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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 2 ME 281/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25039
OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 2 ME 281/03 (https://dejure.org/2003,25039)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.08.2003 - 2 ME 281/03 (https://dejure.org/2003,25039)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. August 2003 - 2 ME 281/03 (https://dejure.org/2003,25039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 2 ME 281/03
    Der Senat teilt in diesem Eilverfahren die Einschätzung des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Beschluss vom 2. Juli 2003, wonach es sich bei der Übertragung eines Arbeitsplatzes an die Antragstellerin als Reiseberaterin im Reisezentrum B. ab dem 12. März 2003 nicht um eine Versetzung der Antragstellerin (vom Reisezentrum C. zum Reisezentrum B.), sondern lediglich um eine Umsetzung handelt; auch ist dem Verwaltungsgericht darin zuzustimmen, dass die Umsetzungsmaßnahme nur in eingeschränktem Maße, und zwar auf Ermessensfehler einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerwG, Urt. v. 22.5.1980 - BVerwG 2 C 30.78 -, BVerwGE 60, 144(151) = DVBl. 1980, 882 = NJW 1981, 67 = Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 20 u. Urt. v. 12.2.1981 - BVerwG 2 C 42.78 -, DVBl. 1981, 495(497)) und dass die Antragstellerin - auch im Beschwerdeverfahren - nicht nach § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. den §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO einen Anordnungsanspruch in dem Sinne glaubhaft gemacht hat, die personalbewirtschaftende Stelle müsse ihr Umsetzungsermessen dahingehend ausüben, dass der Antragstellerin weiterhin der ihr vor der Elternzeit und seit dem 1. März 2003 zur Einarbeitung vorübergehend zugewiesen (Voll-)Arbeitsplatz im Reisezentrum C. auf Dauer zugewiesen werde.

    Dem Verwaltungsgericht ist auch darin zuzustimmen, dass die Antragstellerin unter Berücksichtigung des dem Dienstherrn bei einer Umsetzung zustehenden weiten Ermessens (BVerwG, Urt. v. 22.5.1980, aaO, S. 151 u. Urt. v. 12.2.1981, aaO. S. 497) einen Anordnungsanspruch i. S. des § 123 VwGO auf Beibehaltung des ihr nur für die Einarbeitungsphase nach Rückkehr aus der Elternzeit vorübergehend zugewiesenen.

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 2 ME 281/03
    Der Senat teilt in diesem Eilverfahren die Einschätzung des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Beschluss vom 2. Juli 2003, wonach es sich bei der Übertragung eines Arbeitsplatzes an die Antragstellerin als Reiseberaterin im Reisezentrum B. ab dem 12. März 2003 nicht um eine Versetzung der Antragstellerin (vom Reisezentrum C. zum Reisezentrum B.), sondern lediglich um eine Umsetzung handelt; auch ist dem Verwaltungsgericht darin zuzustimmen, dass die Umsetzungsmaßnahme nur in eingeschränktem Maße, und zwar auf Ermessensfehler einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerwG, Urt. v. 22.5.1980 - BVerwG 2 C 30.78 -, BVerwGE 60, 144(151) = DVBl. 1980, 882 = NJW 1981, 67 = Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 20 u. Urt. v. 12.2.1981 - BVerwG 2 C 42.78 -, DVBl. 1981, 495(497)) und dass die Antragstellerin - auch im Beschwerdeverfahren - nicht nach § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. den §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO einen Anordnungsanspruch in dem Sinne glaubhaft gemacht hat, die personalbewirtschaftende Stelle müsse ihr Umsetzungsermessen dahingehend ausüben, dass der Antragstellerin weiterhin der ihr vor der Elternzeit und seit dem 1. März 2003 zur Einarbeitung vorübergehend zugewiesen (Voll-)Arbeitsplatz im Reisezentrum C. auf Dauer zugewiesen werde.

    Dem Verwaltungsgericht ist auch darin zuzustimmen, dass die Antragstellerin unter Berücksichtigung des dem Dienstherrn bei einer Umsetzung zustehenden weiten Ermessens (BVerwG, Urt. v. 22.5.1980, aaO, S. 151 u. Urt. v. 12.2.1981, aaO. S. 497) einen Anordnungsanspruch i. S. des § 123 VwGO auf Beibehaltung des ihr nur für die Einarbeitungsphase nach Rückkehr aus der Elternzeit vorübergehend zugewiesenen.

  • BVerwG, 03.07.1990 - 6 P 10.87

    Mitbestimmung des Personalrats i.R.e. vorübergehenden Zuweisung eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 2 ME 281/03
    Entscheidend kommt es daher darauf an, ob die Reisezentren B. und C. selbständige oder unselbständige Organisationseinheiten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. Juli 1990 - BVerwG 6 P 10.87 -, ZBR 1991, 52(53)).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2014 - 5 ME 142/14

    Voraussetzungen für den Erlass eines Hängebeschlusses im Verfahren nach § 123 …

    Rn. 16 Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, da das Verfahren auf Erlass einer Zwischenentscheidung einschließlich des ihm zugeordneten Beschwerdeverfahrens keine eigenständige Kostenfolge auslöst (vgl. Thür. OVG…, Beschluss vom 3.5.2002, a. a. O., Rn 13; Sächs. OVG…, Beschluss vom 17.12.2003, a. a. O., Rn 13; Nds. OVG, Beschluss vom 11.7.2003 - 2 ME 281/03 -).

    Rn. 17 Aus dem vorgenannten Grund ist auch die Festsetzung eines Streitwertes nicht erforderlich (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.7.2003 - 2 ME 281/03 -).

  • VG Lüneburg, 04.02.2019 - 8 B 153/18

    Amtsangemessene Beschäftigung; Anordnungsgrund; Dienstortwechsel; Dienstposten; …

    Dass die Personalmaßnahme mit einem Ortswechsel verbunden ist, steht ihrer Einordnung als Umsetzung ebenfalls nicht entgegen (…vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 30.1.2008 - 2 BvR 754/07 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschl. v. 8.8.2003 - 2 ME 281/03 -, juris Rn. 4 f.).

    Ist mit der Umsetzung ein Ortswechsel verbunden, können die damit für den Beamten einhergehenden (persönlichen) Konsequenzen bei den im Rahmen der Umsetzungsentscheidung anzustellenden Ermessenserwägungen eine Rolle spielen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 8.8.2003 - 2 ME 281/03 -, juris Rn. 5).

  • VG Bayreuth, 03.03.2021 - B 5 E 21.130

    Rückumsetzung auf alten Dienstposten, dienstliche Spannungen, geltend gemachte …

    Dass die Personalmaßnahme mit einem Ortswechsel verbunden ist, steht ihrer Einordnung als Umsetzung nicht entgegen (…vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 30.1.2008 - 2 BvR 754/07 - juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 8.8.2003 - 2 ME 281/03 - juris Rn. 4).

    Ist mit der Umsetzung ein Ortswechsel verbunden, können die damit für den Beamten einhergehenden (persönlichen) Konsequenzen bei den im Rahmen der Umsetzungsentscheidung anzustellenden Ermessenserwägungen eine Rolle spielen (vgl. NdsOVG, B.v. 8.8.2003 - 2 ME 281/03 - juris Rn. 5).

  • VG Braunschweig, 14.07.2006 - 7 B 177/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Umsetzung als innerbehördliche …

    Der Wechsel von einer unselbständigen Zweig- oder Außenstelle einer Behörde (im beamtenrechtlichen Sinne) zu einer anderen unselbständigen Zweig- oder Außenstelle derselben Behörde ist keine Abordnung, sondern eine Umsetzung (vgl. Nds. OVG, B. v. 08.08.2003 - 2 ME 281/03 - OVG Lüneburg, B. v. 26.01.1989 - 5 OVG B 82/88 - BVerwG, B. v. 03.07.1990 - 6 P 10.87 -, ZBR 1991, 52 f.).
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