Rechtsprechung
| LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundvermögen; Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an dem Grundbesitz als ehebedingte Zuwendung; Entgeltlichkeit der Übertragung eines Miteigentumsanteils an dem Grundbesitz; Unbestimmte ehebedingte Zuwendung als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94
Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts
Auszug aus LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08
Danach ist lediglich erforderlich, dass der Schuldner die Benachteiligung seines Gläubigers als mögliche Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt (BGHZ 130, 314, 319; NJW-RR 2006, 522, 553; OLG Koblenz FamRZ 2008, 908, 909;… Huber, a. a. O., § 3 Rdnr. 21).Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten über die Anfechtung von Rechtsgeschäften außerhalb des Konkurs- und Insolvenzverfahrens zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs kann Einzelrechtsnachfolger des Empfängers einer anfechtbaren Leistung auch der Schuldner selbst sein (BGHZ 130, 314 = NJW 1995, 2846; NJW 1996, 2231; BGHZ 166, 1 = NJW 2006, 1124).
Der IX. Zivilsenat hat in diesem Sinne zu den Vorgängervorschriften der §§ 7 und 11 AnfG bereits entschieden, der Schuldner, der seinen Grundbesitz in anfechtbarer Weise auf einen anderen übertragen und von diesem an dem Grundbesitz ein Teilrecht (hier: das Wohnrecht) eingeräumt erhalten habe, sei schuldrechtlich verpflichtet, dem Recht seines Gläubigers den Vorrang vor dem anfechtbar bestellten Recht einzuräumen (BGHZ 130, 314 = NJW 1995, 2846).
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs schafft § 15 Abs. 2 AnfG insofern eigenständige Anfechtungstatbestände gegen Sonderrechtsnachfolger, die verhindern sollen, dass durch die Aufspaltung einer Vermögenszuwendung in verschiedene Teilakte letztlich ein anfechtungsfreier Raum geschaffen werden kann (BGHZ 130, 314, 320 = NJW 1995, 2846, 2847).
- OLG München, 20.05.2003 - 23 U 4260/02
Gläubigerbenachteiligung durch Belastung eines Grundstücks
Auszug aus LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08
Für Anfechtungen außerhalb des Insolvenzverfahrens (§ 1 Abs. 1 AnfG) kann jedoch nichts anderes gelten, zumal tatbestandlich dieselben Voraussetzungen zu erfüllen sind (BGH ZEB 1985, 372, 373; OLG München OLGR 1997, 33; WM 2004, 1044; FG Berlin EFG 2004, 961; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 188;… Huber, a. a. O., § 4 Rdnr. 35).Gerade der Umstand, dass in dem notariellen Übertragungsvertrag die ehebedingte Zuwendung ausdrücklich als "schenkweise" erfolgt bezeichnet worden ist, belegt das Fehlen einer Gegenleistung für die Übertragung (vgl. OLG München WM 2004, 1044, 1045 für den Fall eines "freiwilligen" Zugewinnausgleichs).
- OLG Koblenz, 19.07.2007 - 5 U 1713/06
Begriff der Gläubigerbenachteiligungsabsicht; Anfechtbarkeit der Übertragung …
Auszug aus LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08
Insbesondere hat der Kläger seinen Antrag zutreffend dahingehend gefasst, dass die Beklagte zu 1. die Zwangsvollstreckung zur Befriedigung des Klägers nur wegen des Teil des Versteigerungserlöses zu dulden hat, der dem Beklagten zu 2. als Miteigentümer zugestanden hätte (vgl. BGHZ 90, 207, 218;… Huber, a. a. O. , § 11 Rdnr. 23; OLG Koblenz FamRZ 2008, 908).Danach ist lediglich erforderlich, dass der Schuldner die Benachteiligung seines Gläubigers als mögliche Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt (BGHZ 130, 314, 319; NJW-RR 2006, 522, 553; OLG Koblenz FamRZ 2008, 908, 909;… Huber, a. a. O., § 3 Rdnr. 21).
- BGH, 12.01.2006 - IX ZR 131/04
Rechtsfolgen de Pfändung eines Nießbrauchsrechts an einem Grundstück
Auszug aus LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08
Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten über die Anfechtung von Rechtsgeschäften außerhalb des Konkurs- und Insolvenzverfahrens zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs kann Einzelrechtsnachfolger des Empfängers einer anfechtbaren Leistung auch der Schuldner selbst sein (BGHZ 130, 314 = NJW 1995, 2846; NJW 1996, 2231; BGHZ 166, 1 = NJW 2006, 1124). - BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83
Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem …
Auszug aus LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08
Insbesondere hat der Kläger seinen Antrag zutreffend dahingehend gefasst, dass die Beklagte zu 1. die Zwangsvollstreckung zur Befriedigung des Klägers nur wegen des Teil des Versteigerungserlöses zu dulden hat, der dem Beklagten zu 2. als Miteigentümer zugestanden hätte (vgl. BGHZ 90, 207, 218;… Huber, a. a. O. , § 11 Rdnr. 23; OLG Koblenz FamRZ 2008, 908). - BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82
Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten
- BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02
Entscheidung einer Rechtsfrage im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08
Rn. 23 Angesichts dessen, dass die streitentscheidenden Rechtsfragen höchstrichterlich bereits entschieden sind, kann dem Beklagten auch nicht allein im Hinblick auf die zwischen den Parteien umstrittene Rechtsfrage Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. BVerfGE 91, 347, 358 = FamRZ 2003, 833; BGH NJW 1982, 1104; FamRZ 2005, 1477). - BGH, 13.03.1978 - VIII ZR 241/76
Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten im Konkurs
Auszug aus LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegen im Zuge der Insolvenzanfechtung auch solche objektiv unentgeltlichen Zuwendungen der Ehegatten untereinander, die nicht als Schenkung anzusehen sind, der (Insolvenz-)Anfechtung (BGHZ 71, 61;… Huber, a. a. O., § 4 Rdnr. 35). - BGH, 09.05.1996 - IX ZR 50/95
Rechtsfolgen der Anfechtung der Einräumung eines Grundpfandrechts
Auszug aus LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08
Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten über die Anfechtung von Rechtsgeschäften außerhalb des Konkurs- und Insolvenzverfahrens zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs kann Einzelrechtsnachfolger des Empfängers einer anfechtbaren Leistung auch der Schuldner selbst sein (BGHZ 130, 314 = NJW 1995, 2846; NJW 1996, 2231; BGHZ 166, 1 = NJW 2006, 1124). - BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein …
Auszug aus LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08
Rn. 23 Angesichts dessen, dass die streitentscheidenden Rechtsfragen höchstrichterlich bereits entschieden sind, kann dem Beklagten auch nicht allein im Hinblick auf die zwischen den Parteien umstrittene Rechtsfrage Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. BVerfGE 91, 347, 358 = FamRZ 2003, 833; BGH NJW 1982, 1104; FamRZ 2005, 1477). - BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens - …
- OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 639/03
Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übereignung eines …
- LG Kiel, 30.06.2004 - 17 O 201/03
Duldung einer Zwangsvollstreckung im Wege eines Gläubigeranfechtungsprozesses; …
- RG, 16.02.1904 - VII 403/03
Muß der zur Rückgewähr eines Grundstücks nach § 9 des Anfechtungsgesetzes …
- LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09
Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück; Beurteilung der Vereinbarung …
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs schafft § 15 Abs. 2 AnfG eigenständige Anfechtungstatbestände gegen Sonderrechtsnachfolger, die verhindern sollen, dass durch die Aufspaltung einer Vermögenszuwendung in verschiedene Teilakte letztlich ein anfechtungsfreier Raum geschaffen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1995 - IX ZR 81/94; vgl. LG Köln, Urteil vom 10.09.2008 - 2 O 204/08).
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 24.04.2009 - 2 O 204/08 |
Volltextveröffentlichung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 3, 8; BGB §§ 311, 925
Änderung der Teilungserklärung; Austausch von Sondereigentum; Umbau zweier Maisonettewohnungen in zwei Etagenwohnungen; getrennte Veräußerung; Umschreibung im Grundbuch
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