29.11.2005 - 2 S 115.05 - BauR 2006, 1100) vermag der Senat nicht zu folgen, zumal diese Entscheidung früher als der genannte Beschluss des BVerwGs (B. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815) erlassen wurde und sich daher auch nicht mit der dortigen Argumentation auseinandersetzt.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2006 - 3 M 63/06
gemeindliches Einvernehmen; Ersetzung; Planungshoheit; Bebauungsplan; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 89/07
Klagt eine Gemeinde gegen einen ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid - wie hier den angefochtenen Bescheid zur Genehmigung von 9 Windenergieanlagen -, kann sich die nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche Verletzung in eigenen Rechten aus einer Verletzung ihrer Planungshoheit ergeben, nicht aber aus einem Widerspruch zu den in §§ 31 und 33 bis 35 BauGB genannten Zulässigkeitskriterien, auch wenn sich hierauf ihr nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliches Einvernehmen bezieht; denn § 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie vielmehr voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815; Hess.VGH, Beschlüsse vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 - und vom 15.11.2006 - 3 ZU 634/06 - jeweils JURIS; OVG MV, Beschl. v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 - BauR 2007, 515;… a.A. noch BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 - NVwZ 1991, 1076;… VGH BW, Urt. v. 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - DVBl. 1998, 909; OVG B-B., Beschl. v. 29.11.2005 - 2 S 115.05 - BauR 2006, 1100).Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung auch im Hinblick auf das einstweilige Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO an (so auch: OVG MV, Beschl. v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 - BauR 2007, 515).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - 2 S 115.05
Vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 89/07
Klagt eine Gemeinde gegen einen ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid - wie hier den angefochtenen Bescheid zur Genehmigung von 9 Windenergieanlagen -, kann sich die nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche Verletzung in eigenen Rechten aus einer Verletzung ihrer Planungshoheit ergeben, nicht aber aus einem Widerspruch zu den in §§ 31 und 33 bis 35 BauGB genannten Zulässigkeitskriterien, auch wenn sich hierauf ihr nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliches Einvernehmen bezieht; denn § 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie vielmehr voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815; Hess.VGH, Beschlüsse vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 - und vom 15.11.2006 - 3 ZU 634/06 - jeweils JURIS; OVG MV, Beschl. v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 - BauR 2007, 515;… a.A. noch BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 - NVwZ 1991, 1076;… VGH BW, Urt. v. 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - DVBl. 1998, 909; OVG B-B., Beschl. v. 29.11.2005 - 2 S 115.05 - BauR 2006, 1100).Dem von den Antragstellerinnen angeführten Urteil des OVG Berlin-Brandenburg (Urt. vom 29.11.2005 - 2 S 115.05 - BauR 2006, 1100) vermag der Senat nicht zu folgen, zumal diese Entscheidung früher als der genannte Beschluss des BVerwGs (B. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815) erlassen wurde und sich daher auch nicht mit der dortigen Argumentation auseinandersetzt.
- BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 89/07
Klagt eine Gemeinde gegen einen ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid - wie hier den angefochtenen Bescheid zur Genehmigung von 9 Windenergieanlagen -, kann sich die nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche Verletzung in eigenen Rechten aus einer Verletzung ihrer Planungshoheit ergeben, nicht aber aus einem Widerspruch zu den in §§ 31 und 33 bis 35 BauGB genannten Zulässigkeitskriterien, auch wenn sich hierauf ihr nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliches Einvernehmen bezieht; denn § 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie vielmehr voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815; Hess.VGH, Beschlüsse vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 - und vom 15.11.2006 - 3 ZU 634/06 - jeweils JURIS; OVG MV, Beschl. v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 - BauR 2007, 515; a.A. noch BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 - NVwZ 1991, 1076;… VGH BW, Urt. v. 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - DVBl. 1998, 909; OVG B-B., Beschl. v. 29.11.2005 - 2 S 115.05 - BauR 2006, 1100). - VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04
Kein vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen die Errichtung mehrerer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 89/07
Klagt eine Gemeinde gegen einen ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid - wie hier den angefochtenen Bescheid zur Genehmigung von 9 Windenergieanlagen -, kann sich die nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche Verletzung in eigenen Rechten aus einer Verletzung ihrer Planungshoheit ergeben, nicht aber aus einem Widerspruch zu den in §§ 31 und 33 bis 35 BauGB genannten Zulässigkeitskriterien, auch wenn sich hierauf ihr nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliches Einvernehmen bezieht; denn § 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie vielmehr voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815; Hess.VGH, Beschlüsse vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 - und vom 15.11.2006 - 3 ZU 634/06 - jeweils JURIS; OVG MV, Beschl. v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 - BauR 2007, 515;… a.A. noch BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 - NVwZ 1991, 1076;… VGH BW, Urt. v. 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - DVBl. 1998, 909; OVG B-B., Beschl. v. 29.11.2005 - 2 S 115.05 - BauR 2006, 1100). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00
Umfang des Anfechtungsrechts der Gemeinde gegen Baugenehmigungen für …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 89/07
Soweit er in seinem Urteil vom 06.02.2004 (Az.: 2 L 5/00 - JURIS) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht mehr fest. - VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95
Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder: Klagerecht einer Gemeinde gegen ein …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 89/07
Klagt eine Gemeinde gegen einen ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid - wie hier den angefochtenen Bescheid zur Genehmigung von 9 Windenergieanlagen -, kann sich die nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche Verletzung in eigenen Rechten aus einer Verletzung ihrer Planungshoheit ergeben, nicht aber aus einem Widerspruch zu den in §§ 31 und 33 bis 35 BauGB genannten Zulässigkeitskriterien, auch wenn sich hierauf ihr nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliches Einvernehmen bezieht; denn § 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie vielmehr voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815; Hess.VGH, Beschlüsse vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 - und vom 15.11.2006 - 3 ZU 634/06 - jeweils JURIS; OVG MV, Beschl. v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 - BauR 2007, 515;… a.A. noch BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 - NVwZ 1991, 1076; VGH BW, Urt. v. 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - DVBl. 1998, 909; OVG B-B., Beschl. v. 29.11.2005 - 2 S 115.05 - BauR 2006, 1100). - VGH Hessen, 15.11.2006 - 3 ZU 634/06
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 89/07
Klagt eine Gemeinde gegen einen ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid - wie hier den angefochtenen Bescheid zur Genehmigung von 9 Windenergieanlagen -, kann sich die nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche Verletzung in eigenen Rechten aus einer Verletzung ihrer Planungshoheit ergeben, nicht aber aus einem Widerspruch zu den in §§ 31 und 33 bis 35 BauGB genannten Zulässigkeitskriterien, auch wenn sich hierauf ihr nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliches Einvernehmen bezieht; denn § 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie vielmehr voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815; Hess.VGH, Beschlüsse vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 - und vom 15.11.2006 - 3 ZU 634/06 - jeweils JURIS; OVG MV, Beschl. v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 - BauR 2007, 515;… a.A. noch BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 - NVwZ 1991, 1076;… VGH BW, Urt. v. 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - DVBl. 1998, 909; OVG B-B., Beschl. v. 29.11.2005 - 2 S 115.05 - BauR 2006, 1100).
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1686/08
Art und Umfang der Einwendungen einer Gemeinde aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 und Abs 2 …
In den zitierten Entscheidungen werden im Übrigen unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob im Anwendungsbereich des § 36 BauGB die Gemeinde bei Anfechtung der Ersetzung ihres Einvernehmens darauf beschränkt ist, eine Verletzung eigener Rechte im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO aus einem Verstoß eines Bauvorhabens gegen die aus Art. 28 Abs. 2 GG folgende materielle Planungshoheit abzuleiten (so Hess. VGH, Beschluss vom 15.11.2006 - 3 U Z 634/06 -, BRS 70 Nr. 102 und vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.5.2007 - 2 M 89/07 - juris) oder ob zum Prüfungsumfang in derartigen Fällen auch die gesamte planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach den §§ 31, 33-35 BauGB gehört (so Thüringer OVG, Beschluss vom 29.01.2009 - 1 EO 346/08 -, DVBl. 2009, 534; Bayer. VGH, Beschluss vom 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2006 - 11 B 11.05 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2006 - 1 A 10184/05 -, juris; ebenso auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 -, Ls. DVBl. 1998, 909). - OVG Thüringen, 29.01.2009 - 1 EO 346/08
Immissionsschutzrecht; Zum Prüfungsumfang bei Einwendungen einer Gemeinde gegen …
Soweit sich die Beigeladene auf den Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 07.05.2007 - 2 M 89/07 - (zit. nach Juris) bezieht, ist festzustellen, dass dort anders als vom Senat in der zitierten Entscheidung geleistete eingehende Auseinandersetzung mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.01.2006 (…a. a. O.) gerade nicht erfolgt. - VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1685/08
Einvernehmen nach BauGB § 36 Abs 1 S 1 bei einer mit der unteren Baurechtsbehörde …
In den zitierten Entscheidungen werden im Übrigen unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob im Anwendungsbereich des § 36 BauGB die Gemeinde bei Anfechtung der Ersetzung ihres Einvernehmens darauf beschränkt ist, eine Verletzung eigener Rechte im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO aus einem Verstoß eines Bauvorhabens gegen die aus Art. 28 Abs. 2 GG folgende materielle Planungshoheit abzuleiten (so Hess. VGH, Beschluss vom15.11.2006 - 3 U Z 634/06 -, BRS 70 Nr. 102 und vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.5.2007 - 2 M 89/07 - juris) oder ob zum Prüfungsumfang in derartigen Fällen auch die gesamte planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach den §§ 31, 33-35 BauGB gehört (so Thüringer OVG, Beschluss vom 29.01.2009 - 1 EO 346/08 -, DVBl. 2009, 534; Bayer. VGH, Beschluss vom 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2006 - 11 B 11.05 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2006 - 1 A 10184/05 -, juris; ebenso auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 -, Ls. DVBl. 1998, 909). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2010 - 2 M 64/10
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche …
Hiernach kann offen bleiben, ob der weitere Einwand der Antragstellerin trägt, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB seien nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 07.05.2007 - 2 M 89/07 -, Juris) gerade nicht Gegenstand einer Prüfung im Gerichtsverfahren, mit dem sich eine klagende Gemeinde gegen die Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB wende. - VG Halle, 03.11.2009 - 2 B 293/09
Verdichtung einer allgemeinen Erschließungspflicht zu einer aktuellen …
Wendet sich eine Gemeinde - wie hier - gegen eine ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzende Genehmigung, kann sich die nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche Verletzung in eigenen Rechten aus einer Verletzung ihrer Planungshoheit ergeben, nicht aber aus einem Widerspruch zu den in §§ 31 und 33 bis 35 BauGB genannten Zulässigkeitskriterien, auch wenn sich hierauf ihr nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliches Einvernehmen bezieht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 07.05.2007 - 2 M 89/07 - a.A.: Nds. OVG, Urt. v. 10.01.2008 - 12 LB 22/07 -, [...]; OVG BerlinBrandenburg, Beschl. v. 29.11.2005 - 2 S 115.05 -, BauR 2006, 1100); denn § 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie vielmehr voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2006 - 4 B 48/06 -, BauR 2006, 815 [BVerwG 10.01.2006 - 4 B 48/05]; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 - BauR 2007, 515; Hess. VGH, Beschlüsse vom 15.11.2006 - 3 UZ 634/06 -, und vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 -, jeweils [...]).
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